Aufgabenstellungen der Einsendeaufgabe:
C1: Kritische Stellungnahme zum System der sozialen Sicherung und der Dreiteilung der Sozialversicherung.
C2: Erläuterung der Strukturmerkmale von stationärer Versorgung in Deutschland.
C3: Warum kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als „kleiner Gesetzgeber“ bezeichnet werden?
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Aufgabenstellung
Alternative C – C1
C1.1 System der sozialen Sicherung und klassischen Dreiteilung
C1.2 System der sozialen Sicherung und neueren Dreiteilung
C1.3 Kritik zum System der sozialen Sicherheit und der klassischen Dreiteilung
Alternative C – C2
C2.1 Strukturmerkmale der stationären Versorgung in Deutschland
C2.2 Neuordnung der Krankenhauslandschaft
Alternative C – C3
C3.1 Gemeinsamen Bundesauschuss
C3.2 Kleiner Gesetzgeber
Literaturverzeichnis
Internetquellenverzeichnis
Anhang
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Untergliederung des Sozialrechts (klassische Einteilung)
Abbildung 2: Untergliederung des Sozialrechts (neue Einteilung)
Abbildung 3: Strukturmerkmale der stationären Krankenhausversorgung
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Übersicht über die Zweige der Sozialversicherungen 27
Aufgabenstellung
Alternative C (100 Punkte, Umfang 20 Seiten)
C1 (40 Punkte, ca. 5-6 Seiten)
Kritische Stellungnahme zum System der sozialen Sicherung und der Dreiteilung der Sozialversicherung.
C2 (40 Punkte, ca. 5-6 Seiten)
Erläuterung der Strukturmerkmale von stationärer Versorgung in
Deutschland.
C3 (20 Punkte, ca. 3-4 Seiten)
Warum kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als „kleiner Gesetzgeber“ bezeichnet werden?
Alternative C – C1
C1.1 System der sozialen Sicherung und klassischen Dreiteilung
Ein Sozialstaat kennzeichnet sich durch soziales Handeln und soziale Sicherheit aus. Gewährleistet wird eine lebenswerte Gesellschaft. Alle Menschen, welche in dieser Gesellschaft leben, haben das Recht an allen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen teilzuhaben zu können und sie stehen füreinander ein.1
Der Begriff Sozialrecht ist ein umfassender Begriff. Einen kleinen Ausschnitt bildet dabei das Sozialversicherungsrecht ab. Es enthält die vom Gesetz vorgeschriebenen Kranken-, Pflege, Renten-, Arbeitslosen und Unfallversicherung.2 Für Hilfe vom Staat steht der Begriff Soziale Sicherheit. Sollte es dem Einzelnen nicht aus eigener Kraft gelingen aus einer Notlage heraus zu kommen, wird ihm durch den Staat geholfen. Diese Hilfe wird kurzfristig wie auch langfristig angeboten. Solche Notlagen können Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit sein, aber auch durch einen Unfall oder dem Alter auftreten.3 Die Sozialversicherungen werden in den einzelnen Zweigen organisiert. Bei den verschiedenen Notlagen würden auch unterschiedliche Versicherungen greifen, siehe dazu Tabelle 1 im Anhang. Bei der Gesetzlichen Krankenkasse ist beispielsweise die gesetzliche Krankenkasse der Träger und übernimmt zum Beispiel Leistungen wie Krankengeld oder Medikamente. Ist man jedoch wegen eines Arbeitsunfalls in einer Notlage geraten, greift die Berufsgenossenschaft als Träger ein und würde u.a. mit Verletztengeld, Unfallrenten oder auch Umschulungen helfen.4
Das Sozialrecht wurde früher in drei unterschiedliche Bereiche untergliedert. Diese Bereiche waren Fürsorge, Sozialversicherung und Versorgung, siehe Abbildung 1. Die klassische Unterteilung steht dabei in engem Zusammenhang mit der geschichtlichen Entwicklung des Sozialrechts und den Unterschieden bei der Finanzierung (Steuer- oder Beitragsfinanzierung).5
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Untergliederung des Sozialrechts (klassische Einteilung)
(Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Uni Würzburg (o.J.))
Der Begriff Versorgung meint dabei staatliche, aus steuern finanzierte Leistungen, die wegen besonderer Opfer des Einzelnen erbracht werden. Hier spielt eine tatsächliche Bedürftigkeit keine Rolle.6 Nach Waltermann kann man zwei Formen unterscheiden: die Allgemeinversorgung und die Sonderversorgung. Bei der Allgemeinversorgung (z.B. Kindergeld) spielt das Einkommen und Vermögen der Leistungsempfänger keine Rolle. Dagegen werden bei der Sonderversorgung besondere Opfer entschädigt, welche für Allgemeinheit erbracht oder von der Allgemeinheit verursacht wurden. (Kriegsopferversorgung).7 Fürsorge stellt einen veralteten Begriff für die Absicherung des Existenzminimums dar. Dieser staatliche Beitrag wird aus Steuern finanziert und erfolgt nur, wenn der Einzelne auch bedürftig ist. Die Fürsorge wird nun subsidiär angewendet, wenn alle Versuche der Fremd- oder Selbsthilfe, auch private Hilfsleistungen, nicht erfolgen oder nicht ausreichend sind. Die Sozialversicherung ist dadurch gekennzeichnet, dass bestimmte Risiken wie Krankheit, Alter oder Unfall abgesichert werden. Durch die Entrichtung von Beiträgen für den künftigen, in seiner Gesamtheit vorhersehbaren, Bedarf wird Vorsorge getroffen. Der Anspruch des Einzelnen entsteht dabei bei Eintritt des Versicherungsfalles unabhängig von der Bedürftigkeit des Einzelnen.8
C1.2 System der sozialen Sicherung und neueren Dreiteilung
Die Gesetze verändern sich immer wieder. Daher passt die klassische Dreiteilung nicht mehr auf die neuen Gesetze. Die unter Geltung des Grundgesetzes neu hinzugekommenen Sozialleistungen lassen sich mit der klassischen Einteilung nur schwer erfassen. Die Begriffe Fürsorge und Versorgung werden auch als veraltet angesehen. Sie passen nicht mehr zu dem Menschenbild, welches im Grundgesetz beschrieben wird.9 Eine neue Einteilung wurde entwickelt, welche die Sozialleistungsbereiche nach ihrer Funktion unterteilt, siehe dazu Abbildung 2.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Untergliederung des Sozialrechts (neue Einteilung)
(Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Uni Würzburg (o.J.))
Der Begriff der Vorsorge deckt sich im Wesentlichen mit den Sozialversicherungen nach der klassischen Einteilung und ist für die wirtschaftlichen Faktoren verantwortlich.10 Die Sozialversicherung gehört als kollektives Vorsorgesystem gegen allgemeine Risiken zur Vorsorge.11 Sie soll vor Krankheit, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit schützen. Das Prinzip der Sozialversicherung ist das Solidaritätsprinzip. Das System finanziert sich durch die Beiträge der Versicherten. Die soziale Entschädigung ist für die soziale Absicherung zuständig, welche für die Allgemeinheit von Bedeutung sind. Sie schützt ebenso vor Gefahren, für die eine Vorsorge nicht möglich oder nicht zumutbar sind. Zu den sozialen Entschädigungsrecht gehören das Impfschadensrecht, das Opferentschädigungsrecht oder das Bundesversorgungsgesetz.12 Die Kosten für diese Entschädigung trägt die Allgemeinheit, die Leistungen werden also durch Steuern finanziert. Bei der sozialen Hilfe und Förderung sollen Leistungsschwächen und Belastungen des Individuums ausgeglichen werden. Dies können z.B. die Ausbildungs- und Berufsförderung nach dem BAföG sowie SGB II und III, Wohngeld und Elterngeld sein. Der Sinn und Zweck der Hilfe und Förderung ist die Chancengleichheit herzustellen und dem Einzelnen eine eigene positive Zukunft ermöglichen. Hilfe und Förderung werden durch Steuern finanziert.13
C1.3 Kritik zum System der sozialen Sicherheit und der klassischen Dreiteilung
Sicherheit ist ein Begriff, welcher auch in der Politik von Bedeutung ist. In der Politik werden mit Sicherheitsdiskurse, zentrale Einsatzstellen gebildet, die über soziale und politische Verhältnisse verhandeln, strukturieren und gestalten.14 Für Menschen ist Sicherheit mehr als nur ein Begriff, den jeder kennt, aber jeder unterschiedlich definiert. Soziale Hilfe beschreibt Hilfe, welche vom Staat kommt, das Sozialrecht gehört dazu. Die Kritik am System der sozialen Sicherung und der klassischen Dreiteilung kann nach der Gerechtigkeit gestellt werden.
Die Sozialabgaben sind praktisch gleich hoch, egal ob man arm oder reich ist. Während in der BRD die Steuersätze progressiv gestaltet sind, gilt dieses Prinzip jedoch nicht bei Sozialversicherungen. Die Beitragssätze für die Arbeitslosen- und Pflegeversicherungen, Rentensystem und gesetzlichen Krankenkasse sind für alle fast gleich. Knapp unter 20 Prozent des Bruttolohnes müssen für Sozialversicherungen bezahlt werden. Für Geringverdiener sind die Sozialabgaben zu hoch. Alleinerziehende treffen die Sozialabgaben enorm. Es wäre gerecht, wenn gerade diese Menschen entlastet werden, wenn sie arbeiten gehen.15 Doch das deutsche Sozialsystem scheint diese Menschen bislang sogar zu bestrafen: Für einen Alleinerziehender mit zwei Kindern, welcher im Monat 1700 Euro brutto verdient, lohnt es sich nicht, in einen besseren Job mit etwas mehr Gehalt zu wechseln, denn er hat netto weniger Geld als vorher, weil die Sozialabgaben anfallen und Transferleistungen wegfallen würden.16
Das deutsche Sozialsystem ist eine historische Errungenschaft. Die Logik der Systeme besteht darin, dass alle Menschen ungefähr gleich lange leben und alle im selben Rhythmus krank werden. Jeder Mensch würde der Sozialkasse ungefähr genau so viel kosten wie der Andere. Dies ist der Grund, warum der Beitragssatz für alle gleich ist. Dies macht jedoch keinen Sinn, denn ein Milliardär kann nie so krank oder so alt werden, dass er die Kassen Millionen mehr kosten würde als andere Menschen.17 Jeder Mensch ist unterschiedlich oft krank, doch dies ist nicht ausschlaggebend. Reiche sollten in einem Sozialstaat mehr zahlen als Arme. Dann ist aber die Frage, ab wann gilt man als reich?
Kritisch ist ebenso, dass die Standardrente 2016 für einen Durchschnittsverdiener nach 45 Jahren bei 1197 Euro pro Monat lag. Die Standardrente ist der Netto-Betrag. Warum müssen Personen, welche über 45 Jahre lang gearbeitet haben, ihr gesamtes Einkommen versteuert haben, Rente und weitere Versicherungen bezahlt haben, ihre Rente versteuern? Die Renten steigen zwar, jedoch langsamer als die Gehälter, weshalb das Rentenniveau sinkt. Im Jahr 2000 lag es bei 52,9%. Die Bundesregierung rechnet für das Jahr 2030 mit einem Rentenniveau von nur noch 44,3%. Arbeitsministerin Nahles hatte versucht, ein Mindestniveau der Renten von 46% festzuschreiben. Mit dem Koalitionspartner konnte sich bisher nicht dazu geeinigt werden. Die große Koalition will Altersarmut stattdessen damit bekämpfen, indem sie die Betriebsrenten fördern.18
Die soziale Sicherheit verspricht, dass es den Bürgern des Staates gut geht. Allerdings fehlen wirksame Kontrollen, welche darüber entscheiden dürfen, ob einer Person das Prinzip des Systems der sozialen Sicherung und der klassischen Dreiteilung zu steht oder nicht. Personen, welche nicht anspruchsberechtigt für Sozialleistungen sind, profitieren davon und bekommen Geld, das für sie nicht bestimmt ist.19 Ein Beispiel ist dabei die Arbeitslosenversicherung. Personen, welche Hartz IV beziehen sind nicht per se arbeitsunfähig. 2011 verweigerten nach der Bundesagentur für Arbeit 9000 Menschen die Arbeit komplett. Dennoch werden diesen Leuten die Wohnungen, Nebenkosten und Nahrungsmittel bezahlt.20 Die Gelder für Personen, welche arbeitslos sind, kommen von Arbeitenden Leuten, Reiche und Arme, Mittelständige und Alleinerziehende. Hier muss Kritik geübt werden, denn jeder sollte in einem Sozialstaat etwas beitragen und nicht nur nehmen.
In den vergangenen Jahren sind die Arbeitsunfälle um ungefähr 55% gesunken, der Beitragssatz für die gesetzliche Unfallversicherung ist hierbei um minimale durchschnittliche 1,35% der Lohnsumme reduziert worden. Auf die Absicherung der betriebsbedingten Großrisiken, sollte sich die gesetzliche Unfallversicherung konzentrieren.21
Kritisch gesehen kann ebenso die Versorgung mit dem Kindergeld betrachtet werden. Da die Allgemeinversorgung unabhängig von Vermögen und Einkommen ist, bekommen Reiche und Arme das gleiche Geld.22 2020 betrug das Kindergeld für das erste und da zweite Kind 204 Euro.23 204 Euro haben für Leute aus der ärmeren Schicht allerdings eine andere Bedeutung als für Leute, welche monatlich mehr Geld zur Verfügung haben.
Der demografische Wandel ist im vollen Gange, die Rentenversicherung wird allerdings nicht an diesen angepasst. Die Modellrechnung des Deutschen Bundestages ergibt verschiedene Trends, welche sich in der Zukunft ereignen. Einer davon ist das die Geburtenrate weiter auf einem niedrigen Niveau bleiben wird. Parallel dazu, nimmt der medizinische Fortschritt weiter zu. Die Lebenserwartung der Menschen steigt. Immer mehr ältere Menschen stehen den weniger jungen Menschen gegenüber.24 Dadurch das die Menschen immer älter werden, kann die Rente nicht mehr gerecht aufgeteilt werden. 2017 kamen auf 100 Arbeitnehmer rund 36 Rentner. 2027 werden es bei 100 Arbeitnehmern 47 Rentner sein. Es gibt nur ein Land, welches noch eine schlimmere Rentnerqoute hat als Deutschland: Japan. Auf 100 Arbeitnehmer kamen schon 2017 in den asiatischen Staat knapp 50 Rentner. 2027 werden es 56 Rentner sein. Für 2050 wird prognostiziert, dass es auf 100 Arbeitnehmer 78 Rentner geben wird. Ein Arbeiter müsste also fast die komplette Rente eines Rentners bezahlen, was schier unmöglich ist. Die japanischen Senioren arbeiten also so lange weiter, wie sie können. Für Deutschland und auch für die anderen Länder wird das System so nicht mehr haltbar sein. Die politischen Lösungen sind in fast allen Ländern gleich, denn wenn die Menschen länger leben, müssen sie auch länger arbeiten.25 Um dem demografischen Wandel entgegen zu wirken, sollten auch mehr Anreize für Familien geschaffen werden, damit auch mehr als nur ein Kind finanziert werden kann. Viele Leute können sich mehrere Kinder nicht leisten, weil Wohnungen, Auto, Kinder und Alltag einfach zu teuer geworden sind.
Alternative C – C2
C2.1 Strukturmerkmale der stationären Versorgung in Deutschland
Die Relevanz der stationären Versorgung wächst mit dem weiter steigenden Durchschnittsalter in Deutschland. Die demografische Entwicklung der Bevölkerung, in Verbindung mit einer nach wie vor unterentwickelten Prävention führt zu einem wachsenden Behandlungsbedarf.26 Krankenhäuser dienen in erster Linie der medizinischen Versorgung und nicht den betriebswirtschaftlichen Zielen.27 In vielen Regionen und Kommunen sind Kliniken trotzdem der größte regionale Arbeitgeber.28 Derzeit kostet die stationäre Versorgung etwa 60 Milliarden Euro. Der Anteil der stationären Versorgung sank 2007 auf 10,4%, dennoch ist es nicht gelungen, den immer steigenden und mehr werdenden Ausgaben entgegenzuwirken. Allerdings war wegen dem demografischen Wandel auch nicht davon auszugehen.29 Die Zahl der stationären Behandlungsfälle lag 2018 bei 19,4 Millionen.30 In der gesetzlichen Krankenkasse unterteilt sich die stationäre Versorgung in zwei große Bereiche: den Bereich der Krankenhausversorgung und den Bereich der stationären medizinischen Rehabilitation.31 Das System der stationären Krankenhausversorgung besteht aus einer Reihe zentraler Merkmale, siehe dazu Abbildung 3:32
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Strukturmerkmale der stationären Krankenhausversorgung
(Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Wassmann (2019)
Laut dem Grundgesetz liegt der Sicherstellungsauftrag für die stationäre Krankenhausversorgung bei den Bundesländern.33 Aus dem Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetztes, dessen verankerten Sozialstaatsprinzip, kann abgeleitet werden, dass der Staat für die Gewährleistung der Daseinsfürsorge für die Bevölkerung verantwortlich ist. Dies bedeutet, dass der Sicherstellungsauftrag für die stationäre Krankenhausversorgung nicht nur die Daseinsvorsorge des Staates beschreibt, sondern auf das Verfassungsprinzip der Sozialstaatlichkeit zurückzuführen ist.34 Im Rahmen der Daseinsvorsorge übernehmen Staat und Kommunen eine Gewährleistungs- und/oder Erbringungsverantwortung für die flächendeckende Versorgung mit bestimmten, von den politisch Verantwortlichen als lebenswichtig eingestuften Gütern und Dienstleistungen zu allgemein tragbaren Preisen und in zumutbaren Entfernungen. Dazu zählen bei den technischen Dienstleistungen u.a. die Versorgung mit Wasser, Energie. Zu den sozialen Dienstleistungen gehören z.B. Kulturangebote, Gesundheitsdienste, Schulausbildung, aber auch Altenpflege oder Rettungsdienst.35
Die Krankenhausplanung liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Die Bundesländer haben damit Gewalt über die stationären Kapazitäten. Das Ziel einer Krankenhausplanung ist es, eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung anhand wirtschaftlicher und leistungsfähiger Krankenhäuser. Anhand der Investitionsprogramme und Landeskrankenhausplänen hat die stationäre Versorgung nach den Bestimmungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes für die Sicherung der Krankenhäuser, in wirtschaftlicher Sicht zu sorgen. Sie generiert somit eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung von eigenen wirtschaftenden Krankenhäusern. Die Gewährleistungspflicht gegenüber Krankenkassen beinhaltet der Sicherungsstellungsauftrag.36 Für die Länder ist es eine Herausforderung, die Wirtschaftlichkeit der Planung auf der einen Seite zu haben und auf der anderen Seite, die Gerechtigkeit zu gewährleisten. Eine weitere Aufgabe des Krankenhausplanes ist es, für ein Versorgungsgebiet, den notwendigen Bedarf von medizinischen Leistungen zu ermitteln, die die Bevölkerung braucht.37
Gesetzlich nicht definiert ist hingegen der Versorgungsauftrag . Im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches wird er aber vorausgesetzt. Über den Inhalt des Auftrages, geben landesrechtliche Vorschriften keinen genauen Aufschluss. Der Versorgungsauftrag ist für den gesetzlichen krankenversicherten Patienten das, was er an Leistungen von einem Krankenhaus erwarten und beanspruchen kann.38
Der Versorgungsvertrag wird im Sozialgesetzbuch allerdings benannt. Der in schriftliche Form festgehaltene Versorgungsvertrag wird durch die gemeinsame Einigung der Landesverbände der Ersatz- und Krankenkassen und den Krankenhäusern generiert. Die Vertragspartner haben das Recht, mit der zuständigen Landesbehörde eine geringere Bettenzahl zu vereinbaren, die gegenüber dem Krankenhausplan steht. Dieses Recht gilt nur, wenn keine Veränderung der Leistungsstruktur des Krankenhauses vorgenommen wird. Die Vereinbarungen können auch nur befristet werden. Ist im Krankenhausplan oder der Leistungsstruktur keine Festlegung der Bettenanzahl enthalten, werden diese ergänzend durch die Vertragsparteien mit Unterstützung der Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden ergänzt. Wenn mehrere geeignete Krankenhäuser als Bewerber feststehen, besteht der Anspruch auf die Anschließung eines Versorgungsvertrages nicht. Die Entscheidung erfolgt dann nach pflichtgemäßem Ermessen, welches Krankenhaus am besten für eine qualitativ hochwertige, bedarfs- und patientengerechte, wirtschaftliche und leistungsfähige Krankenhausbehandlung geeignet ist, von den Landesverbänden der Ersatz- und Krankenkassen getroffen.39
Im Rahmen der dualen Krankenhausfinanzierung , haben Krankenhäuser ein Anrecht auf Fördermittel, die zur Finanzierung ihrer Investitionen dienen.40 Die Duale Finanzierung wurde 1972 durch eine Grundgesetzänderung etabliert, dadurch erhielt der Bund die Möglichkeit, die Gestaltung der Krankenhausbetriebsmittelfinanzierung zu vollziehen. Seit der Gesetzesänderung erhalten Krankenhäuser Finanzmittel von den Krankenkassen und von den Ländern41 , welche unterschiedlich eingesetzt werden. Die Gelder der Krankenkassen werden zur Deckung der Betriebskosten genutzt. Die Gelder des Bundeslandes wiederum werden für Investitionsbedarf eingesetzt. Allerdings kann gesagt werden, dass die Länder der Finanzierungspflicht nur zurückhaltend nachkommen. Die Finanzmittel für die Krankenhäuser wurden von Jahr zu Jahr immer weiter reduziert. Die Reduzierungen werden durch eine große Anzahl an Gesetzesänderungen begleitet. Eine Neugestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingung, die umfassend und dringend benötigt wird, blieb bisher aus.42
Das Recht auf freie Krankenhauswahl steht gesetzlich krankenversicherten grundsätzlich zu. Wird ein Patient von einem Arzt in ein bestimmtes Krankenhaus eingewiesen, ist der Versicherte im Recht, ein anderes Krankenhaus zu wählen. Natürlich nur sofern das Krankenhaus, das gewählt wurde, für die Behandlung des gesetzlich Versicherten zugelassen ist.43
Krankenhausindividuelle Budgetverhandlungen sind ebenfalls ein wichtiges Strukturmerkmal. Krankenkassen vereinbaren mit dem einzelnen Krankenhaus, die Menge und die Art der Leistungen, welche zu erbringen sind. Das Krankenhausbudget wurde mit der Fallpauschale (DRG-Einzelaufstellung), den unbepreisten und den bepreisten Zusatzentgelt und der Summer der Bewertungsrelationen festgesetzt. Ausgangsbasis für die Verhandlungen für das Budget ist das Vorjahresbudget und die zukünftigen geplanten Veränderungen.44
[...]
1 Vgl. BMAS (2009)
2 Vgl. Papmehl & Teichmanis (2019), S.309
3 Vgl. BMAS (2009)
4 Vgl. Grundmann & Rathner (2020) S. 291
5 Vgl. Uni Würzburg (o.J.) & Vgl. Eichenhofer (2019) S. 10
6 Vgl. Uni Würzburg (o.J.)
7 Vgl. Wassmann (2019) S.18
8 Vgl. Uni Würzburg (o.J.)
9 Vgl. Uni Würzburg (o.J.)
10 Vgl. Uni Würzburg (o.J.) & Vgl. Knoppenfels-Spies (2018), S.12
11 Vgl. Wassmann (2019) S.19
12 Vgl. Knoppenfels-Spies (2018), S.12
13 Vgl. Uni Würzburg (o.J.) & Vgl. Wassmann (2019) S.19
14 Vgl. Meyer (2009), S.25
15 Vgl. süddeutsche Zeitung (2018)
16 Vgl . Bruckmeier, Mühlhan & Peichl (2018) S.25
17 Vgl. süddeutsche Zeitung (2018)
18 Vgl. Zeit.de (2017)
19 Vgl. Butterwegge (2004)
20 Vgl. focus.de (2014)
21 Vgl. Handelsblatt (2004)
22 Vgl. Waltermann (2009), S.35
23 Vgl. Kindergeld(2020)
24 Vgl. bpb (2012)
25 Vgl. finanzen100.de (2017)
26 Vgl. Bundesärztekammer (o.J.)
27 Vgl. Bauer & Bach (1999), S.417
28 Vgl. Bundesärztekammer (o.J.)
29 Vgl. Kern & Kohnen (2010), S.1089
30 Vgl. AOK (2020)
31 Vgl. bpb (o.J.)
32 Vgl. Wassmann (2019) S.86
33 Vgl . Wöhrmann (2016)
34 Vgl. Uni Trier (2008) S.1
35 Vgl. bbsr (2016) S.8
36 Vgl. Wirtschaftslexikon (2015)
37 Vgl. Schmola (2019), S. 71
38 Vgl. Sodan (2012), S.641
39 Vgl. SGB V (2020) §109
40 Vgl. Heesen (2020), S.244
41 Vgl. Oppermann (2020)
42 Vgl. Klauber, Geraedts, Friedrich, Wasem & Beivers (2020), S.233
43 Vgl. krankenkassen.de (2020)
44 Vgl. reimbursement.institute (2020)
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