Tiere in der Resozialisierung bei jugendlichen Straftätern


Seminararbeit, 2008

36 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


INHALT

1. Einleitung

2. Definition Resozialisierung

3. Jugend und Delinquenz
3.1 Exkurs: Entwicklung in der Adoleszenz
3.2 Definition Jugenddelinquenz
3.3 Geltendes Recht für jugendliche Straftäter
3.4 Mögliche Ursachen der Jugenddelinquenz
3.4.1 Schule / Peergroup
3.4.2 Familie
3.4.3 Soziale Kompetenzen

4. Tiergestützte Interventionen
4.1 Definition
4.2 Wirkung des Tieres auf den Menschen
4.3 Tiere in der Resozialisationsarbeit
4.3.1 In Bezug auf Defizite bei der schulischen Situation
4.3.2 In Bezug auf Defizite bei der familiären Situation
4.3.3 In Bezug auf die Ausbildung von sozialen Kompetenzen

5. Schlussbetrachtung

6. Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Bei der Beschäftigung mit dem Thema „Erlebnispädagogik mit Pferden“ bin ich auf das therapeutische Reiten mit straffälligen Frauen gestoßen. In der Darstellung wurde von der Verbesserung der Selbstständigkeit und dem Verantwortungsgefühl berichtet. Des Weiteren konnten sich die Frauen in Gegenwart der Pferde öffnen und anschließend über ihre Probleme sprechen. Eine Teilnehmerin war länger ohne Erfolg in psychotherapeutischer Behandlung. Durch die Aktion mit den Pferden konnte das erste Mal eine Verbesserung erzielt werden. Dieses Projekt wurde von der Justizvollzugsanstalt Köln initiiert und durch Spendengelder finanziert.[1]

Der o. g. Bericht hat mich dazu animiert, mich mit der Arbeit mit Tieren im Strafvollzug zu beschäftigen. Wenn eine Maßnahme, wie das therapeutische Reiten, eine Verbesserung des Sozialverhaltens erzielt, könnten Tiere in einer Justizvollzugsanstalt ebenfalls positive Wirkungen auf die Insassen haben.

Im Grundstudium habe ich mich im Rahmen meiner mündlichen Prüfung mit dem Thema der Ursachen von delinquenten Verhalten bei Kindern und Jugendlichen auseinandergesetzt. Bei vielen delinquenten Kindern und Jugendlichen sind Defizite in verschiedenen Bereichen vorhanden. In dieser Arbeit werden die Defizite bei den Betroffenen mit dem Einsatz von Tieren in Verbindung gebracht. Dabei gehe ich der Fragestellung nach, wie Tiere Jugendliche unterstützen können, u. a. schulische Defizite oder fehlende soziale Kompetenzen zu fördern.

Bei Recherchen ist mir aufgefallen, dass in Amerika Tiere in der Arbeit mit Straffälligen fast schon zum Alltag gehören, während in Deutschland die tiergestützte Arbeit nur in wenigen Jugendhaftanstalten durchgeführt wird. Literatur, die explizit das Thema „Tiere in Haftanstalten“ aufgreift, beschränkt sich auf wenige Aufsätze in Sammelwerken. In der Schweiz ist die tiergestützte Arbeit um einiges weiterentwickelt als in Deutschland. So wird z. B. in der Haftanstalt Saxerriet schon seit längerer Zeit mit Nutztieren (u. a. Schafe und Kühe), Ponys und Eseln gearbeitet.

Im ersten Teil der Hausarbeit werde ich zunächst einen Einblick in die Definition des Begriffes der Resozialisierung geben. Darauf folgt das Kapitel Jugend und Delinquenz. In diesem Rahmen wird zunächst ein Exkurs zu dem Thema Entwicklung in der Adoleszenz folgen. Des Weiteren wird der Begriff der Jugenddelinquenz und das geltende Recht für jugendliche Straftäter erläutert. Im Folgenden gehe ich auf die möglichen Ursachen der Jugenddelinquenz ein. Diese beziehen sich auf die Bereiche Schule / Peergroup, Familie und die sozialen Kompetenzen.

Im zweiten Teil folgt die tiergestützte Intervention. Zunächst wird dieser Begriff definiert und die Wirkung der Tiere auf den Menschen erläutert. Anschließend wird die tiergestützte Arbeit in Bezug zu der schulischen, der familiären Situation und der Ausbildung von sozialen Kompetenzen gebracht. Den Abschluss meiner Hausarbeit bildet die Schlussbetrachtung.

Da die kriminellen Handlungen verstärkt von männlichen Jugendlichen ausgeführt werden, wird in dieser Hausarbeit die Rede von dem Jugendlichen sein, wobei die weiblichen Jugendlichen nicht ausgeschlossen werden.

2. Definition Resozialisierung

Da der Schwerpunkt in dieser Hausarbeit auf die Resozialisierungsarbeit mit Tieren bei Jugendlichen liegt, folgt eine Erklärung dieses Wortes.

Im sozialpädagogischen Bereich leitet sich der Begriff „Resozialisierung“ von dem Wort der Sozialisation ab. Nur wer sich in einer wechselseitigen Auseinandersetzung mit seiner Umwelt und seiner Gesellschaft befand und die darin geltenden Normen und Werte erfahren sowie zum größten Teil eingehalten hat, wurde sozialisiert. Demzufolge betrifft das Wort der Resozialisierung das Individuum und die Gesellschaft.[2] Wenn eine Resozialisierung erforderlich ist, hat ein Teil der Sozialisierung nicht oder nur in einem geringen Maße, innerhalb der Grenzen der Gesellschaft, stattgefunden. Deshalb muss eine Resozialisierung, demzufolge eine Wiedereingliederung, in diese Gesellschaft stattfinden.[3]

Wenn eine Person gegen die in einer Gesellschaft geltenden Normen und Werte verstoßen hat, wird von „abweichendem Verhalten“ gesprochen.[4] Einige abweichende Verhaltensweisen werden vom Staat, z. B. mit einer Haftstrafe, belangt.

Die Resozialisierung hat das Ziel, den Mensch wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Außerdem soll er befähigt werden, sein Leben in Zukunft eigenverantwortlich zu gestalteten ohne straffällig zu werden.[5]

Je nachdem, welche Defizite bei dem Betroffenen bestehen, gibt es verschiedene Resozialisierungskonzeptionen, um die vorhandenen Fähigkeiten zu stärken oder die Defizite zu mindern.

Dazu gehören u. a.:[6]

- persönliche Hilfen, Unterstützung / Begleitung in Krisensituationen
- Motivation, um die eigene Lebenslage zu verbessern
- Unterstützung bei der Herstellung von sozialen Kontakten
- Unterstützung bei der Übernahme von Verantwortung für eigenes Handeln als Voraussetzung für die Verhaltensänderung

Um diese Hilfe zu gewährleisten, ist es wichtig, dass Lernen ermöglicht wird und Zeit zur Verfügung steht, damit sich die Jugendlichen, je nach Möglichkeiten und Fähigkeiten, ausprobieren und neue Dinge kennen lernen können.[7]

Dazu werden in verschiedenen Jugendarrestanstalten unterschiedliche Projekte angeboten. Dazu zählen z. B. Bewerbungstraining, soziale Trainingskurse oder eine Fahrradwerkstatt. Oftmals wird das Nachholen von einem Schulabschluss ermöglicht.[8] Seit geraumer Zeit werden in einigen Strafanstalten Tiere zur Resozialisierung eingesetzt. Leider ist diese Methode in Deutschland weniger verbreitet. Tiere sollen u. a. dabei helfen, verschiedene soziale Kompetenzen der Insassen zu fördern.

Im Gesetz findet der Begriff „Resozialisierung“ weniger Beachtung. Im Strafvollzugsgesetzt (StVollzG) wird das Wort nur einmal in § 9 (2) StVollzG konkret benannt.

Seit dem 01.01.2008 gilt in Niedersachsen das Niedersächsische Justizvollzugsgesetz (NJVollzG). In diesem Gesetz wird der Begriff nicht erwähnt. Stattdessen findet das Wort der „Behandlung“ sowohl im StVollzG als auch im NJVollzG Anwendung (z. B. § 6 (2), § 4 (2) StVollzG, § 103, § 104 NJVollzG). Im § 5 S. 1 NJVollzG sind die Vollzugsziele aufgeführt. Wie auch in § 2 S. 1 StVollzG soll „Im Vollzug der Freiheitsstrafe (...) der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.“

3. Jugend und Delinquenz

Während der Entwicklung vom Kind zum Jugendlichen kann abweichendes oder delinquente Verhalten vermehrt auftreten. In den nachfolgenden Punkten wird ein Überblick hinsichtlich der Entwicklung in der Adoleszenz gegeben. Danach wird auf den Begriff der Jugenddelinquenz eingegangen. Es folgt ein Einblick in die geltenden Rechtsnormen und in die möglichen Ursachen des delinquenten Verhaltens.

3.1 Exkurs: Entwicklung in der Adoleszenz

Adoleszenz leitet sich von dem lateinischen Wort „adolescere“ ab, welches mit „heranwachsen“ übersetzt wird.

Mit dem Begriff der Adoleszenz bezeichnet man das Lebensalter zwischen dem 11/12 bis 18/19 Lebensjahr. Genauer gesagt handelt es sich bei der Adoleszenz um eine Zeitspanne, die Jugendliche benötigen, um Veränderungen, die durch die Pubertät ausgelöst werden, psychisch zu verarbeiten und ihren Platz in der Gesellschaft zu finden.[9] In dieser Zeitspanne erfährt der Jugendliche mehrere Entwicklungsschübe, in denen er viele neue Erfahrungen, durch biologische und psychische Veränderungen, sammelt. Dazu gehören z. B. die langsame Ablösung vom Elternhaus, die biologische Entwicklung des Körpers oder die Bildung von neuen sozialen Kontakten in sog. Peergroups. Der Mensch befindet sich in einer Übergangsphase zwischen kein Kind mehr sein, aber auch noch nicht erwachsen sein.[10]

Erikson bezeichnet das Jugendalter als zentralste Entwicklungsstufe, in der die Identitätsfindung stattfindet.[11] In dieser Zeit kommt es in der Regel vermehrt zu Streitigkeiten zwischen Eltern und Jugendlichen. Vor allen Dingen dann, wenn die Eltern strikt eigene Stellungen vertreten und keine Kompromissbereitschaft zeigen.[12]

Eine wichtige Rolle spielen in dieser Phase die Kontakte zu Gleichaltrigen in den Peergroups. Während dieser Zeit stehen Freundschaften zu Gleichaltrigen Freunden im Mittelpunkt. Allmählich ersetzen die Freunde die Eltern als wichtigste Bezugspersonen. Es werden die gemeinsamen Interessen der Gruppe vertreten. Dadurch bekommt der Jugendliche Anerkennung und ein Gefühl der Geborgenheit.[13] In dieser Gruppe hat der Jugendliche eine neue soziale Rolle, in die er sich einfühlen und eingewöhnen muss.[14] Er hat u. U. auch Aufgaben, die er in der Gruppe erfüllen muss. Dazu gehören Dinge, wie z. B. pünktlich zu Verabredungen zu kommen oder hilfsbereit gegenüber den anderen Gleichaltrigen zu sein.

Während der Adoleszenz, haben die Peergroups eine wichtige Funktion. Sie helfen dem Jugendlichen seine Identität zu finden und sich vom Elternhaus zu lösen. Er muss eigenverantwortlich seine Rolle in der Gruppe einnehmen.[15] Dabei wird soziales Verhalten im gruppendynamischen Prozess erworben.

In dieser Zeit müssen die Jugendlichen viele verschiedene, neue Aufgaben bewältigen. Sie müssen sich von ihren alten Strukturen lösen und neue Verantwortungen übernehmen. Sie probieren ihre eigene Identität zu finden und einen von der Gesellschaft akzeptierten Platz einzunehmen.

Gerade durch die Situation der Veränderung oder des Umbruches, können bei den Jugendlichen u. U. Unsicherheiten entstehen und ein Versagen als persönliches Scheitern aufgefasst werden.[16]

Die unzureichende Bewältigung der Entwicklungsaufgaben kann bei einigen zu einer vorübergehenden Delinquenz führen.

3.2 Definition Jugenddelinquenz

Als Jugenddelinquenz wird Kriminalität von Menschen unter 21 Jahren bezeichnet. Dies schließt die Kinder, die Jugendlichen und die Heranwachsenden ein. Das Wort „Delinquenz“ kommt aus dem lateinischen und bezeichnet die Straffälligkeit.

Nach Scheerer gilt der Begriff der Delinquenz als „...abmildernde Bezeichnung für Kinder- und Jugendkriminalität“.[17] Er wird verwandt, um kriminelle Kinder und Jugendliche nicht zu stigmatisieren und um zwischen Kinder-/Jugendkriminalität sowie Erwachsenenkriminalität zu unterscheiden.

Viele Jugendliche neigen dazu ihre Grenzen, während der Adoleszenz, auszutesten. Dabei kann es zu Grenzüberschreitungen kommen. Dieses Verhalten findet in den meisten Fällen nicht mehr im Erwachsenenalter statt, sondern „...wächst sich aus...“.[18] Die meisten tatsächlichen Gesetzesverstöße finden im späten Jugendalter statt.[19] Montada redet von einem Höhepunkt der Jugenddelinquenz im Alter von 16 bis 20 Jahren.[20]

In der Literatur wird häufig der Hinweis gegeben, dass Jugenddelinquenz als

„normal“ angesehen werden kann, weil in dieser Entwicklungsphase viele anspruchsvolle Anforderungen an den Jugendlichen gestellt werden. Probleme und Fragestellungen, wie z. B. welchen Beruf erlerne ich oder wo ist mein Platz in dieser Gesellschaft, bringen ihn dazu, immer wieder neue Lösungen für Probleme zu suchen und nach Möglichkeit zu finden.

Dieser Prozess kann zeitweise zu Konflikten führen, die sich in einem auffälligen, abweichenden Verhalten ausdrücken. Hosser begründet die Delinquenz im Jugendalter damit, dass die Jugendlichen einen Zeitpunkt erreichen, in dem die persönlichen und sozialen Ressourcen noch nicht ausreichend entwickelt sind, um diese Entwicklungsphase ohne Zwischenfälle bewältigen zu können.[21] Moffit spricht von einer Kriminalität im „...Rahmen der Persönlichkeitsentwicklung.[22]

Abschließend ist zu sagen, dass kriminelles Verhalten, das im Jugendalter beginnt, mit hoher Wahrscheinlichkeit im frühen Erwachsenenalter wieder aufgegeben wird.

Die möglichen Ursachen der Jugenddelinquenz werden im Punkt 3.4 ausführlicher erläutert.

Die Delinquenz bei Jungen ist wesentlich stärker ausgeprägt als bei Mädchen. Ungefähr ¾ der Strafverdächtigen sind männlich.[23]

Bei Zunahme des Ausmaßes der Kriminalität wird der Anteil der Mädchen geringer.[24] Auch Montada weist darauf hin, dass Mädchen und Frauen seltener straffällig werden.[25]

3.3 Geltendes Recht für jugendliche Straftäter

Zunächst einmal ist gesetzlich festgelegt, ab welchem Alter Kinder und Jugendliche für eine Tat verantwortlich gemacht werden können. Gemäß § 19 StGB ist schuldunfähig, wer bei Begehung der Tat noch nicht 14 Jahre alt ist. Demzufolge können Kinder unter 14 Jahren nicht strafrechtlich verfolgt werden. Das hat zur Folge, dass die Staatsanwaltschaft gegen sie kein Ermittlungsverfahren einleiten kann.[26] Allerdings unterliegt die Polizei dem Legalitätsprinzip. Das bedeutet, dass sie zunächst verpflichtet ist, allen ihr gemeldeten Straftaten nachzugehen.[27]

Jugendliche (nach § 1 (2) Jugendgerichtsgesetz (JGG) derjenige, der das 14 Lebensjahr erreicht, aber das 18te noch nicht vollendet hat) und Heranwachsende (nach § 1 (2) JGG derjenige, der das 18te Lebensjahr erreicht hat, aber noch keine 21 Jahre alt ist) werden nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.

Bei den Heranwachsenden muss nach § 105 JGG eine Einzelfallprüfung durchgeführt werden, um nachzuprüfen, ob bei ihnen das JGG Anwendung findet. Das JGG gilt demzufolge nicht automatisch bei Heranwachsenden.

Das Strafgesetzbuch (StGB) ist nach § 10 StGB für Jugendliche und Heranwachsende nur anzuwenden, wenn es das JGG nicht anders bestimmt.

Die Rechtsfolgen nach einer Straftat, bestehen gem. § 5 (1, 2) JGG aus Erziehungsmaßnahmen, Zuchtmitteln oder Jugendstrafe. Bei Erziehungsmaßnahmen kann es sich beispielsweise um Hilfen zur Erziehung nach dem achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) handeln. Zu den Zuchtmitteln gehören z. B. Verwarnungen, Arbeitsauflagen, Geldauflagen oder Jugendarrest.[28]

Der Jugendarrest ist nach § 16 JGG zwischen Freizeitarrest (Arrestzeit beträgt ein oder zwei Wochenenden), Kurzarrest (Arrestzeit beträgt maximal vier Tage) und Dauerarrest (mindestens eine Woche, höchstens vier Wochen) zu unterscheiden.[29] Die Arrestzeiten werden in einer geschlossenen Einrichtung verbracht und dürfen nicht zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 87 (1) JGG).

Die Jugendstrafe ist die einzig „...echte Kriminalstrafe im Jugendstrafrecht“.[30] Nach § 17 (1) JGG handelt es sich bei der Jugendstrafe um eine Strafe mit Freiheitsentzug in einer Jugendstrafanstalt. Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß für Jugendliche fünf Jahre (geregelt in § 18 (1) S. 1 JGG). In Ausnahmefällen, bei besonderer Tatschwere, kann die Dauer der Jugendstrafe nach § 18 (1) S. 2 JGG bis zu zehn Jahre betragen.

Die Jugendstrafe kann nach § 27 JGG auf Bewährung ausgesetzt werden. Nach § 28 (1) JGG darf die Bewährungszeit ein Jahr nicht unterschreiten und zwei Jahre nicht überschreiten.

[...]


[1] Vgl. Meinhardt, 1997, S. 22ff.

[2] Vgl. Cornel, 2003, S. 17.

[3] Vgl. Richtberg, 2002, S. 785.

[4] Vgl. Boogaart, 2005 S. 5.

[5] Vgl. Cornel, 2003, S. 14.

[6] Vgl. ebd., S. 45.

[7] Vgl. ebd., S. 46.

[8] Vgl. Landeskriminalamt Baden – Württemberg, 2007, S. 132ff.

[9] Vgl. Schröder, 2002, S. 32.

[10] Vgl. Oerter, Dreher, 2002, S. 258.

[11] Vgl. Erikson, 1998, S. 25.

[12] Vgl. Feser, 2003, S. 67.

[13] Vgl. ebd., S. 91.

[14] Vgl. Hosser, 2001, S. 45.

[15] Vgl. ebd., S. 46.

[16] Vgl. ebd., S. 45.

[17] Scheerer, 2002, S. 195.

[18] Enke, 2003, S. 9

[19] Vgl. Essau, Conradt, 2004, S. 64.

[20] Vgl. Montada, 2002, S. 857.

[21] Vgl. Hosser, 2001, S. 51.

[22] Moffit, 1993, S. 689.

[23] Vgl. Essau, Conradt, 2004, S. 6.

[24] Vgl. Bruhns, Wittmann, 2003, S. 41.

[25] Vgl. Montada, 2002, S. 862.

[26] Vgl. Bindel-Kögel, Heßler, Münder, 2004, S. 77.

[27] Vgl. ebd., S. 76.

[28] Vgl. Brühl, Deichsel, Nothacker, 2005, S. 183.

[29] Vgl. ebd., S. 189.

[30] Ebd., S. 192.

Ende der Leseprobe aus 36 Seiten

Details

Titel
Tiere in der Resozialisierung bei jugendlichen Straftätern
Veranstaltung
Soziale Arbeit mit Straffälligen
Note
1,3
Autor
Jahr
2008
Seiten
36
Katalognummer
V114523
ISBN (eBook)
9783640161461
ISBN (Buch)
9783640161522
Dateigröße
524 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Tiere, Resozialisierung, Straftätern, Soziale, Arbeit, Straffälligen
Arbeit zitieren
Melanie Krisch (Autor:in), 2008, Tiere in der Resozialisierung bei jugendlichen Straftätern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114523

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