Auszubildende zur Pflegefachkraft oder Altenpfleger. Rechte und Pflichten


Hausarbeit, 2018

13 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Voraussetzungen für den Lernort Praxis
2.1 Der praktische Ausbildungsbetrieb
2.2 Leitbild und Mitarbeiterverantwortung
2.3 Das Ausbildungskonzept
2.4 Kosten und Refinanzierung der Ausbildung

3 Seine eigene Ausbildung erfolgreich organisieren
3.1 Pflichten des Auszubildenden
3.2 Rechte des Auszubildenden

4 Verantwortungsbereich der Pflegefachschule

5 Die Organisationsstruktur des praktischen Ausbildungsbetriebes

5.1 Krank- / Gesundmeldungen, Urlaubsanträge und hilfreiche Personen

6 Fazit

7 Literaturverzeichnis

Anlage 1: Die „Bausteine eines Ausbildungskonzeptes“ (eigene Darstellung)

Anlage 2: Erläuterung zu den „Bausteinen eines Ausbildungskonzeptes“

Anlage 3: Rechte und Pflichten des Auszubildenden

Anlage 4: Organigramm von einem praktischen Ausbildungsbetrieb

1 Einleitung

Der antike Philosoph Diogenes, der um 400 vor Christus lebte, erkannte es schon damals: „Die Grundlage eines jeden Staates ist die Ausbildung der Jugend“. Dieses Zitat ist auch heute noch aktuell. Wer in die berufliche Bildung investiert, erreicht beispielsweise den Status als Fachkraft in der Pflege, sichert seine berufliche Zukunft und beteiligt sich am Wohlergehen der Gesellschaft1. Diesen „Fachkraftstatus“ in der Pflege zu erwerben, ist für jeden Auszubildenden anfangs noch ein sehr langer Weg. Bei dem Auszubildenden besteht oftmals große Unsicherheiten. Er stellt sich die Frage: Welche Rechte und Pflichten habe ich? Was darf ich von den Ausbildungsträgern verlangen?2 Hier möchte die Hausarbeit helfen, bestehende Fragen zu beseitigen. Die Hausarbeit nimmt engen Bezug auf die Themenstellung, die im Zusammenhang mit der dreijährigen Ausbildung zum Altenpfleger bzw. zur Pflegefachkraft steht.

2 Voraussetzungen für den Lernort Praxis

2.1 Der praktische Ausbildungsbetrieb

§ 4 Altenpflegegesetz legt nicht nur die Träger fest, die ausbilden können, sondern bestimmt gleichzeitig, dass die praktische Ausbildung in einer ambulanten und stationären Einrichtung erfolgen muss. Es dürfen nur Einrichtungen nach § 71 SGB XI in der praktischen Ausbildung vermitteln, deren Tätigkeitsgebiet im Mittelpunkt Pflege und Betreuung alter Menschen steht3. Hierzu zählen z. B. Altenpflegeheime, -hilfezentren sowie Seniorenzentren oder -heime, -residenzen und Ambulante (Pflege)dienste bzw. Hauskrankenpflegedienste4. Das heißt, dass wenn der praktische Ausbildungsbetrieb eine stationäre Einrichtung ist, muss der Auszubildende auch in einer ambulanten Einrichtung ausgebildet werden und umgekehrt5. Der praktische Ausbildungsbetrieb ist gesetzlich verpflichtet, die Ausbildung durch ihren Zweck gebotener Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so zu gestallten, das das Ziel der Ausbildung in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann6.

2.2 Leitbild und Mitarbeiterverantwortung

Ausbildung betrifft alle Mitarbeiter der Einrichtung! Daher sollte die Ausbildung im Leitbild des praktischen Ausbildungsbetriebs verankert werden, denn die im Leitbild gesetzten Maßstäbe gelten auch für die Ausbildung. Grundsätzlich zeugt die Aufnahme der Ausbildung im Leitbild von Verantwortungsbewusstsein und Engagement der Einrichtung. Zur Erreichung der Ausbildungsziele ist es Aufgabe der Führungskräfte vom praktischen Ausbildungsbetrieb, die betrieblichen Voraussetzungen für eine qualitative Ausbildung zu schaffen7.

2.3 Das Ausbildungskonzept

In der Einrichtung sollte es ein Ausbildungskonzept geben, welches Grundlage der Ausbildung ist. Es legt Strukturen, Abläufe und Verantwortlichkeiten fest. Die „Bausteine eines Ausbildungskonzeptes“ werden in Anlage 1 aufgezeigt. Anlage 2 werden ausgewählte Bausteine näher erläutert.

2.4 Kosten und Refinanzierung der Ausbildung

Wen ein Betrieb in seine Ausbildung investiert, investierte dieser in seine Zukunft. Dies zahlt sich spätestens aus, wenn sie nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung als Fachkräfte im Pflegebetrieb beginnen. Bereits während der Ausbildungszeit beginnt die Refinanzierung der Kosten und auch durch die eingebrachte Leistung des Auszubildenden. Es rentiert sich also, in die Ausbildungsqualität zu investieren8.

3 Seine eigene Ausbildung erfolgreich organisieren

3.1 Pflichten des Auszubildenden

Ziel der Ausbildung ist es, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Pflege zu vermitteln, die zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind9. Um diese berufliche Handlungsfähigkeit zu erlangen, ist der Auszubildende verpflichtet zu lernen, also Eigeninitiative zu zeigen, und von sich aus aktiv zu werden10. Sie haben im Rahmen der Ausbildung, die aufgetragenen Aufgaben und Verrichtungen sorgfältig auszuführen und haben an den vorgeschriebenen Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen11. Auszubildende haben alle Weisungen der ihnen übergeordneten weisungsberechtigten Kollegen zu befolgen (vgl. Anlage 4). Der Auszubildende muss die geltende Ordnung der Ausbildungsstätte beachten. Auszubildende sind verpflichtet, dass Betriebsmittel und sonstige Einrichtung pfleglich zu behandeln. Auszubildende unterliegen ferner der Verschwiegenheitspflicht12,13.

3.2 Rechte des Auszubildenden

Die Sorgfaltspflicht bezieht sich nur auf die Aufgaben, die im Rahmen der Ausbildung übertragen werden14. Ferner dürfen nur Aufgaben (Weisungen) übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und den körperlichen Kräften des Auszubildenden angemessen sind. Der Auszubildende hat das Recht, dass der Ausbildungsbetrieb Betriebsmittel und sonstige Einrichtung kostenlos zur Verfügung stellt, die zur praktischen Ausbildung und zum Ablegen der jeweils vorgeschriebenen Prüfung erforderlich sind. Der Auszubildende erhält für die gesamte Dauer der Ausbildung vom praktischen Ausbildungsbetrieb eine angemessene Ausbildungsvergütung15.

4 Verantwortungsbereich der Pflegefachschule

Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt die Pflegefachschule16. Die pädagogischen Fachkräfte der Pflegefachschule sind verpflichtet die der gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Sie haben die Aufgabe den Auszubildenden auf das Examen vorzubereiten. In diesem Qualifizierungsprozess sind sie Lernbegleiter. Sie geben den theoretischen Input und sichern dabei die Qualität der Ausbildung17. Die Verantwortung der Notengebung obliegt ihnen ebenfalls. Dabei werden Leistungsnachweise, die benotet werden, erhoben. Aus den Einzelnoten aus Praxis und Theorie eines jeden Ausbildungsjahres werden Jahresnoten gebildet, die in einem Zeugnis auszuweisen sind18. Der Unterricht bzw. die Lernbegleitung kann sowohl vor Ort im praktischen Ausbildungsbetrieb als auch in der Schule erfolgen. Dabei ist eine enge Verzahnung mit der Praxisanleitung sinnvoll. Es sichert den Lernerfolg des Auszubildenden. Es ist von Vorteil, dass ein regelmäßiger Austausch zwischen den pädagogischen Fachkräften in Theorie und Praxis stattfindet19. Ferner stellt die Pflegefachschule den Rahmenlehrplan, z. B. anlehnend an den „Rahmenlehrplan für die schulische und betriebliche Ausbildung Fachkraft Altenpflege“ des hessischen Sozialministeriums auf, in denen die Vorgaben der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Inhalt und Umfang des theoretischen und praktischen Unterrichts umgesetzt werden20,21.

5 Die Organisationsstruktur des praktischen Ausbildungsbetriebes

5.1 Krank- / Gesundmeldungen, Urlaubsanträge und hilfreiche Personen

Richtiges Krank- und Gesundmelden bedeutet, dass der Auszubildende den Ausbildungsbetrieb unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen hat, d. h. er hat über die Telefonzentrale seiner Einrichtung anzurufen und sich bei der Praxisanleitung oder bei der diensthabenden Pflegefachkraft zu melden. Einzelheiten sind meist im Ausbildungsvertrag geregelt, z. B. ob am ersten Tag der Erkrankung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit deren voraussichtlicher Dauer vorzulegen ist. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, besteht die Verpflichtung, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen22. Jedoch hat man sich spätestens am letzten Krankheitstag einer jeden Bescheinigung bei der Praxisanleitung oder Vertretung telefonisch zu melden, und hat mitzuteilen, wie es weitergeht. Die formalen Wege der Krank- / Gesundmeldung und Urlaubsanträge sowie hilfreiche Personen sind entsprechend im Organigramm des praktischen Ausbildungsträgers der Anlage 4 verortet.

6 Fazit

Diese Hausarbeit geht auf die Voraussetzungen für den Lernort Praxis und Theorie in der stationären Langzeitpflege ein und klärt die wichtigsten Ausbildungsstrukturen für die Ausbildung zum Altenpfleger bzw. zur Pflegefachkraft. Der Auszubildende sollte sich aber unbedingt auch noch einen Einblick in den Alltag des Berufes verschaffen und im Vorfeld Fragen klären: Wie sieht der Tagesablauf aus? Was traue ich mir zu? Wie geht man mit den Bewohnern um? Denn neben der methodischen und fachlichen Handlungskompetenz ist auch die soziale und persönliche Kompetenz, die in den Ausbildungsjahren zu erwerben sind, und im zeitlichen Verlauf der Grad der Komplexität der Selbstständigkeit zunehmen soll, ein wichtiger Bestandteil, um die Ausbildung erfolgreich zu meistern23. Grundsätzlich gilt: „Es müssen alle wollen!“

Dies betrifft alle Stakeholder in Praxis und Theorie und auch für den Auszubildenden selbst. Bricht hier ein „Baustein“ weg oder ist „wackelig“, kann das Ausbildungsziel, den „Fachkraftstatus“ zu erwerden, nicht umgesetzt werden.

[...]


1 Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2008, S. 4

2 Hergenröder, 2008, S. 1

3 Bundesministerium der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH, 2000, S. 4f

4 Hufeland-Haus, 2014, S. 1ff

5 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2014: S. 48

6 Bundesministerium der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH, 2000, S. 12

7 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2014, S. 29f, 41

8 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, 2015, S. 41

9 Bundesministerium der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH, 2000, S. 5

10 Hergenröder, 2008, S. 2

11 Bundesministerium der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH, 2000, S. 12

12 Hergenröder, 2008, S. 5-9

13 Bundesministerium der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH, 2000, S. 12

14 Hergenröder, 2008, S. 4

15 Bundesministerium der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH, 2000, S. 12

16 ebenda, S. 6

17 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, 2015, S. 18

18 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2014, S. 106

19 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, 2015, S. 18

20 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2014, S. 18

21 Hessisches Sozialministerium, 2009, S. 3

22 Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2017, S. 233

23 Hessisches Sozialministerium, 2009, S. 4

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Auszubildende zur Pflegefachkraft oder Altenpfleger. Rechte und Pflichten
Veranstaltung
Ausbildung zum Altenpfleger bzw. zur Pflegefachkraft
Note
1,0
Autor
Jahr
2018
Seiten
13
Katalognummer
V1140879
ISBN (eBook)
9783346519382
ISBN (Buch)
9783346519399
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rechte und Pflichten des Auszubildenden, Organigramm eines Pflegeheimes, Bausteine von einem Ausbildungskonzept, Position des Auszubildenden in der Altenhilfe, Altenpfleger und Pflegefachkraft in der Ausbildung, Rahmenbedingungen in der Pflege für Auszubildenden, Pflegefachschule
Arbeit zitieren
Anja Luther (Autor:in), 2018, Auszubildende zur Pflegefachkraft oder Altenpfleger. Rechte und Pflichten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1140879

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