Die Arbeit stellt sich die Frage, wann ein Betriebsübergang vorliegt und die Regelung des § 613a BGB Anwendung findet und welche Folgen damit für die Unternehmen und die Mitarbeiter verbunden sind. Hierfür sind die Tatbestandsmerkmale des Betriebsübergangs zu konkretisieren und die letztinstanzlichen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu verfolgen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) liegt ein Betriebsübergang bei einem Wechsel des Inhabers eines Betriebs oder Betriebsteils durch ein Rechtsgeschäft vor. Der Betriebsübergang gemäß § 613a BGB zielt in erster Linie auf die arbeitsrechtliche Wahrung des Besitzstandes der Arbeitnehmer ab. Des Weiteren soll der § 613a BGB den Fortbestand des amtierenden Betriebsrats sicherstellen und gleichzeitig Aufschluss bezüglich der Haftungsverteilung zwischen dem alten Arbeitgeber und dem neuen Betriebserwerber geben.
Durch diese Regelung tritt der Betriebserwerber in die beim Übergang bestehende Rechte und Pflichten des Betriebsveräußerers ein und soll in erster Linie die bestehenden Arbeitsverhältnisse wahren. Auf den ersten Blick scheint die Norm eindeutig, doch in den letzten Jahren kam bei verschiedensten Rechtsprozessen die Frage auf, ob überhaupt ein Betriebsübergang vorlag oder ob dieser durch verschiedene Mittel umgegangen wurde. Der EuGH und das BAG haben durch zahlreiche Rechtsprechungen zum Teil für Aufklärung gesorgt.
Inhaltsverzeichnis
1. Die Regelung des § 613a BGB bei Betriebsübergängen
1.1 Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 613a BGB
1.1.1 Das Vorliegen eines Betrieb(steils), die wirtschaftliche Einheit
1.1.2 Wahrung der Identität
1.1.3 Übergang auf einen anderen Inhaber
1.1.4 Übergang durch ein Rechtsgeschäft
1.2 Die Rechtsfolgen des § 613 a BGB für das Arbeitsverhältnis
1.2.1 Die Weitergeltung der Kollektivvereinbarungen
1.3 Die Unterrichtung über den Betriebsübergang
1.4 Das Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer
1.5 Die Anwendbarkeit des § 613a BGB in der Insolvenz
2. Der dreiseitige Vertrag als Umgehungsgeschäft durch Zwischenschaltung einer Transfergesellschaft
2.1 Die wichtigsten BAG-Entscheidungen zur Vermeidung eines Betriebsübergangs durch die Transfergesellschaft
2.2 Wirksamkeitskriterien der Rechtsprechung
2.2.1 Das endgültige Ausscheiden
2.2.2 Die Verweilzeit in der Transfergesellschaft
2.2.3 Erfordernis der Sozialauswahl durch den Erwerber?
2.2.4 Die Unterrichtung der Arbeitnehmer
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB und analysiert kritisch, unter welchen Voraussetzungen die Zwischenschaltung einer Transfergesellschaft als unzulässige Umgehung dieses Schutzzwecks gewertet wird.
- Tatbestandsvoraussetzungen und Schutzfunktionen des § 613a BGB
- Rechtsfolgen bei Betriebsübergängen für das Arbeitsverhältnis
- Die Rolle der Transfergesellschaft als Sanierungsinstrument
- Analyse der BAG-Rechtsprechung zu Umgehungsgeschäften
- Kriterien für die Wirksamkeit von Aufhebungsverträgen
Auszug aus dem Buch
Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 613a BGB
Die Tatbestandsvoraussetzungen des Betriebsübergangs sind in der Rechtsprechung aber auch in der Literatur nach wie vor ein zentrales Diskussionsthema. Nachfolgend sollen aus diesem Grund zunächst die allgemeinen und feststehenden Voraussetzungen der Norm erläutert werden.
Die erste Voraussetzung stellt das Vorliegen eines Betriebs oder Betriebsteils dar. Frühere Entscheidungen des BAG stützten sich auf den allgemeinen arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriff. Demnach war ein Betrieb eine aus persönlichen, sächlichen und immateriellen Mitteln organisatorische Einheit, welche mit Hilfe dieser Mittel den Betriebszweck weiterverfolgte. Nach dieser Definition waren die Arbeitnehmer nicht entscheidend und es wurden nur die sächlichen und immateriellen Betriebsmittel als entscheidend erachtet, weshalb das EuGH ebenfalls im Interesse des Bestandsschutzes dieses Tatbestandsmerkmal anders ausgelegt hat. Aus diesem Grund interpretiert das EuGH und ihm folgend seit Mitte der 90er Jahre das BAG einen Betriebs(teil) nach der zugrundeliegenden europäischen Richtlinie 2001/23/EG, wonach ein Betrieb als „wirtschaftliche Einheit im Sinne einer organisatorischen Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit“ gilt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Die Regelung des § 613a BGB bei Betriebsübergängen: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Betriebsübergang und die daraus resultierenden Rechte sowie Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
2. Der dreiseitige Vertrag als Umgehungsgeschäft durch Zwischenschaltung einer Transfergesellschaft: Hier wird analysiert, wie Unternehmen versuchen, den Betriebsübergang durch Transfergesellschaften zu vermeiden, und welche Kriterien die Rechtsprechung zur Beurteilung der Zulässigkeit solcher Konstruktionen heranzieht.
Schlüsselwörter
Betriebsübergang, § 613a BGB, Arbeitsrecht, Transfergesellschaft, Umgehungsgeschäft, Aufhebungsvertrag, Bundesarbeitsgericht, Betriebsstilllegung, Identitätswahrung, Kündigungsschutz, Insolvenzrecht, Arbeitnehmerrechte, Rechtsprechung, Sanierungsmodell, Beschäftigungssicherung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Problematik von Betriebsübergängen gemäß § 613a BGB im Kontext von Transfergesellschaften und untersucht, ab wann solche Modelle als unzulässige Umgehung gesetzlicher Arbeitnehmerrechte gelten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit fokussiert sich auf die Identitätswahrung wirtschaftlicher Einheiten, die Folgen für Arbeitsverhältnisse sowie die Wirksamkeitsprüfung dreiseitiger Aufhebungsverträge in der Insolvenz.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die Kriterien der BAG-Rechtsprechung herauszuarbeiten, die bestimmen, ob die Zwischenschaltung einer Transfergesellschaft eine rechtmäßige Sanierungsmaßnahme darstellt oder eine unzulässige Umgehung des Kündigungsschutzes.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die vorwiegend die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie einschlägige Fachliteratur analysiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der allgemeinen Tatbestandsvoraussetzungen des § 613a BGB und eine vertiefte Analyse von Fallgestaltungen, in denen Transfergesellschaften als Umgehungsinstrumente genutzt wurden.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Betriebsübergang, § 613a BGB, Transfergesellschaft, Unzulässige Umgehung, Aufhebungsvertrag und Risikogeschäft.
Was versteht man in diesem Zusammenhang unter einem "Risikogeschäft"?
Ein Risikogeschäft liegt vor, wenn bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags für den Arbeitnehmer noch nicht feststeht, ob er vom Erwerber übernommen wird, und es keine verbindlichen Zusagen oder Anstellungen gibt.
Welche Rolle spielt die Verweildauer in einer Transfergesellschaft?
Die Verweildauer dient der Prüfung, ob der Übergang in die Transfergesellschaft nur zum Schein erfolgt. Eine zu kurze Dauer kann ein Indiz dafür sein, dass der Arbeitnehmer von Beginn an für den Betriebserwerber vorgesehen war.
Warum spielt die Unterrichtung der Arbeitnehmer eine so große Rolle?
Die ordnungsgemäße Unterrichtung ist Voraussetzung für den Beginn der einmonatigen Widerspruchsfrist. Fehlerhafte Informationen können das Widerspruchsrecht zeitlich unbegrenzt verlängern oder Schadensersatzansprüche auslösen.
Wie unterscheidet sich die Haftung des Erwerbers in der Insolvenz?
In der Insolvenz haftet der Erwerber gemäß den Grundsätzen der Insolvenzordnung grundsätzlich nur für Masseverbindlichkeiten, nicht jedoch für bestehende Insolvenzforderungen, um eine gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger nicht zu gefährden.
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- Anna-Maria Guerra (Author), 2021, Der Betriebsübergang gemäß § 613a BGB. Der dreiseitige Vertrag als Umgehungsgeschäft durch Zwischenschaltung einer Transfergesellschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1140045