Seit dem Beginn des digitalen Zeitalters um die Jahrtausendwende gewinnt der Verkauf von Geräten mit bereits integrierten digitalen Komponenten zwar zunehmend an Bedeutung, doch enthielt das jeweilige Kaufvertragsrecht der EU-Mitgliedstaaten zumeist noch keine Spezialregelungen hierfür. Im Mai 2019 haben allerdings das Europäische Parlament und der Rat zur Stärkung des Verbraucherschutzes und als Beitrag zur Verwirklichung eines ordnungsgemäß funktionierenden digitalen EU-Binnenmarktes, wobei der Aufbau eines solchen Binnenmarktes einen wesentlichen Teil der digitalen Binnenmarktstrategie der Europäischen Kommission darstellt, eine bis zum 1. Juli 2021 in nationales Recht umzusetzende und hierbei weitgehend vollharmonisierende Richtlinie zum Warenkauf (WKRL) verkündet.
Nach Art. 4 dieser Richtlinie dürfen die Mitgliedstaaten bei einem solchen Harmonisierungsgrad in ihrem nationalen Recht, sofern diese Richtlinie nichts anderes bestimmt, keine von den Bestimmungen dieser Richtlinie abweichenden Vorschriften, die insbesondere die Höhe des Verbraucherschutzniveaus betreffen, aufrechterhalten oder erlassen. Diese WKRL, die das EU-Verbraucherkaufrecht reformiert und den Verkauf von Waren mit digitalen Elementen regelt, soll ab dem 1. Januar 2022 die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie von 1999 ablösen, wobei die EU-Mitgliedstaaten zugleich ihr eigenes Umsetzungsgesetz anzuwenden haben.
Diese WKRL, die das EU-Verbraucherkaufrecht reformiert und den Verkauf von Waren mit digitalen Elementen regelt, soll ab dem 1. Januar 2022 die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie von 1999 ablösen, wobei die EU-Mitgliedstaaten zugleich ihr eigenes Umsetzungsgesetz anzuwenden haben. Ein einst von der Bundesregierung entworfenes und nun am 25. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt offiziell verkündetes Kaufrechtsnovellierungsgesetz, das entsprechend den Vorgaben der WKRL unter anderem den Verkauf von Waren mit digitalen Elementen reguliert, soll in dieser Arbeit in einigen ausgewählten Punkten näher beleuchtet werden.
A. Einleitung
B. Untersuchung der geplanten Neuregelungen
I. Neudefinition des Begriffs der Sachmangelfreiheit im allgemeinen Kaufvertragsrecht
1. Gleichwertigkeit der Anforderungen
2. Subjektive Anforderungen
3. Objektive Anforderungen
4. Montageanforderungen
II. Neuregelungen im Verbrauchsgüterkaufrecht
1. Einführung des Begriffs der ,,Ware mit digitalen Elementen“
2. Sachmangelfreiheit einer Ware mit digitalen Elementen
3. Sachmangelfreiheit einer Ware mit digitalen Elementen bei dauerhafter Bereitstellung der digitalen Elemente
4. Sonderbestimmungen für die Verjährung
5. Beweislastumkehr
III. Abgrenzung zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte
C. Änderungen im Vergleich zum geltendem Kaufrecht
I. Neues Gewährleistungssystem
II. Ausweitung der Unternehmerpflichten
III. Verlängerung der Haftungsdauer und Beweislastumkehr
D. Zusammenfassung und Ausblick
- Arbeit zitieren
- Daniel Vinokurov (Autor:in), 2021, Die geplanten Neuregelungen zum Verkauf von Waren mit digitalen Elementen durch das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1142471
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