Leipzig unter Belagerung. Die Wirkungen des kleinen Belagerungszustands zu Zeiten der Sozialistengesetze am Beispiel der Stadt Leipzig


Hausarbeit, 2021

25 Seiten, Note: 1.3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung

2. Beschaffenheit des Sozialistengesetzes und Unterschied zum qualifizierten Belagerungszustand

3. Zustand der SAP vor der Verhängung des kleinen Belagerungszustandes über Leipzig
3.1 Direkte Auswirkungen des Gesetzes
3.2 Der Sozialdemokrat
3.3 Parteitag von Wyden
3.4 Warum Leipzig

4. Anwendung des § 28
4.1. Ausweisungen
4.2.Landesgesetze
4.3.Politische Polizei

5. Gegenmaßnahmen der SAP
5.1. Direkte Reaktion auf die Verhängung des §28 über Leipzig
5.2.Organisation und Gegenmaßnahmen der SAP

6. Wahlen 1881
6.1. Ergänzungswahlen zum sächsischen Landtag
6.2. Vorbereitung auf die Reichstagswahlen 1881
6.3. Ergebnisse der Reichstagwahlen 1881

7. Auswertung des Leipziger Tagesblatt und Anzeigers

8. Schlussbetrachtung

9.Literatur:

10. Quellen:

11. Internetquellen

1. Einleitung

Ausnahmegesetze und Sondergesetze, welche die freiheitlichen Grundrechte der Bürger in einem Staat einschränken, benötigen einen Auslöser, welcher dem Gesetzgeber als Begründung dient, um seine Politik durchzusetzen. Der Reichstagsbrand von 1933, die Anschläge vom 11. September 2001 und die darauffolgenden Terroranschläge in Madrid und London dienten als solche Auslöser, und auch im Falle der Sozialistengesetze gab es einen Auslöser. Im Jahr 1878 wurde auf den deutschen Kaiser Wilhelm I. ein Attentat verübt, in dessen Folge dem deutschen Reichstag auf Initiative Bismarcks ein Ausnahmegesetzentwurf vorgelegt wurde, der sich gegen die sozialdemokratische Bewegung in Deutschland richtete. Die erste Version des Gesetzes wurde am 24. Mai 1878 vom Reichstag noch abgelehnt, weil die Formulierungen des Gesetzes den bürgerlichen Abgeordneten zu unbestimmt waren. Nachdem jedoch am 2. Juni 1878 ein zweites Attentat auf den Kaiser verübt wurde, bei dem dieser auch verletzt wurde, stimmte der Reichstag am 19. Oktober 1878 dem „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ zu.1 Zuvor wurde in der Folge des zweiten Attentats auf den Kaiser der Reichstag aufgelöst und am 30. Juni 1878 neu gewählt. Ein zentrales Thema des Wahlkampfes war die Gefahr durch die sozialdemokratische Bewegung, und unter dem Eindruck der beiden Attentate auf den Kaiser konnten die Konservativen deutlich an Stimmen gewinnen, wohingegen die SAP, die Nationalliberalen und die Linksliberalen Verluste hinnehmen mussten.2 Dieses 30 Paragrafen umfassende Gesetz ermöglichte ein Verbot von Vereinen, Versammlungen und Druckschriften.3 Die Verbote zielten auf die Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands (SAP), welche erst drei Jahre zuvor in Gothar gegründet wurde und aus einem Zusammenschluss der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (SDAP) und dem Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins (ADAV), der beiden größten sozialistischen Bewegungen dieser Zeit in Deutschland, hervorging.4 Flankiert wurde diese Politik der Verbote ab dem Jahre 1883 durch die Sozialgesetzgebung Bismarcks. Mit dieser versuchte er die Werktätigen von der Sozialdemokratie zu entfremden.5 Besondere Tragweite entfaltete der § 28 des Sozialistengesetzes, der es gestattete, über Ortschaften und Bezirke den sogenannten „kleinen Belagerungszustand“ zu verhängen. Der Paragraf umfasste vier Anordnungen: Die erste Anordnung führte zu einem Verbot von Versammlungen ohne Genehmigung; die zweite zu einem Verbot, Druckschriften auf öffentlichen Plätzen zu verteilen; durch die dritte konnte ein Aufenthaltsverbot ausgesprochen werden und Personen konnten ohne Prüfung durch ein Gericht aus dem Gebiet ausgewiesen werden; die vierte Anordnung beschränkte den Waffenbesitz.6 Von dieser Gesetzgebung waren sechs deutsche Städte betroffen (Berlin, Hamburg und Altona, Leipzig, Frankfurt am Main und Offenbach, Stettin und Sprenberg). Leipzig war für die SAP von großer Bedeutung, da hier der Sitz des Zentralen Unterstützungskomitees war. Dieses auf Initiative von August Bebel, Wilhelm Liebknecht und Wilhelm Hasenclever gegründete Komitee diente der Partei als Zentrale, unterstützte die Ausgewiesenen und ihre Familien und sammelte Geld für eben jene.7 Aufgrund dieser wichtigen Funktionen wurde, nachdem schon über Berlin und Hamburg der kleine Ausnahmezustand verhängt wurde, dieser auch am 27. Juni 1881 über Leipzig verhängt.8

Bei dieser Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, wie sich die Sozialistengesetzgebung und die Verhängung des § 28 über Leipzig auf die dort tätigen Sozialdemokraten auswirkte und welche Meinungen die nationalliberale Presse der Stadt zu diesem Umstand vertrat. Die meiste wissenschaftliche Literatur zu diesem Thema beschäftigt sich mit den Auswirkungen auf die Sozialdemokratie und stammt aus der DDR. Diese wissenschaftlichen Arbeiten sind deutlich von einer ideologischen Prägung durchzogen und sind ganz im Sinne der marxistisch-leninistischen Historiografie verfasst. Gleichwohl enthalten sie zahlreiche wertvolle Quellen und Informationen. Die meiste neuere Literatur beschäftigt sich ebenfalls hauptsächlich mit der Sozialdemokratie, bei dieser steht jedoch ganz die regionale Geschichte, vor allem von westdeutschen Regionen im Vordergrund. Zu erwähnen ist an dieser Stelle noch der Sammelband zur wissenschaftlichen Konferenz 125 Jahre Sozialistengesetze, der einen umfassenden Einblick in zahlreiche Themenfelder liefert. Die Auswirkungen der Gesetze auf die normale Bevölkerung hingegen wurden kaum wissenschaftlich untersucht. Dies kann zum einen an fehlenden Quellen liegen oder an einem allgemeinen Desinteresse, was diese Frage angeht.

Das erste Kapitel dieser Untersuchung wird sich einer genauen Einordnung des Gesetzes widmen. Im nächsten Kapitel werden die Ursachen analysiert, warum über Leipzig der kleine Belagerungszustand verhängt wurde, flankiert durch eine kurze Darstellung des Zustandes der SAP vor der Verhängung des kleinen Belagerungszustandes über Leipzig. Im Zentrum des folgenden Kapitels stehen die Anwendung des § 28 und die ausführenden Organe. Im Anschluss daran werden die Gegenmaßnahmen der SAP und ihrer Mitglieder untersucht, woran sich eine Analyse der Wahlergebnisse des Jahres 1881 anschließt, die aufzeigen soll, wie effektiv die Gesetze waren. Im vorletzten Kapitel erfolgt eine Analyse der Zeitung Leipziger Tagesblatt und Anzeiger, um ein Stimmungsbild über die Gesetze aus dem nationalliberalen Bürgertum der Stadt Leipzig zu erhalten. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich von der Verhängung des Belagerungszustandes über Leipzig bis zu den Wahlen im selben Jahr. Die Ereignisse, welche vorher stattgefunden haben, werden nur soweit behandelt, um eine solide Grundlage für die Untersuchung zu liefern.

Für diese Arbeit wird die Autobiografie von August Bebel als Quelle dienen. Bei dieser Quelle handelt es sich um eine Traditionsquelle, daher ist sie äußerst kritisch zu betrachten. Als weitere Quelle wird die Zeitung Leipziger Tageblatt und Anzeiger herangezogen. Diese Zeitung vertrat eine nationalliberale Grundrichtung und vor allem die Interessen des Handelsbürgertums der Stadt. Außerdem fungierte sie als Amtsblatt des Rates der Stadt Leipzig. Sie kann also als eine Zeitung, die Partei nahm, klassifiziert werden.9 Da Bebel öfters in seiner Autobiografie auf diese Zeitung Bezug nimmt und sie eine nationalliberale Sicht der Dinge wieder gibt, ist für diese Untersuchung von Interesse.

2. Beschaffenheit des Sozialistengesetzes und Unterschied zum qualifizierten Belagerungszustand

Am Anfang dieser Arbeit soll die Frage nach der grundlegenden Beschaffenheit der Sozialistengesetze stehen. Das Gesetz kann als ein Sondergesetz beschrieben werden. Es hatte das Ziel, die Sozialdemokratie und ihr nahestehende politische Vereine und Organisationen unter ein rechtliches Sonderregime zu stellen. Das Gesetz war Teil der Notstandsverfassung, da hierdurch Grundrechte außer Kraft gesetzt werden konnten. Es handelte sich außerdem um ein Zeitgesetz, da es befristet war und regelmäßig verlängert werden musste.10 Die Verbote von Vereinen und Druckschriften lagen in der Zuständigkeit der Landespolizei (§§ 6,8/ §§ 11,13). Ein Beschwerderecht sollte Rechtsbrüche verhindern, jedoch hatte dieses keine aufschiebende Wirkung. Über die Beschwerden entschied eine Reichskommission.11 Diese Reichskommission agierte jedoch in den meisten Fällen nicht als Rechtsschutzinstanz für die betroffenen Sozialdemokraten und ließ der politischen Willkür weiten Raum.12

An dieser Stelle kommt unweigerlich die Frage auf, wie die Sozialistengesetze und hierbei vor allem der § 28, also der „kleine Belagerungszustand“, sich von der anderen Form des legalen Ausnahmerechts, dem Belagerungszustand, unterschieden. Noch im Jahr 1871 wurde ein Reichsgesetz erlassen, welches die Einsatzschwelle gegenüber dem Gesetz von 1851 herabsetzte. Durch diese Änderung konnte jetzt nicht nur bei einer dringenden Gefahr der öffentlichen Sicherheit im Falle von Krieg und Aufruhr, sondern bei jeder Bedrohung der öffentlichen Sicherheit, der Belagerungszustand verhängt werden. Jedoch wurde der qualifizierte Belagerungszustand in der Folge nur in zwei Fällen verhängt (1871 Königshütte/ 1885 Bielefeld). Die militärische Befriedungspolitik wurde zunehmend zu einem außergewöhnlichen Akt und diente der Staatsgewalt mehr als Drohkulisse denn als wirkliches Instrument, um staatliche Maßnahmen im Ausnahmefall durchzusetzen. An die Stelle des Militärs traten jetzt verstärkt die Polizei und Strafrechtsänderungen, wie am Beispiel des Sozialistengesetzes exemplarisch gezeigt werden kann.13

3. Zustand der SAP vor der Verhängung des kleinen Belagerungszustandes über Leipzig

3.1 Direkte Auswirkungen des Gesetzes

Das Gesetz traf keine gefestigte Partei mit einer klaren Struktur. Die SAP verfügte vor dem Inkrafttreten der Sozialistengesetze über keinen Vorstand der Gesamtpartei, jedoch wurde das Zentralwahlkomitee in Hamburg von der Mehrzahl der Genossen als solches wahrgenommen. Allerdings löste dieses sich schon vor dem Inkrafttreten der Gesetze auf. Auch die Presse der Partei wurde hart getroffen, so wurden 23 politische Organe, das Unterhaltungsblatt „Die neue Welt“ und 14 Gewerkschaftsblätter sofort verboten.14 Sozialdemokratische Vereine und Organisationen sowie Gewerkschaften wurden verboten und aufgelöst.15 Das Gesetz raubte der SAP nicht nur ihre Zentralorgane, sondern entzog den Mitgliedern auch die Möglichkeit der politischen Betätigung: Einzige Ausnahme bildeten hier die Rechte der Kandidaten, die für den Reichstag kandidierten.16 Dies führte dazu, dass die Reden der Abgeordneten und ihre Stellungnahmen im Reichstag als einzige legale Möglichkeit für die Partei verblieben, ihre Positionen einer breiten Öffentlichkeit darzulegen.

3.2 Der Sozialdemokrat

Jeglicher offizieller Parteiorgane beraubt, entstanden in der Folgezeit viele illegale Parteiorgane. Diese zeigen eindrücklich den Richtungsstreit auf, in welchem sich die Partei befand. Am 15. Dezember 1878 wurde von Carl Hirsch „Die Laterne“ in Brüssel herausgegeben. Johann Most schuf mit „Die Freiheit“ ein politisches Kampfblatt, welches ausdrücklich revolutionäre Maßnahmen forderte und sich später dem revolutionären Anarchismus zuwandte. Auf der anderen Seite wurde im Juli 1879 in Zürich das „Jahrbuch für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik“ von Karl Höchberg unter dem Pseudonym Dr. Ludwig Richter veröffentlicht. Dieses kritisierte die Sprache und Ausdrucksweise führender Genossen und stellte die These auf, dass durch diese Sprache Leute von Intelligenz und Wissen der Partei fernbleiben würden.17 Dieser inneren Zerstrittenheit der Partei wollten Bebel und Liebknecht mit einem eigenen Parteiorgan entgegentreten. Dieses Organ sollte nicht nur als offizielles Zentralorgan der Partei dienen, sondern auch der Abwehr „ultralinker Pseudorevolutionäre“ und „rechtsopportunistischer Kräfte“.18 Am 28 September 1879 erschien dann in Zürich die erste Ausgabe der Zeitschrift „der Sozialdemokrat“. Sein Vertrieb wurde von Julius Motteler organisiert, welcher zu diesem Zweck die Organisation der „Roten Feldpost“ aufbaute.19 Nachdem Georg Vollmar Ende 1880 seinen Rücktritt als Redakteur erklärte, übernahm Liebknecht seinen Posten. Dieser konnte jedoch wegen einer Gefängnisstrafe sein Amt nicht ausführen, daher vertrat ihn Eduard Bernstein, welcher im Februar 1881 auch offiziell die Leitung übernahm.20

3.3 Parteitag von Wyden

Vom 20. bis 23. August 1880 trafen sich 52 Delegierte und 4 Gäste zum ersten illegalen Parteikongress auf dem Schloss Wyden in der Schweiz. Zentrales Thema war die Auseinandersetzung mit den Sozialistengesetzen. Dieser Parteitag sollte die Richtung der Partei für die kommenden Jahre bestimmen.

[...]


1 Vgl. Thümmler, Heinzpeter: Sozialistengesetz §28. Ausweisungen und Ausgewiesene 1878-1890. Vaduz/Liechtenstein, 1979, S.13.

2 Vgl. Hering, Rhainer: Das Sozialistengesetz und der Überwachungsstaat. Die Politische Polizei in Hamburg. In: 125 Jahre Sozialistengesetz. Beiträge der öffentlichen wissenschaftlichen Konferenz vom 28-30. November 2003 in Kiel. Beutin, Heidi u.a. (Hrsg.). Frankfurt am Main, 2004, S.102.

3 Vgl. Berndt, Helga: Eine Dokumentation zum 100. Jahrestag des Soziallistengesetzes (1878-1890). Vaduz/Liechtenstein, 1979, S.10.

4 Vgl.Thümmler,1979, S.9.

5 Vgl. Resch, Stephan: Das Sozialistengesetz in Bayern 1878-1890. Düsseldorf, 2012, S.104f.

6 Vgl.Thümmler,1979, S.26f.

7 Vgl. Berndt,1979, S.21.

8 Vgl. ebd. S.11.

9 Vgl. Stöber, Rudolf: Deutsche Pressegeschichte. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. Konstanz, 2014, S.228.

10 Vgl. Böttcher, Hans-Ernst: Das Recht als Waffe im politischen Kampf. Das Sozialistengesetz unter juristischen Aspekt. In: 125 Jahre Sozialistengesetz. Beiträge der öffentlichen wissenschaftlichen Konferenz vom 28-30. November 2003 in Kiel. Beutin, Heidi u.a. (Hrsg.). Frankfurt am Main, 2004, S.81.

11 Vgl. ebd., S.77.

12 Vgl. Funk, Albrecht: Polizei und Rechtsstaat. Die Entwicklung des staatlichen Gewaltmonopols in Preussen 1848 – 1918. Frankfurt/Main, 1986, S.153.

13 Vgl. ebd. 153ff.

14 Vgl. Mülder, Friedrich: Die Sozialdemokratie im Abwehrkampf gegen das Sozialistengesetz In: 125 Jahre Sozialistengesetz. Beiträge der öffentlichen wissenschaftlichen Konferenz vom 28-30. November 2003 in Kiel. Beutin, Heidi u.a. (Hrsg.). Frankfurt am Main, 2004, S.128f.

15 Vgl.Thümmler,1979, S.14.

16 Vgl. Böttcher, 2004, S.80.

17 Vgl. Mülder, 2004, S.133ff.

18 Vgl. Bartel, Horst/Schröder, Wolfgang/Seeber, Gustav: Das Sozialistengesetz 1878-1890. Illustrierte Geschichte des Kampfes der Arbeiterklasse gegen das Ausnahmegesetz. Berlin (Ost), 1980, S93.

19 Vgl.Thümmler,1979, S.16.

20 Vgl. Mülder, 2004, S136f.

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Leipzig unter Belagerung. Die Wirkungen des kleinen Belagerungszustands zu Zeiten der Sozialistengesetze am Beispiel der Stadt Leipzig
Hochschule
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn  (Institut für Geschichtswissenschaft)
Veranstaltung
Belagerungszustand! Die Erfindung moderner Krisenpolitik im 'langen' 19. Jahrhundert
Note
1.3
Autor
Jahr
2021
Seiten
25
Katalognummer
V1149621
ISBN (eBook)
9783346535290
ISBN (Buch)
9783346535306
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sozialistengesetze, kleiner Belagerungszustand, Leipzig, §28, 1881, SAP, Leipziger Tagesblatt und Anzeigers, Reichstagswahlen 1881, Ausweisungen, Politische Polizei, Parteitag von Wyden, Der Sozialdemokrat, qualifizierten Belagerungszustand
Arbeit zitieren
Daniel Wagner (Autor:in), 2021, Leipzig unter Belagerung. Die Wirkungen des kleinen Belagerungszustands zu Zeiten der Sozialistengesetze am Beispiel der Stadt Leipzig, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1149621

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