Die Aufgaben des EuGH sind im Artikel 164 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) – ferner im EGKSV Art. 31 und im EAGV Art.136 – folgendermaßen definiert: "Der Gerichtshof sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung dieses Vertrags." (zit.n.Rohde,S.132) Demnach hat der Europäische Gerichtshof also die Aufgabe, daß vollständige Gemeinschaftsrecht sämtlicher Gemeinschaftsverträge zu wahren, die drei Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften auszulegen und anzuwenden sowie die von den EU-Organen erlassenen Durchführungsvorschriften zu sichern. D. h., er muß nicht nur das Primärrecht, sondern auch das Sekundärrecht, ja alle Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechtes berücksichtigen, so z.B. auch die Rechtsprinzipien und die allgemeinen Rechtsgrundsätze. Streinz umreißt die Rolle des EuGH folgenderweise:
"Er hat sich mit grundlegenden wirtschaftspolitischen Problemen zu befassen, ist häufig rechtsfortbildend und rechtsergänzend tätig und durch seine eigenständige, 'dynamische' Interpretationsmethode neben der Kommission zum 'Motor der Integration' geworden, der deren Prozeß in Gang gehalten hat."
(Streinz,S.162)
Der EuGH muß zum einen die jeweiligen Befugnisse der einzelnen Gemeinschaftsorgane, zum anderen die der Gemeinschaft übertragenen und die den Mitgliedsstaaten verbliebenen Zuständigkeiten voneinander abgrenzen.
Überdies hat der Gerichtshof die Aufgabe, Gutachten zu erstellen (Art. 228 II EGV). Darüber hinaus und ganz besonders aber sieht sich der EuGH zur Fortbildung des EU-Rechts berufen. Der EuGH ist – abgesehen von dem ihm untergeordneten Gericht der ersten Instanz – die einzige gerichtliche Instanz der EU (vgl.Hitzler,S.197). Außerdem hat der EuGH durch den Unionsvertrag auch "beschränkte Rechtsprechungskompetenzen" (Rohde,S.132) im Rahmen der Union erhalten.
Inhaltsverzeichnis
1. Aufgaben und Zuständigkeiten
1a. Die allgemeinen Rechtsgrundsätze
1b. Das Gericht erster Instanz (EuG)
1c. Rechtsschutz
1d. Die Klagearten
a) Vertragsverletzungsklage
b) Nichtigkeitsklage
c) Untätigkeitsklage
d) Schadensersatzklage
1e. Verfahren
a) In Klagesachen
b) In Vorlagesachen
c) Urteil
1f. Die Vorlage zur Vorabentscheidung
2. Das Verhältnis von Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht die grundlegenden Aufgaben, Zuständigkeiten und Verfahrensweisen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Kontext der EU-Rechtsordnung. Das primäre Ziel ist es, die Rolle des EuGH als Instanz der Rechtsfortbildung sowie sein Verhältnis zur nationalen Rechtsprechung darzustellen.
- Struktur und Aufgaben des EuGH
- Allgemeine Rechtsgrundsätze des Gemeinschaftsrechts
- Die verschiedenen Klagearten vor dem EuGH
- Das Vorabentscheidungsverfahren als Bindeglied zwischen nationalem Recht und Gemeinschaftsrecht
- Das Verhältnis von europäischem Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht
Auszug aus dem Buch
1. Aufgaben und Zuständigkeiten
Die Aufgaben des EuGH sind im Artikel 164 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) – ferner im EGKSV Art. 31 und im EAGV Art.136 – folgendermaßen definiert: "Der Gerichtshof sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung dieses Vertrags." (zit.n.Rohde,S.132) Demnach hat der Europäische Gerichtshof also die Aufgabe, daß vollständige Gemeinschaftsrecht sämtlicher Gemeinschaftsverträge zu wahren, die drei Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften auszulegen und anzuwenden sowie die von den EU-Organen erlassenen Durchführungsvorschriften zu sichern. D. h., er muß nicht nur das Primärrecht, sondern auch das Sekundärrecht, ja alle Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechtes berücksichtigen, so z.B. auch die Rechtsprinzipien und die allgemeinen Rechtsgrundsätze.
Der EuGH muß zum einen die jeweiligen Befugnisse der einzelnen Gemeinschaftsorgane, zum anderen die der Gemeinschaft übertragenen und die den Mitgliedsstaaten verbliebenen Zuständigkeiten voneinander abgrenzen. Überdies hat der Gerichtshof die Aufgabe, Gutachten zu erstellen (Art. 228 II EGV). Darüber hinaus und ganz besonders aber sieht sich der EuGH zur Fortbildung des EU-Rechts berufen. Der EuGH ist – abgesehen von dem ihm untergeordneten Gericht der ersten Instanz – die einzige gerichtliche Instanz der EU (vgl.Hitzler,S.197). Außerdem hat der EuGH durch den Unionsvertrag auch "beschränkte Rechtsprechungskompetenzen" (Rohde,S.132) im Rahmen der Union erhalten.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Aufgaben und Zuständigkeiten: Dieses Kapitel erläutert die verfassungsrechtliche Stellung des EuGH, seine Pflicht zur Rechtswahrung sowie seine Rolle als Akteur der Rechtsfortbildung im Unionsrecht.
1a. Die allgemeinen Rechtsgrundsätze: Es wird dargelegt, wie der EuGH ungeschriebene Rechtsgrundsätze aus den Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten ableitet und diese als Teil des Gemeinschaftsrechts etabliert.
1b. Das Gericht erster Instanz (EuG): Dieses Kapitel beschreibt die Einführung des EuG als entlastende Instanz für die zunehmende Arbeitslast des Gerichtshofes.
1c. Rechtsschutz: Hier wird das System des Rechtsschutzes als Summe spezifischer Einzelzuständigkeiten im Gegensatz zu einer umfassenden Generalklausel charakterisiert.
1d. Die Klagearten: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die verschiedenen Klagemöglichkeiten wie die Vertragsverletzungs-, Nichtigkeits-, Untätigkeits- und Schadensersatzklage.
1e. Verfahren: Es werden die formalen Abläufe bei Klagesachen, Vorlagesachen und der Urteilsfindung dargelegt.
1f. Die Vorlage zur Vorabentscheidung: Das Kapitel thematisiert die Bedeutung des Vorlageverfahrens für die einheitliche Auslegung des EU-Rechts und die Zusammenarbeit mit nationalen Gerichten.
2. Das Verhältnis von Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht: Der abschließende Teil analysiert das Spannungsfeld zwischen der Vorrangwirkung des Gemeinschaftsrechts und den verfassungsrechtlichen Vorbehalten der Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschlands.
Schlüsselwörter
Europäischer Gerichtshof, EuGH, Gemeinschaftsrecht, Europarecht, Rechtsschutz, Vorabentscheidungsverfahren, Vertragsverletzungsklage, Nichtigkeitsklage, Rechtsfortbildung, Primärrecht, Sekundärrecht, Vorrangprinzip, Rechtsgrundsätze, Europäische Gemeinschaft
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Architektur des Europäischen Gerichtshofes, seine spezifischen Klagebefugnisse und seine Funktion innerhalb der Rechtsordnung der Europäischen Union.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Schwerpunkte liegen auf den Aufgaben des EuGH, den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, den verschiedenen Klagearten und der Dynamik zwischen europäischem und nationalem Recht.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Rolle des EuGH als Motor der europäischen Integration und als Interpretationsinstanz für das Gemeinschaftsrecht verständlich darzulegen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Literaturanalyse, bei der zentrale Rechtsquellen (EGV, Unionsvertrag) und fachwissenschaftliche Standardwerke (u.a. Rohde, Streinz, Bischof) ausgewertet werden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Zuständigkeiten, der Klagearten, der Verfahren vor dem Gericht und das komplexe Verhältnis zum nationalen Recht der Mitgliedsstaaten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Europäischer Gerichtshof, Gemeinschaftsrecht, Vorabentscheidungsverfahren und Rechtsschutz.
Welche Bedeutung hat das Vorabentscheidungsverfahren konkret?
Es dient der Sicherung einer einheitlichen Auslegung des EU-Rechts, indem nationale Gerichte bei Zweifeln direkt Fragen an den EuGH richten können, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
Wie positioniert sich das Bundesverfassungsgericht gegenüber dem EuGH?
Das Bundesverfassungsgericht erkennt den EuGH zwar als gesetzlichen Richter an, betont jedoch die Bedeutung nationaler verfassungsrechtlicher Ermächtigungen und behält sich unter bestimmten Bedingungen Kontrollmöglichkeiten vor.
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- Kulturwissenschaftler M.A. Adrian Flasche (Author), 1998, Der Europäische Gerichtshof. Die Aufgaben und Zuständigkeiten des EuGH, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11457