Diese Hausarbeit befasst sich mit Tatkomplexen und Fallbeispielen aus dem Zivilrecht.
Zwischen A und M müsste ein Schuldverhältnis bestehen. Unmittelbare vertragliche Beziehungen zwischen A und M sind nicht ersichtlich. Ein Schuldverhältnis könnte sich aus dem „Wegerecht“ auf dem Grundstück 134/5 des A ergeben. Eine Grunddienstbarkeit gem. § 1018 BGB begründet regelmäßig ein sog. begleitendes Schuldverhältnis, welches dem Schutz der Rechtsgüter der beteiligten Parteien dient.
Dieses bindet die Eigentümer der jeweiligen Grundstücke. M ist jedoch lediglich Mieter und kein Eigentümer. Die §§ 1018 ff. BGB stellen jedoch eindeutig nur auf die Eigentümer als dinglich Berechtigte ab und treffen keine Regelungen für andere, mittelbar betroffene Personen, wie Mieter und Pächter.
Inhaltsverzeichnis
A. Frage 1: Kann Anton mit Recht dem Max verbieten, das Grundstück 134/5 zu befahren?
I. Anspruch auf Unterlassen aus §§ 280 I, 241 II BGB
1. Begleitschuldverhältnis aus § 1018 I BGB
2. Nachbarschaftliches Gemeinschaftsverhältnis als Schuldverhältnis
2. Ergebnis
II. Anspruch auf Unterlassen aus § 1004 I 2 BGB
1. Eigentümerstellung des A
a) Auflassung
aa) Lediglich rechtlicher Vorteil
bb) Vertretung durch die Eltern
cc) weitere Voraussetzungen der Auflassung
b) Eintragung
c) nachträgliche Genehmigung durch A
d) Zwischenergebnis
2. Beeinträchtigung des Eigentums
3. Störer als Anspruchsgegner
4. Rechtswidrigkeit der Beeinträchtigung nach § 1004 II BGB
a) Duldungspflicht durch Grunddienstbarkeit gem. § 1018 BGB
aa) wirksame Grunddienstbarkeit
(1) Belastungsgegenstand
(2) Berechtigter der Grunddienstbarkeit
(3) Entstehung einer Grunddienstbarkeit
(4) Zwischenergebnis
bb) Erlöschen der Grunddienstbarkeit
cc) Duldungspflicht aus § 1018 I BGB
b) Notweg § 917 I 1 BGB
c) nachbarschaftliches Gemeinschaftsverhältnis
d) Duldungspflicht gem. §§ 916 i.V.m. 912 BGB
e) Zwischenergebnis
5. Ergebnis
B. Frage 2: Muss Anton das Grundstück an Ottilie zurückübereignen?
I. Anspruch aus § 812 I 2 Alt. 1 BGB
1. Etwas erlangt
2. durch Leistung des Gläubigers
3. späterer Wegfall des rechtlichen Grundes
a) Anfänglicher Rechtsgrund
b) späterer Wegfall des Rechtgrunds
aa) Widerrufsrecht nach § 530 I BGB
(1) fristgerechte Widerrufserklärung
(2) Widerrufsrecht
(3) Zwischenergebnis
4. Ergebnis
II. Anspruch aus 313 III 1, 346 I BGB
1. Veränderung vertragswesentlicher Umstände
2. Ergebnis
C. Gesamtergebnis
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert zivilrechtliche Fragestellungen bezüglich der Nutzung eines Grundstücks durch einen Dritten sowie der Rückabwicklung einer Schenkung unter Berücksichtigung minderjährigenrechtlicher Aspekte und dinglicher Belastungen.
- Unterlassungsansprüche bei Grundstücksnutzung
- Grundstücksrecht und Grunddienstbarkeiten
- Vertretung von Minderjährigen bei Grundstücksgeschäften
- Widerruf von Schenkungen bei grobem Undank
- Störung der Geschäftsgrundlage
Auszug aus dem Buch
1. Eigentümerstellung des A
Nur dem dinglich Berechtigten steht der Unterlassungsanspruch aus § 1004 I 2 BGB zu. Ursprünglich war O die Eigentümerin des Grundstücks. A könnte das Eigentum jedoch durch Rechtsgeschäft erworben haben, §§ 873 I, 925 I BGB. Dafür ist die Auflassung und Eintragung der Eigentumsänderung in das Grundbuch notwendig.
a) Auflassung
O und A müssten sich gem. § 925 I BGB geeinigt haben, dass das Eigentum an dem Grundstück übergehen soll. A ist aufgrund seines Alters von 16 Jahren grundsätzlich beschränkt geschäftsfähig, §§ 2, 106 BGB. Demnach bedarf jede Willenserklärung, durch die nicht lediglich ein rechtlicher Vorteil erlangt wird, der Einwilligung nach §§ 107, 183 S. 1 BGB oder der Genehmigung nach §§ 108 I, 184 I BGB durch die gesetzlichen Vertreter. Diese sind grundsätzlich die leiblichen Eltern nach §§ 1626 I 1, 1629 I 1 BGB.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Frage 1: Kann Anton mit Recht dem Max verbieten, das Grundstück 134/5 zu befahren?: Dieses Kapitel untersucht die rechtlichen Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch des Eigentümers gegen einen Nutzer und prüft dabei intensiv die Wirksamkeit einer Grunddienstbarkeit sowie Duldungspflichten.
B. Frage 2: Muss Anton das Grundstück an Ottilie zurückübereignen?: Hier wird die Möglichkeit einer Rückabwicklung der Schenkung des Grundstücks unter den Gesichtspunkten des Wegfalls des Rechtsgrundes sowie einer Störung der Geschäftsgrundlage geprüft.
C. Gesamtergebnis: Die Arbeit schließt mit dem Fazit, dass dem Eigentümer der Unterlassungsanspruch zusteht, während eine Rückübereignungspflicht verneint wird.
Schlüsselwörter
Grundstücksrecht, BGB, Unterlassungsanspruch, Grunddienstbarkeit, Schenkung, Minderjährigenrecht, Eigentumserwerb, Wegfall des Rechtsgrundes, Störung der Geschäftsgrundlage, Notweg, Nachbarrecht, Stellvertretung, Genehmigung, grober Undank, Eigentümerstellung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt in Form eines Rechtsgutachtens zwei spezifische Fragestellungen zum Zivilrecht, konkret zur Grundstücksnutzung und zur Rückabwicklung einer Schenkung zwischen einer Schenkerin und einem minderjährigen Beschenkten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit deckt das Sachenrecht, insbesondere § 1004 BGB (Unterlassung), das Familienrecht in Bezug auf die Vertretung Minderjähriger sowie das Schuldrecht im Bereich der Schenkungen und deren Widerruf ab.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist die juristische Lösung zweier Fälle: Erstens die Frage nach der Zulässigkeit eines Unterlassungsanspruchs bei Grundstücksbefahrung und zweitens die Frage nach der Verpflichtung zur Rückübereignung einer Schenkung.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird die klassische juristische Gutachtentechnik angewandt, bei der anhand des BGB Tatbestandsvoraussetzungen geprüft, Definitionen angewendet und unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechung und Literatur subsumiert werden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil erfolgt eine detaillierte Prüfung der Anspruchsgrundlagen für das Unterlassungsverbot sowie die differenzierte Analyse der Wirksamkeit der Übereignung und der rechtlichen Voraussetzungen für einen Widerruf der Schenkung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe umfassen Eigentumsbeeinträchtigung, Grunddienstbarkeit, beschränkte Geschäftsfähigkeit, Schenkungswiderruf und Störung der Geschäftsgrundlage.
Warum spielt die Volljährigkeit des A bei der Genehmigung eine Rolle?
Da A zum Zeitpunkt des Geschäfts minderjährig war, war das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam; seine spätere Zustimmung nach Eintritt der Volljährigkeit führt zur Heilung und ex-tunc-Wirksamkeit der Eigentumsübertragung.
Kann die Grunddienstbarkeit trotz Umnutzung des Grundstücks weiterbestehen?
Ja, sofern das Grundstück nicht vollständig umgenutzt wurde und der Zweck der Dienstbarkeit – hier die Pflege und Erholung im Rahmen der Garten- und Grünflächennutzung – weiterhin erfüllt werden kann.
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- Anonym (Autor:in), 2021, Beschreibung von Tatkomplexen im Zivilrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1141623