Die Zwölf Tafeln und das Decemvirat

Zur Authentizität des Überlieferten


Seminararbeit, 2007

15 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Quellen

III. Stufen der Überlieferung
a) Fabius-Diodor
b) Polybios-Cicero
c) Pomponius-Zonaras
d) Dionys-Livius

IV. Die Entwicklung der Erzählung

V. Die Frage der Authentizität

VI. Griechische Einflüsse

VII. Zusammenfassung

VIII. Verzeichnisse
a) Quelleneditionen und Übersetzungen
b) Literatur

I. Einleitung

… res cum vetustate nimia obscuras velut quae magno ex intervallo loci vix cernuntur, tum quod rarae per eadem tempora litterae fuere, una custodia fidelis memoriae rerum gestarum, et quod, etiam si quae in commentariis pontificum aliisque publicis priuatisque erant monumentis, incensa urbe pleraeque interiere.1

Mit diesen Worten sprach bereits Livius das Quellenproblem bei der Beschäftigung mit dem Rom der frühen Republik an. Auch die Geschichte des Decemvirats, also über den Hergang der Gesetzgebung in der Mitte des 5. Jahrhunderts v. Chr., deren Ergebnis die Zwölf Tafeln waren, wurde von der römischen Annalistik bunt ausgeschmückt.2 Seit Niebuhr darauf aufmerksam machte, dass zwischen den Ereignissen der ersten Jahrhunderte der Republik und den ersten Geschichtsschreibern3 mehrere Jahrhunderte ohne schriftliche Überlieferung lagen, wird immer wieder der Versuch unternommen in den jüngsten annalistischen Werken des Livius und des Dionysios von Halikarnaß einen authentischen Kern der Erzählung vom restlichen, erfundenen und ausmalenden Überbau zu trennen. Dies geschah bezüglich des Berichtes über das Decemvirat vor allem während des Streits über die Authentizität der Zwölf Tafeln selbst, der Ende des 19. Jahrhunderts durch den italienischen Historiker Ettore Pais und den französischen Rechtsgelehrten Edouard Lambert entfacht wurde und sich über einige Jahrzehnte hinzog.4

Terminologie5, Rekonstruktion6, Inhalt7, Stil und Sprache8, sowie Fortwirken und Rezeption9 der duodecim tabulae, die dem Livius gar als „fons omnis publici privatique iuris10 galten, wurden während des 20. Jahrhunderts recht einmütig in der Literatur dargelegt. Nur ihre Entstehungsgeschichte, Authentizität und griechische Beeinflussung werden auch in jüngerer Literatur bezüglich einiger Fragen noch kontrovers diskutiert. Der Darstellung des Entwicklungsprozesses der Geschichte um die decemviri soll das Folgende gewidmet sein.

II. Quellen

Da Fabius Pictor die obere Grenze einer literarischen Analyse der Quellen darstellt, ist es zunächst einmal interessant, die Möglichkeiten zu betrachten, die er hatte, um sich ein Bild der Frühgeschichte Roms zu machen. Er konnte sowohl auf schriftliche als auch auf mündliche Überlieferungsformen zurückgreifen. Letzteren kann wohl bei der Überbrückung größerer Zeiträume, wie der zwei bis zweieinhalb Jahrhunderte, die zwischen Fabius und den decemviri lagen, keine besondere Bedeutung beigemessen werden.11 Zu den schriftlichen Formen gehören die Pontifikalchroniken (annales pontificium), Familienchroniken, die Fasti, jegliche Arten von Inschriften und die Werke früherer griechischer Autoren.

Doch die Aufzeichnung der Pontifikalchroniken, welche ursprünglich lediglich durch die Nennung einiger weniger bedeutender, meist religiöser Ereignisse ergänzte Eponymenlisten waren, begann wohl erst im vierten Jahrhundert v. Chr..12 Die Familienchroniken, hauptsächlich greifbar in der laudatio funebris, wurden nachweislich verfälscht. Ganze Konsulate, Triumphe und Verwandtschaftsbeziehungen wurden erfunden. Uns ist nicht bekannt, wie viele Inschriften im 5. Jahrhundert bereits angefertigt wurden und wie viele davon Fabius noch vorgelegen haben könnten. Außerdem ist es auch zweifelhaft, ob er in der Lage gewesen ist, Inschriften richtig zu datieren und in ihren historischen Kontext einzuordnen. Griechische Autoren begannen sich erst nach den Siegen bei Pyrrhos und im ersten Punischen Krieg für Rom zu interessieren. So wurden auch ihre Werke in bedeutendem zeitlichen Abstand zu den frührepublikanischen Ereignissen abgefasst.13 Schließlich sind auch die uns vorliegenden Versionen der Fasti, deren Authentizität ohnehin viel diskutiert wird, gerade für die Frühzeit starke Überarbeitungen oder Fälschungen.14 Sie sind also nur sehr bedingt als Quelle wahrheitsgemäßer Amtsbezeichnungen und Namen zu betrachten.15

Demzufolge ist heute wie damals die Quellenlage für die frühe Republik denkbar schlecht. Fabius und andere frühe Annalisten verfügten also nur über sehr wenige authentische Informationen bezüglich der Zwölf Tafeln und des Decemvirats, so dass der Prozess der literarischen Ausgestaltung der Erzählung und das Anschwellen des Stoffes bereits zu seiner Zeit ihre Anfänge nahmen. Alle späteren Generationen von Geschichtsschreibern verfügten kaum über bessere Einsichten und malten den Bericht weiter aus. Andere Geschichten wurden mit ihm verwoben, zeitgeschichtliche Ereignisse wurden in ihn eingeflochten, ob aus literarischkünstlerischen oder politischen Gründen. Das Endergebnis dieses Vorgangs war die Darstellung, wie sie in den Werken des Titus Livius und des Dionysios von Halikarnaß zu finden ist. Einzelne Zwischenstufen der Entwicklung sind in den Versionen des Diodor, des Cicero, des Pomponius und des Cassius Dio (bzw. Zonaras) zu erkennen. Diese sollen nun zunächst dargelegt werden.16

III. Stufen der Überlieferung

a) Fabius-Diodor

Die älteste Stufe der Überlieferung, welche der Version des Fabius Pictor wohl noch recht nahe stand, stellt für uns der knappe Bericht des Diodor dar.17

Laut ihm wurden im ersten Jahr zehn Männer ernannt, um Gesetze niederzuschreiben. Diese Aufgabe erfüllten sie und brachten ihr Werk auch zu Ende. Im Jahr darauf wurde erneut ein gesetzgebendes Decemvirat gewählt, das jedoch seine Aufgabe nicht zu Ende führen konnte, da eines seiner Mitglieder ein Mädchen begehrte, dessen es sich auf unlautere Art bemächtigte und ihre Ermordung verursachte. Darauf folgen bei Diodor die secessio des Volkes und der anschließende Ausgleich. Die Zehnmänner treten nicht vor Ablauf des zweiten Jahres zurück und erst die im folgenden Jahr gewählten Konsuln Marcus Horatius und Lucius Valerius vervollständigen die Gesetze.18

Ein besonderes Merkmal dieses Berichts, das auf ein hohes Alter deutet, ist, neben den unvollständigen Listen der decemviri, das Fehlen jeglicher Namen. Ebenso wird das zweite Decemvirat nicht auf ein drittes Jahr ausgedehnt, was ebenfalls in keiner anderen überlieferten Version der Fall ist.

b) Polybios-Cicero

Ciceros Darstellung19 geht auf eine jüngere Quelle20, welche die gleiche annalistische Vorlage wie Diodor verwendete, zurück, stellt jedoch bereits die zweite Stufe der literarischen Entwicklung innerhalb der römischen Geschichtsschreibung dar.21 Sie ist im Vergleich zur noch an die dürre Form der Pontifikalchroniken gebundenen Version des Diodor bereits deutlich ausgestalteter.

[...]


1 Liv. 6,1,2; Cf. Liv. 8,40,3-5.

2 Überlieferungen z.B. bei: Liv. 3,31 sqq.; Dion. Hal. 10,1-60; 11,1-46; Diod. 12,23-25; Cic. leg.

2,23,59 sq.; Cic. rep. 2,36,61-37,62; Tac. ann. 3,27; Plin. ep. 8,24,4; Pomp. Dig. 1,2,2,3 sq.; Aug. civ. Dei 2,16; Cass. Dio 5,18.

3 Fabius Pictor (Ende des 3. Jahrhunderts v. Chr.) gilt als erster römischer Geschichtsschreiber, cf. schon Liv. 1,44,2.

4 Literaturangaben bei Berger, RE IV A, Sp.1908-1910 und Wenger, Quellen, S.360-361.

5 Berger, RE IV A, Sp.1901-1905; Wenger, Quellen, S.357-358.

6 Berger, RE IV A, Sp.1923-1928; Krüger, Geschichte d. Quellen, S.12-13; Wenger, Quellen, S.368- 370; Kübler, Geschichte, S. 21-22.

7 Berger, RE IV A, Sp.1928-1939; Cornell, Beginnings of Rome, S.278-292; Kübler, Geschichte, S.22- 23; Wieacker, Rechtsgeschichte, S. 295-299.

8 Berger, RE IV A, Sp.1939-1941; Erman, XII Tafeln, S.455-456; Schöll, Legis duodecim tabularum reliquiae, S.5 sq.; Wieacker, Die Zwölf Tafeln, S.320-330; Wieacker, Zwölftafelprobleme, S.487-491.

9 Berger, RE IV A, Sp.1941-1948; Wieacker, Die Zwölf Tafeln, S.353-356; Wieacker,

Rechtsgeschichte, S.304-307; Wenger, Quellen, S.371-372.

10 Liv. 3,34,6.

11 Cf. Bunse, Das römische Oberamt, S.17.

12 Cf. Bunse, Das römische Oberamt, S.14; Täubler, Untersuchungen, S.113.

13 Bunse, Das römische Oberamt, S.15-17.

14 Schon Liv. 2,21,4; Auch wenn die Verfälschungen zu Pictors Zeit noch nicht so fortgeschritten gewesen sein mögen.

15 Bunse, Das römische Oberamt, S.21-25; Cf. Täubler, Untersuchungen, S.10-11.

16 Die Stufeneinteilung und –bezeichnung folgt Täubler, Untersuchungen, S.53-54.

17 Diod. 12,23-26.

18 Wie Täubler, Untersuchungen, S.16-19 zeigt, beging Diodor bei der Verarbeitung seiner Quellen

Fehler und die Konsuln vollendeten in seiner Vorlage die Gesetze nicht, sondern veröffentlichten sie lediglich.

19 Cic. rep. 2,36,61-37,62.

20 Täubler, Untersuchungen, S.22-25 zeichnet die Überlieferungslinie Sextus Aelius Paetus Catus, Cato, Polybios, Cicero; danach ist die Quelle des zweiten Buches de re publica die Darstellung des Polybios in seinem nur in Fragmenten erhaltenen sechsten Buch.

21 Täubler, Untersuchungen, S.19; ebd. S.27.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Die Zwölf Tafeln und das Decemvirat
Untertitel
Zur Authentizität des Überlieferten
Hochschule
Universität Leipzig  (Historisches Seminar, Lehrstuhl für Alte Geschichte)
Veranstaltung
Proseminar II: Das frühe Rom
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
15
Katalognummer
V114058
ISBN (eBook)
9783640150168
Dateigröße
382 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zwölf, Tafeln, Decemvirat, Proseminar
Arbeit zitieren
Marcus Grzywacz (Autor:in), 2007, Die Zwölf Tafeln und das Decemvirat, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114058

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