"Competence" and "compellability" are two distinct terminologies as far as the law of evidence is concerned in relation to witnesses. Distinguished Professor Osipitan SAN differentiated the two in the following words: “Competence deals with the status of a witness to testify in court proceedings while Compellability deals with the powers of the court to force/compel a competent witness to attend court proceedings purposely to testify or tender (a) document(s)”. It follows that for a person to be compellable to testify in court, he must first qualify as a competent witness.
Inhaltsverzeichnis
- Competence and Compellability
- Competent Witnesses
- General Rule
- Exceptions
- Non-Compellable Witnesses
- President, Vice-President, Governor and Deputy Governor
- Diplomats, High Commissioner or other Diplomatic Agents
- Legal Practitioners
- Conclusion
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Artikel analysiert das Prinzip der Nicht-Zwingbarkeit von kompetenten Zeugen im nigerianischen Rechtssystem. Er beleuchtet die Unterscheidung zwischen Kompetenz und Zwingbarkeit im Rahmen des Beweisrechts und untersucht die verschiedenen Kategorien von Personen, die zwar kompetent, aber aufgrund ihres Status nicht zwangsweise als Zeugen vor Gericht aussagen müssen.
- Unterscheidung zwischen Kompetenz und Zwingbarkeit von Zeugen im nigerianischen Recht
- Kategorien von Personen, die zwar kompetent, aber nicht zwangsweise als Zeugen aussagen müssen
- Rechtliche Grundlagen für die Nicht-Zwingbarkeit von Zeugen
- Schutz des öffentlichen Interesses und der Rechtsstaatlichkeit
- Bedeutung des Grundsatzes der fairen Prozessführung
Zusammenfassung der Kapitel
Der Artikel beginnt mit einer Einführung in die Konzepte von Kompetenz und Zwingbarkeit im nigerianischen Beweisrecht. Er erläutert, dass eine Person erst dann zwangsweise als Zeuge vor Gericht aussagen muss, wenn sie zuvor als kompetenter Zeuge qualifiziert wurde. Anschließend werden die allgemeinen Regeln bezüglich der Kompetenz von Zeugen und die Ausnahmen von dieser Regel dargestellt.
Das Hauptaugenmerk liegt auf den verschiedenen Kategorien von Personen, die zwar kompetent, aber nicht zwangsweise als Zeugen vor Gericht aussagen müssen. Dazu gehören Personen in hohen politischen Ämtern wie der Präsident, der Vizepräsident, der Gouverneur und der Vizegouverneur, Diplomaten und andere diplomatische Agenten sowie Rechtsanwälte. Die Gründe für die Nicht-Zwingbarkeit dieser Personen liegen in ihrem besonderen Status und den Schutzbedürfnissen, die das Recht ihnen gewährt.
Der Artikel veranschaulicht die Nicht-Zwingbarkeit dieser Personen mit verschiedenen Rechtsfällen und betont die Bedeutung des Grundsatzes der fairen Prozessführung und den Schutz des öffentlichen Interesses.
Schlüsselwörter
Kompetenz, Zwingbarkeit, Zeugen, Beweisrecht, Nicht-Zwingbarkeit, Präsident, Vizepräsident, Gouverneur, Vizegouverneur, Diplomaten, Rechtsanwälte, Rechtsschutz, öffentliches Interesse, Verfassung, Immunität, Berufsgeheimnis, Nigeria.
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- Anonym (Author), 2021, The Non-Compellability Of Competent Witnesses In Nigeria, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1144781