Das materielle Verwaltungsrecht lässt sich in die zwei Bereiche Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsprozessrecht gliedern.
Das Verwaltungsprozessrecht ist nahezu gänzlich durch die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt.1 Die VwGO wurde im Jahre 1960 erlassen und ersetzte so unter anderem das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz von 1952.2 Jedoch betrifft die VwGO nur die Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, für die Sozial- und Finanzgerichte gelten eigene Bestimmungen.3
Die VwGO regelt speziell das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. Jedoch bezieht sie sich hierbei in vielen Bestimmungen auf die Ausführungen der Zivilprozessordnung (ZPO).4
Wie auch die ZPO kennt die VwGO zunächst drei verschiedene Klagearten als ordentliche Rechtsbehelfe gegen behördliche Maßnahmen: die Gestaltungsklage, die Leistungsklage und die Feststellungsklage.5 Während die VwGO als Gestaltungsklage die Anfechtungsklage gemäß § 42 I VwGO vorsieht, unterscheidet sie bei der Leistungsklage die Verpflichtungsklage (§ 42 I VwGO) und die allgemeine Leistungsklage. Bei der Feststellungsklage existieren die Unterarten allgemeine Feststellungsklage (§ 43 VwGO), Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 I S. 4 VwGO) sowie Zwischenfeststellungsklage und vorbeugende Feststellungsklage.6
Bei allen Klagearten der VwGO sind spezielle Sachurteilsvoraussetzungen zu erfüllen.
Die vorliegende Ausarbeitung befasst sich mit den einzelnen Klagearten der VwGO. Hierbei soll das Augenmerk auf der allgemeinen Leistungsklage und der Gruppe der Feststellungsklagen liegen. Die Bearbeitung der Feststellungsklagen wird aus gegebenem Anlass jedoch nur die allgemeine Feststellungsklage und die Fortsetzungsfeststellungklage thematisieren.
Außerdem wird speziell auf die möglichen Klagearten im vorbeugenden Rechtsschutz, die vorbeugende Unterlassungsklage und die vorbeugende Feststellungsklage, einzugehen sein.
Die Arbeit soll nicht nur den Anwendungsbereich, sondern auch die jeweiligen Sachurteilsvoraussetzungen der Klagen ansprechen. Zur Veranschaulichung sollen die theoretischen Ausführungen durch praxisnahe Beispiele ergänzt werden.
1 Ulrich Ramsauer: Einführung, in: Verwaltungsgerichtsordnung. Verwaltungsverfahrensgesetz, 32. Aufl., München 2007, S. XI.
2 Ebd., S. XX.
3 Ebd.
4 Ebd.
5 Ebd., S. XXII.
6 Mario Martini: Verwaltungsprozessrecht. Systematische Darstellung in Grafik-Text-Kombination, 3. Aufl., München, Neuwied 2003, S. 67.
Inhaltsverzeichnis
- Die VwGO und ihre Klagearten
- Besondere Behandlung einzelner Klagearten
- Die allgemeine Leistungsklage
- Allgemeines
- Anwendungsbereich
- Statthaftigkeit
- Besondere Sachurteilsvoraussetzungen der allgemeinen Leistungsklage
- Klagegegenstand
- Klagebefugnis
- Die Feststellungsklagen
- Die allgemeine Feststellungsklage
- Allgemeines
- Anwendungsbereich
- Statthaftigkeit
- Das Feststellungsinteresse als besondere Sachurteilsvoraussetzung der allgemeinen Feststellungsklage
- Subsidiarität
- Die Fortsetzungsfeststellungsklage
- Allgemeines
- Anwendungsbereich
- Statthaftigkeit
- Besondere Sachurteilsvoraussetzungen der Fortsetzungsfeststellungsklage
- Voraussetzungen der Anfechtungsklage
- Erledigung des Verwaltungsaktes
- Fortsetzungsfeststellungsinteresse
- Vorverfahren
- Die allgemeine Feststellungsklage
- Der vorbeugende Rechtsschutz
- Die vorbeugende Unterlassungsklage
- Die vorbeugende Feststellungsklage
- Statthaftigkeit
- Sachurteilsvoraussetzungen des vorbeugenden Rechtsschutzes
- Klagebefugnis
- Besonderes Rechtsschutzbedürfnis
- Unzumutbarkeit des repressiven Rechtsschutzes
- Begehungs- bzw. Wiederholungsgefahr
- Schlussbemerkung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Das Referat befasst sich mit den Klagearten der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und analysiert die besondere Behandlung der allgemeinen Leistungsklage, der Feststellungsklagen und des vorbeugenden Rechtsschutzes. Ziel ist es, die verschiedenen Klagearten im Umweltrecht zu erläutern und ihre spezifischen Sachurteilsvoraussetzungen aufzuzeigen.
- Die verschiedenen Klagearten der VwGO
- Die allgemeine Leistungsklage und ihre Voraussetzungen
- Die Feststellungsklagen, insbesondere die allgemeine und die Fortsetzungsfeststellungsklage
- Der vorbeugende Rechtsschutz und seine Besonderheiten
- Die Sachurteilsvoraussetzungen der einzelnen Klagearten
Zusammenfassung der Kapitel
Das Referat beginnt mit einer Einführung in die VwGO und ihre Klagearten. Es werden die drei grundlegenden Klagearten - Gestaltungsklage, Leistungsklage und Feststellungsklage - vorgestellt und ihre Unterarten erläutert. Anschließend wird die allgemeine Leistungsklage im Detail betrachtet. Es werden ihr Anwendungsbereich, ihre Statthaftigkeit und die besonderen Sachurteilsvoraussetzungen wie Klagegegenstand und Klagebefugnis behandelt. Im nächsten Kapitel werden die Feststellungsklagen beleuchtet, wobei der Fokus auf der allgemeinen Feststellungsklage und der Fortsetzungsfeststellungsklage liegt. Es werden die jeweiligen Anwendungsbereiche, Statthaftigkeiten und Sachurteilsvoraussetzungen, wie das Feststellungsinteresse und die Subsidiarität, erläutert. Abschließend wird der vorbeugende Rechtsschutz behandelt, der die vorbeugende Unterlassungsklage und die vorbeugende Feststellungsklage umfasst. Es werden die Statthaftigkeit und die besonderen Sachurteilsvoraussetzungen, wie die Klagebefugnis und das besondere Rechtsschutzbedürfnis, dargestellt.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), die Klagearten, die allgemeine Leistungsklage, die Feststellungsklagen, der vorbeugende Rechtsschutz, die Sachurteilsvoraussetzungen, der Anwendungsbereich, die Statthaftigkeit, die Klagebefugnis, das Feststellungsinteresse, die Subsidiarität, die Unzumutbarkeit des repressiven Rechtsschutzes und die Begehungs- bzw. Wiederholungsgefahr.
- Die allgemeine Leistungsklage
- Arbeit zitieren
- Miriam Heilig (Autor:in), 2007, Die Klagearten der VwGO, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114371