Der Rechtspositivismus ist ein Teil der Rechtsphilosophie. Die Rechtsphilosophie
wiederum ist zum einen ein Teil der Philosophie und zum anderen ein Teil der
Rechtswissenschaft und Politologie. Sie befasst sich mit der Geltung des Rechts
und erreichte im 17. und 18. Jahrhundert ihren Höhepunkt durch das Vernunftrecht.
Mit dem Neukantianismus und dem Neuhegelianismus erlebte die
Rechtsphilosophie erst wieder im 20. Jahrhundert eine Renaissance. Der Rechtspositivismus
bildet den Gegensatz zum im 19. Jahrhundert vorherrschenden Naturrecht.
Die Lehre des Naturrechts verband die Annahme einer natürlichen Ordnung.
Dabei wird das gegenseitige menschliche Verhalten nicht durch eine
menschliche Autorität geregelt, sondern von Gott, der Natur oder der Vernunft.
Das Naturrecht ist im Gegensatz zum Rechtspositivismus zwangsfrei, denn nach
dem Rechtspositivismus ist „der Staat die vollendete Form des positiven Rechts.“
Der Rechtspositivismus ist eine Bewegung des 19. Jahrhunderts bis zum Beginn
des 20. Jahrhunderts. Der Rechtspositivismus wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts
zum Gesetzespositivismus. Dies bedeutete, dass nur noch das positive
Recht als Rechtsquelle anerkannt wurde. Kurze Zeit später wurde der Rechtspositivismus
vom Neukantianismus und Neuhegelianismus abgelöst. Zwischen dem
allgemeinem philosophischen Positivismus und dem Rechtspositivismus besteht
ein Zusammenhang. Dieser liegt darin, dass beide Positivisten an das „positiv
Gegebene […] an etwas Tatsächliches“ glauben.
Inhalt
1. Vorwort
2. Einleitung
3. Die Kieler rechtsund staatswissenschaftliche Fakultät
4. Zur Diskussion in der Staatsrechtslehre
4.1 Radbruchs Auseinandersetzung mit dem Römisch- 12 rechtler Gerhard von Beseler
4.2 Der Einfluss der Kieler Schule auf die Staatsrechts- 17 lehre von 1933 bis 1937/
5. Vom Rechtspositivismus zur Kieler Schule
6. Anhang
7. Bibliographie
7.1 Quellenliteratur
7.2 Forschungsliteratur
1. Vorwort
Der Rechtspositivismus ist ein Teil der Rechtsphilosophie. Die Rechtsphilosophie wiederum ist zum einen ein Teil der Philosophie und zum anderen ein Teil der Rechtswissenschaft und Politologie. Sie befasst sich mit der Geltung des Rechts und erreichte im 17. und 18. Jahrhundert ihren Höhepunkt durch das Vernunftrecht. Mit dem Neukantianismus[1] und dem Neuhegelianismus[2] erlebte die Rechtsphilosophie erst wieder im 20. Jahrhundert eine Renaissance.[3] Der Rechtspositivismus bildet den Gegensatz zum im 19. Jahrhundert vorherrschenden Naturrecht.[4] Die Lehre des Naturrechts verband die Annahme einer natürlichen Ordnung. Dabei wird das gegenseitige menschliche Verhalten nicht durch eine menschliche Autorität geregelt, sondern von Gott, der Natur oder der Vernunft.[5] Das Naturrecht ist im Gegensatz zum Rechtspositivismus zwangsfrei, denn nach dem Rechtspositivismus ist „der Staat die vollendete Form des positiven Rechts.“[6] Der Rechtspositivismus ist eine Bewegung des 19. Jahrhunderts bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts. Der Rechtspositivismus wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts zum Gesetzespositivismus. Dies bedeutete, dass nur noch das positive Recht als Rechtsquelle anerkannt wurde. Kurze Zeit später wurde der Rechtspositivismus vom Neukantianismus und Neuhegelianismus abgelöst.[7] Zwischen dem allgemeinem philosophischen Positivismus und dem Rechtspositivismus besteht ein Zusammenhang. Dieser liegt darin, dass beide Positivisten an das „positiv Gegebene […] an etwas Tatsächliches“ glauben.[8] Die Positivität des Rechts liegt nach der Auffassung des Rechtspositivisten in der Setzung des Rechts durch eine staatliche Instanz. Demnach sind alle Staatsverträge, Gesetze und Verordnungen bis zu ihrer Aufhebung positives Recht[9], welches also als ein „tatsächlich existierendes, wirkliches, faktisch geltendes Recht“ unter den Rechtspositivisten definiert wird.[10]
Die Lehre des Rechtspositivismus lässt sich in mehrere Richtungen einteilen. Darunter findet sich der etatistische Positivismus, welcher in der Setzung des Rechts durch eine staatliche Instanz die Positivität des Rechts sehen. Hans Kelsen war einer der Rechtspositivisten des 20. Jahrhunderts.[11] Georg Jellinek war ebenfalls ein Rechtspositivist. Nur lag für ihn die Positivität des Rechts in bestimmten Gefühlsund Bewusstseinsinhalten. Somit war Georg Jellinek ein psychologischer Positivist. Die psychologischen Positivisten sahen in der Rechtswissenschaft ein Zweig der Psychologie und Soziologie.[12] Für die soziologischen Positivisten lag die Positivität des Rechts in bestimmten menschlichen Verhaltensweisen.[13]
Diese drei Hauptgruppen des Rechtspositivismus lassen sich noch weiter in Untergruppen unterteilen. Der etatistische Positivismus gliedert sich unter anderem in den Gesetzespositivismus[14] und eine weitere berühmte Richtung des Gesetzespositivismus ist die Reine Rechtslehre Hans Kelsens.[15] Kelsen sah die Positivität des Rechts von zwei Seiten. Einerseits lag für ihn die Positivität des Rechts in der Setzung durch menschliche Akte und andererseits darin, dass der menschliche Akt in gewisser Weise wirksam sein musste.[16] Für Hans Kelsen bestand die Reinheit der Rechtslehre im Fehlen von unjuristischen Elementen. Daraus lässt sich folgern, dass Kelsen die Rechtswissenschaft als eine eigenständige Wissenschaft ansah, frei von der Psychologie, der Ethik und der Politik. So wie der etatistische Positivismus Untergruppen aufweist, weisen auch der psychologische und der soziologische Positivismus Untergruppen auf. Der psychologische Positivismus teilte sich dabei in die generelle Anerkennungstheorie mit Georg Jellinek und A- dolf Merkel als Vertreter, in die individuelle Anerkennungstheorie und in den Skandinavischen Rechtsrealismus. Der soziologische Positivist hält sich nun an die Grundauffassungen seiner Vorgänger. So gilt Eugen Ehrlich als der Begründer der Rechtssoziologie.[17]
Diese unterschiedlichen Richtungen gründen sich auf die Rechtstheorie Immanuel Kants. Dieser Neukantianismus setzte sich zwischen 1865 und 1910 in Deutschland durch und galt als eine einflussreiche philosophische Richtung. Aus dem Neukantianusmus heraus entstanden folgende Schulen, auf welche Persönlichkeiten wie Kelsen und Radbruch ihre Rechtstheorie stützten. Bei der einen handelte es sich um die Marburger Schule, welche den Umfang der Philosophie auf den Bereich der Erkenntnistheorie beschränkt.[18] Die Marburger Schule wurde auf juristischem Gebiet von Rudolf Stammler repräsentiert und beschränkte sich in ihrer Erforschung auf die Naturwissenschaften.[19] Des Weiteren gab es die Südwestdeutsche Schule oder auch Badische Schule genannt. Unter ihrem Einfluss standen Staatsrechtslehrer wie Georg Jellinek und Gustav Radbruch. Im Gegensatz zur Marburger Schule dehnte die Südwestdeutsche Schule ihre kritische Methode nicht nur auf die Naturwissenschaften aus, sondern auch auf die Geisteswissenschaften. So entstand eine soziologische Schule mit Max Weber als Hauptvertreter.[20] Kelsen stand mit seiner Wiener Schule zwischen den Fronten. Einerseits wurde er von beiden Schulen, der Marburger und der Südwestdeutschen, beeinflusst, aber andererseits lehnte er den Neukantianismus streng ab, da er der Auffassung war, die Welt des Sollens und die Welt des Seins seien unvereinbar miteinander.[21] Kelsen trat offen für die strikte Trennung von Sollen und Sein ein.
2. Einleitung
1665 wurde die Christian-Albrechts-Universität als eine Gottorfische Errichtung des Herzogs von Gottorf gegründet. Nach ihrer Gründung erlebte sie einige Hö- hen und Tiefen. Die Kieler Alma Mater wurde im Laufe ihrer Zeit zu einer größeren Universität. Im Jahr 1900 begann der 1000. Student an der Christiana Albertina zu studieren. Die Kieler Hochschule befand sich also im Aufstieg.[22] Mittlerweile ist die Universität Kiel zu einer Massenuniversität mit ungefähr 21.000 Studenten geworden.[23] Bis zu unserer heutigen Zeit durchlebte die Kieler Universität zwei große Weltkriege mit verheerenden Folgen für sie. Darunter ist der Erste Weltkrieg, welcher 1914 den weiteren Aufstieg der Kieler Alma Mater verhinderte. So zogen einige Studenten und Professoren in den Krieg, um ihr Vaterland zu verteidigen. Nach dem Ersten Weltkrieg 1918 hatten sich die Studenten und Professoren wieder an ihr Hochschulleben zu gewöhnen. Zur Unterstützung der Studenten wurden zahlreiche Stiftungen gegründet worden, denn die Studenten hatten nach dem Ersten Weltkrieg stark unter finanzieller Not zu leiden.
Ein Jahr nach Kriegsende wurde die Weimarer Republik ausgerufen. Einiges änderte sich mit einer neuen demokratischen Verfassung. Jedoch war die Universität Kiel wieder in ihr eigentliches Leben, nämlich der Forschung und Lehre zurückgekehrt. Nur die Juristische Fakultät Kiel befand sich in einer anfänglichen Krise, welche sich in den Jahren der Weimarer Republik noch weiter zuspitzen sollte. Mit der Entwicklung der Juristischen Fakultät der Christian-Albrechts- Universität Kiel wird sich im folgenden diese Arbeit beschäftigen. Der in der Weimarer Zeit vorherrschende Methodenstreit in der Staatsrechtslehre soll bei der Ausführung dieser Arbeit im Mittelpunkt stehen. Des Weiteren wird zu Beginn der Arbeit die Geschichte der Juristischen Fakultät Kiel kurz aufzeigt. Für diese Ausführung wird mir die Literatur von Erich DöhringGeschichte der Christian- Albrechts-Universität Kielsehr hilfreich sein.
Da es in der Zeit der Weimarer Republik mehrere Richtungen in der Methodik der Staatsrechtslehrer gab, wird sich diese Hausarbeit mit der Rechtsphilosophie des ausgehenden 19. und des beginnenden 20. Jahrhunderts beschäftigen. Einige Rechtsphilosophen dieser Zeit lehrten an der Kieler Universität. Darunter war der Rechtsphilosoph und Staatsrechtslehrer Gustav Radbruch zu finden, welcher den Rechtspositivismus vertrat. Beeinflusst wurde Radbruch von der Südwestdeutschen Schule einer Richtung des Neukantianismus beeinfluss. Gustav Radbruch wird einer der zentralen Figuren dieser Ausführung darstellen, da er von 1919 bis 1926 an der Kieler rechtsund staatswissenschaftlichen Fakultät lehrte und als einer der Befürworter der Weimarer Republik die Staatsrechtslehre mit veränderte. So hielt er am 11. August 1926 eine Rede zur Verfassungsfeier der Republik. Die „Republikanische Pflichtenlehre“ und Radbruchs Schrift „Ihr jungen Juristen“ werden in meiner Arbeit Verwendung finden. Nach dem ich aufgezeigt habe, wie die Juristenausbildung in der Zeit der Weimarer Republik sich gestaltete, möchte ich abschließend aufweisen, was die Kieler Schule bei den Nationalsozialisten war und inwieweit sich die Staatsrechtslehre durch das NS-Regime veränderte.
3. Die Kieler rechtsund staatswissenschaftliche Fakultät
Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel war seit 1867 mit der Eingliederung Schleswig-Holsteins in Preußen eine der kleineren preußischen Universitäten.[24] Bereits im Jahr 1900 konnte die Kieler Alma Mater ihren tausendsten Studenten melden. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es einige Veränderungen. Kurz vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges waren die medizinische und die philosophische Fakultäten zahlenmäßig die größten. Da aber die philosophische Fakultät die anderen Fakultäten zu überflügeln schien, wurde sie 1913 verkleinert.[25] Dabei wurden ihr die Nationalökonomie und die Jurisprudenz abgetrennt. Diese beiden schlossen sich noch im gleichen Jahr zur rechtsund staatswissenschaftlichen Fakultät zusammen.[26] Die Angliederung der Wirtschaftswissenschaften an die Rechtswissenschaften bedeutete eine große Umwälzung in diesem Bereich, denn es mussten die Promotionsund die Habilitationsvorschriften auf die Volkswirtschaftsstudenten umgestellt werden.[27] Trotz der anfänglichen Veränderungen besagte die Zusammenlegung für die Christian-Albrechts-Universität und vor allem für die rechtsund staatswissenschaftliche Fakultät Erfolg.[28]
Ein Jahr später, 1914, zählte die Christiana Albertina bereits 2600 Studenten, wobei die Mehrzahl der Studenten nun aus anderen deutschen Ländern als Schleswig-Holstein kamen.[29] Mit der Verkleinerung der philosophischen Fakultät wurde die medizinische zur zahlenmäßig größten an der Kieler Universität.[30] Die rechtsund staatswissenschaftliche Fakultät konnte kurz vor Beginn des Krieges 600 eingeschriebene Studenten aufweisen.[31] Der andauernde Aufstieg und die wachsenden Studentenzahlen führten zur Verdopplung der Lehrstühle.[32] Durch diese Erweiterung der Lehrstühle kamen immer mehr bedeutende und erfolgreiche Gelehrte an die kleine Kieler Universität. So war unter den Juristen Albert Hänel einer der bedeutesten Staatsrechtslehrer in Kiel.[33] Er blieb der Kieler Alma Mater von 1863 bis zu seinem Tod 1911 treu.[34] Seine Treue und enge Verbundenheit mit dem juristischen Seminar und der Christiana Albertina zeigte sich dadurch, dass die Hochschule die Alleinerbin des Hänelschen Vermögens wurde.[35] Neben Albert Hänel unterrichteten aber auch andere bedeutende Gelehrte. Unter ihnen war der Römischrechtler Theodor Niemeyer zu finden, der in Kiel das Völkerund Seekriegsrecht erforschte und kurz vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges dasInstitut für internationales Rechtgründete.[36]
In den Wirtschaftswissenschaften kam es in Kiel mit dem Gelehrten Bernhard Harms zu Entwicklungen und neuem Aufschwung. Er gründete 1914 dasInstitut für Seeverkehr und Weltwirtschaft.[37] Durch diese Errichtung erlangte die Christian-Albrechts-Universität internationalen Ruhm.[38] Jedoch wurde dem internationalen Ruhm und dem schnellen Aufstieg der kleinen preußischen Universität bald durch den Ersten Weltkrieg ein Ende gesetzt. Schließlich zogen zahlreiche Studenten und Dozenten in den Krieg, um ihr Vaterland zu verteidigen und ließen oft auf dem Schlachtfeld ihr Leben. Dadurch litt die Forschung und Lehre an der Alma Mater in Kiel. In der Folge musste der Unterricht und der weitere Aufwie Ausbau der Universität stark eingeschränkt werden.[39] Die Kieler Universität wurde durch den Ersten Weltkrieg stark geschwächt und fand 1918 bei Kriegsende nur langsam ihren Weg zurück zur Forschung und Lehre. Vor allem die Studenten hatten nach dem Krieg zu leiden. Sie kämpften nicht nur schwer mit den schrecklichen Kriegserlebnissen, sondern auch im Zuge der bevorstehenden Inflation mit finanzieller Not.
[...]
[1] „Neukantianismus: einflussreiche philosoph. Richtung in Dtl., die etwa von 1865 bis 1910 dauerte […].“ Der Neukantianismus unterteilt sich in drei Phasen. In der zweiten Phase bildeten sich die Schulen des Neukantianismus heraus. Der Neukantianismus wurde hauptsächlich durch die Marburger und Südwestdeutsche Schule repräsentiert. In: Brockhaus. Enzyklopädie in 30 Bänden. Bd. 21. Leipzig/Mannheim 212006. S. 559.
[2] „Neuhegelianismus: zusammenfassende Bez. Für sehr verschiedenartige Erneuerungsversuche der Philosophie G.W.F. Hegels im 1. Drittel des 20. Jh.“ In: Brockhaus. Enzyklopädie in 30 Bänden. Bd. 21. Leipzig/Mannheim 212006. S. 554.
[3] Rechtsphilosophie. In: Brockhaus. Enzyklopädie in 24 Bänden. Bd. 18. Mannheim 1992. S. 153/154.
[4] Kelsen, Hans: Die philosophischen Grundlagen der Naturrechtslehre und des Rechtspositivismus. Berlin 1928. S. 8.
[5] Ebd.
[6] Kelsen 1928. S. 9.
[7] Rechtspositivismus. In: Brockhaus. Enzyklopädie in 24 Bänden. Bd. 18. Mannheim 1992. S. 154.
[8] Ott, Walter: Der Rechtspositivismus. Kritische Würdigung auf der Grundlage eines juristischen Pragmatismus. Berlin 21992. S. 19.
[9] Ott 1992. S. 20.
[10] Ebd.
[11] Ott 1992. S. 25.
[12] Ott 1992. S. 26.
[13] Ott 1992. S. 24.
[14] Ott 1992. S. 39/40.
[15] Ott 1992. S. 45.
[16] Ott 1992. S. 46.
[17] Ott 1992. S. 77. Vgl. Zum Rechtspositivismus im weiteren Sinne das Schema bei Ott. S. 109.
[18] Vgl. Neukantianismus. In: Brockhaus. Enzyklopädie in 30 Bänden. Bd. 19. Leipzig/Mannheim 2006. S. 559.
[19] Tsatsos, Themistokles: Zur Problematik des Rechtspositivismus. Für und Wider einer Denkmethode in der Staatsrechtslehre. Stuttgart 1964. S. 15/16.
[20] Tsatsos 1964. S. 19.
[21] Tsatsos 1964. S. 20.
[22] Vgl. zur Geschichte Kieler Hochschule Karl Jordan: Die Geschichte der Christian-Albrechts- Universität 1665-1965. Neumünster 1965.
[23] Vgl. die Statistik auf der Homepage der Kieler Universität: www.uni-kiel.de
[24] Wohlhaupter, Eugen: Geschichte der juristischen Fakultät. In: Festschrift zum 275-jährigen Bestehen der Christian-Albrechts-Universität Kiel. Leipzig 1940. S. 100.
[25] Jordan, Karl: Geschichte der Christian-Albrechts-Universität Kiel 1665-1965. Neumünster 1965. S. 45/46.
[26] Jordan 1965. S. 46.
[27] Döhring, Erich: Geschichte der juristischen Fakultät 1665-1965. Geschichte der Christian- Albrechts-Universität 1665-1965. Bd. 3, Teil 1. Neumünster 1965. S. 184/185.
[28] Döhring 1965. S. 185.
[29] Jordan 1965. S. 45.
[30] Jordan 1965. S. 46.
[31] Ebd.
[32] Jordan 1965. S. 47.
[33] Jordan 1965. S. 48.
[34] Ebd.
[35] Ebd. Vgl. die Kopie eines Auszugs aus dem Testament von Albert Hänel befindet sich im Anhang dieser Arbeit.
[36] Ebd.
[37] Ebd.
[38] Ebd.
[39] Jordan 1965. S. 52.
- Arbeit zitieren
- Sabrina Panknin (Autor:in), 2006, Die Kieler rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114611