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Die geplanten Neuregelungen zum Verkauf von Waren mit digitalen Elementen durch das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags

Title: Die geplanten Neuregelungen zum Verkauf von Waren mit digitalen Elementen durch das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags

Seminar Paper , 2021 , 31 Pages , Grade: 14 Jur. Punkte (gut)

Autor:in: Daniel Vinokurov (Author)

Law - Civil / Private, Trade, Anti Trust Law, Business Law
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Seit dem Beginn des digitalen Zeitalters um die Jahrtausendwende gewinnt der Verkauf von Geräten mit bereits integrierten digitalen Komponenten zwar zunehmend an Bedeutung, doch enthielt das jeweilige Kaufvertragsrecht der EU-Mitgliedstaaten zumeist noch keine Spezialregelungen hierfür. Im Mai 2019 haben allerdings das Europäische Parlament und der Rat zur Stärkung des Verbraucherschutzes und als Beitrag zur Verwirklichung eines ordnungsgemäß funktionierenden digitalen EU-Binnenmarktes, wobei der Aufbau eines solchen Binnenmarktes einen wesentlichen Teil der digitalen Binnenmarktstrategie der Europäischen Kommission darstellt, eine bis zum 1. Juli 2021 in nationales Recht umzusetzende und hierbei weitgehend vollharmonisierende Richtlinie zum Warenkauf (WKRL) verkündet.

Nach Art. 4 dieser Richtlinie dürfen die Mitgliedstaaten bei einem solchen Harmonisierungsgrad in ihrem nationalen Recht, sofern diese Richtlinie nichts anderes bestimmt, keine von den Bestimmungen dieser Richtlinie abweichenden Vorschriften, die insbesondere die Höhe des Verbraucherschutzniveaus betreffen, aufrechterhalten oder erlassen. Diese WKRL, die das EU-Verbraucherkaufrecht reformiert und den Verkauf von Waren mit digitalen Elementen regelt, soll ab dem 1. Januar 2022 die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie von 1999 ablösen, wobei die EU-Mitgliedstaaten zugleich ihr eigenes Umsetzungsgesetz anzuwenden haben.

Diese WKRL, die das EU-Verbraucherkaufrecht reformiert und den Verkauf von Waren mit digitalen Elementen regelt, soll ab dem 1. Januar 2022 die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie von 1999 ablösen, wobei die EU-Mitgliedstaaten zugleich ihr eigenes Umsetzungsgesetz anzuwenden haben. Ein einst von der Bundesregierung entworfenes und nun am 25. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt offiziell verkündetes Kaufrechtsnovellierungsgesetz, das entsprechend den Vorgaben der WKRL unter anderem den Verkauf von Waren mit digitalen Elementen reguliert, soll in dieser Arbeit in einigen ausgewählten Punkten näher beleuchtet werden.

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Inhaltsverzeichnis

A. EINLEITUNG

B. UNTERSUCHUNG DER GEPLANTEN NEUREGELUNGEN

I. NEUDEFINITION DES BEGRIFFS DER SACHMANGELFREIHEIT IM ALLGEMEINEN KAUFVERTRAGSRECHT

1. Gleichwertigkeit der Anforderungen

2. Subjektive Anforderungen

3. Objektive Anforderungen

4. Montageanforderungen

II. NEUREGELUNGEN IM VERBRAUCHSGÜTERKAUFRECHT

1. Einführung des Begriffs der „Ware mit digitalen Elementen“

2. Sachmangelfreiheit einer Ware mit digitalen Elementen

3. Sachmangelfreiheit einer Ware mit digitalen Elementen bei dauerhafter Bereitstellung der digitalen Elemente

4. Sonderbestimmungen für die Verjährung

5. Beweislastumkehr

III. ABGRENZUNG ZU VERBRAUCHERVERTRÄGEN ÜBER DIGITALE PRODUKTE

C. ÄNDERUNGEN IM VERGLEICH ZUM GELTENDEM KAUFRECHT

I. NEUES GEWÄHRLEISTUNGSSYSTEM

II. AUSWEITUNG DER UNTERNEHMERPFLICHTEN

III. VERLÄNGERUNG DER HAFTUNGSDAUER UND BEWEISLASTUMKEHR

D. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die durch das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Waren mit digitalen Elementen eingeführten Neuregelungen im BGB. Das primäre Ziel ist es, die Auswirkungen der Warenkaufrichtlinie (WKRL) auf das deutsche Kaufrecht zu analysieren, insbesondere im Hinblick auf das neue Gewährleistungssystem, die Aktualisierungspflichten für Unternehmer sowie die modifizierten Regeln zur Beweislastumkehr und Verjährung.

  • Neudefinition des Sachmangelbegriffs und Gleichwertigkeit der Anforderungen
  • Einführung der Rechtskategorie „Ware mit digitalen Elementen“
  • Aktualisierungspflichten als neue Unternehmerpflicht
  • Sonderregeln zur Verjährung und Beweislastumkehr
  • Abgrenzung zwischen Kaufrecht und Verträgen über digitale Produkte

Auszug aus dem Buch

3. Objektive Anforderungen

§ 434 Absatz 3 Satz 1 BGB nF, der Art. 7 WKRL umsetzt, regelt hingegen die objektiven Beschaffenheitsanforderungen. Diese sind als Sacheigenschaften aufzufassen, „die aufgrund der gesetzlichen Festlegung vorhanden sein müssen“. Gemäß § 434 Absatz 3 Satz 1 BGB nF entspricht die Kaufsache den objektiven Anforderungen, wenn sie „sich für die gewöhnliche Verwendung eignet“ (Nr. 1) sowie „eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann“ (Nr. 2). Zu der üblichen Beschaffenheit zählen nach § 434 Absatz 3 Satz 2 BGB nF „Menge, Qualität und sonstige Merkmale der Sache, einschließlich ihrer Haltbarkeit, Funktionalität, Kompatibilität und Sicherheit“.

Was der Käufer jedoch berechtigterweise erwarten kann, bestimmt sich nach „der Art der Sache“ (Nr. 2 lit. a) und den „öffentlichen Äußerungen“ (Nr. 2 lit. b). Ferner trägt die Kaufsache den objektiven Anforderungen Rechnung, wenn sie „der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das der Verkäufer dem Käufer vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt hat“ (Nr. 3) und „mit dem Zubehör einschließlich der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Käufer erwarten kann“ (Nr. 4).

Zusammenfassung der Kapitel

A. EINLEITUNG: Einleitung in das Thema des digitalen Wandels im Kaufrecht und die Umsetzung der WKRL in das deutsche Recht.

B. UNTERSUCHUNG DER GEPLANTEN NEUREGELUNGEN: Detaillierte Analyse der neuen Sachmangelbegriffe, der Anforderungen an digitale Elemente sowie der erweiterten Pflichten für Unternehmer.

C. ÄNDERUNGEN IM VERGLEICH ZUM GELTENDEM KAUFRECHT: Gegenüberstellung des neuen Gewährleistungssystems mit der bisherigen Rechtslage unter Hervorhebung der veränderten Beweislast- und Haftungsregeln.

D. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK: Zusammenfassende Betrachtung der Auswirkungen auf den Verbraucherschutz und die Notwendigkeit der Anpassung von AGB durch Unternehmer.

Schlüsselwörter

Kaufvertragsrecht, Waren mit digitalen Elementen, Warenkaufrichtlinie, WKRL, Sachmangelfreiheit, Aktualisierungspflicht, Beweislastumkehr, Verjährung, Verbraucherschutz, IoT, smarte Produkte, Gewährleistung, BGB, digitale Inhalte, Vertragsmäßigkeit

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die grundlegende Reform des deutschen Kaufrechts durch die Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie (WKRL) und deren Auswirkungen auf den Verkauf von Waren mit digitalen Elementen.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die Arbeit fokussiert sich auf die Neudefinition der Sachmangelfreiheit, die Einführung spezifischer Aktualisierungspflichten sowie Änderungen bei der Beweislastumkehr und Verjährung.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?

Ziel ist es, die neuen gesetzlichen Anforderungen an den Verkauf „smarter“ Produkte darzustellen und zu untersuchen, wie diese das Verhältnis zwischen Unternehmer und Verbraucher neu gestalten.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische Gesetzesauslegung und -analyse, unter Einbeziehung von Kommentarliteratur, Gesetzesbegründungen sowie Fachzeitschriftenbeiträgen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die subjektiven und objektiven Anforderungen an die Sachmangelfreiheit, die Aktualisierungspflichten für digitale Elemente sowie die Abgrenzung zu digitalen Dienstleistungen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?

Warenkaufrichtlinie, Sachmangel, Aktualisierungspflicht, Beweislastumkehr, IoT, BGB-Neuregelung und Verbraucherschutz.

Wie unterscheidet sich die neue Sachmangelfreiheit von der alten?

Während zuvor ein Stufenverhältnis zwischen Kriterien bestand, müssen heute subjektive und objektive Anforderungen kumulativ erfüllt sein, was die Gleichwertigkeit dieser Anforderungen begründet.

Was bedeutet die neue Aktualisierungspflicht konkret?

Unternehmer sind nun verpflichtet, während eines bestimmten Zeitraums funktionserhaltende Updates (wie Sicherheitsupdates) bereitzustellen, damit die Ware ihre Vertragsmäßigkeit behält.

Wie lange muss ein Unternehmer Aktualisierungen für digitale Elemente bereitstellen?

Die Dauer richtet sich nach der Parteivereinbarung oder wird objektiv nach dem Erwartungshorizont eines Durchschnittskäufers bestimmt, mindestens aber für zwei Jahre.

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Details

Title
Die geplanten Neuregelungen zum Verkauf von Waren mit digitalen Elementen durch das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags
College
University of Cologne  (Institut für Bankrecht)
Course
Vorbereitungsseminar im Zivilrecht
Grade
14 Jur. Punkte (gut)
Author
Daniel Vinokurov (Author)
Publication Year
2021
Pages
31
Catalog Number
V1142471
ISBN (eBook)
9783346520395
ISBN (Book)
9783346520401
Language
German
Tags
Zivilrecht Kaufrecht Reform 2022 Digital Warenkaufrichtlinie Digitale-Inhalte-Richtlinie Verbrauchsgüterkaufrecht Sachmangelfreiheit Dauerhafte Bereitstellung Verjährung Beweislastumkehr Umsetzung Ware mit digitalen Elementen Update Aktualisierung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Daniel Vinokurov (Author), 2021, Die geplanten Neuregelungen zum Verkauf von Waren mit digitalen Elementen durch das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1142471
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