Es ist nicht all zu lange her, gegen Ende 2005, da schlug der Erdgasstreit zwischen Russland und der Ukraine hohe Wellen. Vehement versuchte Russland seit Anfang der 1990er Jahre mit der sukzessiven Erhöhnung der Erdgaspreise sowie durch Umgehungspipelines den wirtschaftlichen und vor allem aber auch den politischen Druck auf die Ukraine zu erhöhen. Der Streit eskalierte erneut mit Einstellung der russischen Erdgaslieferungen an die Ukraine zum 1. Januar 2006. Jedoch führte, wie schon einige Male zuvor, die ukrainische Kontrolle über die Transitpipelines gen EU zu einer Pattsituation. Und daran wird sich auch mit den russischen Umgehungspipelines durch Polen (Jamal-Pipeline) und die Ostsee (fertiggestellt bis 2010) nichts ändern, da selbst dann noch zwei Drittel der russischen Exporte die Ukraine passieren müssten (Pleines 2006: S.46f). Kritik an Russland ließ nicht lange auf sich warten - vor allem aus den europäischen Hauptabnehmerstaaten, die im Schnitt immerhin bis zu einem Drittel der vertraglich vereinbarten Gasmenge im Zeitraum des Erdgas-Stopps einbüßen mussten. Und in Anbetracht der Tatsache, dass der EU-Bedarf an importierten Energierohstoffen weiter steigen wird - bis 2030 auf 70 % und davon voraussichtlich 60 % (Gas) aus Russland – zeigt sich innerhalb der EU eine zunehmende Sensibilisierung bezüglich des Themas Energiesicherheit (Schneider; von Harbou 2007: S. 1)
Zu Beginn beschäftigt sich diese Ausarbeitung daher mit den Gründen für die gewachsene Aufmerksamkeit auf die Energieversorgungssicherheit der EU, um dann Schrittweise einer gemeinsamen EU-Energiepolitik näher zu kommen. Der Kernpunkt liegt hierbei auf den Leitlinien für eine EU-Energieaußenpolitik und den bisherigen Fortschritten seitens der EU.
Im zweiten Teil wird dann die Europäische Energieaußenpolitik am Beispiel der Außenpolitik mit den zentralasiatischen Ländern betrachtet. Dabei sollen konkrete in Anwendung befindliche Förderprogramme der EU näher beleuchtet, aber auch auf die bilateralen Beziehungen der EU zu den Einzelstaaten der Region eingegangen werden. Des Weiteren beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit den Veränderungen in der Wahrnehmung der Zentralasiatischen Staaten nach dem 11. September 2001 und der neuen Zentralasienstrategie der EU die von der deutschen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 initiiert wurde.
Inhalt
1. Einleitung
2. Problemlage der globalen Ressourcenversorgung
3. Schritte zu einer gemeinsamen EU-Energiepolitik
3.1. Leitlinien der EU-Energieaußenpolitik
4. Die EU-Energieaußenpolitik in Zentralasien
4.1. Das TACIS-Programm
4.2. TRACEA und INOGATE
4.3. EU-Politik in den Einzelstaaten Zentralasiens
4.3.1. Zusammenarbeit mit Kasachstan
4.3.2. Zusammenarbeit mit Turkmenistan
4.3.3. Zusammenarbeit mit Usbekistan
4.3.4. Zusammenarbeit mit Kirgisien
4.3.5. Zusammenarbeit mit Tadschikistan
5. Die Auswirkungen des 11. September
6. Gegenspieler der EU
6.1. USA
6.2. China
7. Die Zentralasienstrategie der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
8. Fazit
Quellen
1. Einleitung
Es ist nicht all zu lange her, gegen Ende 2005, da schlug der Erdgasstreit zwischen Russland und der Ukraine hohe Wellen. Vehement versuchte Russland seit Anfang der 1990er Jahre mit der sukzessiven Erhöhnung der Erdgaspreise sowie durch Umgehungspipelines den wirtschaftlichen und vor allem aber auch den politischen Druck auf die Ukraine zu erhöhen. Der Streit eskalierte erneut mit Einstellung der russischen Erdgaslieferungen an die Ukraine zum 1. Januar 2006. Jedoch führte, wie schon einige Male zuvor, die ukrainische Kontrolle über die Transitpipelines gen EU zu einer Pattsituation. Und daran wird sich auch mit den russischen Umgehungspipelines durch Polen (Jamal-Pipeline) und die Ostsee (fertiggestellt bis 2010) nichts ändern, da selbst dann noch zwei Drittel der russischen Exporte die Ukraine passieren müssten (Pleines 2006: S.46f). Kritik an Russland ließ nicht lange auf sich warten - vor allem aus den europäischen Hauptabnehmerstaaten, die im Schnitt immerhin bis zu einem Drittel der vertraglich vereinbarten Gasmenge im Zeitraum des Erdgas-Stopps einbüßen mussten. Und in Anbetracht der Tatsache, dass der EU-Bedarf an importierten Energierohstoffen weiter steigen wird - bis 2030 auf 70 % und davon voraussichtlich 60 % (Gas) aus Russland – zeigt sich innerhalb der EU eine zunehmende Sensibilisierung bezüglich des Themas Energiesicherheit (Schneider; von Harbou 2007: S. 1)
Zu Beginn beschäftigt sich diese Ausarbeitung daher mit den Gründen für die gewachsene Aufmerksamkeit auf die Energieversorgungssicherheit der EU, um dann Schrittweise einer gemeinsamen EU-Energiepolitik näher zu kommen. Der Kernpunkt liegt hierbei auf den Leitlinien für eine EU-Energieaußenpolitik und den bisherigen Fortschritten seitens der EU.
Im zweiten Teil wird dann die Europäische Energieaußenpolitik am Beispiel der Außenpolitik mit den zentralasiatischen Ländern betrachtet. Dabei sollen konkrete in Anwendung befindliche Förderprogramme der EU näher beleuchtet, aber auch auf die bilateralen Beziehungen der EU zu den Einzelstaaten der Region eingegangen werden. Des Weiteren beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit den Veränderungen in der Wahrnehmung der Zentralasiatischen Staaten nach dem 11. September 2001 und der neuen Zentralasienstrategie der EU die von der deutschen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 initiiert wurde.
2. Problemlage der globalen Ressourcenversorgung
Energie- und Rohstoffversorgung ist schon lange kein reines Wirtschafts- und Umweltthema mehr, denn Aufgrund des transnationalen Charakters der Rohstoffversorgung erhält die Versorgungssicherheit zunehmend eine außen- und sicherheitspolitische Dimension (Galetti; Langhorst 2006: S. 1f). Globaler Energiehunger und gleichzeitig begrenzte Förderkapazitäten führen schon heute zu zeitweiligen Versorgungsengpässen und starken Energie- und Rohstoffpreisschwankungen. Diese Tendenz wird zunehmend durch die enorm wachsenden Wirtschaften in Asien verstärkt (Prognose Wirtschaftswachstum Asien 2007: 8,6 Prozent) und gleichzeitig sorgen Spekulationen an den Finanz- und Kapitalmärkten auf Versorgungsengpässe für eine noch höhere Volatilität der Rohstoffpreise (Galetti; Langhorst 2006: S. 4f).
Zudem nimmt die Gefahr von Verteilungskonflikten aufgrund der Ressourcenknappheit weiter zu, da sich die langfristige Energieversorgung immer mehr auf die so genannte „strategische Ellipse“ (siehe Abb. 1) fokussiert. Es handelt sich dabei um das Gebiet welches die arabische Halbinsel umfasst und sich über Irak und Iran, den kaspischen Raum bis hin in das nördliche europäische Russland erstreckt. Es verfügt über 70 Prozent der Welterdöl- und nahezu deckungsgleich auch 69 Prozent der Welterdgasreserven, ist aber gleichzeitig eine politisch sehr instabile, überwiegend nicht-demokratische Region (Adam 2006: S. 6f).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Konventionelles Erdöl. Länder mit Reserven > 1 Gt und „Strategische Ellipse“ (Quelle: BGR)
Vor allem in solchen rohstoffreichen Regionen können sich regionale politische und soziale Unruhen bzw. Konflikte (ethno-soziale Rivalitäten, Bürgerkriege) auch auf die globale Preisentwicklung der Rohstoffe auswirken. Dazu kommt, dass mit den Einnahmen aus den Rohstoffexporten überwiegend Rüstungsprojekte statt nachhaltige Entwicklung finanziert werden und so die unruhige und unübersichtliche innenpolitische Lage der Regionen verstärkt wird (Galetti; Langhorst 2006: S. 3f). Diesbezüglich sei auch auf die Verletzlichkeit der Infrastruktur hingewiesen (Pipelines, Tanker, Häfen, weiterverarbeitende Industrien), die ein nicht unerhebliches Risiko für die globale Versorgungssicherheit darstellt. (Galetti; Langhorst 2006: S. 4f)
Des Weiteren sind wieder verstärkt Renationalisierungstendenzen der Wirtschaft wahrnehmbar - vor allem in Russland und Bolivien wurde die Privatisierung der Energieunternehmen wieder rückgängig gemacht, aber auch Frankreich und Spanien entwickeln einen Protektionismus gegenüber ausländischen Investitionen. Heute befinden sich rund 80-85% der globalen Erdöl- und 60% der weltweiten Erdgasreserven in der Hand staatlicher oder semistaatlicher Unternehmen, was dazu führt, dass ausländische Energiekonzerne immer öfter auch mit den Regierungen selbst verhandeln müssen um einen Zugang zu konventionellen Erdöl- und Erdgasressourcen zu erhalten (Umbach 2007: S. 41). Das führt langfristig zu einer Herausbildung von Abhängigkeiten zwischen Rohstoffimport- und Rohstoffexportnationen, bei der die Vorkommen als Instrument der Machtpolitik eingesetzt werden können – wie zuletzt der Erdgaskonflikt zwischen Russland und der Ukraine vor Augen geführt hat (Galetti; Langhorst 2006: S. 3f).
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der, dass der steigende Bedarf an Energieressourcen zu einer Verschärfung der Umwelt- und Klimaproblematik führt, die nicht vor administrativen Grenzen halt macht und somit letztendlich zum Sicherheitsproblem auch anderer Länder wird
3. Schritte zu einer gemeinsamen EU-Energiepolitik
Auf europäischer Ebene fanden diese Entwicklungen bis Anfang der 1990er kaum Beachtung, da ein bis dato sich selbst regulierender globaler Markt von Angebot und Nachfrage als Garant für eine kontinuierliche Rohstoffversorgung galt. Dieser anfängliche Ignoranz ist der Einsicht gewichen, dass die Außen- und Sicherheitspolitik vieler Länder auf Grund der steigenden globalen Nachfrage und der Endlichkeit der Öl- und Gasreserven zunehmend determiniert wird (Umbach 2007: S. 40f).
Der erste Schritt in Richtung Versorgungssicherheit erfolgte mit der Sitzung des Europäischen Rates im Juni 1990 in Dublin, bei der der niederländische Premierminister den Vorschlag einer Zusammenarbeit mir den Ländern Osteuropas und der ehemaligen Sowjetunion im Energiebereich brachte - daraus entwickelte sich der Vertrag der europäischen Energiecharta, deren Ziel es ist, einen rechtlichen Rahmen für die Förderung langfristiger Zusammenarbeit im Energiebereich nach den Grundsätzen der Europäischen Energiecharta (WTO-Handelsbedingungen, Investitionssicherheit, Energieeffizienz und Aspekte der Umweltpolitik) zu schaffen. Die Prioritäten liegen dabei auf dem Schutz von Investitionen, dem Handel und Transit mit Primärenergieträgern und Energieerzeugnissen und die Streitbeilegung. Dennoch kann die Energiecharta nur als Teilerfolg gewertet werden, da die USA und Kanada nicht unterzeichneten und Russland als wichtigster Energieversorger Europas den Vertrag nicht ratifizierte (Energiecharta 2006: S. 6f).
Angesichts des Trends zunehmender Energiekosten entwickelte die EU-Kommission bis Ende des Jahres 2000 ein Grünbuch zu Fragen der Energieversorgung für ein „Hin zu einer europäischen Strategie der Energieversorgungssicherheit“ mit sechs zentralen Bereichen:
- Vollendung der europäischen Binnenmärkte für Strom und Gas
- Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten für die Versorgungssicherheit des Energiebinnemarktes
- Ein nachhaltig ausgerichteter, effizienterer und vielfältigerer Energieträgermix für eine sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung
- Energieversorgungssicherheit als integrierter Ansatz für den Klimaschutz
- Ein strategischer Plan für europäische Energietechnologien
- Eine kohärente Energieaußenpolitik (Grünbuch 2006 S. 6f)
Aus thematischen Gründen soll nun der Blick auf eine kohärente Energieaußenpolitik fokussiert werden. Es liegt nahe, dass diesem vielschichtigen Problempunkt am besten mit der geballten Macht der EU-27 zu begegnen ist. Bis zum Frühjahr 2007 wurde daher ein Aktionsplan für eine EU-Energiepolitik nach den Vorschlägen der Europäischen Kommission (basierend auf dem Grünbuch) erarbeitet, insbesondere einer internationalen Energie- und EU-Energieaußenpolitik. Grundlegendes Ziel ist die Beziehungen zu den Nicht-EU-Energielieferländern neu zu gestalten um im Endeffekt für eine langfristige Energiepartnerschaft zu sorgen (Brummer; Weiss 2007: S. 6f).
3.1. Leitlinien der EU-Energieaußenpolitik
Der erste, der ganz entscheidende Punkt liegt im Sachverhalt der Erarbeitung einer kohärenten Energiepolitik. EU-intern müssen dazu die Zuständigkeiten in und zwischen den EU-Institutionen sowie innerhalb der EU-Staaten neu geordnet, nationale Souveränitätsvorbehalte gegenüber bestimmten energieexportierenden Ländern abgebaut und protektionistische Reflexe sowie die Überschneidung von Energiefragen mit sachfremden Themen vermieden werden. Eine kohärente und zielgerichtete EU-Energieaußenpolitik könnte die kollektive externe Versorgungssicherheit der EU fördern, insbesondere dann, wenn es um Verhandlungen mit großen Energieliefernahten geht. Bisher beschäftigten sich unterschiedlichste Akteure auf den jeweiligen Ebenen (Gemeinschaftsebene: Kommission; Zwischenstaatliche Ebene: EU-Rat; sowie die einzelnen Nationalstaaten) mit dem Thema Energie. In dieser Hinsicht wurde mit dem Reformvertrag des europäischen Rates (1. Halbjahr 2007) der ursprünglich vorgesehene EU-Außenminister durch den hohen Repräsentanten der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik ersetzt. Dieses Amt vertritt, gemeinsam mit dem neuen Präsidenten des Europäischen Rates, die Europäische Union nach Außen und vereint als „kleiner Doppelhut" die heutigen Ämter des Hohen Vertreters für die GASP und des Außenkommissars. Auf dieser Grundlage kann nun Vermittlungsarbeit zwischen dem Rat und der Kommission direkt erfolgen (Brummer; Weiss 2007: S. 15).
Einen weiteren wichtigen Fakt stellt Diversifizierung von Energiequellen dar. Erweitert bedeutet dies neben einer technologischen Differenzierung auch die der Energiequellen nach dem geographischen Ursprung und seiner Transitrouten. So kann sichergestellt werden, dass im Falle von regionalen Versorgungsengpässen immer noch genügend zusätzliche Importmöglichkeiten gegeben sind. Zu den geographischen Schwerpunkten einer EU-Energieaußenpolitik zählen Nordafrika, der Nahe Osten, der kaspische Raum, Russland, Norwegen und Zentralasien (Strategie noch im Aufbau). Zu den zukünftig wichtigsten Transitländern zählen die Türkei, die Ukraine, Georgien und Weißrussland.
Es gilt, mit den Ländern dieser Regionen dauerhafte Energiepartnerschaften aufzubauen, die als Basis für die Entwicklung einer europaweiten Energiegemeinschaft bzw. eines neuen Energiekorridors dienen sollen (Brummer; Weiss 2007: S. 13). Dafür stehen unterschiedlichste Instrumente zur Verfügung: bilaterale Verträge zwischen den Staaten, multilateraler Kooperationen und in späteren Stadien auch die Erweiterungen des EU Rechtsraums (va. der europäischen Energiegemeinschaft und des europäischen Wirtschaftsraums). Bilaterale Verträge (wie z.B. die Europäische Nachbarschaftspolitik) werden benötigt, wenn es darum geht neue Partner im Bereich der Rohstofflieferanten zu identifizieren und diese über bestimmte Maßnahmen (z.B. Pipelinebau) in langfristige Lieferbeziehungen mit einzubinden (Galetti; Langhorst 2006: S. 8f). Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass ca. 85 Prozent der weltweiten Öl- und Gasvorkommen unter staatlicher Kontrolle stehen und somit die Abkommen mehrheitlich über die politischen Entscheidungsträger der beiden Parteien forciert werden müssen. (Umbach 2007: S. 41f). Multilaterale Kooperationen sollen das transnationale Geflecht von Energieexport-, Energieimport und den Transitländern vertraglich weiter festigen. Die EU ist an einer Vielzahl multilateraler Instrumente beteiligt. Dazu gehören die Foren der G-8, G-20, das IEF (internationales Energieforum) sowie die IEA (International Energy Agency) und die über die EU initiierte Energiecharta. Egal in welcher Form, die Kooperationen müssen transparent, offen und integrativ sein, da nur so können bestehende Fronten aufgebrochen und Konflikte über den Dialog gelöst werden (Galetti; Langhorst 2006: S. 7f). In dieser Hinsicht müssen vor allem die anderen großen Energiekonsumenten (insbesondere China und Indien), Entwicklungsländer („Energiegerechtigkeit“) und die private Wirtschaft mit einbezogen werden. Ein besonderes Augenmerk sei hier auf die wenig entwickelten Länder gelegt. Diese müssen Chance erhalten über Finanz- und Technologietransfers (z.B. erneuerbare Energien), getragen durch die großen Konsumenten, so früh wie möglich einen nachhaltigen Entwicklungsansatz, also Sicherung der Ressourcen für die nachfolgenden Generationen unter Einbeziehung ökonomischer, ökologischer (Umwelt- und Klimaschutz) und sozialer Aspekte, anstreben zu können. (Brummer; Weiss 2007: S. 7). Zusätzlich, um die Verlässlichkeit eines anvisierten Energiepartners zu erhöhen werden Instrumente benötigt, die unter anderem gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte fördern. Insbesondere in instabilen Regionen lässt sich daher ein sicherheitspolitisches Engagement für die Sicherung der Energieinfrastrukturen nicht ausschließen (Galetti; Langhorst 2006: S. 8f) Beispiele für EU-Förderprogramme im außenpolitischen Bereich sind unter anderem:
- TACIS (Technical Aid to the Commonwealth of Independent States), 2006 ausgelaufen
- INOGATE (Interstate-Oil-and-Gas-Transport-to-Europe), aus TACIS hervorgegangen
- TRACEA (Transport Corridor Europe Caucasus Asia)
- ENPI (European Neighbourhood and Policy Instrument), aus TACIS und MEDA hervorgegangen
4. Die EU-Energieaußenpolitik in Zentralasien
Die Grundlage der EU- Außenpolitik mit den zentralasiatischen Staaten bilden die sogenannten Partnerschafts- und Kooperationsabkommen kurz (PCA´s). Alle zentralasiatischen Staaten, bis auf Tadschikistan, unterzeichneten diese Abkommen 1999, die nicht nur einen gesetzlichen Rahmen bilden, sondern auch die Einrichtung sogenannter Kooperationsräte beinhalten. Dabei ist es Aufgabe der PCA´s den Rahmen für einen politischen Dialog zwischen beiden Seiten zu schaffen, der in erster Linie helfen soll politische Beziehungen aufzubauen, Wirtschaftsentwicklung und Demokratisierungsprozess zu Beschleunigen und die zentralasiatischen Länder letztendlich zur freien Marktwirtschaft führen soll. Aus Sicht des damaligen EU- Kommissars H. v.d. Broek zeugen diese Abkommen von dem Willen der EU die Kooperation mit den zentralasiatischen Staaten auszubauen um vom gewaltigen Wirtschaftspotential der Staaten zu partizipieren, die politische Stabilität, die für Europa wichtig ist, dieser Staaten zu gewährleisten (Wiegmann 2002). Die Abkommen sollen einen Beitrag zur nachhaltig positiven wirtschaftlichen Entwicklung der Region leisten und die Zusammenarbeit auf den Gebieten Gesetzgebung, Wirtschaft, Finanzen, Staatsbürgerschaft, Wissenschaft, Technologie und Kultur fördern. Sie dienen weiterhin als Forum für den Austausch über die Beziehungen, beleuchten aber auch die von der EU angemahnten Fortschritte in Richtung weiterer Demokratisierung, beim Schutz von Menschenrechten und bei der wirtschaftlichen Harmonisierung. So wurde beispielsweise Kasachstans Fortschritt auf dem Weg zur Marktwirtschaft und bei der Umsetzung des vom IWF verlangten Stabilitätsprogramms gelobt. Kirgisien hingegen wurde ermahnt sein Wirtschaftsklima zu verbessern sowie demokratische Strukturen und Institutionen auszubauen (Wiegmann 2002). So stellt die EU durchaus auch Anforderungen an ihre Handelspartner. Die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen EU und den zentralasiatischen Staaten bilden die Programme TACIS, INOGATE und TRACEA auf die im folgendem genauer eingegangen werden soll.
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- Arbeit zitieren
- Martin Zeitler (Autor:in), Daniel Baumbach (Autor:in), 2007, Die EU-Energieaußenpolitik und das Beispiel EU-Zentralasien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114415
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