Die vorliegende Arbeit soll die großen Regierungserklärungen Angela Merkels machtpolitisch analysieren und vergleichen.
Welche Auswirkungen hat die Tatsache eines gleichen Redners bei aufeinanderfolgenden großen Regierungserklärungen auf die Verwendung dieser Reden als machtpolitisches Instrument? Wie äußert sich dies am Fallbeispiel von Angela Merkel?
Nach einer Bestimmung des zentralen, im Text verwendeten, Begriffs „große Regierungserklärung“ und Darlegung dessen Funktion und Relevanz für das politische Handeln im deutschen politischen System, wird der Hauptteil die Redeanalysen für alle vier Antrittsreden Angela Merkels beinhalten. Anschließend werden die Analysen, vor allem auf den Aspekt der Einsetzung der Reden als machtpolitisches Instrument, im Zeitverlauf verglichen.
Das Ergebnis der Arbeit soll eine umfassende Antwort auf die eingangs gestellte Frage liefern und Anregungen zu weiteren, tiefergehenden Untersuchungen zu dieser Thematik geben.
Die Schlussbetrachtung fasst zentrale Aussagen und Feststellungen rund um das Thema der vorliegenden Arbeit in konzentrierter Form zusammen.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Relevanz und Begriffsbestimmung von großen Regierungserklärungen im deutschen politischen System
2.1. Begriffsbestimmung Regierungserklärung
2.2. Funktionen von großen Regierungserklärungen als Redetypus
2.3. Der klassische Aufbau von großen Regierungserklärungen
2.4. Entstehungsphase von großen Regierungserklärungen
3. Redeanalysen zu allen großen Regierungserklärungen Angela Merkels .
3.1. Methodik
3.2. Aspekte der Reden, die für alle vier Analysen gelten
3.2.1. Kontext und Adressat
3.2.2. Rednerin Angela Merkel und ihr allgemeiner Regierungsstil
3.3. Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vor dem deutschen Bundestag am 30. November 2005 in Berlin
3.4. Regierungserklärung von Dr. Angela Merkel vor dem deutschen Bundestag am 10. November 2009 in Berlin
3.5. Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Merkel in Berlin am 29 Januar 2014 im Deutschen Bundestag
3.6. Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vor dem Deutschen Bundestag am 21. März 2018 in Berlin
4. Vergleich der Analysen auf machtpolitische Gesichtspunkte
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Amtsantrittsreden, also große Regierungserklärungen sind die bedeutendsten politischen Instrumente am Anfang einer jeder Neuwahl eines Bundeskanzlers1. Sie sollen Aufklärung über das Vorhaben und die Programmatik einer neuen, frischen und andersartigen Regierung vorstellen.
Doch wie Verhält sich die Funktion und Wirkung einer großen Regierungserklärung, wenn sie von einem Kanzler bzw. einem Minister gehalten wird, der ein und derselbe ist wie in der Legislaturperiode zuvor? Die vorliegende Arbeit soll innerhalb des Seminars „Modernes Regieren und Politikmanagement“ die großen Regierungserklärungen Angela Merkels machtpolitisch analysieren und vergleichen. Als zentrale Fragestellung ergibt sich: Welche Auswirkungen hat die Tatsache eines gleichen Redners bei aufeinanderfolgenden großen Regierungserklärungen auf die Verwendung dieser Reden als machtpolitisches Instrument? Wie äußert sich dies am Fallbeispiel von Angela Merkel?
Der Aufbau des vorliegenden Textes gestaltet sich wie folgt: Nach einer Bestimmung des zentralen, im Text verwendeten, Begriffs „große Regierungserklärung“ und Darlegung dessen Funktion und Relevanz für das politische Handeln im deutschen politischen System, wird der Hauptteil die Redeanalysen für alle vier Antrittsreden Angela Merkels beinhalten. Anschließend werden die Analysen, vor allem auf den Aspekt der Einsetzung der Reden als machtpolitisches Instrument, im Zeitverlauf verglichen.
Das Ergebnis der Arbeit soll eine umfassende Antwort auf die eingangs gestellte Frage liefern und Anregungen zu weiteren, tiefergehenden Untersuchungen zu dieser Thematik geben.
Die Schlussbetrachtung fasst zentrale Aussagen und Feststellungen rund um das Thema der vorliegenden Arbeit in konzentrierter Form zusammen.
2. Relevanz und Begriffsbestimmung von großen Regierungserklärungen im deutschen politischen System
2.1. Begriffsbestimmung Regierungserklärung
Regierungserklärungen sind eine spezielle Form von politischen Reden. Poltische Reden fungieren allgemein als Instrumente der Kommunikation zwischen der Regierung/Politikern und der Bürgerschaft, als auch zwischen dem Politikapparat intern.
Laut Artikel 43 GG kann die Bundesregierung jederzeit im Bundestag eine Erklärung abhalten, es gibt aber keine formelle Verpflichtung Regierungserklärungen abzuhalten (vgl. Korte 2002: S. 12). Wie hoch die Anzahl der abgehaltenen Regierungserklärungen in einer Legislaturperiode ist, ist dem Bundeskanzler, den Ministern und der Regierung überlassen. Eine steigende Tendenz der Einsetzung von Regierungserklärungen ist aber seit der Entwicklung der Mediendemokratie zu erkennen (vgl. Korte 2002: S. 12).
Regierungserklärungen stellen richtungsweisende politische Reden vor dem Parlament dar. So genannte große Regierungserklärungen sind die Amtsantrittsreden am Anfang einer jeden Legislaturperiode, alle anderen Regierungserklärungen werden als Instrument genutzt, „wenn sich wichtige Voraussetzungen innerhalb der Koalitionsvereinbarungen geändert haben oder eine rasche programmatisch einordnende Reaktion auf wichtige nationale oder internationale Ereignisse erforderlich scheinen“ (Korte 2002: S. 12).
2.2. Funktionen von großen Regierungserklärungen als Redetypus
Tabelle 1: Typologie von großen Regierungserklärungen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(vgl. Klein 2000 in Wittau 2016: S. 2)
Große Regierungserklärungen werden als „Wegweiser in der politischen Landschaft“ (vgl. Gottschlich in Stüwe 2004: S. 23) bezeichnet, hierbei wird die Koordination des Regierungshandelns nach innen vermittelt (vgl. Korte 2002: S. 18). Öffentlichkeitswirksam gelangen die Reden an die breite Wählerschaft, so informiert die Koalition alle über ihr Gesamtprogramm und schafft Vertrauen beim Volk wie auch beim Parlament (vgl. Korte 2002: S. 13).
In Regierungserklärungen ist die Redefunktion des Appellierens, welche Taten oder Gesinnung beim Adressaten hervorrufen soll, ein fester Bestandteil (vgl. Stüwe 2004: S. 24).
Für den Bundeskanzler ergibt sich die Möglichkeit seiner Richtlinienkompetenz in der Antrittsrede besondere Ausdrucksform zu verleihen, damit ist sie ein essenzielles Führungsinstrument des Bundeskanzlers (vgl. Korte 2002: S. 17). Außerdem kann die Öffentlichkeit an dieser Rede erstmalig einsehen, in welcher Art und Weise er Entscheidungen und Programme vorstellt und im Zuge dessen, welche Ressorts dem Bundeskanzler besonders „am Herzen liegen“ (vgl. Korte 2002: S. 17). Korte spricht von der Regierungserklärung als „Visitenkarte“ des Kanzlers. Der machtpolitische Spielraum des Kanzlers er- streckt sich hier von Selbstdarstellung bis zur Legitimation der politischen Führung durch Rechtfertigung des Handelns (bei Wiederwahl) bzw. des Handlungsvorhabens (vgl. Stüwe 2004: S. 35).
Natürlich werden Regierungserklärungen auch im Ausland verfolgt. Die Regierung ist sich dessen bewusst und stellt der internationalen Öffentlichkeit ein Arbeitsprogramm vor, das Kontinuität und Verlässlichkeit der deutschen Außenpolitik demonstriert und an dem sie sich messen lassen möchte (vgl. Stüwe 2004: S. 32).
2.3. Der klassische Aufbau von großen Regierungserklärungen
Da Amtsantrittsreden die Handschrift des (neuen) Bundeskanzlers tragen, sind die Reden individuell strukturiert, aktuelle Anlässe und die Konzentration auf bestimmte Politikfelder beeinflussen dabei auch den Aufbau der verschiedenen Reden. Allgemein kristallisiert sich aber eine typische Struktur von großen Regierungserklärungen heraus:
Am Anfang stehen meist Danksagungen an die Wähler und die Vorgänger im Amt, manche Kanzler leiten ihre Rede mit Bezugnahme zu einem dinghaften Ereignis ein (vgl. Korte 2002: S. 15).
„Daran schließt sich unmittelbar die Klage über das schwierige Erbe an (Korte 2002: S. 15)“. Es werden also Problemlagen aufgeführt, deren „Ausbügeln“ nun Aufgabe der neuen Regierung sein wird. Dies ist ein guter Anlass um direkt die eigenen Grundideen und Leitformeln einzubringen und eventuelle Lösungen der, von den Vorgängern versäumten Bereiche vorzustellen.
Darauf folgen meistens Auskünfte über die Koordination der Regierungsorganisation, an denen man die Richtlinien und die Einsetzung der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers ablesen kann (vgl. Korte 2002: S. 15).
Ein wichtiger Punkt und in jeder Regierungserklärung bis jetzt enthalten, ist die Aufführung der Bilanzen zur Wirtschafts- und Finanzpolitik. Mit diesem Politikfeld wird oft der große Abschnitt der policies eingeleitet. Es werden also alle Politikfelder behandelt, in denen die amtierende Regierung Handlungsbedarf sieht oder resümieren möchte. Große Bereiche sind Sozial-, Gesundheits-, Umwelt- und Außenpolitik, wobei letzterer immer öfter ein großer Redeanteil am Schluss der Regierungserklärung gewidmet wird (vgl. Korte 2002: S. 15-16). Nach der deutschen Wende bezieht sich die internationale Komponente auf Europapolitik und transnationale Vorhaben.
Schlussendlich werden noch vertrauensschaffende und hoffnungsvolle Worte für die kommende Amtsdauer an das Parlament und die Öffentlichkeit gesandt.
2.4. Entstehungsphase von großen Regierungserklärungen
Jede Regierungserklärung hat ihre individuelle Formationshistorie, Guido van den Berg und Silke Vagt konnten aber ein ideal- typisches Muster für die Entstehung aller An- trittsreden herausarbeiten (siehe Abbildung 1) (vgl. van den Berg, Vagt 2002: S. 59).
Wie auch bei allen anderen Amtstätigkeiten wird der Bundeskanzler bei der Ausformulierung von Regierungserklärungen von diversen Personen unterstützt.
Abbildung r dealtypische Entstehung einer großen Regierungserklärung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Formal gibt der Chef des Bundeskanzleramtes die Rede in Auftrag und die verschiedenen Ministerien übermitteln ihm zu ihrem Ressort ausformulierte Textbeiträge (vgl. Korte 2002: S. 24). Grundlage der großen Regierungserklärung sind Koalitionsvereinbarungen, Gesandte des Kanzlers halten für die Sammlung dieser Informationen Kontakt zu den Koalitionspartnern und sind Vermittler für deren Beiträge (vgl. Korte 2002: S. 24).
Wissenschaftler und Berater bringen entweder auf Antrag oder aus Eigeninitiative Beiträge zu Einzelthemen mit ein. Einige Kanzler legen in ihrem Stil Wert darauf, Missstände oder andere Aspekte mit geprüften Zahlen zu belegen, hierfür geben sie entweder eigens dafür angefertigte Umfragen in Auftrag, oder fordern bereits bestehende Ergebnisse bei Instituten oder Wissenschaftlern ein.
Für die Tatsächliche Verfassung des Textes und das Zusammenführen aller Bei- träge kommen so genannte Redenschreiber in Einsatz.
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1 Zur besseren Lesbarkeit wird in der gesamten Arbeit das generische Maskulinum verwendet.
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