Ziel dieser Arbeit ist die Bestimmung und Untersuchung der verschiedenen Maßnahmen bei der Implementierung einer ESG-Strategie sowie deren Auswirkungen auf die Rentabilität eines Investments. Die Forschungsfrage ist im Zuge dieser Untersuchung auf die Feststellung einer signifikant höheren Rendite von SRI-Investments gerichtet. Diese Arbeit soll außerdem zu einem besseren Verständnis des Forschungsgebietes Nachhaltig Investieren beitragen.
Die Verwaltung von Vermögen ist geprägt von der richtigen Auswahl diverser Anlageprodukte am Kapitalmarkt. Dabei streben die Marktteilnehmer unter der Annahme verschiedener Risikoprämissen nach einer höchstmöglichen Rendite. Das seit einigen Jahren stark aufkommende Bewusstsein in der Gesellschaft für ethische Fragen hinsichtlich ökologischer und sozialer Aspekte sorgte für einen regelrechten Umbruch in der Investmentbranche, denn der Großteil der Vermögensverwalter berücksichtigt und integriert nachhaltige Kriterien in den Entscheidungsprozess eines Investments.
Auch viele Unternehmen folgen diesem Beispiel und verankern die Ziele der unternehmerischen Verantwortung in ihren Wirtschaftsaktivitäten. Dabei kann aufgrund des zunehmenden Drucks seitens der Politik und der Gesellschaft keine eindeutig intrinsische Motivierung der nachhaltigen Veränderung nachgewiesen werden. Jedoch resultiert diese Veränderung, unabhängig von der Motivation, in einer neu aufkommenden Schwemme an Finanzprodukten, deren Schwerpunkt in der Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien (ESG-Kriterien) liegt. Social Responsible Investing ist nicht länger nur ein Nischenthema, vielmehr etablieren sich die Ansätze und Strategien zu einem elementaren Bestandteil der Investmentgesellschaften.
Grund dafür ist zudem die erhöhte Variabilität bei der Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie. Durch die unterschiedlichen Screening-Ansätze können die Vermögensverwalter auf ein breites Spektrum im Rahmen ihrer Präferenzen zurückgreifen. Die Erwartungen der Investoren hinsichtlich einer höchstmöglichen Rendite, bei gegebener Risikopräferenz, werden im Zusammenhang mit SRI-Investments kontrovers diskutiert. Dabei besteht die Besorgnis vor möglichen Kosten durch Renditeeinbußen bei der Implementierung einer ESG-Strategie. Entgegen dieser Ansicht wird angeführt, dass die Berücksichtigung von ESG-Faktoren zu einer qualitativ höheren Auswahl von Anlageprodukten führt. Dieser Effekt soll sich positiv auf die langfristige Rendite auswirken.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1. Einleitung
2. Enstehung/Ursprung von „Social Responsible Investing“
2.1 Begriffsabgrenzung „CSR“, „SRI“ und „ESG“
2.2 Entwicklung von SRI Investments
3. Messung von „Social Responsible Investing“
3.1 „ESG“ Kriterien
3.2 Initiativen mit Nachhaltigkeitszielen
3.3 ESG Rating
3.3.1 Bedeutung von Bewertungsmodellen
3.3.2 Anforderungen
4. Investmentansätze mit ESG Fokus
4.1 Passive Ansätze
4.2 Aktive Ansätze
5. Kritische Würdigung der finanziellen Performance zwischen eekonventionellen und „ESG“ Anlagestrategien
5.1. Kontroverse Meinungen in der Theorie
5.2. Studien zur finanziellen Performance von „ESG“-Anlagestrategien
6. Empirische Untersuchung zum Einfluss der „ESG“ Faktoren auf die eefinanzielle Performance
6.1 Methodologie
6.2 Ergebnisse
6.2.1 „light green“ Portfolio
6.2.2 „green“ Portfolio
6.2.3 E - Portfolio
6.2.4 S - Portfolio
6.2.5 G - Portfolio
6.2.5 Zusammenführung der Ergebnisse
7. Fazit
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung
Abbildung 2: Growth of sustainable investing assets by region in local currency 2014-2018
Abbildung 3: Proportion of sustainable investing relative to total managed 2014- 2018
Abbildung 4: Proportion of global sustainable investing assets by region 2018
Abbildung 5: Key Performance Indicators
Abbildung 6: Umweltziele
Abbildung 7: „DNSH“ Übersicht
Abbildung 8: Übersicht UNPRI Subscriber
Abbildung 9: Kernprojekte 2021-2024
Abbildung 10: Korrelation ESG-Ratingagenturen
Abbildung 11: Übersicht Passive ESG-Implementierungsstrategien
Abbildung 12: ESG Ausschlusskriterien
Abbildung 13: Best-in-Class Strategie
Abbildung 14: Anwendung von ESG Strategien
Abbildung 15: Effizientes Portfolio
Abbildung 16: Diversifikationseffekt
Abbildung 17: Non-monotonic Effects of Screening
Abbildung 18: Effekt von Screenings
Abbildung 19: Übersicht Ergebnisse
Abbildung 20: Negativ-Kriterien
Abbildung 21: Veränderung der Sektorallokation "light green" Portfolio
Abbildung 22: Kumulierte Performance „light green“ Portfolio
Abbildung 23: Regression „light green“ Portfolio
Abbildung 24: Veränderung der Sektorallokation „green“ Portfolio
Abbildung 25: Kumulierte Performance „green“ Portfolio
Abbildung 26: Regression „green“-Portfolio
Abbildung 27: Veränderung der Sektorallokation E-Portfolio
Abbildung 28: Kumulierte Performance E-Portfolio
Abbildung 29: Regression E-Portfolio
Abbildung 30: Veränderung der Sektorallokation
Abbildung 31: Kumulierte Performance S-Portfolio
Abbildung 32: Regression S-Portfolio
Abbildung 33: Veränderung der Sektorallokation G-Portfolio
Abbildung 34: Kumulierte Performance G-Portfolio
Abbildung 35: Regression G-Portfolio
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Kennzahlenmatrix „light green“ Portfolio
Tabelle 2: Kennzahlenmatrix „green“ Portfolio
Tabelle 3: Kennzahlenmatrix E-Portfolio
Tabelle 4: Kennzahlenmatrix S-Portfolio
Tabelle 5: Kennzahlenmatrix G-Portfolio
Tabelle 6: Portfolioübergreifende Kennzahlenmatrix
1. Einleitung
Die Verwaltung von Vermögen ist geprägt von der richtigen Auswahl diverser Anlageprodukte am Kapitalmarkt. Dabei streben die Marktteilnehmer unter der Annahme verschiedener Risikoprämissen nach einer höchstmöglichen Rendite.
Das seit einigen Jahren stark aufkommende Bewusstsein in der Gesellschaft für ethische Fragen hinsichtlich ökologischer und sozialer Aspekte sorgte für einen regelrechten Umbruch in der Investmentbranche, denn der Großteil der Vermögensverwalter berücksichtigt und integriert nachhaltige Kriterien in den Entscheidungsprozess eines Investments. Auch viele Unternehmen folgen diesem Beispiel und verankern die Ziele der unternehmerischen Verantwortung in ihren Wirtschaftsaktivitäten. Dabei kann aufgrund des zunehmenden Drucks seitens der Politik und der Gesellschaft keine eindeutig intrinsische Motivierung der nachhaltigen Veränderung nachgewiesen werden. Jedoch resultiert diese Veränderung, unabhängig von der Motivation, in einer neu aufkommenden Schwemme an Finanzprodukten, deren Schwerpunkt in der Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien (ESG-Kriterien) liegt. „Social Responsible Investing“ ist nicht länger nur ein Nischenthema, vielmehr etablieren sich die Ansätze und Strategien zu einem elementaren Bestandteil der Investmentgesellschaften. Grund dafür ist zudem die erhöhte Variabilität bei der Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie. Durch die unterschiedlichen Screening-Ansätze können die Vermögensverwalter auf ein breites Spektrum im Rahmen ihrer Präferenzen zurückgreifen.
Die Erwartungen der Investoren hinsichtlich einer höchstmöglichen Rendite, bei gegebener Risikopräferenz, werden im Zusammenhang mit SRI-Investments kontrovers diskutiert. Dabei besteht die Besorgnis vor möglichen Kosten durch Renditeeinbußen bei der Implementierung einer ESG-Strategie. Entgegen dieser Ansicht wird angeführt, dass die Berücksichtigung von ESG-Faktoren zu einer qualitativ höheren Auswahl von Anlageprodukten führt. Dieser Effekt soll sich positiv auf die langfristige Rendite auswirken.
Ziel dieser Arbeit ist die Bestimmung und Untersuchung der verschiedenen Maßnahmen bei der Implementierung einer ESG-Strategie, sowie deren Auswirkun- gen auf die Rentabilität eines Investments. Die Forschungsfrage ist im Zuge dieser Untersuchung auf die Feststellung einer signifikant höheren Rendite von SRI- Investments gerichtet. Diese Arbeit soll außerdem zu einem besseren Verständnis des Forschungsgebietes „nachhaltig Investieren“ beitragen.
Das Vorgehen der vorliegenden Arbeit ist in sieben Kapitel gegliedert. Anschließend an die Einleitung gibt das 2. Kapitel einen begrifflichen Einstieg in das Thema. Es erfolgt eine inhaltliche Abgrenzung der Begriffe, welche unmittelbar im Zusammenhang mit „Social Responsible Investing“ stehen. Außerdem wird die historische Entwicklung des Konzeptes aufgegriffen.
Im 3. Kapitel geht es um die Bestimmung und Operationalisierung von ESG-Kri- terien, da diese die methodologische Grundlage bilden. Ferner sind diese Kriterien in ein Rating zu überführen. Deshalb werden zudem die ESG-Ratingagentu- ren und deren methodisches Vorgehen erörtert.
Die praktische Umsetzung und Bestimmung der ESG-Strategien ist Teil des 4. Kapitels der Arbeit. Hierbei werden ebenfalls die resultierenden Effekte bei der Anwendung der jeweiligen Strategie eruiert und eingeordnet.
Kapitel 5 beschäftigt sich mit der Problemstellung der Arbeit. Dabei werden die kontrovers theoretischen Ansätze der Portfoliotheorie, sowie der Stakeholder- Theorie gegenübergestellt und erläutert. Darauf aufbauend werden die relevantesten Studien hinsichtlich der Performance von SRI-Investments untersucht. Die Herangehensweise und Resultate werden dabei zusammenfassend verdeutlicht. Die eigene empirische Untersuchung wird in dem 6. Kapitel der Arbeit betrachtet. Vor der Präsentation der Ergebnisse wird der methodische Rahmen abgesteckt. Dieser beinhaltet die Vorgehensweise bei der Anwendung und Auswahl der ESG-Strategien, sowie die Bestimmung und Definitionen der verwendeten Kennzahlen. Die abschließende Ergebnispräsentation zeigt eine Allokations-, Performance- und Regressionsanalyse. Mithilfe dieser Analysetools soll die Forschungsfrage im Rahmen der eigenen Untersuchung beantwortet werden.
2. Entstehung/Ursprung von „Social Responsible Investing“
2.1 Begriffsabgrenzung „CSR“, „SRI“ und „ESG“
Der Ursprung von „Corporate Social Responsibility“ oder kurz „CSR“ liegt im angloamerikanischen Raum. Dort publizierte der amerikanische Ökonom Howard Rothmann Bowen 1953 sein Buch „Social Responsibilities of the Businessman“. In diesem Werk fiel der Begriff „Corporate Social Responsibilitiy“ erstmalig und beschrieb die Neuorientierung der unternehmerischen Verantwortung im Hinblick auf die Erwartungen, Werte und Ziele der Gesellschaft.1 Aufbauend darauf wurde das Konzept erweitert und charakterisiert nun einen weitaus breiteren Ansatz, der sich nicht ausschließlich mit den sozialen Aspekten der unternehmerischen Verantwortung befasst.2
Die Europäische Kommission verfasste 2001 im Grünbuch „Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung von Unternehmen“ ein allgemein und weit verbreitetes Konzept zur Definition von „CSR“. Im Vergleich zu Bowen wird der Begriff um die freiwillige ökologische Verantwortung der Unternehmenstätigkeit erweitert, welche ebenfalls in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren ist.3
Ein weiteres bekanntes CSR-Konzept entwickelte Caroll mithilfe eines Pyrami- denmodelles. Die Pyramide besteht aus vier Ebenen: ökonomische, legale, ethische und philanthropische Verantwortung. Die Unternehmensprofitabilität wird in diesem Modell als Basis gekennzeichnet. Die Einhaltung der Gesetze reflektiert das akzeptierte Verhalten der Gesellschaft und ist auf der zweiten Ebene des Modelles zu finden. Auf der dritten Ebene sollen hinsichtlich der ethischen Verantwortung negative Externalitäten gegenüber Stakeholdern vermieden werden. Im Rahmen der philanthropischen Verantwortung wird an Sitte und Anstand appelliert, welche sich in gutbürgerlichem Engagement widerspiegeln.4 Aufgrund der Debatte im Hinblick auf die unterschiedliche inhaltliche Konkretisierung und Schwerpunkte kann man CSR als eine Art dynamisches Konzept betrachten, dessen Eingrenzung und Definition sich im Rahmen der moralischen Verantwortung von Unternehmen in Bezug auf ökologische und soziale Konsequenzen bezieht.5
SRI oder „Social Responsible Investing“ beschreibt nach Fung eine Investmentstrategie, welche das Ziel verfolgt, positive soziale und ökologische Effekte her- beizuführen.6 Das European Sustainable Investment Forum (Eurosif) sieht SRI als ein langfristigen Investmentansatz, der ESG Faktoren in die Analyse, das Research und den Auswahlprozess innerhalb eines Investmentportfolios integriert.7 Auch hier sind die Grenzen in der Definition nicht klar gesetzt, sodass es mehrere theoretische Ansätze gibt. Grund hierfür sind unter anderem die unterschiedlichen praktischen Investmentsätze, die in ihrer Zielsetzung variieren. Im Vergleich zu konventionellen Kapitalanlagen wird der Unterschied allerdings deutlich herausgestellt, denn SRI Investments unterliegen in Ihrer Eigenschaft einem nachhaltigen Zweck und verfolgen ein entsprechendes Analageziel. Diese zielgerichteten Investitionen avisieren neben Renditezielen auch die Berücksichtigung von ESG-Faktoren.8
Das Akronym ESG steht für Environmental (Umwelt), Social (Sozial) und Governance (Führung). Der Begriff ESG fällt in der Literatur, aufgrund der hohen Schnittmenge in der Begrifflichkeit häufig im Zusammenhang mit SRI, Risikobewertung und Corporate Responsibility. Mit der im Jahr 2006 gegründeten Investoreninitiative UNPRI (United Nations Principles of Responsible Investing) wurde das Konzept zunehmend populärer und beschäftigte darüber hinaus auch diverse Unternehmensberatungen. Das Konzept liefert nicht-finanziellen Informationen, welche aus den Bausteinen E, S und G abgeleitet werden. Das ermöglicht eine zusätzliche Perspektive bei Investmententscheidungen hinsichtlich der Chancen und Risiken von Unternehmen auf Basis der ESG-Faktoren. Das ESG- Konzept und dessen Kriterien kann unterschiedlich aufgefasst werden, weshalb die Auswahl dieser keinem einheitlichen Muster entspricht.9 Das Konzept ESG umfasst alle Ansätze von CSR und SRI und beschreibt granular welchen Themenbereichen sich die Unternehmen zu stellen haben. Es ist häufig von den drei Säulen der Nachhaltigkeit die Rede. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung und Akzeptanz ist ESG im Investmentprozess ein wichtiger Bestandteil geworden, welcher sich mittlerweile als Standard etablieren konnte.10
2.2 Entwicklung von SRI Investments
Der Ursprung von SRI Investments ist auf religiöse Wurzeln zurückzuführen. Im 18. Jahrhundert gab es eine religiöse Gemeinschaft, die „Quakers“, welche ihren Anhängern unter anderem verbot an Sklavenhandel mitzuwirken. John Wesley, einer der Gründer, teilte seine Grundsätze des sozialen Investierens. Diese bezogen sich auf verantwortungsvolle Geschäftspraktiken, welche die Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter in der Industrie nicht gefährden. Die Anwendung von nachhaltigen Investmentparametern wurde demnach durch religiöse Wertvorstellungen initiiert.11
Im Jahr 1928 konnten diese Wertvorstellungen im „Pioneer Fund“ umgesetzt werden. Im Fokus standen die sogenannten „Sin Stocks“. Dies sind Aktien von Unternehmen dessen Geschäftstätigkeiten auf Tabak, Alkohol und Glücksspiel zurückzuführen sind.12 Hinsichtlich der fehlenden Zugehörigkeit zu den religiösen Motiven wurden die Aktien aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen.13
Ein weiterer Treiber des Konzeptes war die anti-Vietnam Kriegsbewegung in den 70er Jahren. Hieraus wuchs eine erhöhte Sensibilität der breiten Öffentlichkeit für sozial verantwortliche Themen wie Bürger- und Frauenrechte, sowie der Einfluss auf das Management von Unternehmen und ihrer Arbeitspolitik.14 Im Zuge dieser Bewegung kam es zu einer Reihe von Lancierungen ethisch motivierter Fonds. Ein prominenter Fonds war der Pax World Fund, der Aktien von Unternehmen ausschloss, dessen Umsätze und Geschäftstätigkeit aus der Waffenherstellung abzuleiten waren.15
Weiterhin konnte ein großer Schritt in der Entwicklung während des Apartheidkonfliktes in Südafrika gemacht werden. Mit der Kapitalflucht und den Desinvestitionen aus Unternehmen mit Verbindung zu den damaligen Regimen wurde maßgeblich zur Konfliktlösung beigetragen.16 Im Rahmen dieser Ereignisse und durch das wachsende Interesse von Pensionskassen und Stiftungen wurden verschiedene SRI Netzwerke und Organisationen gegründet. Eine davon ist unter anderen das 1981 gegründete amerikanische „Social Investment Forum“ (SIF). Diese neu ins Leben gerufenen Netzwerke entfachten eine wichtige Dynamik und Entwicklung der SRI Investments.17 Die seit den 90er Jahren aufkommende Besorgnis im Hinblick auf die Klimaerwärmung und die Ereignisse diverser Umweltkatastrophen trugen dazu bei, dass zunehmend auch ökologische Parameter in die Anlagestrategie sozial motivierter Fonds aufgenommen wurde.18 Mitte der 90er Jahre gab es bereits 60 SRI Fonds mit insgesamt 640 Milliarden Dollar verwalteten Vermögen.19
Mit der Jahrtausendwende gewann der Klimawandel weiter an Bedeutung und das Aufkommen verschieden Unternehmensskandale rückte ebenfalls die Aspekte der Corporate Governance stärker in den Fokus der Anleger und Institutionen.20 Ein weiterer Meilenstein wurde am 25. September 2015 beim „United Nations Sustainable Developement Summit“ erreicht. Dort wurde die Agenda 2030 ins Leben gerufen, welche alle Mitgliedstaaten verpflichtet, die Erreichung der beschlossenen 17 „Sustainable Developement Goals“ innerhalb der kommenden 15 Jahren voranzutreiben.21 Abbildung 1 zeigt Kernthemen der beschlossenen Ziele:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung
Quelle: https://www.bmz.de/de/agenda-2030, Zugriff am: 18.07.2021
Die dargestellten Ziele haben sich mittlerweile auf globaler Ebene zu einem fundamentalen Bestandteil der Diskussion um nachhaltige Maßnahmen entwickelt. Dies betrifft ebenfalls die Anwendung geeigneter ESG-Kriterien für die Auswahl eines nachhaltigen Portfolios.22 Ein weiterer Erfolg auf globaler Ebene war die Verabschiedung des Kyoto-Protokolls und das darauf aufbauende Pariser Klimaabkommen. Erstmalig konnte hier eine Konkretisierung in der Zielsetzung erreicht werden. Das Ziel des Abkommens ist die Begrenzung der Erderwärmung auf unter 2°C aber idealerweise auf 1,5°C. Neu war zudem die Ausweitung des Teilnehmerkreises auf Entwicklungsländer, die nun ebenfalls in die Pflicht genommen wurden, die Dekarbonisierung voranzutreiben.23 Auf Grundlage dieses Abkommens lancierte die Investmentgesellschaft Lyxor den ersten Investmentfonds, der Unternehmen anhand der beschlossenen Klimaziele auswählt.24
Auch auf politischer Ebene wurde in Europa ein wichtiger Schritt gemacht. Durch die Verabschiedung der Offenlegungsverordnung im Finanzdienstleistungssektor (Verordnung (EU) 2019/2088) wird eine höhere Transparenz durch neue Standards geschaffen. Die Schwemme an nachhaltigen Finanzprodukten bergen Nachhaltigkeitsrisiken die entsprechend offengelegt werden müssen.25 Die dazu gehörige Taxonomie-Verordnung verhindert das „Greenwashing“26 von Finanzprodukten. Dies wird erreicht, indem nachhaltige Merkmalsausprägungen der Produkte offengelegt und festgehalten werden müssen. Die Verordnung ist verpflichtend für alle EU-Mitgliedsstaaten und deren Finanzmarktteilnehmer, welche Finanzprodukte anbieten. Darüber hinaus richtet sie sich an Unternehmen, die verpflichtet sind, eine nichtfinanzielle Erklärung zu veröffentlichen.27
Gemäß der Taxonomie lassen sich die Fonds somit in ihrem nachhaltigen Charakter klassifizieren. Die Bewerbung von ökologischen und sozialen Merkmalen entsprechen gemäß der Offenlegungsverordnung einem Artikel 8 Fonds, während Fonds mit positivem Einfluss auf die Umwelt und Gesellschaft einen Artikel 9 Fonds zuzuordnen sind. Für beide Produktausprägungen sind unterschiedliche Veröffentlichungspflichten vorgesehen, die zusätzliche Transparenz schaffen und ein mögliches „Greenwashing“ deutlich erschweren.28 29 Die Taxonomie-Verordnung wird bis Ende 2022 sukzessive angewendet und umgesetzt. Die ersten Offenlegungen, welche sich vorerst auf die Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ beschränken sind bereits Ende des Jahres 2021 verpflichtend umzusetzen. Die anderen Umweltziele und deren technischen Kriterien werden bis zum Jahresende 2021 inhaltlich definiert und müssen dann ebenfalls verbindlich offengelegt werden. Die Europäische Kommission avisiert für die praktische Umsetzung Ende 2022 an.30
Die systematische Erweiterung von Netzwerken, Regulatorien und Organisationen ist unter anderem auf das stark wachsende Interesse an nachhaltigen Produkten zurückzuführen. In einer Studie der „Global Sustainable Investment Alliance“ (GSIA) wird der enorme absolute und relative Zuwachs an SRI Investments deutlich.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Growth of sustainable investing assets by region in local currency 2014-2018
Quelle: http://www.gsi-alliance.org/wp-content/uploads/2019/06/GSIR_Review2018F.pdf, Zugriff am: 19.07.2021, S. 8
Abbildung 2 zeigt im Zeitverlauf von 2014-2018 das absolute Wachstum an SRI Assets in den abgebildeten Regionen und der jeweiligen Landeswährung. Es wird ebenfalls die jährliche Wachstumsrate angegeben, die mit Ausnahme von Europa deutlich über 10% liegt. Insgesamt werden Stand 2018 etwa 30 Billionen USDin SRI Investments verwaltet.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Proportion of sustainable investing relative to total managed assets 20142018
Quelle: http://www.gsi-alliance.org/wp-content/uploads/2019/06/GSIR_Review2018F.pdf, Zugriff am: 19.07.2021, S. 9
Abbildung 3 zeigt den relativen Anteil zu konventionell verwalteten Assets. Auch hier ist über alle Regionen hinweg ein deutlicher Anstieg des SRI-Anteils zu beobachten. Lediglich in Europa ist ein Rückgang von SRI Investments gegenüber konventionellen Investments erkennbar. Die Erweiterung der regulatorischen Anforderungen im europäischen Raum ist unter anderem ein Grund für den zu beobachten relativen Verlust.31
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4: Proportion of global sustainable investing assets by region 2018
Quelle: http://www.gsi-alliance.org/wp-content/uploads/2019/06/GSIR_Review2018F.pdf, Zugriff am: 19.07.2021, S. 9
Abbildung 4 illustriert die relative geografischen Herkunft an SRI Investments. Europa und USA verwalten insgesamt 85% aller SRI Investments. Erste Prognosen gehen weiterhin von einem starken Zufluss in SRI Produkten aus. Das verwaltete Vermögen könnte dann bis 2022 die Marke von 40 Billionen USD erreichen.32
3. Messung von „Social Responsible Investing“
3.1 „ESG“ Kriterien
In Kapitel 2 dieser Arbeit wurde bereits im Rahmen der Begriffsabgrenzung eine grobe Erörterung der Systematik von ESG gegeben. Außerdem wurde erwähnt, dass es keinen einheitlichen Rahmen gibt, sodass die Ausgestaltung der ESG- Kriterien variieren kann. Die drei Säulen der Nachhaltigkeit: E, S und G werden in diesem Kapitel noch einmal granularer aufgegriffen und mithilfe von KPIs quantifiziert. Das ermöglicht die Messbarkeit dieser und die Ableitung von Rückschlüssen anhand der nicht-finanziellen Informationen.
Das Akronym „E“ steht für die erste Säule und befasst sich mit den Themen der Umweltverträglichkeit. Die entsprechenden Kriterien bewerten die Geschäftsfelder der Unternehmen, welche einen positiven oder negativen Einfluss auf die Umwelt haben können. Ein Beispiel wäre der messbare CO2 Ausstoß. Die zweite Säule „S“ entspricht den sozialen Parametern. Hier steht die Interaktion des Unternehmens zu seiner sozialen Umgebung im Fokus. Ein passender Ansatz zur Bemessung könnten hier Gleichstellungsthemen im Hinblick auf die Mitarbeiter sein. Die letzte Säule „G“ repräsentiert die Unternehmensführung. Wichtig sind die internen Faktoren des Unternehmens und dessen Führungsriege. Beispiele für messbare Indikatoren sind unter anderem Vorstandsgehälter oder Manage- mentstrukturen.33
Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) befasst sich seit 2007 mit der Entwicklung eines passenden Standards für ESG- Kriterien. Das Motiv sind die unzureichenden Informationen, welche in Nachhal- tigkeits- und Lageberichten von Unternehmen veröffentlicht werden.34 Durch die Festlegung eines einheitlichen ESG Reporting-Rahmens seitens der DVFA, sollen die umfassenden Information in die Finanzanalyse und die Unternehmensleistung integriert werden.35 Die DVFA nimmt sich in die Pflicht zusätzlich Transparenz zu schaffen und öko-soziale Risiken und Chancen durch eine einheitliche Quantifizierung aufzudecken. Die erweiterte Berichterstattung führt ebenfalls zu einer akkurateren Bewertung der Unternehmen, ist allerdings nicht verpflichtend für diese Unternehmen umzusetzen.36
Im Rahmen der Festlegung der KPIs wurde eine entsprechende Methodologie entwickelt. Diese soll die Validität der Kennzahlen sicherstellen. Die essenziellen Kriterien sind in Abbildung 5 dargestellt. Das Ergebnis einer umfassenden Recherche und Beurteilung hinsichtlich der Indikatoren ergab die Festlegung auf 30 KPIs aus einem Datenpool von 600 Parametern. In dem Auswahlprozess waren mehrere Retail Investoren, Finanzanalysten und Unternehmensvertreter eingebunden. Durch die deduktive und iterative Vorgehensweise, sowie der Einbindung professioneller Anleger wurde die Auswahl valider Kennzahlen gewährleistet.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 5: Key Performance Indicators
Quelle: Vgl. Bassen; Kovac 2008, S. 189
Abbildung 5 zeigt die Aufstellung der KPIs. Diese sogenannten „Master“ KPIs beschreiben den Zweck und die Charakteristik des jeweiligen Kriteriums, sind in der Form allerdings nicht quantifizierbar und werden nicht im Reporting berücksichtigt. Deshalb sind jeder „Master“ KPI entsprechende „Applied“ KPIs zugeordnet, die innerhalb des Reporting angegeben werden müssen.37 Exemplarisch nehmen wir hierfür die „Master“ KPI S2 „Training & Qualification“. Die dazu gehörigen „Applied“ KPIs sind:
- Percentage of trained employees p.a. / total employees
- Average expenses on training per employee p.a.38
Die Auswahl der Kennzahlen kann variieren, da das Geschäftsmodell und der Sektor, in dem sich das Unternehmen befindet, ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Deshalb gibt es sektorspezifischen KPIs, die hierfür eine Anpassung vornehmen.39
Das entworfene Modell der DVFA zur Quantifizierung nicht-finanzieller Information hinsichtlich ESG konnte auch international Anwendung finden. Das ICGN (International Corporate Governance Network) richtet sich nach den Kriterien der DVFA und sieht keine Notwendigkeit in der Entwicklung eigener ESG-Kriterien. Des Weiteren fanden die Kriterien beim 2007 gegründeten „World Business Reporting Network“ anklang und sind seitdem ein Bestandteil des „Global Business Reporting Frameworks“.40
Die Offenlegungs-Verordnung in Verbindung mit der Taxonomie-Verordnung stellt im Rahmen dieses Kapitels ebenso ein Kriterien-Modell zur Messung von ESG dar, welches zudem ein obligatorischen Rechtscharakter besitzt. Im vorherigen Kapitel wurde bereits das politische Motiv und der Inhalt der Verordnung erörtert. Mithilfe des Reports der TEG (Technical Expert Group) wird die EU-Taxonomie umgesetzt, da es Metriken und Modelle enthält, welche die praktische Anwendung der Verordnung beschreiben. Es ist eine Art Kriterien-Modell, das prüft, ob und in welcher inhaltlichen Tiefe ein nachhaltig beworbenes Finanzprodukt den Anforderungen der EU-Taxonomie entspricht und somit entsprechenden Veröffentlichungspflichten unterliegt.41
Im Grunde werden hierzu drei Anforderungen definiert, die es zu überprüfen gilt. Die erste Anforderung bezieht sich auf die definierten Umweltziele in Abbildung 6 und den substanziellen Beitrag, der mindestens gegenüber eines der Ziele zu leisten ist.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 6: Umweltziele
Quelle: https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/business_economy_euro/banking_and_finance/docu ments/200309-sustainable-finance-teg-final-report-taxonomy_en.pdf, Zugriff am 20.07.2021, S.2
Ein substanzieller Beitrag kann eine wirtschaftliche Aktivität sein, welche aufgrund ihrer ökologischen Ausführung und ihres Charakters einen wesentlichen Beitrag aus eigener Leistung beisteuert. Ferner sind wirtschaftliche Aktivitäten gemäß der Taxonomie substanziell, wenn die Bereitstellung ihrer Produkte und Dienstleistungen einen maßgeblichen Beitrag anderer Aktivitäten ermöglichen.
Die Herstellung von Komponenten,die einen positiven Einfluss auf die Umwelt- leistung anderer wirtschaftlicher Aktivitäten hat, wäre ein solcher substanzielle Beitrag.42 Die zweite Anforderung für die Taxonomie-Konformität ist das „DNSH“ (Do Not Significant Harm) -Prinzip. Es besagt, dass die Geschäftstätigkeiten keinen signifikanten Schaden bei den übrigen fünfZielen verursachen dürfen. Hinsichtlich der inhaltlichen Abgrenzung des Begriffes „signifikanter Schaden“ gegenüber der definierten Umweltziele gibt es im „Technical Annex“ eine entspre- chende exemplarische Ausführung, die in Abbildung 7 zu sehen ist.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 7: „DNSH“ Übersicht
Quelle: https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/business_economy_euro/banking_and_finance/docu ments/200309-sustainable-finance-teg-final-report-taxonomy-annexes_en.pdf, Zugriff am 20.07.2021, S. 31
Die letzte Anforderung im Rahmen der Taxonomie ist die Erfüllung eines Mindestmaßes an Schutzmaßnahmen. Hierbei bezieht man sich auf die Einhaltung global anerkannter Normen und Prinzipien, die sicherstellen, dass Menschen- rechte und verantwortliches Handeln gewahrt werden. Somit müssen die Geschäftsaktivitäten im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte stehen.
3.2 Initiativen mit Nachhaltigkeitszielen
Mit der Ausführung über die Entwicklung und Herkunft von „Social Responsible Investing“ in Kapitel 1 wurden bereits einige Initiativen genannt, welche maßgeblich zur Entwicklung von SRI Investments beitrugen. Während die beschriebenen Initiativen und Maßnahmen überwiegend Unternehmen betrafen, beschäftigt sich dieses Kapitel eingehender mit den relevantesten Investoreninitiativen.
Eine dieser Investoreninitiativen ist die 2006 gegründete „UNPRI“ (UN Principles for Responsible Investment), welche sich zur weltweit führenden Investoreninitiative für nachhaltige Investments entwickelte. Die UN unterstützt das Vorgehen der UNPRI und stellt für die Zusammenarbeit zwei Partner bereit, welche zur Entwicklung und Forschung nachhaltiger Finanzthemen und Kapitalanlagen einen wesentlichen Beitrag leisten. Das ist die Partnerschaft mit der UNEP FI (UN Environment Programme Finance Initiative) und der UNGC (UN Global Compact) Initiative.43 Die UN PRI ist eine freiwillige Initiative und verfolgt sechs Grundprinzipien für nachhaltiges Investieren. Mitglieder müssen nachweisen, dass sie diese Prinzipien ebenfalls in ihrem Investmentprozess berücksichtigen. Die sechs Prinzipien sind:
1. Integration von ESG Themen bei der Investmentanalyse und des Auswahlprozesses.
2. Integration von ESG Themen bei der Stimmrechtspolitik und - ausübung.
3. Bei der Kapitalanlage werden Titel bevorzugt die angemessen über ESG Themen berichten und veröffentlichen.
4. Die Akzeptanz und Implementierung der Prinzipien werden innerhalb der Investmentbranche vorangetrieben.
5. Gewährleistung der Zusammenarbeit für die Verbesserung von Effektivität und Implementierung der Prinzipien.
6. Bericht und Veröffentlichung der Aktivitäten und des Prozesses hinsichtlich der Implementierung der Prinzipien.44
Mithilfe der der zunehmenden Bedeutung einer UN PRI Mitgliedschaft konnte gleichzeitig die Sensibilität für SRI Investments erhöht werden, sodass innerhalb der Investmentbranche ein gewisser Zugzwang entstand.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 8: Übersicht UNPRI Subscriber
Quelle: https://www.unpri.org/pri/about-the-pri, Zugriff am 21.07.2021
In Abbildung 8 kann man deutlich den massiven Zuwachs der Unterzeichner seit der Gründung im Jahr 2006 beobachten. Wenn man die AuM (Assets under Management) der unterzeichneten Vermögensverwalter im Jahr 2020 aggregiert, kommt man auf etwa 103 Billionen USD. Die Summe an globalen AuM betrugen 2020 im Vergleich dazu 111,2 Billionen USD.45 Somit wird die Tragweite und Bedeutung der UNPRI innerhalb der Investmentbranche deutlich.
Richardson beschreibt den Charakter der UNPRI als reformierend, aber nicht revolutionierend. Den Grund hierfür sieht er in der fehlenden finalen Konsequenz, sowie einer spezifischen Zielzuweisung von potenziellen Investments. Im Hinblick auf das erste deklarierte Prinzip kritisiert er die fehlende konkrete Zielzuweisung im Rahmen des Auswahlprozesses, die wie er anführt, an mögliche Kennzahlen genknüpft werden sollte. Dies könnten beispielsweise Kennzahlen zur Dekarbonisierung sein. Zudem erwähnt er das Fehlen einer Konsequenz im Falle der Ineffektivität der Analyse- und Prozessaktivitäten. Hierzu gebe es ebenfalls kein entsprechendes Vorgehen, welches zu einer positiven Veränderung beiträgt.46 Auch Gray beschreibt in seinem Paper die fehlende Präzision bei der Formulierung der Prinzipien. Dies führe dazu, dass prägnante Veränderung zu einer nachhaltigen Unternehmensstruktur durch die UNPRI ausblieben. Unternehmen könnten zudem die öffentliche Bedeutung als eine Art Gütesiegel nutzen und unter falschen Motiven Unterzeichner werden.47
Die UNPRI verfolgt jedoch ein dynamisches Konzept, dessen Strategie sich stets weiterentwickeln soll. Der Strategieplan der kommenden drei Jahre ist öffentlich zugänglich. In diesem Dokument wird erörtert an welchen Stellschrauben gearbeitet wird, damit die Effektivität der Prinzipien gewährleistet ist. Ein Überblick der aktuellen Kernprojekte ist in Abbildung 9 tabellarisch festgehalten.48
[...]
1 Vgl. Bassen et al. 2005, S. 231
2 Vgl. Welford 2004, S. 32
3 Vgl. Komission der Europäischen Gemeinschaften 2001, S. 4
4 Vgl. Caroll 1991, S. 39 ff.
5 Vgl. Bassen et al. 2005, S. 231 ff.
6 Vgl. Fung et al. 2010, S. 1
7 Vgl. European Sustainable Investment Forum 2018, S. 12
8 Vgl. Meyer 2002, S. 22
9 Vgl. Bassen/Kovacs 2008, S. 184 f.
10 Vgl. Hoellermann 2020, S. 10 f.
11 Vgl. Sparkes 2003, S. 48 ff.
12 Vgl. Kacperzyk/Hong 2008, S. 15
13 Vgl. Zou et al. 2009, S. 1
14 Vgl. Guay et al. 2004, S. 125 ff.
15 Vgl. Osthoff 2008, S. 10
16 Vgl. Schumacher-Hummel 2004, S. 94 f.
17 Vgl. Louche 2009, S. 55
18 Vgl. Schumacher-Hummel 2004, S. 95
19 Vgl. https://community-wealth.org/sites/clone.community-wealth.org/files/downloads/report- social-investment_0.pdf, Zugriff am: 18.07.2021
20 Vgl. Landier/Nair 2009, S, 31 ff.
21 Vgl. Lessing 2020, S. 16 ff.
22 Vgl. Lessing 2020, S. 81 ff.
23 Vgl. Lessing 2020, S 87 f.
24 Vgl. https://www.lyxoretf.de/de/instit/about-us/news/product-news/klimaschutz-lyxor-mit- ersten-etfs-ausgerichtet-an-pariser-klimazielen, Zugriff am: 18.07.2021
25 Artikel 1 Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates
26 Versuch von Unternehmen durch Marketing getriebene Maßnahmen ein „grünes“ Image zu erlangen, ohne entsprechende Maßnahmen zu implementieren
27 Vgl. EU Technical Expert Group on Sustainable Finance (Hrsg.) 2020, S. 7 ff.
28 Vgl. Lessing 2020, S. 130 ff.
29 Artikel 8; Artikel 9 Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates
30 Vgl. EU Technical Expert Group on Sustainable Finance (Hrsg.) 2020, S. 26
31 Vgl. http://www.gsi-alliance.org/wp-content/uploads/2019/06/GSIR_Review2018F.pdf, Zugriff am: 19.07.2021, S. 9
32 Vgl. https://www.bloomberg.com/professional/blog/esg-assets-may-hit-53-trillion-by-2025-a- third-of-global-aum/, Zugriff am 23.07.2021
33 Vgl. Lessing 2020, S. 13 ff.
34 Vgl. https://www.dvfa.de/fileadmin/downloads/Publikationen/Standards/KPIs_for_ESG_3_0_Final.pd f, Zugriff am 20.07.2021, S. 7
35 Vgl. Bassen/Kovac 2008, S. 188
36 Vgl. https://www.nachhaltigkeit.info/artikel/dvfa_schluesselkriterien_zur_nachhaltigkeit_esg_k_1630. htm, Zugriff am: 20.07.2021
37 Vgl. Bassen/Kovac 2008, S. 188 f.
38 Vgl. https://effas.net/pdf/setter/DVFA%20criteria%20for%20non-financials.pdf, Zugriff am: 20.07.2021, S. 21
39 Vgl. https://effas.net/pdf/setter/DVFA%20criteria%20for%20non-financials.pdf, Zugriff am: 20.07.2021 S. 17
40 Vgl. URL: https://www.nachhaltigkeit.info/artikel/dvfa_schluesselkriterien_zur_nachhaltigkeit_esg_k_1630. htm, Zugriff am: 20.07.2021
41 Vgl. EU Technical Expert Group on Sustainable Finance (Hrsg.) 2020, Zugriff am 20.07.2021, S. 3
42 Vgl. EU Technical Expert Group on Sustainable Finance (Hrsg.) 2020, Zugriff am: 20.07.2021, S. 15
43 Vgl. Richardson/Sjafjell 2015, S. 267
44 Vgl. https://www.unpri.org/download?ac=13269, Zugriff am: 21.07.2021, S. 2
45 Vgl. https://www.pwc.com/ng/en/press-room/global-assets-under-management-set-to- rise.html, Zugriff am: 21.07.2021
46 Richardson/Sjafjell 2015, S. 267
47 Vgl. Gray 2009, S.14
48 Vgl. https://www.unpri.org/download?ac=13269, Zugriff am: 21.07.2021, S. 7
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