Die folgende Arbeit beschäftigt sich mit der Entstehung und Entwicklung des Grundrechts auf Sicherheit, einem Recht, das zumindest im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht explizit kodifiziert wurde. Zwar gab es bei den Beratungen des Parlamentarischen Rats Überlegungen bezüglich einer solchen Kodifikation eines Grundrechts auf „Freiheit und Sicherheit“, allerdings verstand man dieses mehr als Ausfluss der individuellen Freiheit, also ganz im Sinne einer abwehrrechtlichen Funktion.
Sicherheit ist in diesem Zusammenhang jedoch nicht als Schutz vor staatlicher Gewalt zu verstehen, wie es der klassischen „status negativus Funktion“ entsprechen würde, sondern vielmehr als eine Sicherheit, die durch den Staat gewährleistet wird. Die Rechte des Grundrechtsträgers werden also nicht nur vor Eingriffen des Staates geschützt, sondern auch vor Beeinträchtigungen durch Dritte. Der Staat ist somit nicht mehr nur zu einem negativen Unterlassen, sondern auch zu einem positiven Tun verpflichtet um effektiven Grundrechtsschutz gewährleisten zu können. Problematisch an dieser „neuen“ Funktion ist, dass sie sich explizit nirgendwo dem Wortlaut der Verfassung entnehmen lässt ganz im Gegensatz zu der abwehrrechtlichen Funktion. Dennoch lassen sich der Verfassung zumindest Hinweise darauf entnehmen, dass eine solche Funktion auch vom Verfassungsge-ber mit eingeplant worden ist. Diese Untersuchung ist Aufgabe dieser Arbeit. Hierbei werde ich in einem ersten Schritt zunächst auf den ideengeschichtlichen Hintergrund eingehen. Es wird sich herausstellen, dass schon die aufklärerischen Denker des 17. und 18. Jahrhunderts, von deren Werken die europäischen Verfas-sungen und die Nordamerikas maßgeblich beeinflusst wurden, bereits das Prob-lem einer Vereinbarkeit von Freiheit und Sicherheit erkannten.
Inhaltsverzeichnis
A. EINLEITUNG
B. IDEENGESCHICHTLICHER HINTERGRUND
I. Thomas Hobbes
II. John Locke
C. DAS RECHT AUF SICHERHEIT IN DEN ERSTEN VERFASSUNGEN
I. Das Recht auf Sicherheit in den USA
II. Das Recht auf Sicherheit in Frankreich
D. DER WORTLAUT DES GRUNDGESTZES
E. DIE ENTSCHEIDUNGEN DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS
F. FAZIT
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die Arbeit untersucht die theoretische Begründung sowie die verfassungsrechtliche Verankerung eines staatlichen Grundrechts auf Sicherheit. Dabei wird analysiert, ob und inwieweit das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, trotz fehlender expliziter Kodifizierung, staatliche Schutzpflichten gegenüber seinen Bürgern vorsieht und wie diese durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konkretisiert werden.
- Ideengeschichtliche Fundierung durch Vertragstheorien (Hobbes und Locke)
- Vergleich der Sicherheitskonzepte in historischen US-amerikanischen und französischen Verfassungen
- Interpretation des Grundgesetzes hinsichtlich staatlicher Schutzpflichten
- Analyse prägender Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur staatlichen Schutzverpflichtung
Auszug aus dem Buch
I. Thomas Hobbes
Thomas Hobbes war der erste Theoretiker, der mittels seiner Vertragstheorie versuchte das Konstrukt „Staat“ zu begründen und zu legitimieren. Ausgehend vom anarchischen Naturzustand, in dem jeder das „jus omnium in omnia“ hat, aus dem dann wiederum der „bellum omnium contra omnes“ resultiert, leitet Hobbes die Notwendigkeit ab einen Vertrag zu schließen, um diesen unertragbaren Zustand der Unsicherheit zu überwinden. In diesem gegenseitigen Vertrag verzichtet jeder Vertragsteilnehmer auf das Recht Richter in eigener Sache zu sein und delegiert dieses Recht an einen Dritten. Dieser Dritte ist der Leviathan – der Staat. Diesem Staat haben sich alle Vertragsteilnehmer bedingungslos zu unterwerfen, solange dieser in der Lage ist die Sicherheit seiner Untertanen zu gewährleisten, da dies der einzige Grund ist warum sich die Menschen entschlossen haben auf ihre natürlichen, vorstaatlichen Rechte zu verzichten. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe steht dem Leviathan jedes erdenkliche Mittel zur Verfügung. Hierzu zählen auch Eingriffe in Leben, Freiheit und Eigentum des Einzelnen, sofern diese notwendig sind um die Sicherheit der anderen Mitbürger zu gewährleisten. Hobbes schwebt hier ein omnipotenter, über dem Recht stehender Staat vor, den er dann auch im absolutistischen Staat verwirklicht sah. Hobbes zufolge stehen dem Menschen nur zwei Alternativen offen. Die Unterwerfung unter den absoluten Staat oder der absolute Bürgerkrieg.
Zentraler Aspekt bei Hobbes ist die Sicherheit. Sie allein ist es, die den Staat legitimiert und ist zugleich einzige Aufgabe des Staates. Nicht der Schutz vor dem Staat, sondern der Schutz durch den Staat soll gewährleistet werden.
Im Gegensatz zu den Freiheitsrechten des Grundgesetzes, die staatlichem Handeln Grenzen ziehen und dem Einzelnen die Möglichkeit geben sollen sich staatlicher Eingriffe zu erwehren, tritt bei Hobbes dieser Freiheitsgedanke völlig hinter den Sicherheitsgedanken zurück. Das „Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit“ berechtigt und verpflichtet den Staat alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, die Menschen voreinander zu schützen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINLEITUNG: Die Einleitung legt den Fokus auf die Forschungsfrage nach der Entwicklung eines Grundrechts auf Sicherheit und erläutert den methodischen Ansatz von der Theoriegeschichte bis zur verfassungsrechtlichen Analyse.
B. IDEENGESCHICHTLICHER HINTERGRUND: Dieses Kapitel arbeitet die Vertragstheorien von Hobbes und Locke heraus und zeigt deren konträre Ansätze bezüglich der Balance zwischen staatlicher Sicherheit und individueller Freiheit auf.
C. DAS RECHT AUF SICHERHEIT IN DEN ERSTEN VERFASSUNGEN: Hier wird untersucht, wie der Schutzgedanke in frühen Verfassungsdokumenten, insbesondere in den USA und Frankreich, Eingang fand und welche Rolle dieser für moderne Staatsverständnisse spielt.
D. DER WORTLAUT DES GRUNDGESTZES: Dieser Teil analysiert, wie spezifische Formulierungen des Grundgesetzes eine Interpretation hinsichtlich staatlicher Schutzpflichten zulassen, auch wenn kein explizites Grundrecht auf Sicherheit kodifiziert ist.
E. DIE ENTSCHEIDUNGEN DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS: Das Kapitel beleuchtet die Rolle des Bundesverfassungsgerichts bei der kontinuierlichen Fortentwicklung und Anerkennung staatlicher Schutzpflichten anhand maßgeblicher Leitentscheidungen.
F. FAZIT: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass staatliche Schutzpflichten eine notwendige Ergänzung der grundrechtlichen Freiheitsrechte darstellen.
Schlüsselwörter
Sicherheit, Grundrecht, Staat, Schutzpflicht, Vertragstheorie, Thomas Hobbes, John Locke, Grundgesetz, Bundesverfassungsgericht, Abwehrrecht, Status negativus, Status positivus, Menschenwürde, Freiheit, Verfassungsgeschichte
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Grundrecht auf Sicherheit existiert und wie der Staat dazu verpflichtet werden kann, seine Bürger zu schützen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die Vertragstheorien der Aufklärung, die historische Entwicklung von Verfassungen sowie die Auslegung des deutschen Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, nachzuweisen, dass staatliche Schutzpflichten trotz fehlender expliziter Nennung im Grundgesetz eine wesentliche Komponente des Grundrechtsschutzes darstellen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche und ideengeschichtliche Analyse, um verfassungsrechtliche Texte und gerichtliche Urteile zu interpretieren.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert den ideengeschichtlichen Ursprung der Sicherheit, die Einflüsse US-amerikanischer und französischer Verfassungsmodelle sowie die konkreten Ansatzpunkte für Schutzpflichten im Grundgesetz und in der Rechtsprechung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Sicherheit, Grundrecht, Schutzpflicht, staatliches Handeln, Menschenwürde und Vertragstheorie.
Wie unterscheidet sich Hobbes' Sicherheitsverständnis von dem Lockes?
Hobbes fordert den totalen Verzicht auf Freiheitsrechte zugunsten eines omnipotenten Staates, während Locke das Ziel des Staates im Schutz der natürlichen Freiheiten sieht und diesen treuhänderisch begrenzt.
Warum wird das Urteil zum Schwangerschaftsabbruch als „Paukenschlag“ bezeichnet?
Es zwang den Gesetzgeber dazu, bei Notwendigkeit sogar Strafvorschriften zu erlassen, um der staatlichen Schutzpflicht für das ungeborene Leben gerecht zu werden.
Spielt die historische Entwicklung bei der Auslegung des Grundgesetzes eine Rolle?
Ja, da die modernen Verfassungen maßgeblich von den aufklärerischen Denkern beeinflusst wurden, ist deren Verständnis für die heutige Interpretation von Schutzfunktionen relevant.
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- Sebastian Röder (Author), 2003, Gibt es ein Grundrecht auf Sicherheit?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114442