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Verkehrsbeschränkungen aus Gründen der Luftreinhaltung - Feinstaub

Title: Verkehrsbeschränkungen aus Gründen der Luftreinhaltung - Feinstaub

Seminar Paper , 2007 , 43 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Melanie Veidt (Author)

Environmental Sciences
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Summary Excerpt Details

Die Luftschadstoffemissionen aus dem Kfz – Verkehr sind neben dem Lärm nach wie vor das bekannteste und am längsten diskutierte Umweltproblem des Verkehrsbereichs. Mit der Umschichtung des Fahrzeugbestandes gingen die Emissionen einiger wichtiger Schadstoffe aus dem Straßenverkehr zurück. Dementsprechend ist die Luftqualität in den deutschen Städten sehr viel besser geworden. Dennoch verkürzt die noch bestehende Luftverschmutzung, vor allem durch Feinstaub und bodennahes Ozon, im EU-Durchschnitt die Lebenserwartung um 9 Monate und verursacht den vorzeitigen Tod von etwa 370.000 EU – Bürgern im Jahr.
Hinzu kommen gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Herz- und Lungenprobleme, ein erhöhtes Risiko für Atemwegserkrankungen (z.B. Asthma) und die Verstärkung allergischer Reaktionen. So wurde die Belastung durch Feinstaub in den letzten Jahren zwar geringer, entspricht jedoch an vielen deutschen Straßen noch nicht den seit 2005 gültigen EU- Immissionsgrenzwerten.
Im Rahmen dieser Seminararbeit soll zuerst eine kurze Definition von Feinstaub gegeben werden. Danach wird kurz auf einschlägige Regelungen aus dem Bundesimmissionsschutzgesetzes eingegangen, weiterhin soll der Hintergrund zur Einhaltung der 22. BImSchV und deren norminierten Grenzwerte erläutert werden. Der Hauptbestandteil dieser Arbeit setzt sich aus den Aktions- und Luftreinhalteplänen zusammen, die im Rahmen der Verkehrsbeschränkungen eine große Rolle spielen. Gerade wenn keine Luft- und Aktionspläne für eine Gemeinde erhalten sind, stellt sich die rechtliche Frage wie die einzelnen betroffenen Personen gegen die Gemeinde zur Einhaltung der Grenzwerte vorgehen können. Dies soll aus aktueller Rechtssprechung anhand eines Falles, der zur Zeit dem EuGH zur Entscheidung vorliegt, beschrieben werden. Auf den Rechtsschutz wird in den einzelnen Kapitel eingegangen.
Weiterhin wird auch das Straßenverkehrsgesetz und dessen Anwendungsbereich beschrieben, da dies dann eine Rolle spielt, wenn für eine Gemeinde keine Luft- oder Aktionspläne enthalten sind. Den Schlussteil dieser Arbeit bilden die Regelungen der EU zur Verminderung der Luftschafstoffbelastungen. Zum Ende hin soll noch ein Überblick über die Schadstoffbelastungen von Feinstaub in anderen Staaten und der EU gegeben werden. Ebenfalls werden kurz die Städte erläutert die Maßnahmen treffen um der neuen Feinstaubrichtlinie, die im März 2008 Inkrafttreten soll, gerecht zu werden.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

II. EINLEITUNG

1. Verkehrsbedingte Luftverunreinigungen

1.1 Definition Feinstaub

1.2 Entstehung von Feinstaub

1.3 Erkrankungen durch Feinstaub

1.4 Belastung mit Feinstaub

2. Bundesimmissionsschutzgesetz

2.1 Luftreinhaltung & Verkehrsbeschränkungen

2.2 Luftverunreinigungen (§ 3 Abs. 4 BImSchG)

2.3 Verminderung der Schadstoffimmissionen durch Kraftfahrzeuge

2.4 Anforderungen an Fahrzeuge durch §§ 38, 39 BImSchG, §§ 47 ff StVZO

2.5 Qualitätssicherung bei Verkehrsanlagen

3. Hintergrund zur Einhaltung der durch die 22. BImSchV norminierten Grenzwerte

4. Funktion des Luftreinhalte- & Aktionsplans

4.1 Luftreinhalteplan nach § 47 Abs. 1 BImSchG

4.2 Aktionsplan nach § 47 Abs. 2 BImSchG

4.3 Gemeinsamkeiten von Luftreinhalte- & Aktionsplänen

4.4 Zuständigkeit bei der Aufstellung und Umsetzung von Plänen

4.5 Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen nach § 40 BImSchG

5. Verkehrsbeschränkungen nach § 45 StVO

5.1 Schutzgut und Anwendungsbereich

5.2 Tatbestandsvoraussetzungen

5.3 Ermessen

5.4 Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung

6. Fall Bundesverwaltungsgerichtentscheidung 27.07.2007

6.1 Ausgangsklage

6.2 Berufung

6.3 Revision Kläger

6.4 Revisionsabweisung durch Beklagte

6.5 Rechtslage

7. Die 35. BImSchV Kennzeichnungsverordnung

7.1 Zielsetzung und Zweck

7.2 Anwendungsbereich

7.3 Ausnahmen

7.4 Zuordnung der Schadstoffgruppen

7.5 Rechtliche Folgen der Zuordnung

8. Die bestehende Regelungen der EU zur Verminderung der Luftschadstoffbelastung

8.1 Tocherrichtlinien zur Rahmenrichtlinie Luftqualität

8.2 NEC-Richtlinie

8.3 Sektorale Regelungen

8.3.1 Rechtsvorschriften zu mobilen und stationären Quellen

8.3.2 Regelungen zu Produkten

8.4 IVU -Richtlinie

9. Beratungsstand der neuen Luftqualitätsrichtlinie

9.1 Vorschlag der Kommission

9.2 Stellungnahme Bundesrat

9.3 Stellungnahme Bundestag

9.4 1. Lesung des europäischen Parlamentes

9.4.1 Bedenken der Kommission

9.4.2 Bedenken des Rates

9.5 Aktueller Stand

10. Feinstaubsituation in anderen Staaten und der EU

11. Städte für das Fahrverbot

11.1 Berlin

11.2 Hannover

11.3 Köln

11.4 Regensburg

11.5 München

12. Stellungnahme

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen und Instrumente zur Reduzierung der verkehrsbedingten Feinstaubbelastung in Deutschland, mit einem besonderen Fokus auf die Durchsetzung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen sowie verkehrsbeschränkenden Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen.

  • Grundlagen der Luftreinhaltung und Definition von Feinstaub.
  • Rechtliche Analyse der Instrumente (BImSchG, Luftreinhalte- und Aktionspläne, § 45 StVO).
  • Analyse der Rechtsprechung, insbesondere des Falls zur Grenzwertdurchsetzung am Bundesverwaltungsgericht.
  • Die Rolle der 35. BImSchV (Kennzeichnungsverordnung) und Umweltzonen.
  • Europäische Regelungen und Strategien zur Luftreinhaltung.

Auszug aus dem Buch

6.5 Rechtslage

Soweit der Verwaltungsgerichtshof zu dem Ergebnis gelangt ist, die Beklagte haben den Antrag des Klägers, Maßnahmen zur Verminderung der Feinstaubimmissionen zu Recht abgelehnt, beruht sein Urteil auf der Verletzung von Bundesrecht.59

- Der in § 4 Abs. 1 22. BImSchV festgelegte Immissionswert dient dem Schutze der Gesundheit.

- Die über 24 Stunden gemittelte Immissionsgrenzwert von 50µg/m³ wurde weiträumig überschritten. Besteht diese Gefahr der Überschreitung muss die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr ergreifen.

- Für das Gebiet, in dem der Kläger wohnt, war spätestens Anfang 2005 ein Aktionsplan aufzustellen. Dieser wurde in rechtswidriger Weise unterlassen.

- Fehlt es an einem Aktionsplan, kann ein Dritter sein Recht auf Abwehr gesundheitlicher Beeinträchtigungen im Wege eines Anspruchs auf Durchführung planunabhängiger Maßnahmen durchsetzen. Dies folgt aus § 45 Abs. 1 BImSchG.60

Solange kein Aktionsplan aufgestellt wurde, kann Schutz vor gesundheitlichen Belastungen durch Feinstaubartikel durch planunabhängige Maßnahmen gewährt werden. Allerdings ist der Anspruch durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beschränkt. Unverhältnismäßige rechtswidrige Maßnahmen muss die Beklagte nicht ergreifen. Die zuständige Behörde werden die einzelnen Emittenten-Gruppen, wie Straßenverkehr, nur anteilig zur Verringerung der Feinstaubbelastung heranziehen können. Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Maßnahmen verfügt die Behörde dabei über einen Gestaltungsspielraum (Auswahlermessen), der einen Anspruch Betroffener auf Ergreifen einer bestimmten Maßnahme regelmäßig ausschließt.61

Zusammenfassung der Kapitel

Verkehrsbedingte Luftverunreinigungen: Einführung in die Problematik der Schadstoffemissionen aus dem Verkehr und fachliche Definition von Feinstaub.

Bundesimmissionsschutzgesetz: Überblick über die wesentlichen nationalen Regelungen zur Luftreinhaltung und zur Emissionsreduzierung bei Fahrzeugen.

Hintergrund zur Einhaltung der durch die 22. BImSchV norminierten Grenzwerte: Erläuterung der Bedeutung eines Grundsatzurteils zur lokalen Grenzwertüberschreitung und dessen Auswirkung auf den Gesundheitsschutz.

Funktion des Luftreinhalte- & Aktionsplans: Darstellung der rechtlichen Voraussetzungen und der administrativen Zuständigkeiten bei der Erstellung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen.

Verkehrsbeschränkungen nach § 45 StVO: Analyse der Möglichkeiten und Grenzen, die den Straßenverkehrsbehörden zur Verringerung von Lärm- und Abgasbelastungen zur Verfügung stehen.

Fall Bundesverwaltungsgerichtentscheidung 27.07.2007: Detaillierte Betrachtung eines Musterprozesses zur Durchsetzung von Maßnahmen gegen Grenzwertüberschreitungen.

Die 35. BImSchV Kennzeichnungsverordnung: Beschreibung des Systems der Fahrzeugplaketten und der Einführung von Umweltzonen als Instrument der Luftreinhaltung.

Die bestehende Regelungen der EU zur Verminderung der Luftschadstoffbelastung: Einordnung der nationalen Maßnahmen in den Kontext europäischer Richtlinien und Strategien.

Beratungsstand der neuen Luftqualitätsrichtlinie: Übersicht über den Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene und die Auseinandersetzung um Grenzwertfestlegungen.

Feinstaubsituation in anderen Staaten und der EU: Vergleich verschiedener internationaler Ansätze zur Reduktion der Feinstaubbelastung.

Städte für das Fahrverbot: Konkrete Beispiele deutscher Städte und deren Pläne zur Umsetzung der Umweltzonen.

Stellungnahme: Fazit der Arbeit hinsichtlich der Effektivität bestehender Regelungen und dem zukünftigen Bedarf an rechtlicher Klarheit.

Schlüsselwörter

Feinstaub, Luftreinhalteplan, Aktionsplan, Bundesimmissionsschutzgesetz, BImSchV, Verkehrsbeschränkungen, Umweltzone, PM10, Grenzwert, Rechtsschutz, Klage, Gesundheitsschutz, StVO, Schadstoffemissionen, EU-Luftqualitätsrichtlinie.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Möglichkeiten und Instrumenten, mit denen Gemeinden und Behörden gegen die gesundheitsschädliche Feinstaubbelastung durch den Straßenverkehr vorgehen können.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Mittelpunkt stehen das Bundesimmissionsschutzgesetz, das Straßenverkehrsrecht, die Luftreinhalte- und Aktionspläne sowie die Einführung der Kennzeichnungsverordnung für Umweltzonen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es aufzuzeigen, wie Bürger bei Grenzwertüberschreitungen gegen Behörden vorgehen können und welche rechtlichen Spielräume sowie Grenzen dabei bestehen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische und rechtswissenschaftliche Analyse, die insbesondere auf Gesetzesvorgaben, Rechtsprechung (insb. BVerwG) und europarechtliche Dokumente gestützt ist.

Was wird im Hauptteil schwerpunktmäßig behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Funktionen von Luftreinhalteplänen, die Bedeutung von Gerichtsurteilen zur lokalen Grenzwertdurchsetzung sowie die praktische Umsetzung durch die 35. BImSchV in deutschen Städten.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind Feinstaub, Luftreinhalteplan, Aktionsplan, Umweltzone, BImSchV, Grenzwertüberschreitung und Rechtsschutz.

Welche Bedeutung hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.07.2007 für den weiteren Verlauf der Arbeit?

Dieses Urteil verdeutlicht, dass Grenzwerte nicht nur flächendeckend, sondern auch lokal einzuhalten sind und dass Betroffene bei ausbleibender Planung durch Behörden Ansprüche auf Schutzmaßnahmen geltend machen können.

Warum ist die Unterscheidung zwischen Luftreinhalteplan und Aktionsplan wichtig?

Während Luftreinhaltepläne langfristig angelegt sind, dienen Aktionspläne der kurzfristigen Reaktion auf akute oder drohende Grenzwertüberschreitungen, was für den Rechtsschutz der Anwohner entscheidend ist.

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Details

Title
Verkehrsbeschränkungen aus Gründen der Luftreinhaltung - Feinstaub
College
University of Applied Sciences Trier
Course
Seminar
Grade
1,3
Author
Melanie Veidt (Author)
Publication Year
2007
Pages
43
Catalog Number
V114467
ISBN (eBook)
9783640161829
Language
German
Tags
Verkehrsbeschränkungen Gründen Luftreinhaltung Feinstaub Seminar
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Melanie Veidt (Author), 2007, Verkehrsbeschränkungen aus Gründen der Luftreinhaltung - Feinstaub, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114467
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