Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Vorstellung der Stadt Regensburg
3 Rechtsformen
4 Rechtsformen der Stadt Regensburg
5 Zusammenfassung
Quellenverzeichnis
Printquellen
Interne Quellen
Onlinequellen
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Rechtsformen des Privatrechts
Abbildung 2: Öffentlich-rechtliche Rechtsformen
Abkürzungsverzeichnis
AG Aktiengesellschaft
e.V. Eingetragener Verein
GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
IHK Industrie- und Handelskammer
KG Kommanditgesellschaft
OHG Offene Handelsgesellschaft
REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG
SE Europäische Aktiengesellschaft
1 Einleitung
Im wissenschaftlichen Sinne ist es die Aufgabe der Betriebswirtschaftslehre, sich übergreifend mit allen Aspekten des unternehmerischen Handelns zu befassen. Sie setzt sich aus verschiedenen Funktionslehren wie der Produktion, Investition, Finanzierung, Forschung und Entwicklung und dem Marketing zusammen.1 Diese einzelnen Funktionen können als Stellschrauben gesehen werden. Man bedient sich dieser, um den wirtschaftlichen Erfolg einer Unternehmung zu steuern. Als solche wird ein Betrieb im marktwirtschaftlichen System gesehen.
Der Wunsch der Bevölkerung nach Dienstleistungen und Waren schafft ein Bedürfnis. Das Erlangen von Mitteln zur Bedürfniserfüllung schafft einen Bedarf, der durch Nachfrage befriedigt wird. Ein Gut wird nur nachgefragt, wenn es am Markt angeboten wird. Dieses Angebot wird durch Betriebe generiert. Sie stellen eine planvolle und organisierte Wirtschaftseinheit dar, die durch die Kombination verschiedener Produktionsfaktoren, Güter und Dienstleistungen hervorbringen.2 Das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage am Markt führt zum Absatz.
Um Unternehmen dauerhaft und erfolgreich am Markt zu etablieren, braucht es sinnvolle strategische und operative Managemententscheidungen. Die beiden Entscheidungsformen zeichnen sich durch ihren unterschiedlichen Planungshorizont/-zeitraum aus. Weiterhin lassen sich diese in Ablaufentscheidungen, also mittelfristige Entscheidungen über Abläufe in Produktion sowie Finanzierung, und Konstitutiventscheidungen, langfristige Führungsentscheidungen wie die Wahl einer Rechtsform für die Unternehmung, unterscheiden.3 Die Wahl dieser ist unerlässlich um die Gesellschaft als juristische Person konstitutiv bzw. deklaratorisch zu begründen. Durch die Schaffung des fiktiven Konstruktes der juristischen Person wird eine Gesellschaft rechtsfähig.
Auch (kreisfreie) Städte und Gemeinden, meist unter dem Begriff der Kommune zusammengefasst, sind als Gebietskörperschaften juristische Personen. Sie sind Träger der kommunalen Selbstverwaltung und verfügen über Personal-, Finanz- und Organisationshoheit.4 Anders als bei privatrechtlichen Gesellschaften können sich Kommunen selbst ihre eigene Rechtsform nicht frei wählen. Anders kann das bei Unternehmungen aussehen, die sich im kommunalen Eigentum befinden.
Ziel des vorliegenden Transferreports ist es, verschiedene Rechtsformen aus dem Privatrecht und dem öffentlichen Recht zu erläutern, sowie Rechtsformen des öffentlichen Rechts am Beispiel der Stadt Regensburg vorzustellen. Die Arbeit endet mit einer Zusammenfassung.
2 Vorstellung der Stadt Regensburg
Die projektgebende Organisation ist die Stadt Regensburg. Die kreisfreie Stadt ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts und Hauptstadt des Regierungsbezirkes Oberpfalz. In den letzten zwei Jahrhunderten hat sich Regensburg von einer Provinzstadt zu einem Zentrum des wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Lebens gewandelt. Regensburg gehört zu den UNESCO Weltkulturerbe Stätten und präsentiert sich selbst als moderner Wirtschaftsstandort „an der Spitze der Donau“5.
Die Arbeitslosenquote ist mit 3,2% niedrig und das Bruttoinlandsprodukt liegt bei 12,2 Mrd. €.6 Mit 2.603 tarifvertraglich beschäftigten Mitarbeitern und 1.089 Beamten7, aus 41 verschiedenen Nationen, ist die Stadt Regensburg ein attraktiver Arbeitgeber in der Region.
Die oberste Verwaltungsebene bildet der/die Oberbürgermeister/in8. Ihm obliegen die Repräsentation der Verwaltungsorganisation, die Verwaltungsleitung, die Vorbereitung und die Ausführung von Beschlüssen sowie die Kontrolle der Verwaltungsorgane. Ihm kommt eine Informationspflicht gegenüber den Bürgern zu. Auf der nächsten Ebene wird die Stadtverwaltung in drei Direktorien und sechs Referate aufgeteilt, die sich nur dem Namen und der Größe nach unterscheiden, jedoch nicht in ihren Kompetenzen. Die Direktorien werden von den drei (Ober-)Bürgermeistern verwaltet, die Referate von berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern.
Bezogen auf diese Arbeit sollen vor allem öffentliche Betriebe der Stadt Regensburg betrachtet werden. Es werden Unterschiede zwischen Betrieben in nicht privatrechtlicher und in privatrechtlicher Form anhand von Beispielen aufgezeigt. Im Fall der nicht privatrechtlich organisierten Abteilungen wird auf Betriebe mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit eingegangen.
3 Rechtsformen
Die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens ist eine strategische, konstitutive Entscheidung des Managements. Sie ist zur Unternehmensgründung zwingend erforderlich und weist einen langen Planungshorizont bzw. Planungszeitraum auf. Bereits mit der Rechtsformwahl werden einige wichtige unternehmerische Entscheidungen getroffen. Verschiedene Gesellschaftsformen haben unterschiedliche Kriterien, die einen starken betriebswirtschaftlichen Einfluss auf die Unternehmung haben können. Diese zeigen sich besonders bei Haftungsregelungen, steuerlichen Grundsätzen und Gewinn- bzw. Verlustregelungen. Die Form in der sich eine Gesellschaft befindet, nimmt weiterhin Einfluss auf Leitungsbefugnisse, Vertretungsmächte und Finanzierungsmöglichkeiten. Gesetzliche Vorgaben können ebenso Einfluss auf einige Gesellschaftsformen, insbesondere auf juristische Personen des öffentlichen Rechts, haben.9
Es zeigt sich, dass zwischen zwei grundsätzlich verschiedenen Gesellschaftsarten unterschieden werden muss. Den Gesellschaften des Privatrechts und den Gesellschaften des öffentlichen Rechts.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Rechtsformen des Privatrechts10
Wie in Abbildung 1 zu sehen, wird bei den privatrechtlich organisierten Gesellschaften vornehmlich in Personen-, also Gesellschaften bei denen eine Person haftet und Kapitalgesellschaften, mit rein monetärer Haftung, unterschieden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Öffentlich-rechtliche Rechtsformen11
Abbildung 2 zeigt mögliche Rechtsformen des öffentlichen Rechtes. Hier unterscheiden sich diese vor allem danach, ob sie in privatrechtlicher Form gegründet sind, oder eben nicht.
4 Rechtsformen der Stadt Regensburg
Im Fall des Projektgebers, der kreisfreien Stadt Regensburg, handelt es sich um eine Kommune. Sie ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechtes, eine öffentlich-rechtliche Institution. Sie herrscht über ihr Stadtgebiet und übt rechtliche Kompetenzen aus. Das Kriterium, das eine Institution bzw. Gesellschaft, als öffentlich-rechtlich konstituiert ist das Verhältnis der Gesellschaft als Träger von öffentlicher Gewalt zu natürlichen bzw. juristischen Personen. Ihre Legitimation und ihre Rechtsfähigkeit finden diese im staatlichen Beschluss oder im Gesetz, anders als privatrechtliche Gesellschaften, die ihre Rechtsfähigkeit in einer Willenserklärung (konstitutiv oder deklaratorisch) finden.12
Die Stadt Regensburg ist als Gemeinde, als eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes mit eigener Rechtspersönlichkeit anzusehen. Sie wurde durch einen Hoheitsakt zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben legitimiert und weist eine mitgliedschaftliche Struktur auf. Diese mitgliedschaftliche Struktur ist kennzeichnend für die öffentlich-rechtliche Körperschaft. Die Mitglieder können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein.13 Weitere Beispiele für öffentlich-rechtliche Körperschaften sind z.B. Industrie- und Handelskammern, sowie Zweckverbände. Im Fall von Regensburg wäre das die Industrie- und Handelskammer (IHK) Regensburg für Oberpfalz/Kehlheim14 und als Zweckverband ist die Sparkasse Regensburg zu nennen.15 Körperschaften des öffentlichen Rechts sind nicht unternehmerisch tätig, wenn es um die Ausübung ihrer hoheitlichen Tätigkeiten geht.
Eine weitere Unternehmensform mit eigener Rechtspersönlichkeit ist die Anstalt öffentlichen Rechts. Sie unterscheidet sich von der Körperschaft durch das Fehlen einer mitgliedschaftlichen Struktur. Sie wird durch ein Errichtungsgesetz einer Errichtungskörperschaft gegründet. Diese Körperschaft ist dann meist auch der Anstaltsträger. Die Organisationsstruktur der Anstalt ähnelt stark der einer Kapitalgesellschaft. Regelmäßig geschieht das unternehmerische Tätigwerden der öffentlichen Hand in der Rechtsform der Anstalt. In Regensburg ist beispielsweise das Theater Regensburg als Kommunalunternehmen in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet.16
Als letzte öffentlich-rechtliche Rechtsform mit eigener Rechtspersönlichkeit ist die öffentliche Stiftung zu nennen. Hier ist die Abgrenzung zur privatrechtlichen Stiftung schwierig. Eine Stiftung nach öffentlich-rechtlichen Maßgaben muss zwangsweise bei ihrer Entstehung nur öffentliche Zwecke verfolgen und im organisatorischen Zusammenhang zu einer juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen. Ein unternehmerisches Tätigwerden, im Sinn einer Gewinnerzielungsabsicht, besteht bei Stiftungen nicht. In Regensburg existiert lediglich eine derartige Stiftung, die katholische Bruderhausstiftung. Sie wird vollständig von städtischen Organen vertreten.17
Keine eigene Rechtspersönlichkeit weisen die Rechtsformen des Eigenbetriebes und des Regiebetriebs auf. Die älteste kommunale Organisationsform ist der Regiebetrieb. Er ist direkter Teil der öffentlichen Verwaltung, meist eine ausgegliederte Abteilung, die mit Beamten besetzt ist.18 Das Aufgabenfeld des Regiebetriebes ist meist sehr eng mit dem der öffentlichen Verwaltung verknüpft.
Ähnlich gestaltet sich der organisatorische Aufbau des Eigenbetriebes, dieser hat jedoch eigene Organe, die für ihn handeln. Eigenbetriebe haben eine höhere Selbstständigkeit im Arbeitsablauf und mehr Entscheidungskompetenzen. Ein Beispiel für einen Regiebetrieb in der Stadtverwaltung Regensburgs ist die Arena Regensburg.19
[...]
1 Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon (Hrsg.), Allgemeine Betriebswirtschaftslehre [online], o.D.
2 Vgl. Wöhe/Döring/Brösel, Betriebswirtschaftslehre, 2016, S. 26.
3 Vgl. Wöhe/Döring/Brösel, Betriebswirtschaftslehre, 2016, S. 26.
4 Vgl. Krause, Gemeinde [online], o.D.
5 Vgl. Stadt Regensburg, Regensburg in Zahlen, 2018, S. 2.
6 Vgl. Stadt Regensburg, Statistisches Jahrbuch, 2018, S. 380.
7 Stand 2017
8 Zur besseren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Arbeit auf geschlechtsspezifische Doppelnennungen verzichtet. Personenbezogene Bezeichnungen umfassen sowohl die weibliche als auch die männliche Form.
9 Vgl. Wöhe/Döring/Brösel, Betriebswirtschaftslehre, 2016, S. 26.
10 Eigene Darstellung in Anlehnung an: Wöhe/Döring/Brösel, Betriebswirtschaftslehre, 2016, S. 208.
11 Eigene Darstellung in Anlehnung an: Rittner/Dreher, Europäisches und deutsches Wirtschaftsrecht, 2008, S. 292.
12 Vgl. Binder/Trauner, Öffentliches Recht, 2016, S. 291.
13 Vgl. Rittner/Dreher, Europäisches und deutsches Wirtschaftsrecht, 2008, S. 293.
14 Vgl. IHK Regensburg (Hrsg.), Satzung [online], 2017, S. 1.
15 Vgl. Sparkasse Regensburg (Hrsg.), Satzung [online], 2009, S. 1.
16 Vgl. Theater Regensburg (Hrsg.), Impressum [online], o.D.
17 Vgl. Bayerisches Landesamt für Statistik (Hrsg.), katholische Bruderhausstiftung [online], 2016.
18 Vgl. Niedostadek, Wirtschaft und Verwaltung, 2017, S. 90.
19 Vgl. Stadt Regensburg (Hrsg.), Betriebssatzung Arena Regensburg [online], 2016.