Abtreibung - Der Vergleich vom staatlichen Abtreibungsrecht und dem katholischen Abtreibungsverbot


Hausarbeit, 2006

18 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Schwangerschaftsabbruch
2.1 die vorgeburtliche Entwicklung des Kindes
2.2 Rechtfertigungen eines Schwangerschaftsabbruches
2.3 Folgen des Schwangerschaftsabbruches

3. Der Vergleich vom staatlichen Abtreibungsrecht und dem katholischen Abtreibungsverbot
3.1 Staatliche Abtreibungsrechte
3.1.1 Entstehung des §218 StGB
3.1.2 Der § 218 StGB Schwangerschaftsabbruch
3.2 Kirchliche Abtreibungsverbote
3.2.1 Zur Geschichte des katholischen Abtreibungsverbots
3.2.2 Codex Iuris Canonici
3.2.3 Der Katechismus der katholischen Kirche
3.3 Der Vergleich

4. Schlusswort

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die ungewollte Schwangerschaft, die Familienplanung und die Beschränkung von Fruchtbarkeit und Geburten stellen für nahezu alle Kulturen und Epochen ein Problem dar.[1] Die Frage um die es sich hier zumeist dreht ist, ob bzw. wann der Embryo ein eigenes Lebensrecht besitzt, und wie sich dies auf die Entscheidungsfreiheit der Schwangeren auswirkt. Abtreibung - der Abbruch einer bereits bestehenden Schwangerschaft - sowie empfängnisverhütende Mittel und Methoden, die das Entstehen einer Schwangerschaft verhindern sollen, sind laut Metzers Lexikon der Religion Antwortversuche auf dieses Menschheitsproblem.

Schon seit den 70er Jahren kämpfen Massenbewegungen, aus vielfältigen politischen zusammengesetzten Gruppierungen, für die Abschaffung der strafrechtlichen Reglementierung der Abtreibung. Das strafbewehrte Verbot der Abtreibung wird als konkretes Hindernis der Lebensplanung empfunden und zugleich aber auch das umfassende Symbol der Herrschaft von Kirche und Staat über die Sexualität des Einzelnen. Zwar sind sich die Kirche und der Staat einig darüber alles zu tun, um Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden, in der Frage des Wie aber gehen die Meinungen stark auseinander.

Im nachfolgendem Teil meiner Facharbeit beschäftige ich mich vorerst mit der Frage wann und wie entsteht die menschliche Person. Diese Frage ist eine wesentliche Vorraussetzung um die Abtreibungsdiskussion sachgerecht darstellen zu können.

Die Rechtfertigung eines Schwangerschaftsabbruches soll Situationen widerspiegeln wie zum Beispiel die Kindestötung nach einer Vergewaltigung oder Töten um sich selbst zu retten. Hierauf folgend einen Überblick über die Folgen einer Abtreibung.

Im zweiten Teil meiner Facharbeit beschäftige ich mich mit dem Vergleich des kirchlichen Abtreibungsverbots und dem staatlichen Abtreibungsrecht in der Geschichte. Diese Gegenüberstellung soll zeigen, in welchem Konflikt sich die Frauen durch die Kontrolle ungewollter Schwangerschaften befinden und welche Positionen die jeweiligen Institutionen einnehmen.

2. Der Schwangerschaftsabbruch

Bei einem Schwangerschaftsabbruch, auch Abtreibung oder in der Medizin Interruptio, das lateinisch mit Unterbrechung übersetzt wird, wird der Fruchtsack oder sofern bereits ausgebildet, der Embryo aus der Gebärmutter abgesaugt oder nach Verabreichung eines Medikaments durch Zusammenziehen der Gebärmutter.[2]

2.1 die vorgeburtliche Entwicklung des Kindes

Bei den christlichen Theorien über Zeugung und Beseelung des Menschen war man sich über eines einig, dass die menschliche Seele in ihrem Wesen nach rein geistig ist und außerhalb der Welt stammt.[3] Ansonsten aber vertraten einige die Auffassung des Generatianismus und Traduzianismus, wonach die menschliche Seele beim Zeugungsakt der Eltern aus den Seelen der Eltern bzw. aus der Seele des Vaters erzeugt bzw. übertragen wird.[4] Die Leibesfrucht wird demzufolge im Augenblick ihrer Zeugung die menschliche Seele verliehen, wobei speziell nach der Vorstellung des Traduzianismus vor dem Entstehen der Seele durch „Übertragung“ einmal alle Seelen in Adam zusammen gewesen waren.[5] Gleichzeitig gab es aber auch Anhänger des Kreatianismus. Sie lehrten, dass die Seele nicht aus etwas erzeugt, sondern von Gott aus nichts erschaffen wird. Gott schafft ohne materielle Vermittlung, aber durch die Generationenfolge bedingt, beim Zeugungsakt der Eltern die Seele und gibt sie dem elterlichen Zeugungsprodukt bei[6]

Die Christen vertreten daher die Meinung, dass schon bei der Zeugung die Seele eines neuen Menschen entsteht.

Auch in der Medizin hat man sich die Frage nach dem Beginn des menschlichen Lebens beantwortet. Die erste Erscheinungsform des Menschen ist die befruchtete Eizelle. Sie unterscheidet sich mit ihren artspezifischen 48 Chromosomen eindeutig von jeder anderen Eizelle. Alle Merkmale und Eigenschaften einer Person wie zum Beispiel die Augenfarbe, die Haarfarbe und die endgültige Körpergröße sind bereits eingeprägt rund dreieinhalb Milliarden Erb-Informationen. Mit 22 Tagen beginnt das Herz des ungeborenen Kindes zu schlagen. Zu diesem Zeitpunkt erfährt die Mutter durch Ausbleiben der Regelblutung, dass sie schwanger ist. Das Kind hat nach seiner Wanderung durch den Eileiter die Gebärmutter erreicht und sich darin eingenistet (Nidation). Mit 28 Tagen ist der winzige Mensch 4,2 mm groß: Alle Organsysteme sind angelegt. Mit 6 Wochen nimmt das Kind bereits erste Informationen aus seiner kleinen Umgebung auf wie zum Beispiel die Lage in der Gebärmutter, den Druck auf den Körper und die Temperaturunterschiede.
Mit 7 Wochen sind alle Organe vorhanden. Es entwickelt sich nichts Neues mehr. Das Kind ist 21 mm groß. Es braucht nur noch Nahrung und Zeit, um zu wachsen und zu reifen. Mit 8 Wochen hat das Kind seine eigenen unverwechselbaren Fingerabdrücke, die es sein ganzes Leben behalten wird. Von diesem Alter an nennt man einen ungeborenen Menschen Fötus oder Kleinstkind. Mit 9 Wochen ist das Kleinstkind schließlich körperlich voll ausgebildet. Es versucht zu greifen, wenn seine Handfläche berührt wird. Um Störungen zu vermeiden, kann es den Kopf wegdrehen. Die Finger zeigen zarte Fingernägel. Hände, Arme und Beine werden bewegt.[7]

2.2 Rechtfertigungen eines Schwangerschaftsabbruches

Die Rechtfertigung eines Schwangerschaftsabbruches ist ein sehr kompliziertes und schwieriges Thema. Zur Rechtfertigung eines Schwangerschaftsabbruches gehört zum Beispiel: „Töten um sich selbst zu retten“. Die katholische Kirche vertritt in ihrer Broschüre „Leben um sich selbst zu retten“ die Meinung, dass die Lebensgefährdung einer Mutter durch Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes infolge des medizinischen Fortschritts praktisch überwunden ist. Weiter sagt sie, dass seelische Probleme weder durch eine Abtreibung geheilt, durch eine Schwangerschaft seelischen Krankheiten ausgelöst, noch das Seelische Leiden durch eine Schwangerschaft verschlimmert wird.[8]

Töten aus Barmherzigkeit“ so lautet ein weiterer Rechtfertigungsgrund vieler Schwangerschaftsabbrüche. Bei möglicher Behinderung des Ungeborenen ist eine Abtreibung in Deutschland bis zu den Geburtswehen erlaubt. Der §218 sagt aus: „Wenn die Schwangere die Geburt und das Kind als schwerwiegende Beeinträchtigung ihres körperlichen bzw. seelischen Gesundheitszustands sieht, die nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann“. Doch trotz einer sogenannten Spätabtreibung überleben schätzungsweise 100 Kinder und kommen lebend zur Welt. 85% aller behinderten Menschen sind in der Lage sind, ein unabhängiges Leben zu führen, 11% sind nur auf geringe Hilfe von Mitmenschen angewiesen und nur 4% bedürfen dauerhafter Hilfe.[9] Eine solche Rechtfertigung zur Abtreibung ist daher eine vom Staat erlaubte von der Kirche verbotene Handlung.

Ein Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer Vergewaltigung ist wohl der am totgeschwiegenste Grund für eine Abtreibung. Durch Vergewaltigung verursachte Schwangerschaften sind äußerst selten, weil sich die Frauen gegen eine Empfängnis sperren zum Beispiel durch Eileiterkrampf, negative Hormonwirkungen und unfruchtbare Tage. Die Katholische Kirche ist der Meinung, dass das Erlittene Unrecht nicht die Tötung eines unschuldigen Kindes rechtfertigt. Weiter berät sie, dass das Trauma einer Vergewaltigung nicht durch die Abtreibung geheilt wird. Ihre Empfehlung lautet daher nach der Tat eine Scheidenspülung durchzuführen um die Lebensfähigkeit er Spermien zu vernichten oder das Kind nach der Geburt zur Adoption freizugeben. Der Staat überlässt der Frau hierbei die Entscheidung, er verweist wie schon oben genannt auf die Beeinträchtigung des seelischen Gesundheitszustandes.

2.3 Folgen des Schwangerschaftsabbruches

Eine Abtreibung verursacht oftmals körperliche wie auch seelische Verletzungen. Zu den Körperlichen gehören Blutungen, Verbleiben von Geweberesten in der Gebärmutter, Entzündungen/Infektionen von Gebärmutter und Eileitern, Durchstoßung der Gebärmutter, Narkosezwischenfälle, Unfruchtbarkeit, Schwäche des Gebärmutterhalses, Erhöhte Fehl- und Frühgeburtenrate, Blutungen in der Schwangerschaft und mangelhafte Rückbildung der Gebärmutter treten im Wochenbett häufiger auf.

Doch nicht nur körperlich, sondern vor allem seelisch hinterlässt ein solcher Eingriff große Spuren. Wenn eine Frau ihre Abtreibung als schwere seelische Schädigung erfährt, spricht man in der Psychologie vom „Post-Abortion-Syndrome“.[10]

[...]


[1] Metzer Lexikon 1999 S.7

[2] Encarta 2006 „Schwangerschaftsabbruch“

[3] Ehinger 1910 S.1-63

[4] Riedlinger 1974, S. 272

[5] Demel 1995, S. 21

[6] Riedlinger 1974, S. 1194

[7] Christlichen Mitte

[8] Christliche Mitte

[9] http://www.heiliggeist-seminar.de/Abtreibung2.htm

[10] Vereinigung zum Schutz schwacher und hilfloser Menschen

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Abtreibung - Der Vergleich vom staatlichen Abtreibungsrecht und dem katholischen Abtreibungsverbot
Hochschule
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg  (Universität Oldenburg in Kooperation mit Bremen)
Note
1,7
Autor
Jahr
2006
Seiten
18
Katalognummer
V115069
ISBN (eBook)
9783640163359
ISBN (Buch)
9783640164646
Dateigröße
432 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Abtreibung, Vergleich, Abtreibungsrecht, Abtreibungsverbot
Arbeit zitieren
Martina Langen (Autor:in), 2006, Abtreibung - Der Vergleich vom staatlichen Abtreibungsrecht und dem katholischen Abtreibungsverbot, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/115069

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Abtreibung - Der Vergleich vom staatlichen Abtreibungsrecht und dem katholischen Abtreibungsverbot



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden