Im folgenden Dokument erarbeite ich Portfolioeinträge zu den einzelnen Lehrveranstaltungen und damit verbundenen Prüfungsaufgaben. Jede Lehrveranstaltung hat seine eigene in sich geschlossene Prüfungsaufgabe beziehungsweise Prüfungsleistung.
Teil eins: Strafrecht in der Sozialen Arbeit I: Diese Lehrveranstaltung war untergliedert in das allgemeine Strafrecht und in das Strafvollzugsrecht.
Teil zwei: Strafrecht in der Sozialen Arbeit I: Wie oben erwähnt ist diese Lehrveranstaltung in zwei Teile unterteilt.
Teil drei: Strafrecht in der Sozialen Arbeit II: Hier wurde sich explizit mit dem Jugendstrafrecht beschäftigt.
Teil vier: Beratung in Zwangskontexten: Diese Lehrveranstaltung beschäftigte sich mit Beratungssituationen innerhalb von Abhängigkeitssituationen und Zwangskontexten (zb. JVA Wärter und Gefangener).
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Moduleinleitung
2. Je ein Eintrag aus den vier Lehrveranstaltungen des Moduls
2.1. Prof. Dr. S. – Jugendstrafrecht
2.1.1. Einleitung
2.1.2. Was ist Erziehung, wozu dient Sie?
2.1.3. Was ist Strafe, wozu dient Sie?
2.1.4. Der Erziehungsgedanke im JGG – Ein eigenes Strafrecht für Jugendliche
2.1.5. Kritische Würdigung des JGG Ist ein gesondertes Jugendstrafrecht nötig?
2.1.6. Fazit
2.2. Ass. Jur. S. H. B.A – Strafvollzugsrecht
2.2.1. Aufgabe 1
2.2.2. Aufgabe 2
2.3. Frau St. – Beratung in Zwangskontexten
2.3.1. Aufgabe 1
2.3.2. Aufgabe 2a
2.3.3. Aufgabe 2b
2.3.4. Aufgabe 3
2.4. Prof. Dr. F. – Strafrecht
2.4.1. Hat Sandra sich Strafbar gemacht?
2.4.2 Aufgabe B: Verknüpfung des Wissens über die einzelnen Bereiche mit der Sozialen Arbeit und dem Fall
3. Abschlussreflektion
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Ziel dieser Arbeit ist es, die erworbenen kriminologischen und strafrechtlichen Kenntnisse aus dem Modul M10A auf konkrete Praxisfälle der Sozialen Arbeit anzuwenden, dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen wie das Jugendgerichtsgesetz (JGG) und das Strafvollzugsrecht zu analysieren sowie professionelle Beratungsstrategien in Zwangskontexten zu reflektieren.
- Grundlagen des Jugendstrafrechts und der Erziehungsgedanke
- Strafvollzugsrechtliche Fragestellungen und Resozialisierungsansätze
- Beratungsmethodik in Zwangskontexten unter Berücksichtigung von Widerständen
- Strafrechtliche Bewertung von Handlungen in der Sozialen Arbeit
- Reflektion der eigenen Rolle als professionelle Fachkraft
Auszug aus dem Buch
2.1.4 Der Erziehungsgedanke im JGG – Ein eigenes Strafrecht für Jugendliche
In der Entwicklung der Jugendlichen wird ein gewisser Reifeprozess bzw. eine Identitätsbildung durchlaufen, um sich den gesellschaftlichen Anforderungen erfolgreich zu stellen. Es ist die Übergangsphase der Kindheit zum Erwachsensein (vgl. Moser, S.25). Sie sind in ihrer Pubertät und darüber hinaus oftmals sehr sprunghaft im Entscheidungen treffen, weil ihnen noch gewisse Handlungsmuster und Wissen fehlen. Dies kann dem zugrunde liegen, dass sie immer wieder vor neue Herausforderungen und ihnen unbekannte Situationen gestellt werden. Dieser Bewältigungsprozess von neuen Herausforderungen kann zu einer hohen psychischen Belastung für den Jugendlichen führen und damit verbunden zu leichtsinnigem und von mangelnder Reife geprägtem Handeln.
Die Beeinflussung durch Peergroups ist im Jugendalter zudem auch von großer Bedeutung. Der Jugendliche fühlt sich mit der Peergroup verbunden und auf Augenhöhe, sodass die Beeinflussung eine tragende Rolle im Entwicklungsprozess und Entscheidungsprozess spielt (vgl. Ecarius und Eulenbach: 2012, S. 174). Zum Beispiel kann der Jugendliche, um sich zugehörig zur Gruppe zu fühlen, sogenannte „Mutproben“ erfüllen und dadurch ggf. weitere Konsequenzen nicht abschätzen. Dieses leichtsinnige, von mangelnder Reife geprägte Handeln, führt in gewissen Situationen dazu, dass der Jugendliche sich den Konsequenzen nicht bewusst ist und leicht in die Straffälligkeit kommt.
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG), welches erstmalig 1923 unter dem Namen Reichsjugendgerichtsgesetz in Deutschland eingeführt wurde (vgl. Thole, S. 101), beschäftigt sich mit Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren (vgl. §1 Abs. 2 JGG) und unter bestimmten Voraussetzungen mit Heranwachsenden im Alter von 18 bis 21 Jahren (vgl. § 1 Abs. 2 JGG), die delinquent wurden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Allgemeine Moduleinleitung: Einleitung in die vier Teilbereiche des Moduls M10A und Erläuterung der Prüfungsstruktur.
2. Je ein Eintrag aus den vier Lehrveranstaltungen des Moduls: Detaillierte Bearbeitung der inhaltlichen Schwerpunkte Jugendstrafrecht, Strafvollzugsrecht, Beratung in Zwangskontexten und Strafrecht anhand von Fallbeispielen.
3. Abschlussreflektion: Zusammenfassende Betrachtung der Lernergebnisse und der wechselseitigen Vernetzung der erlernten Wissensbereiche für die Praxis der Sozialen Arbeit.
Schlüsselwörter
Jugendstrafrecht, Strafvollzug, Soziale Arbeit, Beratung, Zwangskontext, Resozialisierung, Neutralisierungstechniken, JGG, StGB, Erziehung, Garantenstellung, Fallarbeit, Jugendgerichtshilfe, Delinquenz, Rechtssicherheit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit umfasst die Portfolio-Einträge zu den Inhalten des Moduls „Recht und Beratung in der Straffälligenhilfe“ und verknüpft theoretische Rechtskenntnisse mit der praktischen Anwendung in der Sozialen Arbeit.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Arbeit behandelt schwerpunktmäßig das Jugendstrafrecht, das Strafvollzugsrecht, die kriminologische Theorie der Neutralisierung sowie Beratungsmethoden in schwierigen Arbeitskontexten.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsleistung?
Ziel ist die kritische Auseinandersetzung mit der eigenen professionellen Rolle und die Fähigkeit, rechtliche Fallstricke in der Sozialen Arbeit, insbesondere im Bereich der Garantenstellung, sicher zu identifizieren.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Fallprüfung, kriminologische Theorien wie die Neutralisierungstechniken von Sykes und Matza sowie systemische Beratungsmethoden nach Rogers und de Shazer.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert konkrete Fallbeispiele, darunter die Zulässigkeit von Besuchen in der JVA, die strafrechtliche Bewertung von Handlungen in der Jugendhilfe und die Anwendung beratender Grundhaltungen bei unmotivierten Klienten.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Resozialisierung, Erziehungsgedanke, Garantenpflicht, Neutralisierungstechniken, Kindeswohl und systemische Beratung.
Wie bewertet die Autorin den "Warnschussarrest" nach § 16a JGG?
Die Autorin sieht den Warnschussarrest kritisch, da Studien kaum positive Effekte auf die Rückfallquoten belegen und der erzieherische Bezug durch die zeitliche Distanz zwischen Tat und Arrest oft verloren geht.
Wie sollte eine Sozialarbeiterin mit Neutralisierungstechniken von Klienten umgehen?
Die Autorin empfiehlt eine ressourcenorientierte, nicht-besserwisserische Grundhaltung, bei der die Beraterin die Techniken als Schutzmechanismen erkennt, ohne sich in eine oberflächliche Kategorisierung verleiten zu lassen.
- Arbeit zitieren
- Sabrina Müller (Autor:in), 2018, Recht und Beratung in der Straffälligenhilfe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1148254