Diese Zusammenfassung soll einen guten Überblick über die Halbjahre 11/1 und 12/1 im Fach Geschichte geben und eignet sich sehr gut für die bayrische Abiturvorbereitung. In Stichpunkten werden die Ständegesellschaft, die Aufklärung, die französische Revolution, die Märzrevolution, Bismarck, nationale Fremd- und Selbstbilder am Beispiel des deutsch-französischen Verhältnisses sowie der Vertrag von Locarno.
Inhaltsverzeichnis
1. Geschichte Halbjahr 11/1
Ständetreppe
Stand/Stände
Merkmale der Ständegesellschaft
Stände
Muster politisch – sozialer Ordnung auf dem Land
Reichsstadt – Beispiel an Augsburg
Vorindustrielle Arbeitswelten
Familiengemeinschaften und Geschlechterrollen in der Ständegesellschaft
Soziale Sicherheit in der Ständegesellschaft
Grundlinien der Bevölkerungsentwicklung vom 15. – 18. Jahrhundert
2. Geschichte Halbjahr 12/1
Aufklärung
Mythen der Nationen Arminius – „Gründungsväter der Deutschen“
Moderne Nationsvorstellungen seit der franz. Revolution
1848/1849 Märzrevolution
Bismarck’s Radikale Politik
Nationale Fremd und Selbstbilder am Beispiel des dt. – franz. Verhältnisses
Vertrag von Locarno
2. Weltkrieg
Europäische Integration nach 1945 und die dt. franz. Aussöhnung
1. Geschichte Halbjahr 11/1
Ständetreppe
Papst
Kaiser König
Kardinal Herzog
Kurfürst Graf
Bischof Freiherr
Edelmann Bürger
Bauer Soldat
Kind Narr
Stand/Stände
Gesellschaftliche Großgruppen unterscheiden sich durch:
- Eigenes Recht
- Einkommensart
- Politische Stellung
- Lebensführung und Ansehen
- prägten die Gesellschaftsordnung
Im Mittelalter Unterscheidung zwischen:
- Geistlichkeit (Klerus)
- Adel
- Bürger
- Bauern
- Unterständische Schichten
Unterscheidung in der FZ:
- Körperschaften zur Wahrnehmung politischer Rechte
- Steuerbewilligungen
- Vetretungsorganisationen: Landtag/Reichstag
- Adel
- Klerus
- Vertreter der Städte
- Vertreter der Bauern (eher selten)
Menschen in der Ständegesellschaft
Merkmale der Ständegesellschaft
Frühen Neuzeit (16.-18. Jh.)
- Gesellschaft = Ständegesellschaft
- Geburt u. Recht bestimmen sozialen Ort des Einzelnen
- In Stand hineingeboren für gesamtes Leben
- Kleiderordnung muss standesgemäß sein
Vom Stand hängt sozialer Wert und die Pflichten und Aufgaben ab
Stände = Lebensgemeinschaften mit gleichen politischen und sozialen Rechten
Soziale Rangordnung
- Hierarchie
- nicht starr, soziale Auf und Abstieg möglich
Die Kenntnis der Normen und Werte bot Sicherheit und Auskommen
- Überlebenschancen in damaliger Welt
Normsetzende Instanzen waren Kirche und Staat bzw. Fürst mit Verwaltung und Justiz
- wirkte sozial disziplinierend
- diente Durchsetzung von Machtansprüchen der Fürsten
Policeyordnungen
- Definieren Rechte und Pflichten der Untertanen
- Bereiche
- Ehe und Familie
- Eigentum und Boden
- Handel
- Gewerbe
- Berufswelt und Arbeitswesen
- Kirche und Frömmigkeit
- regelten nahezu das gesamte Alltagsleben
Stände
Klerus
An der Spitze der Klerus à Geistliche (Funktionsstand)
Abstufungen:
- Kardinäle
- Erzbischöfe
- Bischöfe
- Äbte
- Niedrige Landgeistlichkeit:
- Dorfpfarrer
- Mönche
- Nonnen
Klerus = kein Geburtsstand, sondern religiöse Berufung oder theoretische Ausbildung
Aufgaben:
- Soziale Versorgung von Söhnen und Töchtern aus adligen Häusern
- Sonst Verarmung
- Unterbringung bei kirchlichen Stellen und in Klöstern
Adel
Zentrale Herrschaftspositionen
Höchster Rang - politische Macht in europäischen Staaten
Bsp: Hohenzoller in Preußen, Habsburger in Spanien und Österreich, Wittelsbacher (Bayern)
Abstufungen:
- Herzöge
- Grafen
- Ritterschaftlicher Landadel
- Merkmale des Standes aber Vermögen und Lebensweise bäuerlich
Adliger Stand = Herrenstand
- Herrschaft über Güter und Menschen die sich bewirtschaften
- Er musste keine Steuern zahlen
- Hatte viele Vorteile: Jagdrecht und Aufenthalt bei Hof
Bürger
= keine formellen Vorrechte
- Alle Menschen mit Bürgerrechten und alle Stadtbewohner
Abstufungen:
- Hohe Patrizier
- Kleinbürgertum à Handwerker, Gewerbetreibende
- Städtische Arme à keine Steuern aber kein geregeltes Einkommen
Bauern
- Bäuerliche Großgrundbesitzer à Leibeigener eines adligen Herren
- Kleinbauern
- Landarbeiter
- Heuerlinge
- Tagelöhner
- Handlanger
Alle auf engem Raum
- Konflikt im 18. Jh. zwischen Bauern und zahlreich werdender Landlosen
Unterschichten:
- Bettler
- Vaganten
- aus Ständegesellschaft ausgegrenzt und kriminalisiert à Unter oder aufständische Gruppen
Juden
Vom Mittelalter bis Ende 11. Jh. ungestörtes Leben
Religiöse Vorurteile
Soziale Ängste
Wirtschaftliche Krisen
- Ressentiments
- fanatischer Anitjudaismus
- Verfolgungen
- Verleumdet als Christusmörder
Ende Mittelalter:
- sie wurden aus fast allen dt. Städten und größeren Territorien vertrieben
- Ausgewandert
- Zuflucht in ritterschaftliche Gebiete
- Abdrängung in Gettos
- Rechtliche Minderstellung
ABER:
- Große Bedeutung auf Finanz und Kreditmarkt
- „Hofjuden“ an absolutistischen Fürstenhöfen 17. Und 18. Jahrhundert einflussreiche Positionen
Muster politisch – sozialer Ordnung auf dem Land
Dorf und Dorfgemeinde:
70-80% leben auf dem Land
Lebensmittelpunkt - Dorf (Kleine Siedlungen und Einzelhöfe)
Definition:
- Entstanden im Mittelalter
- Unmittelbare Nachbarschaft zu Ackerbau und Viehzucht
- Flächen gehören Bauern persönlich
- Große Flächen - gemeinschaftliche Nutzung
Gemeinschaftlich Genutzte Länder: Allmende
Bauernhöfe gruppiert in einem Kern: Haufendörfer
Jüngere Siedlungsformen:
- Waldhufendörfer
- Kirchspiel
Dorfbewohner:
1. Bauern
2. 2. Handwerker
3. Landarbeiter
Mittelpunkt des Dorfes und Jahresablauf:
- Kirche
- Übt soziale Kontrolle aus
- Organisation und Überwachung dörfliches Schulwesen
Ländliche Welt Einheit oder Vielfalt:
Vielgestaltigkeit:
- Abwechslungsreiche Siedlungsstruktur
- Bunte Mischung der Dorfbewohner
Bäuerliche Bevölkerung - wirtschaftlich und sozial keine Einheit
Bauern - selten Status des freien Eigentümers - Leibeigenschaft
Anerbenrecht:
- Weitergabe des Hofes an einen Erben - z.B Altbayern
Realteilung:
- Weitergabe unter allen Erbberechtigten aufgeteilt à z.B Schwaben
-
Grundherrschaft:
- Grund und Boden gehörten privilegierten Schichten
- Wohlhabender Bauer konnte nie Grundherr werden
- Kein Adelsstand
- Keine Verfügung über Herrschaft und Gerichtsbarkeit
- Übt Herrschaft über Bauern aus
- Eigentümer verleiht an abhängige Bauern
- Mischform - Eigenwirtschaft der Herren und abh. Bauern
- Anforderung an Bauern - Abgaben und Dienste
Leibeigenschaft:
Mildere Form in Süd und Westdeutschland
- Geld und Naturalabgaben
- Hand und Spanndienste
Harte Form in Ostdeutschland
- Gutsherrschaft
- Entwicklung im 15./16. Jahrhundert
- Erbuntertänigkeit
- Unbeschränkte Frondienste
- Gesindezwang der Kinder
- Verbot der Freizügigkeit
Heiraten der Leibeigenen war genehmigungspflichtig
- Abschaffung der Leibeigenschaft in Deutschland 18. Jahrhundert
Reichsstadt – Beispiel an Augsburg
Muster politisch – sozialer Ordnung in der Stadt
Reichsstädte des Hl. Römischen Reiches Deutscher Nation (15. Jh.):
- Außer Kaiser kein Herr darüber à Königreich übergeordnet
- Kaiser nimmt Einfluss auf innere Belange
- Stadt bestimmt politisch- soziale Angelegenheiten selbst
- Besondere Autonomierechte
- Reichsunmittelbare Kommune erheben Steuern
- Eigene Verwaltung errichten
- Gesetze erlassen
- Gerichts und Wehrhoheit
- Konnten Bündnisse eingehen
Nach 1806:
Legstädte:
- neben Frankfurt, Regensburg und Leipzig
- Stadt finanziert Reichssteuern vor
- Vergibt direkt Kredite an Kaiser
- Dadurch Mitspracherecht bei Entscheidungen über die Stadt
- Einfluss nahm nach 30-jährigen Krieg ab à Wirtschaftsprobleme
Reichstage:
= Ständeversammlung des Hl. Römischen Reiches
- Politische Bedeutung für Augsburg, Worms, Speyer, Nürnberg im 16. Jahrhundert bis 1 Hälfte 17. Jh.
- Seit 1633 tagten Reichsstände als Gesandtenkongress „Immer währender Reichstag“ in Regensburg
Residenzstädte:
- Frühe Neuzeit à Reichsstädte verlieren an Gewicht
- Steigen zu Hauptstädten der Fürstentümer auf
- Politische Entscheidungen
- Konzentration von Bürokratie
- Garnisonen
- Kulturelle Einrichtungen
- Akademien
- Universitäten, Theater
- Augsburg System verlor an Zustimmung à München, Würzburg, Bamberg, Wien etc. wurden immer mehr beliebter
- Gewinner des frühneuzeitlichen Strukturwandels der Städtelandschaft
Landesfürstentum / Landsherrschaft:
- Herrschaft über ein fest umrissenes Gebiet à Territorium
Bewohner waren Landesherrn unterworfen
Ausbau der Herrschaft - durchsetzen gegen benachbarte Landesherrn
Territorialstaat:
- Zentrale Behörden
- Geschlossenes Staatsgebiet
- Einheitliches Staatsvolk
Beginn im spätmittelalterlichen Deutschland in den Landesfürstentümern wie Bayern,Württemberg
Frühmoderner Staat – ohne Demokratie:
- Entstehung mit Stärkung der Landesherrn in den Territorien des Reiches
- Aufstieg fürstlichen Absolutismus
- Aufbau zentrale Landesverwaltung
- Vereinheitlichung Gerichts- und Steuerwesen
- Zentralisiert und durchorganisiert
- Einheitliche Staatsgewalt mit funktionierender Verwaltung
- Innerstaatlicher Frieden
- Lenkung von Wirtschaft und Gesellschaft
- Staatsbürger keine Beteiligung an politischem Geschehen
Gesellschaftliches Leben:
- Einzelne in Gruppen eingebunden
- Unterscheidung durch Rechte und Pflichten
- Jede Gruppe besaß Eigenleben
An Spitze politisch – sozialer Hierarchie
Stadtadel – Patriziat
- Selbstbewusste „Alte Geschlechter“ à Honoratioren
- Städtische Ämter
- Politische und wirtschaftliche Macht
Führungsschicht- hohe Kleriker
Tonangebende Ehrbarkeit - Kaufmannschaft, hohe Beamte, Akademiker
Mittelschicht - politisch machtlos
- Handwerk
- Kleinkaufleute
- Mittlere beamte
- Angestellte d. Stadt (Lehrer, Gerichtsdiener)
Unterschicht - Lohnarbeiter, Fuhrleute, unehrliche Berufe (Henker, Abdecker, Totengräber)
Religion:
- Mehrheit Protestanten
- Minderheit Katholiken
- Heftige innerstädtische Konflikte
- Religionskrieg
- Westfälischer Frieden 1648 regelte Zusammenleben, politisch und gesellschaftlich der versch. Konfessionen
Finanz und Handelsmetropole:
15-17. Jahrhundert wichtigster Finanzplatz: Ausgsburg + Handelszentrum Mitteleuropa
- Wirtschaftliche Hauptstadt dank Handelshäuser der Welser und Fugger
- Erfolgreiche frühkapitalistische Unternehmer
- Sowohl Waren als auch Bank und Wechselgeschäfte
- Beteiligung an Bergwerken à Handel mit Kupfer und Silber
Fugger pflegten eine Enge Beziehung zu Politik
Ablasshandel:
- Volk kauft Ablasszettel
- Kirche verspricht Erlass von Sünden und Erlangung Gnade Christi
Blütezeitende 17. Jahrhundert
- Verlagerung Handel vom Mittelmeer in atlantischen Raum
- Augsburg nicht mehr Zentrum, sondern Peripherie
- Dreißigjähriger Krieg (1618-1648)
- Demographische und wirtschaftliche Folgen
Vorindustrielle Arbeitswelten
Subsistenzwirtschaft:
- Engl = Versorgung
- Produktion für Selbstversorgung
Bauern und Handwerker für größere lokale und regionale Märkte
- Wirtschaftsform in agrarisch dominierender vormoderner Gesellschaft
- Ackerbau, Viehzucht für Eigenbedarf
- Verbrauch von Gütern die selbst produziert werden
- Herstellung von Werkzeugen, Kleidung, Saatgut
ZIEL: NICHT produzieren, um Geld anzuhäufen, à sondern Versorgung mit Lebensnotwendigem
Zünfte:
Frühe Neuzeit - Handwerk organisiert in Zünfte
Handwerker einer Berufsgruppe waren in einer Zunft
Oder mehrere Berufsgruppen - Zunft
- Zünfte mit politischer Bedeutung
- Politische Gliederung der Bürgerschaft
- Danach berufliche Selbstorganisation d. Handels
- Regelten gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben
Vorschreiben von Produktionsformen
Arbeitsorganisationen
Religiöses und gesellschaftliches Verhalten
- Umfassende soziale Kontrolle ab Ausbildungsbeginn
Ausbildung im Handwerk erforderte Nachweis über eheliche und ehrliche Herkunft
Unehrliche Berufe:
- Abdecker, Henker, Straßenkehrer, Totengräber, Kloakenreiniger
- Unterschiede nach Regionen
- Verurteilung zu Schandstrafe
- Unmoralischer Lebenswandel
- Uneheliche Geburt
Zünfte zu Wirtschaftsethik verpflichtet
- Kein individuelles Gewinnstreben
- Gerechte Aufteilung zur Verfügung stehender Arbeit
- Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage
- Beschränkte Anzahl an Meistern, Gesellen und Lehrlingen pro Zunft
- Bekämpfung außerzünftiger Konkurrenz (à Gewerbetreibende, die keiner Zunft angehören werden, verklagt)
[...]
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