Der Gesetzgeber des JGG hat dem Umstand, dass zwischen Tat und Vollstreckung beachtliche Zeitfenster liegen können, in denen sich die Persönlichkeit des Täters verändert und verfestigt, seine Erziehbarkeit inzwischen möglicherweise nicht mehr vorhanden sein kann, dadurch Bedeutung beigemessen, dass er die Herausnahme des Verurteilten aus dem Jugendstrafvollzug gestattet. Nach § 89b Abs. 1 S. 1 JGG braucht die Jugendstrafe an einem nach Jugendstrafrecht Verurteilten, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich nicht für den Jugendstrafvollzug eignet, nicht in der Jugendstrafanstalt vollzogen zu werden. Die Jugendstrafe kann statt nach den Vorschriften für den Jugendstrafvollzug, nach den Vorschriften des Strafvollzuges für Erwachsene vollzogen werden.
Es drängt sich die Frage auf, „wann“ ein junger Gefangener für den Jugendstrafvollzug nicht geeignet erscheint und was unter dem Begriff der „Ungeeignetheit“ genau zu verstehen ist. Weiterhin fragt sich, ob es – abgesehen von der „Ungeeignetheit“ – noch weitere Kriterien oder sonstige Gründe gibt, die eine „Herausnahme“ vom Jugendstrafvollzug nahelegen. Welche Konsequenzen können sich aus der Herausnahme vom Jugendstrafvollzug auf die kriminalpädagogische Einwirkung ergeben? Könnte sich eine derartige Maßnahme gegebenenfalls nachteilig auf den Herausgenommenen auswirken?
Die aufgeworfenen Fragen sind Gegenstand der folgenden Ausführung und beleuchtet die Herausnahme aus dem Jugendstrafvollzug im Lichte der Kriminalpädagogik.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Vorstellungen über Sinn und Zweck der Strafe
1.1.1 Absolute Straftheorien
1.1.1.1 Vergeltungstheorie
1.1.1.2 Sühnetheorie
1.1.1.3 Kritik der absoluten Straftheorien
1.1.2 Relative Straftheorien
1.1.2.1 Generalprävention (Einwirkung auf die Allgemeinheit)
1.1.2.2 Kritik der Generalprävention
1.1.2.3 Spezialprävention (Einwirkung auf den Täter)
1.1.2.4 Kritik der Spezialprävention
1.1.3 Vereinigungstheorien
2 Ziele und Aufgaben des Jugendstrafvollzugs
2.1 Bedeutung
2.2 Differenzierung von Ziel und Aufgaben bzw. Aufträgen
2.3 Die Gesetzeslage
2.4 Zukünftiges Legalverhalten
3 § 89b JGG Ausnahme vom Jugendstrafvollzug
3.1 Allgemeines zur Norm
3.1.1 Kriterien für die Ausnahme gem. § 89b Abs. 1 JGG
3.1.2 Auswirkungen der Ausnahme vom Jugendstrafvollzug
3.1.3 Optimierungsbedarf
4 Wirkung der Haft
5 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Herausnahme von jungen Gefangenen aus dem Jugendstrafvollzug nach § 89b JGG und deren kriminalpädagogische sowie rechtliche Konsequenzen. Dabei wird analysiert, inwieweit diese Maßnahme mit dem erzieherischen Auftrag des Jugendstrafrechts vereinbar ist und welche Auswirkungen sie auf die Resozialisierung und das Legalverhalten der Betroffenen hat.
- Strafzwecktheorien und deren Bedeutung für das Jugendstrafrecht
- Ziele, Aufgaben und Vollzugsphilosophie des Jugendstrafvollzugs
- Rechtliche und praktische Anwendung des § 89b JGG
- Kriminalpädagogische Bewertung der Herausnahme aus dem Jugendstrafvollzug
- Analyse der Rückfallquoten und Legalbewährung nach der Herausnahme
Auszug aus dem Buch
1.1.2.3 Spezialprävention (Einwirkung auf den Täter)
Die Theorie der Spezialprävention, die von Franz von Liszt (1851-1919) vertreten wurde, rückt die Wirkung der Strafe für den betroffenen Einzelnen in den Mittelpunkt. Franz von Liszt unterschied danach drei Erscheinungsformen der spezialpräventiven Einwirkungen auf Straftäter:
Der Aspekt der negativen Spezialprävention betont den Gedanken, dass die Gesellschaft vor dem nicht besserungsfähigen „Gewohnheitsverbrecher“ durch dessen Einsperren geschützt werden muss. Für die positive Spezialprävention ist das Anliegen der Strafe darin zu sehen, den besserungsfähigen Straftäter zu bessern, also durch Resozialisierung wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Der nicht besserungsbedürftige „Gelegenheitstäter“ soll von der Begehung weiterer Straftaten abgeschreckt werden.
Im Folgenden werden die Aspekte der Spezialprävention konkreter erörtert.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Dieses Kapitel erläutert die theoretischen Grundlagen des Strafens, unterteilt in absolute, relative und Vereinigungstheorien, um den Rahmen für die Diskussion des Jugendstrafrechts zu setzen.
2 Ziele und Aufgaben des Jugendstrafvollzugs: Hier werden die Vollzugsziele, insbesondere die Resozialisierung und der Erziehungsauftrag, sowie deren Bedeutung für die Praxis des Jugendstrafvollzugs diskutiert.
3 § 89b JGG Ausnahme vom Jugendstrafvollzug: Dieses Kapitel bildet das Kernstück und analysiert die gesetzlichen Kriterien, die Rechtsnatur, die praktische Bedeutung sowie die kriminalpädagogischen und juristischen Auswirkungen der Herausnahme aus dem Jugendstrafvollzug.
4 Wirkung der Haft: Es wird untersucht, welche negativen Effekte, wie Stigmatisierung und der Einfluss von Gefängnissubkulturen, mit dem Freiheitsentzug einhergehen und wie diese den Reintegrationsprozess beeinflussen.
5 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und betont die Notwendigkeit, das Thema der Herausnahme aus dem Jugendstrafvollzug aufgrund der hohen Praxisrelevanz stärker in den wissenschaftlichen Fokus zu rücken.
Schlüsselwörter
Jugendstrafvollzug, § 89b JGG, Herausnahme, Resozialisierung, Spezialprävention, Kriminalpädagogik, Straftheorien, Jugendgerichtsgesetz, Erziehungsauftrag, Legalbewährung, Vollzugsziel, Rückfallquote, Haftwirkung, Strafvollzug, Jugendkriminalität
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die Herausnahme von jungen Gefangenen aus dem Jugendstrafvollzug gemäß § 89b JGG und deren Auswirkungen auf die Betroffenen.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die zentralen Themen sind Straftheorien, die Ziele des Jugendstrafvollzugs, die rechtlichen Voraussetzungen der Herausnahme und die kriminalpädagogischen Folgen für die jungen Insassen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, zu klären, ob die Herausnahme aus dem Jugendstrafvollzug kriminalpädagogisch sinnvoll ist und welche Konsequenzen sie für die Resozialisierung der Gefangenen hat.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?
Es handelt sich um eine juristisch-kriminologische Arbeit, die auf einer umfassenden Literaturanalyse und der Auswertung statistischer Daten basiert.
Was steht im Hauptteil im Fokus?
Der Hauptteil konzentriert sich auf die Analyse des § 89b JGG, die Altersstruktur im Vollzug sowie die empirischen Befunde zu Rückfallquoten und Haftwirkungen.
Welche Schlagworte charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich maßgeblich durch Begriffe wie Jugendstrafvollzug, § 89b JGG, Resozialisierung und Kriminalpädagogik beschreiben.
Wie hoch ist der Anteil der nach § 89b JGG herausgenommenen Jugendlichen?
In der Praxis sind signifikante Zahlen zu verzeichnen; teilweise wird bei mehr als einem Viertel der zu Jugendstrafe Verurteilten eine solche Herausnahme vorgenommen.
Warum wird eine Herausnahme aus dem Jugendstrafvollzug überhaupt vorgenommen?
Die Herausnahme erfolgt primär, wenn sich der Verurteilte nicht für den Jugendstrafvollzug eignet oder das 24. Lebensjahr vollendet hat, da bei diesen Personen der erzieherische Ansatz nicht mehr als zielführend angesehen wird.
- Arbeit zitieren
- Katrin Weihs (Autor:in), 2018, Die Herausnahme junger Gefangener vom Jugendstrafvollzug. Welche Folgen ergeben sich aus kriminalpädagogischer Sicht?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1146146