In dieser Arbeit wird folgender Fragestellung nachgegangen: Inwiefern kann und soll der soziale Trainingskurs seine kriminalpolitische Zielsetzung, freiheitsentziehende Maßnahmen zu ersetzen, entfalten? Um einen Beitrag zur Diskussion von adäquaten Lösungsstrategien in Bezug auf Jugendkriminalität zu leisten, wurden im Rahmen einer qualitativen Studie Fachkräfte sozialer Trainingskurse bezüglich ihrer Sichtweise befragt.
Jugendkriminalität ist ein wiederkehrendes und öffentliches Thema. Von jeher steht die Diskussion um die effizienteste Reaktion auf Jugendkriminalität immer wieder im Fokus des Interesses. Auffallend anzumerken ist es, dass sich zahlreiche kriminologische Untersuchungen zwar mit der Wirksamkeit des Jugendstrafrechtes angesichts der Rückfallvermeidung befassen, diese jedoch zumeist freiheitsentziehende Sanktionen fokussieren. Vergleichende Untersuchungen hinsichtlich ambulanter Sanktionen sind nur im geringfügigen Maß vorhanden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Theoretischer Rahmen
2.1 Der soziale Trainingskurs
2.1.1 Rechtlicher Rahmen
2.1.2 Geschichtliche Einordnung und Entstehung
2.1.3 Qualitätsstandards zur Anordnung und Durchführung
2.1.4 Forschungsstand
2.1.4.1 Zur Realisierung der kriminalpolitischen Zielsetzung
3. Durchführung der Forschung
3.1 Fragestellung und Ziel der Untersuchung
3.2 Begründung der Methodenwahl
3.2.1 Qualitative Erhebungsmethode – Expert*inneninterview nach Meuser und Nagel
3.2.1.1 Expertenauswahl
3.2.1.1 Der Leitfaden
3.2.2 Datenaufbereitung und -auswertung – Die qualitative Inhaltsanalyse
4. Ergebnisdarstellung
4.1 Rahmenbedingungen
4.1.1 Zielgruppe des sozialen Trainingskurses
4.1.2 Ausgestaltung, Kursdauer und Gruppengröße
4.2 Kooperation und Kommunikation der Beteiligten im Jugendstrafverfahren
4.3 Kriminalpolitische Bewertung
4.3.1 Der soziale Trainingskurs als „Sanktionscocktail“
4.3.2 Sozialer Trainingskurs als Ersatz zu freiheitsentziehenden Maßnahmen
4.4 Wünsche/ Erwartungen/ Verbesserungsbedarfe
5. Diskussion und Ausblick
6. Reflexion der eigenen Forschungsarbeit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht, inwieweit der soziale Trainingskurs (STK) seiner ursprünglichen kriminalpolitischen Zielsetzung gerecht wird, freiheitsentziehende Maßnahmen bei jugendlichen Straftätern zu ersetzen. Durch qualitative Experteninterviews mit Fachkräften werden die praktische Umsetzung, die Wirksamkeit und die Verbesserungspotenziale der Maßnahme analysiert.
- Kriminalpolitische Bedeutung des sozialen Trainingskurses
- Methodik der qualitativen Expertenbefragung nach Meuser und Nagel
- Analyse der Zielgruppendefinition und Kursgestaltung
- Evaluation des Verhältnisses zu freiheitsentziehenden Sanktionen
- Diskussion über Verbesserungsmöglichkeiten und Präventionsansätze
Auszug aus dem Buch
2.1 Der soziale Trainingskurs
Der soziale Trainingskurs (STK) auch bekannt als Erziehungs-, Übungs- und Erfahrungskurs ist vorwiegend eine ambulante gruppenpädagogische Maßnahme für straffällig gewordene Jugendliche (vgl. Wendt 2017: 244, Radtke/Schröter 2000: 326). Aufgrund der sehr unterschiedlichen Gestaltungen kann von dem STK nicht die Rede sein (vgl. Beulke/ Swoboda 2020: 137). Definiert wird jener zumindest in der Rechtspflege als „ambulantes gruppenpädagogisches Angebot für straffällig gewordene Jugendliche, das durch jugendrichterliche Entscheidungen (§10 JGG) oder im Bewährungsverfahren (§§21, 27 JGG) angeordnet oder auch auf Veranlassung des Jugendstaatsanwalts (§45 JGG) oder des Jugendrichters (§47 JGG) durchgeführt wird“ (Radtke/Schröter 2000: 326. zit. n. Busch 1983: 5). Die Durchführung obliegt dabei der Jugendhilfe (vgl. Beulke/ Swoboda 2020: 136). Ziel des STK ist eine aktive Auseinandersetzung mit der Straftat sowie der aktuellen Lebenssituation des Jugendlichen, die Entwicklung gewaltfreier Konfliktlösestrategien, die Anregung von Verhaltensänderungen sowie die Formulierung eigener perspektivischer Ziele, um erneutem straffälligem Verhalten Jugendlicher entgegenzuwirken (vgl. Wendt 2017: 244).
Der STK zählt wie die Arbeitsleistung, Betreuungsweisung und der Täter-Opfer-Ausgleich zu den neuen ambulanten Maßnahmen (NAM), die die kriminalpolitische Zielsetzung verfolgen freiheitsentziehende Maßnahmen zu ersetzen (vgl. Fischer/Lippold 2000: 246). Diese Zielsetzung fußt auf den Erkenntnissen, dass der Freiheitsentzug desintegrierende Folgen mit sich bringt, indem der junge Mensch mit seiner sowieso schon kritischen Lebenssituation weitere Ausgrenzung und Benachteiligung aufgrund des Freiheitsentzugs erfährt und Kriminalität so eben nicht verhindert werden kann (vgl. Drewniak 1996: 19). Auch über die grundsätzliche Zielgruppe herrscht Uneinigkeit. Grundlegend soll der STK seiner Zielsetzung entsprechend eine Alternative zu freiheitsentziehenden Maßnahmen bieten sowie ebendiese ersetzen. Dementsprechend ist der STK für mehrfachauffällige junge Straftäter angedacht. Dieser zahlenmäßig kleinen Gruppe junger Menschen soll eine besondere Aufmerksamkeit zukommen (vgl. Drewniak 2009: 22). In der Sanktionspraxis wird der STK jedoch oftmals für unproblematischere Zielgruppen zweckentfremdet verwendet (vgl. Fischer/Lippold 2000: 275 zit. n. Heinz/Huber 1986:52), weshalb die Zielgruppe nicht eindeutig benannt werden kann.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in das Thema Jugendkriminalität und Formulierung der Forschungsfrage zum sozialen Trainingskurs als Alternative zu Haftstrafen.
2. Theoretischer Rahmen: Darstellung der rechtlichen, geschichtlichen und fachlichen Grundlagen sowie des Forschungsstandes zum sozialen Trainingskurs.
3. Durchführung der Forschung: Erläuterung der qualitativen Methodik mittels Experteninterviews und deren Begründung für die Untersuchung.
4. Ergebnisdarstellung: Präsentation und Analyse der aus den Interviews gewonnenen Erkenntnisse zu Rahmenbedingungen, Kooperation und Wirksamkeit.
5. Diskussion und Ausblick: Kritische Reflexion der Ergebnisse im Kontext der theoretischen Erörterungen und Beantwortung der Forschungsfrage.
6. Reflexion der eigenen Forschungsarbeit: Kritische Selbstbetrachtung der Vorgehensweise, der Herausforderungen und der methodischen Grenzen dieser Arbeit.
Schlüsselwörter
Sozialer Trainingskurs, Jugendkriminalität, ambulante Maßnahmen, Jugendstrafrecht, Experteninterviews, freiheitsentziehende Maßnahmen, Kriminalpolitik, Resozialisierung, Jugendgerichtshilfe, qualitative Inhaltsanalyse, pädagogische Intervention, Sanktionen, Rückfallvermeidung, Erziehungsmaßregeln, Jugendstrafvollzug.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Forschungsarbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert, ob und wie der soziale Trainingskurs als ambulante pädagogische Maßnahme dazu beitragen kann, freiheitsentziehende Sanktionen im Jugendstrafrecht zu ersetzen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Studie?
Zentral sind die historische Entwicklung, die rechtliche Verankerung, die Qualitätsstandards der Durchführung sowie die Einschätzungen von Fachkräften zur Wirksamkeit der Kurse.
Welches primäre Ziel verfolgt die Untersuchung?
Das Ziel ist es, aus Sicht von Praktikern zu ergründen, inwiefern der soziale Trainingskurs tatsächlich als Alternative zu Jugendarrest oder Jugendstrafe fungieren kann.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es wird ein qualitativer Forschungsansatz gewählt, konkret das Experteninterview nach Meuser und Nagel, ausgewertet mittels qualitativer Inhaltsanalyse nach Mayring.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Aufarbeitung des Themas, die Darstellung des methodischen Vorgehens und die detaillierte Auswertung der geführten Interviews mit Fachkräften.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?
Wichtige Schlagworte sind neben dem sozialen Trainingskurs die Jugenddelinquenz, ambulante Interventionen, Kriminalpolitik und die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Justiz.
Wie bewerten die befragten Experten die Kombination des STK mit anderen Sanktionen?
Die Experten betrachten solche "Sanktionscocktails" meist als einzelfallabhängig, wobei einige Kombinationen, etwa mit Freizeitarrest, als pädagogisch sinnvoll zur Verdeutlichung von Konsequenzen angesehen werden.
Warum wird der soziale Trainingskurs laut den Experten oft nicht als alleinige Maßnahme verhängt?
Die Entscheidung liegt im Ermessen der Jugendrichter, die bei mehrfachauffälligen Jugendlichen oft auf eine Kombination mit weiteren Sanktionen setzen, um eine stärkere erzieherische Einwirkung zu erreichen.
Welchen Verbesserungsbedarf sehen die Fachkräfte für die Zukunft?
Die Experten wünschen sich vor allem eine stärkere präventive Ausrichtung und eine frühere Einbindung der Jugendlichen, um kriminelle Karrieren gar nicht erst entstehen zu lassen.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2021, Der soziale Trainingskurs. Eine Alternative zu freiheitsentziehenden Maßnahmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1142331