Die Arbeit beleuchtet Compliance-Pflichten und welche Folgen daraus konkret zu ziehen sind in der Aktiengesellschaft. Der erste Teil beschäftigt sich mit der dogmatischen Herleitung der Compliance-Pflicht, ein Begriff, der dem deutschen Recht als solcher grundsätzlich fremd ist. Im zweiten Teil werden konkrete praktische Konsequenzen aus den dogmatischen Grundlagen des ersten Teils gezogen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Begriff, Herleitung und Umfang von Compliance-Pflichten
I. Begriff der Compliance
II. Verpflichtung zur Compliance und deren Rechtsgrundlage
1. § 91 II
2. §§ 76 I, 93 I
a) Schadensabwendungspflicht
b) Legalitätskontrollpflicht
aa) Herleitung der Legalitätspflicht
(1) § 93 IV 1
(2) § 396 I
(3) Allgemeines Interesse an staatlicher Regelbefolgung
bb) Tauglichkeit des Delegationsgedankens
cc) Zusammenspiel von Schadensabwendung und Legalitätskontrolle
3. § 130 OWiG
4. Zwischenergebnis
III. Adressaten von Compliance-Pflichten
1. Vorstand
a) Horizontale Delegation
b) Vertikale Delegation
2. Aufsichtsrat
IV. Einzelne Compliance-Pflichten
V. Rechtsfolgen einer Verletzung der Compliance-Pflicht
1. Innenhaftung nach § 93 II 1
a) Unterscheidung von „Ob“ und „Wie“ der Compliance
b) Anwendbarkeit von § 93 I 2 auf das „Wie“
2. Folgen im Außenverhältnis
C. Umgang mit Verdachtsmomenten
I. Begriff des Verdachtsmoments
II. Reaktionen auf das Verdachtsmoment
1. Grenzen der Reaktionspflicht
a) Unternehmensinteresse
b) Vorbehalt der Erforderlichkeit und Zumutbarkeit
2. Pflichtentrias: Aufklären, Abstellen, Sanktionieren
a) Reihenfolge
b) Aufklären
aa) Pflicht zur Aufklärung
bb) Grenzen der Aufklärungspflicht
cc) Aufklärungsmodalitäten
(1) Pflicht zur Durchführung von internal investigations
(2) Informationspflichten
(a) Pflichten innerhalb der Gesellschaft
(b) Pflichten gegenüber dem Staat
(3) Staatliche Ermittlungen und unternehmensinterne Aufklärung
c) Abstellen
aa) Ergreifen von Maßnahmen, um Missstände zu beenden
bb) Revision des bisherigen Compliance-Systems
d) Sanktionieren
aa) Pflicht zur Sanktionierung
bb) Errichtung von Amnestieprogrammen
cc) Ermessen bezüglich der Auswahl der konkreten Sanktion
e) Zwischenergebnis
III. Abgrenzung der Pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat
1. Vorstand als primärer Pflichtenadressat
2. Pflicht des Aufsichtsrats zur Überwachung
3. Parallelermittlungen von Vorstand und Aufsichtsrat
a) Übernahme der Aufklärung durch den Aufsichtsrat
b) Steuerung der Aufklärung durch den Aufsichtsrat
D. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtliche Herleitung und den Umfang von Compliance-Pflichten im deutschen Aktienrecht sowie die daraus resultierenden Reaktionspflichten des Vorstands bei auftretenden Verdachtsmomenten. Das primäre Ziel ist es, nachzuzeichnen, inwieweit Compliance-Anstrengungen eine zwingende rechtliche Verpflichtung darstellen oder lediglich eine betriebswirtschaftliche "Best Practice"-Option sind, und wie der Vorstand im Falle von Rechtsverstößen innerhalb des Unternehmens angemessen zu agieren hat.
- Rechtliche Grundlagen und Herleitung von Compliance-Pflichten (u.a. §§ 76 I, 93 I AktG).
- Die organisatorische Umsetzung und Delegation von Compliance-Aufgaben im Vorstand.
- Die dreistufige Reaktionspflicht bei Verdachtsmomenten: Aufklären, Abstellen, Sanktionieren.
- Kompetenzverteilung und Überwachungspflichten zwischen Vorstand und Aufsichtsrat.
- Haftungsrechtliche Konsequenzen und der Schutzbereich der Business Judgment Rule bei Compliance-Entscheidungen.
Auszug aus dem Buch
1. § 91 II
Eine Verpflichtung zur Einrichtung eines Compliance-Systems könnte auf § 91 II gestützt werden. Ob die Norm einen passenden Ansatzpunkt bildet, ist im Auslegungswege zu ermitteln. Nach dem Wortlaut zielt die Vorschrift auf solche Entwicklungen ab, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Darunter fallen auch Verstöße gegen rechtliche Vorschriften. Um eine bestandsgefährdende Wirkung zu entfalten, müssen diese Entwicklungen das Insolvenzrisiko der Gesellschaft hervorrufen oder erheblich steigern. Nicht jeder Verstoß gegen Rechtsvorschriften führt die Gesellschaft aber in die Insolvenz, wie insbesondere der „Diesel-Skandal“ eindrucksvoll beweist. Schon deswegen scheint eine umfassende Compliance-Organisation nicht mit § 91 II begründet werden zu können. Dem lässt sich noch entgegenhalten, dass sich einzelne Rechtsverstöße aufsummieren und so existenzbedrohende Risiken verursachen können. Selbst dann beschränkt der Wortlaut von § 91 II die Pflicht des Vorstands darauf, solche Gefährdungen zu erkennen. Dies stellt einen erheblichen qualitativen Unterschied dar zu der im Compliance-Kontext bestehenden Pflicht, Verstößen entgegenzuwirken.
In diesem Sinne wollte auch der historische Gesetzgeber Pflichten im Rahmen von § 91 II nur dergestalt begründen, dass der Vorstand „für eine […] Risikofrüherkennung und ihre systematische Überwachung Sorge zu tragen [habe].“ Eine umfassende Compliance-Pflicht wollte der Gesetzgeber hingegen mit § 91 II nicht schaffen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung beleuchtet den Wandel der Compliance von einem bloßen "Legal Transplant" hin zu einer zentralen juristischen Anforderung für deutsche Aktiengesellschaften, ausgelöst durch diverse Compliance-Skandale.
B. Begriff, Herleitung und Umfang von Compliance-Pflichten: Dieses Kapitel erörtert die dogmatischen Grundlagen der Compliance-Pflicht, insbesondere deren Herleitung aus der Leitungsverantwortung nach §§ 76 I, 93 I AktG, und grenzt die Zuständigkeiten zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ab.
C. Umgang mit Verdachtsmomenten: Dieser Hauptteil definiert den Begriff des Verdachtsmoments und entwickelt die dreistufige Pflichtentrias – Aufklären, Abstellen und Sanktionieren – unter Berücksichtigung von unternehmerischem Ermessen und Verhältnismäßigkeit.
D. Fazit: Die Arbeit schließt mit der Feststellung, dass Compliance-Probleme trotz fehlender gesetzlicher Kodifizierung anhand allgemeiner aktienrechtlicher Maßstäbe gelöst werden können und einem ständigen rechtlichen Wandel unterliegen.
Schlüsselwörter
Compliance, Aktienrecht, Vorstandshaftung, Business Judgment Rule, Legalitätspflicht, Aufklärungspflicht, Internal Investigations, Sorgfaltspflicht, Compliance-Management-System, Überwachungspflicht, Aufsichtsrat, Verdachtsmoment, Unternehmensinteresse, Rechtsverstoß, Sanktionierung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die rechtliche Verpflichtung von Aktiengesellschaften zur Einrichtung und Ausgestaltung von Compliance-Systemen sowie die konkreten Handlungs- und Reaktionspflichten von Vorstand und Aufsichtsrat.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die dogmatische Herleitung der Compliance-Pflicht, die Aufteilung dieser Verantwortung innerhalb der Unternehmensführung und der Umgang mit Compliance-Verstößen bei Verdachtsmomenten.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es zu klären, inwieweit Compliance-Maßnahmen eine rechtliche Pflicht darstellen, welche Handlungsspielräume der Business Judgment Rule dem Vorstand zustehen und wie die Grenzen dieser Pflichten bei der Aufklärung von Verstößen definiert sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Untersuchung basiert auf einer juristischen Analyse der aktienrechtlichen Grundlagen, der Auswertung einschlägiger Rechtsprechung (insb. LG München I) und der dogmatischen Einordnung in die bestehende Literatur zum Gesellschaftsrecht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil fokussiert sich auf die Pflichtentrias aus Aufklären, Abstellen und Sanktionieren, deren Grenzen bei der Fallbearbeitung sowie die spezifischen Rollen von Vorstand und Aufsichtsrat bei internen Ermittlungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Compliance, Vorstandshaftung, Business Judgment Rule, Sorgfaltspflicht, Legalitätskontrolle und interne Untersuchungen.
Wie unterscheidet die Arbeit zwischen dem "Ob" und dem "Wie" der Compliance?
Die Arbeit differenziert, dass die grundsätzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Compliance-Systems ("Ob") rechtlich gebunden ist, während die Ausgestaltung des Compliance-Systems ("Wie") dem unternehmerischen Ermessen des Vorstands unterliegt.
Welche Rolle spielen Amnestieprogramme bei der Aufklärung von Verstößen?
Amnestieprogramme werden als zulässiges Instrument diskutiert, um durch Anreize für Mitarbeiter die "Mauer des Schweigens" zu durchbrechen, wobei der Vorstand jedoch das Gesellschaftsinteresse und den Verzicht auf Ersatzansprüche sorgfältig abwägen muss.
- Arbeit zitieren
- Ralph Roiz (Autor:in), 2020, Compliance-Pflichten und der Umgang mit Verdachtsmomenten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1150676