Brandschutztüren. Sicherheits- und präventionsrelevante Kriterien sowie baurechtliche Anforderungen


Hausarbeit, 2018

25 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhalt

1 Zusammenfassung

2 Einleitung

3 Funktion

4 Bestandteil und Aufbau
1.1. Zargen und Befestigungen
1.2. Dichtungen
1.3. Schließmittel
1.4. Beschläge

5 Brandschutztür

6 Normen, Vorschriften und Zulassung

7 Anforderung - Offenhaltung
1.5. Montage einer Brandschutztür
1.6. Wartung und Instandhaltung von Brandschutztüren

8 Rauchschutztür
1.7. Norm und Vorschriften

9 Notwendigkeit (v)erkannt

10 Fazit

11 Abbildungsverzeichnis

12 Quellen

Zusammenfassung

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Einbau und Einsatz von Feuerschutzabschlüsse. Primär befasst sie sich mit Brandschutztüren und enthält Kernpunkte zu Rauchschutztüren. Zugrunde gelegt werden die unumgänglichen baurechtlichen Anforderungen, die sowohl an Gewerbe als auch an Privat gerichtet sind. Gegenstand der Arbeit ist die Darstellung der Konfrontation sicherheits- und präventionsrelevante Kriterien von Brandschutztüren, die durch technische Richtlinien, Vorschriften und Verordnungen gegeben sind aber dennoch für die Gesellschaft eine Schwierigkeit darstellt. Dabei geht um darum, die Wichtigkeit der Schutzmaßnahme zu erkennen und sich demnach an die Vorschriften zu halten.

Zu Beginn werden die Aspekte und Grundlagen des Brandschutzes dargestellt. Diese umfassen die Erläuterung und das Vorwissen, welches zum Verständnis der Thematik relevant ist. Danach wird auf die Brandschutztür in ihrer Eigenschaft und Aufbau eingegangen. Anschließend wird die Funktionalität von Rauchschutztüren kurz dargestellt. Daran schließt sich die Wichtigkeit der Eigenschaften von Brand-, als auch Rauchschutz.

Türen müssen für Sicherheit sorgen. Deshalb werden sie, wenn sie genutzt werden, meist abgeschlossen und verriegelt. Aufgrund der Angst vor Feuerausbrüche haben einige Türen Anforderungen, die sich erfüllen müssen. Diese Türen werden Brandschutztüren genannt. Sie sind in ihre Bedeutsamkeit sehr förderlich, sodass sie sogar ausgewiesen werden müssen, wie z.B. auf Rettungsweg-Schildern.

Allerdings ist die Bezeichnung ‚Brandschutztür‘ eher Umgangssprache und ist „[...] weder genormt noch sagt er etwas Konkretes über die Leistungsfähigkeit einer Tür im Brandfall aus.“ [1]

Aus derlei Gründen müssen Feuerschutzabschlüsse, hier „Brandschutztüren“, in ihrer Funktion bauordnungsrechtlich von allen anderen Türen, wie Mehrzwecktüren oder Fahrschachttüren, klar unterschieden werden. Da Brandschutztüren oft an Fluchtwegen zu finden sind, werden sie meist rauchdicht ausgestattet, sodass sie die Ausdehnung von Qualm abwenden. Zudem sind sie immer geschlossen zu halten, damit ihre Funktionsfähigkeit erhalten bleibt. Allerdings müssen Brandschutztüren nicht rauchdicht sein, sondern nur den Feuerwiderstand erfüllen.

Darauf aufbauend möchte diese Arbeit den Wert von Brandschutztüren in ihrem Umfang und Wirkungsgrad darstellen. Beispiele für den hohen Stellenwert der These ist der Brand des Grennfell Tower am 14. Juni 2017 in London, Großbritannien und die vorsorgliche Evakuierung des Hochhauses in Dortmund, Deutschland, aufgrund von Brandschutzmängeln, als auch die eingeschränkte Gestaltung von Brandschutztüren für Benutzer.

Es stellt sich die Frage ob Brandkatastrophen und Unfälle erst entstehen müssen, bevor ordnungsgerechte Einbau mit dem Brandschutz harmonisiert.

Einleitung

Der Brandschutz soll sowohl vorbeugend als auch abwehrend sein.

Mit vorbeugend gemeint sind, der bauliche Brandschutz, analagentechnische Brandschutz und auch der organisatorische Brandschutz.

Der bauliche Brandschutz meint alle Handlungen des Brandschutzes. Diese sind die Maßnahmen, die in Interaktion mit der Entstehung bzw. Aufbau oder der Umgestaltung von baulichen Anlagen erreicht werden müssen.

Der anlagentechnischen Brandschutz beinhaltet den ‚Brandschutz in der Technischen Gebäudeausrüstung‘ und den ‚Brandschutz durch technische Einrichtungen und Anlagen‘.

Der Brandschutz in der Technischen Gebäudeausrüstung schützt die technischen Anlagen in Gebäuden – diese sind die bauliche oder anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen, wie Unterdecken mit Feuerwiderstand, Rauchansaugsysteme, Brandschutzklappen, etc. Der Brandschutz durch die technischen Einrichtungen und Anlagen betrifft die vorbeugende Maßnahmen, wie Alarmierung, Brandlöschung, Begrenzung der Brandausbreitung, etc.

Dazu zählen auch Brandschutztüren.

Diese technischen Anlagen sorgen dafür, dass ungeplante Beschränkungen der Benutzung unterbunden oder verringert werden.

Der bauliche und anlagentechnische Brandschutz werden durch den organisatorische Brandschutz ausgeweitet. Die beinhaltet die Instandhaltung, Wartung, Kennzeichnung und Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen, etc.

Mit abwehrend gemeint sind, alle passiven und aktiven Schritte bzw. Methoden, die durch die Feuerwehr vor und bei der Entstehung des Brandes vorgenommen werden, die zur Reduzierung der Schäden, wie giftige Gase in der Umwelt, dienen.

Im Großen und Ganzen geht es darum national-amtlich geregelte Schutzziele zu finden, die der Allgemeinheit dienen oder den direkten Benutzer einer baulichen Anlage zusteht. Durch Gesetze, Vorschriften und Richtlinien wird dies erreicht.

In der Musterbauordnung (MBO) § 14 Brandschutz ist deshalb festgelegt, dass

„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“ [2]

Dies gilt als erstes Schutzziel.

Funktion

Brandschutztüren haben eine hohe Bedeutung im vorbeugenden Brandschutz. Deshalb ist die ausführliche Planung, Betrieb und Einbau von Brandschutztüren in den Vorschriften streng geregelt. Brandausbreitung ist beispielsweise durch die Anordnung von Gebäuden in Brandabschnitte und durch raumabschließende Baukomponenten mit Widerstand gegen Feuer und oder Rauch, wie etwa Wände, Decken, Türen, gesichert.

Feuerschutzabschlüsse, wie etwa Brandschutztüren, sind weitgehend in Öffnungsbereichen, in denen sich Trennwände und Brandwände befinden, notwendig. Sie dienen effektiv der temporären brandschutztechnischen Schließung der Öffnung in einer Wand. Hierbei sind sie nicht mit einer Mehrzwecktür zu vergleichen, da sie hinsichtlich ihrer Ausführung und weiteren Bestandteile Feuer sowie Rauchbeständig sind. Außerdem können sie Wärme- und Schallschutz Eigenschaften aufweisen.

Ihre Aufgabe besteht also darin den Zugang für Feuer im Brandfall beständig abzuwenden. Außerdem haben sie die Fähigkeit im eingebauten und geschlossenen Zustand im Falle eines Brandes, Flammen, heiße Brandgase und Rauch standzuhalten. Die Türen werden selbstschließend entwickelt. Existenziell wichtig ist also, dass sie durchgehend geschlossen zu halten sind, abgesehen von der Zeit, in der sie dem Durchtritt dienen.

Ausschlaggebend für die Errichtung einer Brandschutztür ist das Baumaterial der Wand, denn dieses muss für die Anfertigung der Tür geeignet und zugelassen sein. Brandschutztüren finden ihren Einsatz, an denen die Landesbauordnung bzw. die Sonderbauvorschriften, geeignete Orte vorsehen. Denn in Deutschland schreiben die Bundesländer ihre eigenen Bauordnungen vor. Für entsprechenden Errichtung einer Brandschutztür muss mit dem befugten Bauamt des jeweiligen Landes ein Dialog stattfinden.

Den größtmöglichen Schutz für Leben und Wertgegenstände ermöglichen Brandschutztüren. Auf diese Weise sind besondere Bereiche, wie Serverräume, Labore und auch Bereiche, die dem weiteren Schutz dienen, wie etwa Treppenhäuser und Fluchtwege, geschützt.

Am häufigsten findet man Brandschutztüren in Fluren mit einer Länge von mindestens 30 Metern. Gedeckte Vorkehrungen im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes wird besonders in Gebäuden mit hohem Publikumsverkehr getroffen sowie in Gebäuden in denen alte, kranke oder auch behinderte Menschen leben. Weiterhin finden sie Einsatz in öffentlichen Gebäuden, wie Schulen, Hotels, Banken. In Notausgängen, in hohen Gebäuden, die hohe Treppenhäuser haben, sowie in Brandwänden, die Privathäuser von Gewerbebauten trennen, und auch in Heizungskellern.

Bestandteil und Aufbau

Brandschutztüren bestehen aus Türzarge, Türblatt und Beschlägen. Es gibt sie aus Stahl, Aluminium, Holz und auch als eine Mischung dieser Materialien. Auch Teilelemente können aus brandbeständigem Glas hergestellt werden.

Die Stahltüren der Brandschutztüren sind meist aus Stahlblech hergestellt und mit nicht brennbarem Material, wie Kalziumsilikat, Mineralwolle oder Mineralfaserplatten gefüllt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 – Brandschutztüren in diversen Varianten Stahlblech [Teckentrup], Metallrohrrahmen mit Glaseinsatz [Hörmann], Holz [Novoferm] [3]

Für den Fall von entstehendem Druck bei Feuer, ist dem Druck entgegenzuwirken. Mithilfe des Schlosses und den Bolzen, die sich an der Bandseite des Türblattes befinden, verschließt sich das Türblatt dabei in der Zarge.

Zargen und Befestigungen

Die Zarge einer Brandschutztür muss zwingend nach Vorschrift montiert sein. Die Auswahl der Zargen bzw. Türrahmen werden entsprechend der Anforderung und Eigenschaft der Wand für den geplanten Ausbau der Tür erlesen.

Auswählbar sind die Zargen aus verschiedenen Elemente, wie Stahl, Edelstahl, Aluminium und Holz – diese müssen bei der Auswahl eine Verflechtung mit der Wandart (Beton, Mauerwerk, etc.) haben.

Dichtungen

Brandschutztüren sind gegen Zugluft verdichtet und sind zudem gegenüber Feuer- bzw. Rauchschutz abgedichtet. Zwischen der Zarge und dem Türblatt befindet sich eine umlaufende Dichtung, die vor Rauch schützt.

Bei der Auswahl des Abdichtungsmaterials ist zwingend darauf zu achten, dass diese Hitze standhalten können und sich nicht ausdehnen.

Schließmittel

Der Schließvorgang muss aus eigener Kraft der Brandschutztür selbstständig entstehen. Ausgeführt wird dieser Vorgang mittels sog. Federbänder, dessen Feder bei der Türöffnung im Band bzw. Scharnier gespannt wird. Diese Spannung drückt die Tür wieder zu. Für größere Brandschutztürflügel werden Türschließer benötigt. Hier ist der Kraftaufwand höher, da die Türflügel hydraulisch arbeiten. Der Schließvorgang funktioniert mithilfe eines Öldrucks. Er wird bei der Türöffnung im Türschließer aufgebaut.

Die Türschließer werden in Oben- und Bodentürschließer, aufgrund ihres Montageorts, unterteilt. Die Obentürschließer (OTS) wird oberhalb montiert und die Bodentürschließer (BTS) in einer kleinen Grube unterhalb der Tür.

Bei zweiflügeligen Türen muss sich der Eigentümer vergewissern, dass die Türflügel ordnungsgemäß verschließbar sind. Dafür muss darauf geachtet werden, dass ein Schließfolgeregler eingebaut wird – das sorgt dafür, dass der „Standflügel“ (der seltener gebrauchte Flügel der zweiflügeligen Tür, dessen Öffnung nur in besonderen Situationen, wie z.B. für das Transportieren breiterer Gegenstände, notwendig ist) vor dem „Gangflügel“ (der als erstes öffnende und einzig benutzte Flügel einer zweiflügeligen Tür) schließt. So ist sichergestellt, dass die Türflügel verriegelt sind und so wird ein Verkeilen der Türblätter verhindert.

Beschläge

Die Beschläge sind sowohl für die Funktion der Brandschutztüren als auch für ihre Qualifikationen wichtig. Dazu gehören, die Dichtungen, Türschließer, Bänder bzw.

Scharniere, das Schloss, das die Gangflügel im Standflügel verschließen lässt, die Profilzylinder bzw. Blindzylinder, die für die Dichtheit des Schlosses sorgen. Die Griffe, die bei der Entriegelung helfen sowie die Treibriegel, die die Verriegelung des Gangflügel veranlasst.

Zudem können weitere Aufsätze wie, Feststellanlagen, Anti-Panik-Schlösser, Alarmanalgenkontakte und E-Öffner verbaut werden.

[...]

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Brandschutztüren. Sicherheits- und präventionsrelevante Kriterien sowie baurechtliche Anforderungen
Hochschule
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Veranstaltung
Studium: Facility Management
Note
2,0
Autor
Jahr
2018
Seiten
25
Katalognummer
V1147447
ISBN (eBook)
9783346527158
ISBN (Buch)
9783346527165
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rauchschutztüren, baulicher Brandschutz, anlagentechnischer Brandschutz, organisatorische Brandschutz, Flucht- und Rettungswegen, Schutzziele, Bauliche Anlagen, Brandausbreitung, Löscharbeiten, Rauchbeständig, Feuerschutzabschluss
Arbeit zitieren
Misturat Anifowose (Autor:in), 2018, Brandschutztüren. Sicherheits- und präventionsrelevante Kriterien sowie baurechtliche Anforderungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1147447

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