Die Arbeit stellt sich die Frage, wann ein Betriebsübergang vorliegt und die Regelung des § 613a BGB Anwendung findet und welche Folgen damit für die Unternehmen und die Mitarbeiter verbunden sind. Hierfür sind die Tatbestandsmerkmale des Betriebsübergangs zu konkretisieren und die letztinstanzlichen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu verfolgen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) liegt ein Betriebsübergang bei einem Wechsel des Inhabers eines Betriebs oder Betriebsteils durch ein Rechtsgeschäft vor. Der Betriebsübergang gemäß § 613a BGB zielt in erster Linie auf die arbeitsrechtliche Wahrung des Besitzstandes der Arbeitnehmer ab. Des Weiteren soll der § 613a BGB den Fortbestand des amtierenden Betriebsrats sicherstellen und gleichzeitig Aufschluss bezüglich der Haftungsverteilung zwischen dem alten Arbeitgeber und dem neuen Betriebserwerber geben.
Durch diese Regelung tritt der Betriebserwerber in die beim Übergang bestehende Rechte und Pflichten des Betriebsveräußerers ein und soll in erster Linie die bestehenden Arbeitsverhältnisse wahren. Auf den ersten Blick scheint die Norm eindeutig, doch in den letzten Jahren kam bei verschiedensten Rechtsprozessen die Frage auf, ob überhaupt ein Betriebsübergang vorlag oder ob dieser durch verschiedene Mittel umgegangen wurde. Der EuGH und das BAG haben durch zahlreiche Rechtsprechungen zum Teil für Aufklärung gesorgt.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Die Regelung des § 613a BGB bei Betriebsübergängen
1.1 Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 613a BGB
1.1.1 Das Vorliegen eines Betrieb(steils), die wirtschaftliche Einheit
1.1.2 Wahrung der Identität
1.1.3 Übergang auf einen anderen Inhaber
1.1.4 Übergang durch ein Rechtsgeschäft
1.2 Die Rechtsfolgen des § 613 a BGB für das Arbeitsverhältnis
1.2.1 Die Weitergeltung der Kollektivvereinbarungen
1.3 Die Unterrichtung über den Betriebsübergang
1.4 Das Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer
1.5 Die Anwendbarkeit des § 613a BGB in der Insolvenz
2 Der dreiseitige Vertrag als Umgehungsgeschäft durch Zwischenschaltung einer Transfergesellschaft
2.1 Die wichtigsten BAG-Entscheidungen zur Vermeidung eines Betriebsübergangs durch die Transfergesellschaft
2.2 Wirksamkeitskriterien der Rechtsprechung
2.2.1 Das endgültige Ausscheiden
2.2.2 Die Verweilzeit in der Transfergesellschaft
2.2.3 Erfordernis der Sozialauswahl durch den Erwerber?
2.2.4 Die Unterrichtung der Arbeitnehmer
Literaturverzeichnis
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