Sollten Cryptocurrencies, insbesondere Bitcoin, staatlich verboten werden?


Bachelorarbeit, 2021

86 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abstrakt

Abstract

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Methodik
1.3 Aufbau

2 Kryptowährungen

3 Bitcoin
3.1 Blockchain-Technologie
3.2 Initial Coin Offering
3.3 Chancen
3.4 Kritik
3.5 Einsatz als Zahlungsmittel
3.6 Bitcoin als „digitales Gold“

4 Das Geldsystem
4.1 Geldmengenwachstum, Inflation und die Corona-Krise

5 Politische Relevanz von Bitcoin

6 Hintergründe des Bitcoin Verbots
6.1 Gefährdung der Staatssouveränität
6.2 Disruption der Geschäftsmodelle von Banken
6.3 Sicherheit der Anleger

7 Regulierung
7.1 Möglicher Handlungsspielraum
7.2 Regularien in ausgewählten Ländern
7.2.1 El Salvador
7.2.2 China
7.2.3 Iran
7.2.4 Indien
7.2.5 Türkei
7.2.6 USA
7.2.7 EU und Deutschland
7.2.8 Russland
7.2.9 Weitere Länder
7.3 Vergleich und Erfolg der Regulierungen
7.4 Empfehlungen für Regulierungskonzepte
8 Digitale Staatswährungen
8.1 Einführung von CBDC in ausgewählten Ländern
8.2 Auswirkungen von CBDC
9 Diskussion
10 Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 3-1: Bitcoin-Transaktionsverfahren

Abbildung 3-2: Länder mit den größten Goldreserven

Abbildung 4-1: Geldschöpfung

Abbildung 6-1: Entwicklung des Bitcoin-Preises ab 2013-2021

Abbildung 7-1: Mögliche Regulierungsansätze

Abbildung 7-2: Stellungnahme der EU-Aufsichtsbehörden zu Kryptowährungen

Abbildung 7-3: Internationale Regulierung von Bitcoin

Abbildung 7-4: EU-Regulierung von Bitcoin

Abbildung 8-1: Motive der CBDC

Tabellenverzeichnis

Tabelle 7-2: Besteuerung des Bitcoins

Tabelle 7-3: Mögliche Folgen eines Bitcoin-Verbots

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abstrakt

Die Zunahme an Relevanz von Kryptowährungen wie Bitcoin im öffentlichen Sektor veranlasst Staaten dazu, verschiedene Formen von Regulierungen in Betracht zu ziehen. Ziel ist es, die bestehenden Regulierungsrahmen sowie die soziale, wirtschaftliche und technische Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen zu untersuchen. Daher beschäftigt sich diese Arbeit mit folgender Forschungsfrage: „Sollten Cryptocurrencies, insbesondere Bitcoin, staatlich verboten werden?“

Zur Beantwortung der Fragestellung wurde eine qualitative Literaturrecherche durchgeführt, die sich auf die Struktur von Bitcoin und der Regulierungsansätze verschiedener Staaten fokussiert. Die Ansätze unterscheiden sich in der Art und dem Umfang der Regulierung je nach Staat sowie Bundesstaat exorbitant.

Es ist festzustellen, dass ein grundsätzliches Verbot durch einen oder aller Staaten aufgrund der dezentralen Struktur Bitcoins als nicht zielführend angesehen werden kann. Eine einheitliche Regulierung auf internationaler Ebene ist aufgrund von innen- und außenpolitischen Interessen schwer durchsetzbar. Differenzen in den Rechtssystemen sowie staatlichen Kapazitäten erschweren die Regelung zusätzlich. Angesichts des globalen Wettbewerbs und dem Potenzial des Kryptomarktes sollte daher eine Regulierung auf EU-Ebene etabliert werden, die eine hohe Rechtssicherheit für Nutzer und Unternehmen im europäischen Wirtschaftsraum garantiert. Durch die Regulierung erlangen europäische Staaten nicht nur ein gewisses Maß an Kontrolle über die getätigten Transaktionen, sondern können sich als ein globaler Finanzstandort für Kryptowährungen positionieren sowie zur Förderung der Blockchain-Technologie beitragen.

Weiterführende Forschungen könnten sich auf sinnvolle Regulierungen, die ein Gleichgewicht zwischen Unter-und Überregulierung bieten sowie auf die Auswirkungen von CBDC auf die Zukunft von alternativen Währungen fokussieren.

JEL-Klassifikation: E42 Währungssysteme; Normen; Regime; Regierung und Währungssystem; Zahlungssysteme, G28 Regierungspolitik und Regulierung, L51 Ökonomie der Regulierung

Schlagwörter: Bitcoin, Blockchain, Regulierung, Geldsystem, Digitale Staatswährung

Abstract

The increasing relevance of cryptocurrencies such as Bitcoin in the public sector prompted states to consider various forms of regulation.

The aim is to investigate the existing regulatory frameworks and the social, economic, and technical reasonableness of these measures. As a result, this thesis deals with the following research question: "Should cryptocurrencies, especially Bitcoin, be banned by the state?"

To investigate the research question, a qualitative literature search was conducted which focuses on the structure of Bitcoins and the regulatory approaches of various countries. The approaches differ exorbitantly in the type and extent of regulation depending on the state and federal state.

It is to be stated that due to the decentralized structure of Bitcoins a general ban cannot be regarded as reasonable. A consistent regulation at the international level is difficult to enforce due to domestic and foreign policy interests. Differences in the legal systems and state capacities make the regulation even more difficult.

In view of global competition and the potential of the crypto market, regulation should therefore be established at European level that guarantees a high level of legal security for users and companies in the European economic area. Regulation not only gives European states a certain degree of control over the transactions carried out but can also position themselves as a global financial center for cryptocurrencies and contribute to the promotion of blockchain technology.

Further research could focus on meaningful regulations that strike a balance between under- and over-regulation and the impact of CBDC on the future of alternative currencies.

JEL-Classification: E42 Monetary Systems; Standards; Regimes; Government and the Monetary System; Payment Systems, G28 Government Policy and Regulation, L51 Economics of Regulation

Keywords: Bitcoin, Blockchain, Regulation, Monetary System, CBDC

1 Einleitung

Die Investitionen im Bereich der Cryptocurrencies, insbesondere Bitcoin, haben im Laufe der Jahre immer weiter zugenommen (vgl. Schütte et al. 2017: 4).

Staaten sowie zentrale Institutionen warnen Anleger vor den möglichen Risiken und raten von Investitionen in diese Assets ab (vgl. Heun 2018: 169).

Verbunden mit dieser Grundhaltung initiieren Länder Gesetze und Regularien, um die Investition in Cryptocurrencies zu reduzieren. Einige Länder haben vereinzelt bereits Teil-oder ganzheitliche Verbote ausgesprochen. Die politische Aktivität, welche auf die Regulierung der Cryptocurrencies abzielt, sollte kritisch betrachtet werden. Um die Forschungsfrage zu beantworten, inwiefern ein Verbot der Cryptocurrency Bitcoin angemessen und sinnvoll ist, muss die Thematik in einem sozialen, geld- und geopolitischen Kontext analysiert und ausgewertet werden. Dafür ist gleichermaßen wichtig, die Motive der Erfindung des Bitcoins sowie dessen zentrale Funktionsweise zu betrachten. Die Beweggründe aus staatlicher Sicht, BTC zu verbieten, liegt in grundlegenden Strukturen des Geld-und Finanzsystems, in der die Etablierung paralleler Währungen grundsätzlich bedrohlich für die Stabilität des eigenen Systems wahrgenommen wird (vgl. Böhme et al. 2015: 214).

Durch diese Verknüpfung ist es ebenfalls von zentraler Bedeutung, die Vorhaben einzelner Staaten im Bereich des BTC-Verbots in einem außenpolitischen Blickwinkel zu evaluieren.

1.1 Problemstellung und Zielsetzung

Die Signifikanz der Arbeit fußt auf der differenzierten Betrachtung von möglichen Handlungsspielräumen und Szenarien im Bereich des Bitcoin-Verbots sowie der Analyse von bestehenden und geplanten Regulierungen seitens der Staaten. Die theoretischen Hintergründe sollen aufzeigen, auf welcher Innovation die Erfindung des Bitcoins fußt und weshalb Cryptocurrencies im Allgemeinen öffentlich und politisch immer deutlicher an Relevanz gewonnen haben. In dieser Relation ist besonders wichtig, einen multiperspektivischen Ansatz zu wählen, um die Motivation verschiedener Parteien zu analysieren.

Vor dem Hintergrund, die zentrale Fragestellung der Arbeit zu beantworten, soll auch aufgezeigt werden, weshalb Kryptowährungen für Anleger interessant sind, weshalb Staaten und Institutionen dieses Asset verbieten oder regulieren möchten sowie welche Konsequenzen ein BTC-Verbot nach sich ziehen würde.

1.2 Methodik

Die Grundlage der Arbeit stellt eine qualitative Literaturanalyse dar. Zur Analyse werden die verschiedenen Regulierungsmöglichkeiten des Bitcoins diskutiert und auf eine mögliche Realisierbarkeit geprüft. Weiterhin wird das Thema in einem größeren Kontext beleuchtet. Dafür wird vor allem das internationale Geldsystem analysiert. In diesem Bereich ist die Genesis des bestehenden Geldsystems relevant, insbesondere die Betrachtung der Inflationsentwicklung, die Bedeutung der Goldreserven sowie der Einfluss der Corona-Krise. Gleichzeitig wird die Planung von digitalen Staatswährungen beleuchtet, die thematische Schnittstellen zu dem Bitcoin-Verbot aufweist. Zum Schluss werden die Erkenntnisse zusammengefasst, um die Forschungsfrage zu beantworten.

Die in der Arbeit herangezogene Literatur stützt sich auf Primär-und Sekundärquellen. Im Zeitraum des 16.04.2021 bis zum 01.06.2021 wurde eine intensive Literaturrecherche zu den einzelnen Themengebieten der Arbeit durchgeführt. Innerhalb der Recherche wurden insbesondere Bücher, Berichte und wissenschaftliche Artikel miteinbezogen.

Bei der Auswahl der Literatur stand vor allem die Aktualität der Quellen im Vordergrund, da sich die Forschungsfrage ebenfalls hoher Aktualität bedient. Für eine breitere Berücksichtigung von Standpunkten bezüglich des Themas wurden ebenfalls englischsprachige Quellen genutzt. Das Hauptaugenmerk dieser Arbeit liegt auf Bitcoin, da dieser die am meisten genutzte Kryptowährung ist (vgl. Vornholz 2019: 61).

Für die Beschreibung von „Kryptowährungen“ werden weitere Wörter wie Cryptocurrencies, Virtual Currency, Krypto-Assets, Digitale Währungen, Privatwährung und Alternativwährung sinngleich genutzt.

1.3 Aufbau

Der einleitende Teil der Arbeit skizziert den theoretischen Rahmen durch allgemeine Definitionen von Kryptowährungen und Bitcoin. Im Detail wird die technische Funktionalität Bitcoins betrachtet, auf die sich die Innovation der Erfindung stützt.

In diesem Zusammenhang werden die Chancen und Risiken von BTC zusammengefasst. Gleichermaßen wird der Einsatz von Bitcoin als Zahlungsmittel thematisiert.

Da bereits einige Unternehmen diese Zahlungsmöglichkeit integriert haben, wird der Einsatz von Bitcoin als Zahlungsmittel thematisiert. Die Darlegung des bestehenden geldpolitischen Systems ist essenziell, um die Intention des staatlichen Eingriffs in Geschäfte mit Kryptowährungen zu verstehen. Der multiperspektivische Ansatz beleuchtet das Verbot auf Staats-, Banken-, und Nutzerperspektive.

Der Hauptteil der Arbeit befasst sich mit den verschiedenen bereits bestehenden Verboten und Regulierungen von BTC einzelner Staaten sowie die sich noch in Planung befindliche Regulierungskonzepte. Die Transferleistung basiert auf der Skizzierung der möglichen Auswirkungen eines potenziellen Verbotes, der Sinnhaftigkeit sowie der Vorstellung eines denkbaren Regulierungsansatzes.

Der letzte Teil der Arbeit endet mit einer Evaluation und Diskussion der gewonnenen Ergebnisse. Es wird zusammengefasst, inwiefern ein Verbot von BTC sinnreich ist, welche Motive in der Thematik eine Rolle spielen und welcher Regulierungsansatz am effektivsten wäre.

2 Kryptowährungen

Kryptowährungen, auch Cryptocurrency oder Virtual Currency (VC), bezeichnen digitale Formen von Währungen, die durch kryptografische Verfahren gesichert sind (vgl. Kyriazis 2020: 1). Allein der Begriff Währung bzw. Currency sei irreführend, da dies hohe Liquidität und Akzeptanz sowie die Austauschbarkeit mit anderen Währungen impliziere (vgl. EBA 2014: 12).

Da Cryptocurrencies nicht von einer Zentralbank oder einer behördlichen Institution herausgegeben werden, unterliegen diese auch keiner zentralen Aufsicht als Solches (vgl. ebd.: 11). Kryptowährungen stellen keine gesetzlichen Zahlungsmittel dar. Die klassischen Geldfunktionen sind daher nicht erfüllt, wie beispielsweise die obligatorische Annahme, als Zahlungsmittel, sofern nichts anderes vereinbart wurde oder die Annahme zum vollen Nennwert (vgl. ebd.: 13).

Ebenfalls haben diese digitalen Währungen keinen eigenen intrinsischen Wert (vgl. Hönig 2020: 11).

Kryptowährungen können begrenzte Mengen haben, aber auch theoretisch unendlich sein (vgl. Rosenberger 2018: 54). Bei begrenzten Kryptowährungen wie Bitcoin erfolgt die Schöpfung einzelner Werteinheiten mittels eines mathematischen Verfahrens, dem sogenannten Mining (vgl. ebd.: 66).

Eine grundsätzliche Differenzierung zwischen den Kryptowährungen kann durch die Identifikation von Coins und Tokens getroffen werden. Coins, wie beispielsweise Bitcoin oder Ethercoin, basieren auf einer eigenen Blockchain, wie der Bitcoin­Blockchain und Ethereum-Blockchain und sind eigenständige digitale Währungen (vgl. Hönig 2020: 33).

Eine Kryptowährung, die als Token zu klassifizieren ist, basiert hingegen auf einer bereits vorhandenen Blockchain und hat weitere Aufgabenfelder (vgl. ebd.: 40). Weiterhin ist zwischen der Art und dem Zweck der Währungen zu unterscheiden. Die Kryptowährung Ripple bedient sich beispielsweise einem Konsensalgorithmus, der sich auf Vertrauen stützt und sich daher von Bitcoin unterscheidet (vgl. Adam 2020: 42). Weiterhin wird Ripple von einem zentralen Unternehmen erzeugt und ist daher im Vergleich zu Bitcoin zentralisiert (vgl. Meisner 2018: 100), sodass das Verbot nicht für alle Kryptowährungen gleichermaßen immanent ist.

3 Bitcoin

Im Jahre 2009 wurde die erste Kryptowährung „Bitcoin“ von Satoshi Nakamoto erfunden. Satoshi Nakamoto ist ein Pseudonym, da die richtige Identität des Bitcoin-Entwicklers nicht bekannt ist (vgl. Wenger & Tokarski 2020: 250).

Der Begriff „Bitcoin“ setzt sich aus den englischen Worten „Bit“ (Maßeinheit für eine Datenmenge) sowie „Coin“ (Münze) zusammen (vgl. Rosenberger 2018: 9). Die maximal mögliche Anzahl von Bitcoin ist auf 21 Millionen Bitcoins beschränkt (vgl. ebd.: 59). Aufgrund dessen ist BTC als eine deflationäre Währung zu klassifizieren (vgl. Hönig 2020: 8).

Die Erfindung des Bitcoins sei motiviert durch die Finanzkrise ab 2007, die in einem starken Vertrauensverlust in das Finanzsystem resultierte (vgl. Thiele und Diehl 2017: 3). Der Hintergrund der Erfindung erklärt sich durch die Intention von Nakamoto, die Rolle der Finanzinstitute als Intermediär abzulösen und Zahlungen über das sogenannte Peer- to-Peer Netzwerk zu ermöglichen (vgl. Rosenberger 2018: 9).

Das bisherige System, in dem Finanzinstitute als vertrauenswürdige Partei agieren, habe fundamentale Schwachstellen. Nakamoto sieht in der Einführung eines elektrischen Zahlungssystems die Lösung darin, das System des Vertrauens in die Banken, durch ein System mit kryptografischen Beweisen zu ersetzen (vgl. Nakamoto 2008: 3f).

Der Programmcode basiert auf einem Open Source Modell, welcher für jede Person auf der Welt einsehbar ist (vgl. Cap 2014: 84)

Die Struktur von Bitcoin geht auf die Ideologie der Cypherpunks zurück, die sich für Anonymität sowie Verschlüsselung der Daten einsetzen (vgl. Rosenberger 2018: 11f).

Die Blockgröße ist beschränkt auf 1MB (vgl. Ertel & Löhmann 2019: 162). Die niedrige Blockgröße trägt dazu bei, dass weniger Transaktionen abgewickelt werden können (vgl. Rosenberger 2018: 144). Im Jahr 2017 wurde Bitcoin Cash (BCH) entwickelt. Hintergrund dessen war, dass die Blockgröße von 1 MB durch die erhöhte Aktivität innerhalb des Netzwerks nicht mehr ausreichte. Die Transaktionen wurden langsamer und die Transaktionsgebühren stiegen an. BTC wurde als Zahlungsmittel somit unattraktiver. BCH sollte eine verbesserte Version des ursprünglichen Bitcoins sein. Der zentrale Unterschied zu BTC ist eine höhere Blockgröße von 8 MB (vgl. Spurr & Ausloos 2020: 11) wobei Erhöhungen in der Blockgröße möglich sind (vgl. ebd.: 13).

3.1 Blockchain-Technologie

Charakteristisch für das Peer-to-Peer Netzwerk ist, dass eine direkte Zahlungsabwicklung zwischen Sendern und Empfängern stattfindet (vgl. Nakamoto 2008: 1).

Ein Peer-to-Peer Netzwerk bezeichnet ein gleichberechtigtes Rechnernetzwerk, bei denen alle Computer zusammenarbeiten und sich die notwendigen Ressourcen ohne eine zentrale Instanz zur Verfügung stellen. Sie bilden die Basis der Blockchain (vgl. Gayvoronskaya & Meinel 2020: 23).

Jeder Rechner, der das Netzwerk nutzt, kann als Netzwerkknoten (Node) bezeichnet werden (vgl. Sixt 2017: 27). Wenn eine Bitcoin-Zahlung stattfinden soll, dann wird die Transaktion an alle Nodes versendet (vgl. Nakamoto 2008: 4).

Da es keine zentrale Instanz gibt, werden im Falle von neuen Transaktionen diese an alle Nodes im gesamten Netzwerk geschickt, die dann in einem Block gesammelt werden. Jeder Node versucht dann für seinen eigenen Block die mathematische Lösung (PoW) zu finden. Die Miner hashen dann die Daten der Transaktion, bis die komplexe Lösung erhalten wird. Falls die Lösung gefunden wurde, wird der Block an alle Nodes gesendet. Auf diese Weise erstreckt sich die Transaktion schrittweise auf das gesamte Bitcoin­Netzwerk. Diese Nodes überprüfen und verifizieren die Transaktionen vollständig. Es kann passieren, dass mehrere Miner parallel arbeiten und neue Blöcke finden. Falls dieser Fall auftritt, arbeiten Nodes an der ersten empfangenen Version, verwerfen die zweite Version jedoch nicht. Da die Miner an der Fortsetzung des Blocks durch die Erstellung eines nächsten Blocks in der Kette mitwirken, wird am Ende lediglich die längste Kette der zwei Versionen von allen Nodes akzeptiert (vgl. Nakamoto 2008: 4).

Beim Bitcoin-Mining werden viele einzelne Transaktionen zu Blöcken zusammengefasst und zu der bestehenden Kette aus Blöcken, der Blockchain, hinzugefügt (vgl. Gayvoronskaya et al. 2018: 53).

Die Transaktionen in der Blockchain können nachträglich nicht verändert werden, sodass eine nicht manipulierbare Transaktionshistorie entsteht (vgl. Schütte et al. 2017: 4).

Nach dem der Block validiert und die Transaktion durchgeführt wurde, wird jede Blockchain-Kopie im gesamten Netzwerk und damit der gesamten Welt um den neu generierten Block aktualisiert (vgl. Deutsche Bundesbank 2019: 18). Die Blockchain ist vergleichbar mit einem dezentralen, öffentlich einsehbaren Buch, dass alle Transaktionen auf der Welt dokumentiert (vgl. Sixt 2017: 40).

Das Bitcoin Mining wird von den sogenannten Minern betrieben, die für die Entstehung, Überwachung und Validierung der Bitcoin-Transaktion verantwortlich sind. Sie fassen, wie bereits erwähnt, einzelne Transaktionen zu Blöcken zusammen. Damit Miner neue Blöcke hinzufügen können, müssen diese ihre eigene Rechnerleistung zur Verfügung stellen (vgl. Gayvoronskaya & Meinel 2020: 36).

Im Durchschnitt wird nur alle zehn Minuten ein neuer Block generiert und nur dann in die Blockchain aufgenommen (vgl. Rosenberger 2018: 121).

Im Gegenzug zu dem betriebenen Aufwand seitens der Miner erhalten diese Belohnungen in Form von Bitcoins und Gebühren aus dem Block (vgl. ebd.: 19). Der Proof of Work, auch Arbeitsnachweis genannt, ist die Basis des Bitcoin-Minings (vgl. Egloff & Turnes 2019: 55). Beim PoW müssen die teilnehmenden Miner ein komplexes, mathematisches Problem lösen (vgl. Böhme et al. 2015: 219). Mit diesem Verfahren wird die Geschwindigkeit der Generierung relativ gering gehalten, damit die Schöpfung von BTC gleichmäßig verläuft (vgl. Rosenberger 2018: 67). Bei einer maximalen Gesamtanzahl von 21 Mio. Bitcoins und einer Dauer der Blockgenerierung von ca. zehn Minuten, werden voraussichtlich bis zum Jahr 2140 alle Bitcoins vollständig erzeugt sein (vgl. ebd.: 67).

Die Blockchain-Technologie fußt auf der Hashfunktion SHA 256 (vgl. Nakamoto 2008: 3). Der Ansatz des PoW verhindert, dass Transaktionen doppelt ausgeführt werden, sodass dieselben Bitcoins nicht an mehrere Adressaten gesendet werden können (vgl. Rosenberger 2018: 67). Das Problem des Doublespendings, also die doppelte Ausgabe von Geld, wird somit gelöst. Durch den PoW verfällt die Rolle von vertrauenswürdigen Dritten als Kontrollinstanz (vgl. Nakamoto 2008: 2).

Der Mechanismus des PoW ist theoretisch robust gegen Angreifer, die versuchen, vergangene Blöcke zu manipulieren, da ein Angreifer den Funktionsnachweis aller bereits bestehender und auch nachfolgender Blöcke aufholen. Mit diesem Versuch ist ein so hoher Arbeitsaufwand verbunden, der die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs der Angreifer verringert (vgl. ebd.: 3).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3-1: Bitcoin-Transaktionsverfahren

Quelle: Schmidt 2018: 20

Das Peer-to-Peer Netzwerk ermöglicht die direkte Abwicklung der Transaktion zwischen zwei Parteien (A und B). Die Transaktionen werden dann in Blöcke (Blockchain) zusammengefasst und durch den Konsensmechanismus im Bitcoin­Mining abgewickelt, sodass der neue Block an die Kette angehängt wird und eine nachvollziehbare Transaktionshistorie entsteht. Die Transaktion von A nach B wurde somit abgewickelt.

3.2 Initial Coin Offering

Ein Initial Coin Offering (ICO) ist eine Finanzierungsmöglichkeit für Unternehmen, die sich ebenfalls der Blockchain-Technologie bedient (vgl. Hahn & Wons 2018: 3). Herkömmliche Wege, um die eigene Geschäftsideen zu finanzieren, sind zum Beispiel auf Grundlage von Venture-Kapital oder Crowdfunding (vgl. ebd.: 6).

Bei einem ICO werden Tokens von einem jeweiligen Unternehmen ausgegeben, deren Geschäftsmodell die emittierten Tokens umfasst oder auf der Blockchain-Technologie basiert.

ICOs haben keine spezifische Rechtsgrundlage, sodass Unternehmen eigenständig festlegen können, welche Rechte Investoren haben (vgl. ebd.: 4).

Beispielsweise ist in Deutschland ein ICO nicht klar geregelt (vgl. ebd.: 41), wohingegen der Prozess in China oder Südkorea verboten ist (vgl. ebd.: 39).

3.3 Chancen

Die Erfindung von Bitcoin wurde durch den Verlust des Vertrauens in das Bankensystem besiegelt (vgl. Sixt 2017: 62). Die dezentrale Architektur wird als eine neue Innovation gesehen, die das bestehende Finanzsystem verändern kann (vgl. ebd.: 45). Neben den Gründen für die Investition in BTC wird neben dieser Anerkennung als neue Innovation auch die Rolle als Wertanlage aufgeführt (vgl. Hanl & Michaelis 2017: 364).

Ein fundamentaler Vorteil ist, dass Bitcoin von keiner Regierung oder Organisation kontrolliert werden kann (vgl. Böhme et al. 2015: 219).

Primär ist anzumerken, dass die Blockchain-Technologie hinter Bitcoin nationale-und internationale Zahlungen deutlich einfacher und kostengünstiger abwickeln kann und somit die bestehenden Prozesse revolutionieren kann (vgl. Hönig 2020: 40). Für Bitcoin-Zahlungen fallen keine oder geringe Gebühren an. Zusätzlich können Transaktionen rund um die Uhr erfolgen und ohne Bankkonten ausgeführt werden (vgl. Rosenberger 2018: 121).

Insbesondere in ärmeren Ländern, wo die finanzielle Inklusion nicht weit fortgeschritten ist (vgl. Demirgüg-Kunt et al. 2018: 36), ermöglichen Kryptowährungen wie Bitcoin den Gesellschaften, die weitestgehend ohne Bankkonto leben, an der Weltwirtschaft zu partizipieren (vgl. Villegas & Thebault 2021). Beispielsweise besitzen im Südsudan ca. 91 % und in Afghanistan rund 85 % der Bevölkerung kein Bankkonto (vgl. ebd.: 123). Dadurch, dass sämtliche Bitcoin-Transaktionen zu jeder Zeit für jedes Mitglied einsehbar sind, ist das Netzwerk sehr transparent (vgl. Rosenberger 2018: 2). Obwohl alle Transaktionen und die mit den Transaktionen verbundenen Bitcoin-Adressen öffentlich sichtbar sind, können Transaktionen ohne persönliche Informationen abgeschlossen werden, was einen hohen Grad an Anonymität gewährleistet (vgl. Sixt 2017: 33).

Die Struktur des Bitcoins lässt einen anonymen Besitz der Coins zu. Die Aufbewahrung kann als eine Wallet-Datei auf dem eigenen Rechner oder bei einem Drittanbieter gespeichert werden. Anhand der Struktur Bitcoins ist es für Regierungen beispielsweise unmöglich, Bitcoin zu beeinflussen, wie zum Beispiel das Angebot zu steuern (vgl. Bardmann 2018: 638).

Die Blockchain-Technologie könnte heutzutage in vielen Bereichen Anwendung finden, die schnellere und effizientere Prozesse im Gesundheitswesen, Finanzsektor, Automobilbranche oder der Energiewirtschaft mit sich bringen (vgl. Deloitte o.D.).

3.4 Kritik

Trotz der Chancen, die BTC mit sich bringt, werden viele Kritikpunkte und Risiken aufgeführt.

Grundsätzlich gilt zwischen den inneren und äußeren Risiken des Bitcoins zu differenzieren. Als inneres Risiko von BTC kann die potenzielle Gefahr von Mining­Pools aufgeführt werden, dem sogenannten 51% Angriff. Bei einem solchen Angriff erlangt ein einzelner Miner oder eine Gruppe von Minern die Kontrolle über 51% des Blockchain-Netzwerks. Mit dieser Macht können die Angreifer Double-Spending der Bitcoins betreiben (vgl. Sayeed & Marco-Gisbert 2019: 4f). Der Angriff ist ein Ausdruck für die Schwäche des PoW-Konsenses der Kryptowährung. Die Chance eines Double-Spendings ermöglicht den Angreifern, Transaktionen zu stornieren und dieselben Coins doppelt auszugeben (vgl. Sayeed & Marco-Gisbert 2019: 10).

Bisher ist BTC von solchen Angriffen nicht betroffen gewesen (vgl. Frankenfield 2019). Durch den Konsensmechanismus Bitcoins und die Größe des Bitcoin-Netzwerkes wird ein solcher Angriff immer komplexer und daher unwahrscheinlicher, aber ist per se nicht unmöglich (vgl. Binance Academy o.D.).

Wenn zukünftig alle Bitcoins gemined sind, erhalten Miner keine Bitcoins mehr als Belohnung für ihre Leistung, sondern profitieren lediglich von den anfallenden Transaktionsgebühren. Dies kann sich problematisch auswirken. Die Transaktionskosten können innerhalb kürzester Zeit zu schnell ansteigen und die Miner können sich somit aufgrund der höheren Erfolgschancen für die Validierung der Transaktionen zu Mining-Pools zusammenschließen. Wie bereits beim 51% Angriff beschrieben, wäre eine derartige Zentralisierung sehr ungünstig für das Bitcoin­Netzwerk (vgl. Nian & Chuen 2015: 14).

Weiterhin sind Transaktionen unter der Angabe von Pseudonymen insofern kritisch, als dass keine eindeutige Identifikation der Parteien erfolgen kann, da ausschließlich Zahlungsadressen einsehbar sind (vgl. Hanl & Michaelis 2017: 367).

Durch die Anonymität in BTC-Transaktionen würde ein einfaches Werkzeug für Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Rauschmittelgeschäfte bereitgestellt werden (vgl. Brezo & Bringas 2012: 24f). Ebenfalls wird begründet, dass BTC zur Terrorismusfinanzierung dienen könnte. Es ist jedoch ungeklärt, ob und inwiefern BTC für illegale Handlungen benutzt wurden und werden (vgl. Grzywotz et. al. 2016: 756). Die Kritik der Anonymität ist jedoch nur bedingt gerechtfertigt, da die Blockchain- Technologie eine vollständige Nachvollziehbarkeit aller Transaktionen gewährleistet. Daher fußt das Netzwerk eher auf Pseudonymität (vgl. Bosch et al. 2018: 437). Mögliche Ansätze zur Prävention von Straftaten durch das BTC-Netzwerk sind beispielsweise White-und Blacklisting. Whitelisting definiert die Identifikation von legalen Nutzern für BTC-Transaktionen (vgl. Böhme et al. 2017: 9). Bei einem Blacklisting werden Transaktionen, die in Zusammenhang mit Straftaten stehen, von Krypto-Börsen oder Zahlungsdiensten erkannt und nicht akzeptiert (vgl. ebd.: 36). Ein äußeres Risiko ist die mangelnde Kontrolle, resultierend aus der Dezentralität, welches häufig als Argumente genannt wird (vgl. Nian & Chuen 2015: 11).

Eine Folge daraus könnte das Potenzial von Kryptowährungen zur Destabilisierung der Finanzmärkte sein (vgl. Böhme et al. 2015: 214). Mit Rückblick auf die Finanzkrise bzw. den Zusammenbruch des Finanzsystems durch die Banken ist eine dezentrale Struktur wie Bitcoin für private Anleger als sicherer Weg zu klassifizieren (vgl. Rosenberger 2018: 114f.). In Anbetracht der heutigen Umstände kann dieser Vorteil jedoch auch negative Effekte auslösen, die aus dem mangelnden Schutz und der fehlenden Kontrolle einhergehen (vgl. Pollmann & Schrader 2019: 182).

Die großen Sicherheitslücken und das Potenzial für hohe Cyberkriminalität sind dabei bestehende Risiken (vgl. Rosenberger 2018: 35). Beispielhaft dafür ist die Silk Road. Die Silk Road war ein Online-Schwarzmarkt, auf dem Handel mit Drogen, Waffen oder gefälschten Pässen betrieben wurde. Die Zahlungen wurden durch Bitcoin abgewickelt (vgl. ebd.: 38).

Ferner kann bei Verlust des privaten Wallet-Schlüssels niemand mehr auf die BTC zugreifen. Die Bitcoins sind somit für immer verloren (vgl. Antonopoulos & Klicman 2018: 60).

In dieser Relation wird auch argumentiert, dass ein völliger Ausschluss von Intermediären nicht gegeben sei. Nutzer sind auf Zahlungsdienstleister angewiesen, wenn Umwandlungen von Kryptowährungen in traditionelle Währungen oder vice versa beauftragt werden. Somit müssen Nutzer auf diese Zahlungsdienstleister vertrauen, die im engeren Sinne als Intermediäre fungieren (vgl. Hanl & Michaelis 2017: 366f).

Die hohe Volatilität von Kryptowährungen und die damit einhergehende Gefahr für den Verbraucherschutz werden als weitere Risiken aufgezählt (vgl. EBA 2019: 29). Der Kurs sei jedoch so volatil, weil kein regulierter Markt existiert (vgl. Ginsburg 2021). Mit Blick auf den grauen Kapitalmarkt ist anzumerken, dass der Handel mit hochriskanten Wertpapieren und sonstigen Anlagen ebenfalls weitestgehend unreguliert ist und nicht verboten wird (vgl. BaFin 2021).

Der Einsatz von BTC als offizielles Zahlungsmittel sei auch aufgrund der Volatilität schwierig. Zu groß seien die Wertunterschiede in kürzester Zeit, sodass keine Wertstabilität gewährleistet und die Funktion als Zahlungsmittel nicht erfüllt werden könnte (vgl. Brühl 2017a: 15). In der Rolle als offizielles Zahlungsmittel wird BTC kritisiert, da die Blockgröße von 1 MB die Geschwindigkeit der Transaktionen limitiert. Im Durchschnitt kann das BTC-Netzwerk ca. 7 Transaktionen pro Sekunde verarbeiten, währenddessen Kreditkarten-Transaktionen pro Sekunde 1,700 Transaktionen abwickeln können. Mit Hinblick auf das weltweite Transaktionsvolumen pro Tag ist das BTC-Netzwerk noch zu langsam. Bitcoin würde nur wenig Akzeptanz als Zahlungsmittel haben (vgl. Brühl 2017b: 139). Viel eher würde BTC als Mittel zur Spekulation fungieren (vgl. Thiele & Diehl 2017: 6).

Dabei verfolgen die Investoren die Motivation, von den hohen Kursentwicklungen zu profitieren (vgl. Wolla 2018: 3). Die ursprüngliche Intention der Erfindung muss bei der Investition in BTC daher nicht immer zweifelsfrei im Vordergrund stehen.

Ein weiterer zentraler Aspekt in der Diskussion gegen den Bitcoin ist der mit der Blockchain-Technologie verbundene, generierte Stromverbrauch. Im engeren Sinne resultiert speziell das Bitcoin-Mining in einem hohen Stromverbrauch (vgl. Clark & Greenley 2019: 1). Der hohe Bedarf an Energie wird in Hinblick auf die Wichtigkeit von Umweltschutz kritisch beäugt (vgl. Goudz & Mika 2019: 17). Schätzungsweise wird der Verbrauch auf 60 bis 125 TWh pro Jahr für Bitcoin festgelegt, was dem Verbrauch kleiner Staaten wie Österreich oder Norwegen gleicht (vgl. Sedlmeir et al. 2020: 603). Nichtsdestotrotz ist anzumerken, dass die exakte Ermittlung des Stromverbrauchs komplex ist. Ferner spielen die Strompreise eine fundamentale Rolle, die zwischen einzelnen Ländern sehr stark variieren (vgl. ebd.: 601). Ob der alleinige Stromverbrauch von BTC pro Jahr im Vergleich zu anderen Aktivitäten eine so hohe Gefahr für das Klima darstellt, wird jedoch in Frage gestellt (vgl. ebd.: 603). Aufgrund der potenziellen Etablierung effizienter Prozesse in vielen Bereiche durch die Blockchain-Technologie (vgl. Deloitte o.D.), sei eine rein auf dem Energieverbrauch basierende Bewertung jedoch nicht gerechtfertigt (vgl. Sedlmeier et al. 2020: 603).

3.5 Einsatz als Zahlungsmittel

Die Anzahl an Unternehmen, die Zahlungen mit BTC akzeptieren, steigt bereits seit 2013 immer weiter an (vgl. Sixt 2017: 87).

Der Vorteil für Händler, BTC zu akzeptieren, liegt in der Zahlungsabwicklung. Wenn Zahlungen mit BTC von einem Käufer veranlasst werden, können diese vom Händler nicht mehr rückgezahlt und der Artikel deshalb auch nicht mehr storniert werden. Gleichzeitig werden die Zahlungen zügig abgewickelt. Der Käufer profitiert von geringen Transaktionsgebühren und einem einfachen Bezahlverfahren (vgl. Rosenberger 2018: 16). In Amerika akzeptieren bereits sehr große Unternehmen Bitcoin als Zahlungsmittel. Zahlreiche Unternehmen wie Microsoft, AT & T, Burger King, KFC, Twitch und Pizza Hut nehmen Zahlungen in BTC an (vgl. Beigel 2021).

Aus dem Annual Report von Tesla für das Jahr 2020 geht hervor, dass das Unternehmen im Jahr 2021 Zahlungen in Bitcoin akzeptieren wird (vgl. Tesla 2021a: 23). Die Zahlungen sind nur in den USA möglich, jedoch wird geplant, in weitere Märkte zu expandieren (vgl. Tesla o.D.).

In einem weiteren Report über das erste Quartal des Jahres hat Tesla angegeben, insgesamt $ 1.2 Milliarden in Bitcoin investiert zu haben (vgl. Tesla 2021b: 5). Weshalb Tesla in Bitcoin investiert hat, kann mit verschiedenen Faktoren zusammenhängen. Im Laufe der Corona-Pandemie reduzierte die Regierung die Zinsen und erhöhte die Inflation. Durch diese Kombination waren Anlagen z.B. in Anleihen hinsichtlich der Rendite sehr unattraktiv im Vergleich zu Kryptowährungen wie Bitcoin. Grundsätzlich ist zu sagen, dass das Unternehmen das verfügbare Bargeld investiert hat, um höhere Renditen zu erwirtschaften (vgl. Tayal 2021). Mit der Investition in BTC hat Tesla mehr Gewinn erzielt als mit dem Verkauf von Autos (vgl. Golden 2021). Elon Musk veröffentlicht auf seinem Twitter-Account Beiträge über Bitcoin. Seine Twitter-Aktivität zeigte eine hohe Relevanz für die Vorgänge auf dem Finanzmarkt.

Beispielsweise änderte er seine Biografie des Accounts auf #bitcoin - ein Vorgang, der nachweislich in einem Anstieg des Bitcoin-Preises von $ 32.000 auf $ 38.000 resultierte (vgl. Ante 2021: 1). Diese Kursentwicklung legt den gravierenden Einfluss des Tesla­Chefs auf die Kryptomärkte dar, unterstreicht parallel dazu jedoch die Kritik am volatilen Charakter Bitcoins.

Im Mai 2021 hat Elon Musk kurzfristig via Twitter bekanntgegeben, dass Tesla keine Bitcoin-Zahlungen mehr akzeptieren wird. Gründe für diese Entscheidung seien Bedenken hinsichtlich des Klimawandels. Musk kritisiert den hohen Energieverbrauch, der durch Transaktionen und Mining des Bitcoins entsteht. Gleichzeitig sieht der Konzern jedoch davon ab, die bisherigen Bitcoins zu verkaufen (vgl. Boudette 2021). Auch nach diesem Beitrag auf der Plattform Twitter ist der BTC-Preis gesunken und untermauert daher die einflussreiche Position Musks bei dem Thema Bitcoin. Analysten gehen bei der Entscheidung davon aus, dass Musk durch solche Aktivitäten den Kryptomarkt erneut beeinflussen möchte. Erstens sei der Energieverbrauch von Bitcoin bereits bekannt gewesen, sodass die offizielle Begründung angezweifelt wird (vgl. ebd.).

Zweitens wird die Intention verfolgt, den Mining-Prozess vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen (vgl. Kaloudis 2021: 10). Bereits 2020 bestand ca. 39% des Verbrauchs aus sauberen Energiequellen (vgl. ebd.: 6).

Andere Ansätze legen nahe, dass Musk durch die wachsende Konkurrenz aus der Elektromobilität zunehmend unter Druck steht. Mit seinen Handlungen würde Musk beabsichtigen, die Umweltverträglichkeit der eigenen Marke zu unterstreichen (vgl. Wilson & Irrera 2021).

Musk erwähnte ebenfalls, Bitcoin lediglich so lange nicht zu nutzen, bis mehrheitlich grüne Energiequellen herangezogen werden (vgl. Newburger 2021).

Die Entwicklungen zeigen einerseits die Sensibilität Bitcoins auf, andererseits wird die Rolle der Politik und der Öffentlichkeit bei der Frage nach der Zukunft Bitcoins hervorgehoben.

Weiterhin akzeptiert PayPal Zahlungen in Bitcoin. PayPal selbst ist ein Online­Zahlungssystem, welches den Nutzern ermöglicht, den Einkauf ohne die Bekanntgabe der eigenen Bankverbindung zu tätigen. Die Bezahlung ist bereits anhand der E-Mail- Adresse und des Passwortes möglich. Neben der Bequemlichkeit von Online-Zahlungen ist ein weiterer Vorteil der Plattform die Schnelligkeit des Geldtransfers. In Sekundenschnelle können Zahlungen abgewickelt, Geld an Freunde oder Bekannte gesendet werden. Die Sicherheit der abgewickelten Zahlungen wird durch den Käuferschutz, den Betrugsschutz und der Datenverschlüsselung gewährleistet. In den USA ist es für PayPal-Nutzer mit einem privaten- oder Premiumkonto möglich, Cryptocurrencies zu kaufen, verkaufen und zu halten. Die Funktion kann jedoch noch nicht von Geschäftskonten in Anspruch genommen werden (vgl. Paypal o.D.). Peter Thiel, Mitgründer von PayPal, ist seinerseits ein großer Befürworter von Kryptowährungen, insbesondere Bitcoin. Er forderte die USA dennoch zur Regulierung der Kryptowährung auf, da er in BTC das Potenzial zur neuen chinesischen Waffe sieht (vgl. Nagarajan 2021).

Die beiden Zahlungsdienstleister Visa und Mastercard haben sich dazu entschlossen, Cryptocurrencies zu akzeptieren. Gemeinsam mit Partnern wie Coinbase oder Crypto.com arbeitet Visa daran, Visa-Transaktionen mit USD Coin zu ermöglichen. Visa beabsichtigt, an der neuen Entwicklung teilzunehmen und diese aktiv mitzugestalten, um als Bindeglied zwischen digitalen und klassischen Währungen zu fungieren (vgl. Visa o.D.).

Weiterhin erläutert der leitende Vizepräsident von Mastercard in einem offiziellen Eintrag, dass häufig Karten für den Kauf von Krypto eingesetzt werden. Als Ergebnis dessen werden „Krypto-Karten“ herausgegeben, welche Überweisungen und Zahlungen mit BTC unterstützen (vgl. Dhamodharan 2021).

„Es ist eine Tatsache, dass diese digitalen Vermögenswerte aktuell zu einem immer wichtigeren Teil der Zahlungsindustrie werden“ (vgl. ebd.).

Die strategische Entscheidung der Portfolioerweiterung um Kryptowährungen betont, dass Unternehmen die steigende Relevanz und das Potenzial von Kryptowährungen in der Finanzwelt wahrnehmen.

Die Akzeptanz von Bitcoin als Zahlungsmittel in den USA durch PayPal und andere Unternehmen werden jedoch nicht in Deutschland bzw. Europa angeboten. Im Vergleich ist die Akzeptanz in Deutschland eher gering (vgl. Zinnecker & Oder 2021). Der deutsche Online-Broker Trade Republic hat angekündigt, künftig Investitionen in BTC zu erlauben. Der Broker wurde 2015 gegründet und ermöglicht den Nutzern

Zugang zu dem Kapitalmarkt mit niedrigen Gebühren. Über die Plattform können die Kunden verschiedene Investitionen in Aktien & ETFs, Derivate, Sparpläne und nun auch in Kryptowerte tätigen (vgl. Trade Republic o.D.).

Sind die Investitionen in die klassischen Assets auf bestimmte Uhrzeiten begrenzt, kann die Investition in Krypto an jedem Tag der Woche und rund um die Uhr erfolgen. Die Aufsicht über Trade Republic haben die BaFin und die Deutsche Bundesbank. Vorerst ist der Handel von Bitcoin, Ethereum, Litecoin und Bitcoin Cash gestattet (vgl. Trade Republic 2021: 2).

3.6 Bitcoin als „digitales Gold“

Bitcoin wird vereinzelt auch als „digitales Gold“ bezeichnet. Sowohl Gold als auch Bitcoin werden durch das „Mining“ gewonnen, wobei Letzteres nur digital entsteht (vgl. Rosenberger 2018: 20). Zudem sind beide Assets in ihrer Verfügbarkeit begrenzt (vgl. ING-DiBa 2021). Historisch gesehen dient Gold schon lange als Wertspeicher und Absicherung des Vermögens in wirtschaftlich unsicheren Zeiten (vgl. World Gold Council 2020: 2) Anders als Gold hat BTC jedoch keinen intrinsischen Wert, da er nur digital existiert und kein physisch greifbares Produkt ist (vgl. Ryder 2017: 205).

Anhand der folgenden Abbildung werden die Länder mit den größten Goldreserven dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3-2: Länder mit den größten Goldreserven

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an World Gold Council 2021

Die Goldreserven dienen als Absicherung gegen das Währungsrisiko des Dollars und tragen dazu bei, dass die Kaufkraft eines Landes auch in Krisenzeiten aufrechterhalten werden kann. Die größten Goldreserven beherbergen mit deutlichem Abstand die Vereinigten Staaten gefolgt von Deutschland, Italien, Frankreich und Russland. Im Laufe der Corona-Krise 2020 war die Goldnachfrage auf dem niedrigsten Level seit 2009, wobei vor allem China und Indien den größten Einfluss an dem Abwärtstrend haben (vgl. World Gold Council 2021: 1). Die mit dem Lockdown und der wirtschaftlichen Schwäche einhergehende sinkende Nachfrage war der Auslöser für den Rückgang der Goldnachfrage (vgl. ebd.: 2).

Am Anfang der Corona-Pandemie war der Bitcoin-Kurs wie auch andere Asset-Klassen stark von einem Wertverlust betroffen. Im Laufe des Jahres 2020 konnte sich der Preis jedoch erholen und vervielfachte sich (vgl. ING DiBa 2021).

4 Das Geldsystem

Das Bankensystem basiert auf einem zweistufigen Konzept zwischen Zentralbanken und Geschäftsbanken. Im europäischen Raum gibt es die Europäische Zentralbank (EZB), welche die Zentralbank der gesamten EU ist. Die Mitglieder der EU haben zusätzlich jeweils nationale Zentralbanken. Beispielsweise ist die Deutsche Bundesbank (DBB) die Zentralbank Deutschlands. Die nationalen Zentralbanken haben Stimmrechte in bestimmten Entscheidungsgremien der EZB und somit auch Einfluss auf die Geldpolitik (vgl. Tolkmitt 2007: 33).

Die Hauptaufgabe der EZB ist die Überwachung der Finanzmarktstabilität (vgl. EZB 2011: 30). Das primäre Ziel ist die Preisstabilität, um das Wirtschaftswachstum zu unterstützen (vgl. ebd.: 20).

Im amerikanischen Raum bestimmt die US-Zentralbank Federal Reserve (FED) die Geldpolitik des Landes (vgl. Labonte 2020: 1).

Das heutige Geldsystem wird auch Fiatgeld-System genannt. Als Fiat-Geld wird das von den Zentralbanken ausgegebene Geld bezeichnet, beispielsweise der Euro oder der Dollar. Diese Währungen sind offizielle Zahlungsmittel (vgl. Hönig 2020: 1). Charakteristisch für das Fiat-Geld ist, dass es über keinen intrinsischen Wert verfügt. Das bedeutet, dass die Währung nicht durch ein physisches Gut wie Rohstoffe gedeckt ist (vgl. Belke & Bordon 2017: 506).

Der Prozess der Geldschöpfung wird anhand der EU beispielhaft dargestellt. In diesem Zusammenhang ist zwischen Zentralbankgeld, Giralgeld und Bargeld zu differenzieren.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4-1: Geldschöpfung

Quelle: Eigene Darstellung

Jede Geschäftsbank hat ein Konto bei der Zentralbank, auf der diese ihr Guthaben ansammeln. Wenn eine Geschäftsbank weniger Bargeld hat, als die Kunden ausgezahlt bekommen möchten, dann muss sie sich weiteres Bargeld beschaffen. Dafür muss die Geschäftsbank einen Kredit bei der EZB aufnehmen. Wenn die EZB den Kredit gewährt, wird dadurch neues Zentralbankgeld generiert. Jede GB muss ein bestimmtes Mindestguthaben auf dem EZB-Konto vorhalten. Die Deutsche Bundesbank darf ebenfalls Bargeld in Umlauf bringen (vgl. Deutsche Bundesbank o.D. a). Bargeld ist jedoch nur ein kleiner Posten, denn das Buchgeld überwiegt im heutigen System (vgl. Deutsche Bundesbank 2019: 16).

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Ende der Leseprobe aus 86 Seiten

Details

Titel
Sollten Cryptocurrencies, insbesondere Bitcoin, staatlich verboten werden?
Hochschule
Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main
Note
1,0
Autor
Jahr
2021
Seiten
86
Katalognummer
V1138769
ISBN (eBook)
9783346510686
ISBN (Buch)
9783346510693
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bitcoin, Kryptowährungen, Bitcoin-Verbot, Digitale Staatswährung, Blockchain
Arbeit zitieren
Burcu Gülver (Autor:in), 2021, Sollten Cryptocurrencies, insbesondere Bitcoin, staatlich verboten werden?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1138769

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