In dieser Arbeit soll der Fokus auf Dr. Elisabeth Selbert und ihren Kampf um den Gleichberechtigungsgrundsatz ,,Frauen und Männer sind gleichberechtigt” Art. 3 (2) GG im Parlamentarischen Rat gehen. Sie war eine von vier Frauen, die nach dem Zweiten Weltkrieg mit 61 Männern im Parlamentarischen Rat in Bonn zusammengearbeitet haben, um eine neue Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland zu verfassen. Ab dem 1. September 1948 wurde neun Monate lang zusammen in Ausschüssen gearbeitet, wobei sich Elisabeth Selbert stark gegen die traditionelle Rollenverteilung von Frauen und Männern und Vorurteile einsetzte. In erster Linie ist es ihr zu verdanken, dass der Gleichberechtigungsgrundsatz im Grundgesetz verankert ist.
Außerdem setzte sie sich für die verfassungsrechtliche Verankerung der Parteien, "Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit", ein, für die Unabhängigkeit der Richter, für die vom Staate Unabhängigkeit der Rechtspflege, den Schutz der Staatsbürgerinnen gegen Übergriffe des Staates und forderte ein oberstes Gericht zur Normenkontrolle aller politischen Gremien, später das Bundesverfassungsgericht. Es ist zu erkennen, dass ihre eigentliche Leidenschaft der Rechtspflege galt, wie sie auch selbst sagte. Zudem brachte sie den Satz "Der Mensch ist frei" mit in die Verfassung, was für die Demokratie ein großer Meilenstein war. Sie ist demnach für viele wichtige Veränderungen in der Verfassung verantwortlich und nicht nur für den Gleichberechtigungsgrundsatz. Doch mit der Durchsetzung des Gleichberechtigungsgrundsatzes hatte sie am meisten zu kämpfen. Nicht nur die konservative Opposition musste sie überzeugen, sondern auch viele aus ihren eigenen Reihen, auch Frauen.
Neben dem Gleichberechtigungsgrundsatz wurden auch andere frauenpolitisch hochaktuelle Politikbereiche stark diskutiert und durch die Frauen beeinflusst, wie die Wiederaufrüstung der Bundesrepublik, die Überarbeitung des Ehe- und Familienrechts, Wohnungsbaupolitik und Jugend-, Sozial- und Gesundheitspolitik.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Forschungsstand
Geschichte der Frauenrechte in Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg
Gesellschaftliche Situation
Wirtschaftliche Situation
Politische Situation
Elisabeth Selbert - Der Kampf um den Gleichstellungsgrundsatz
Ihr Leben vor dem Parlamentarischen Rat
„Frauen und Männer sind gleichberechtigt”
Ausblick - Nach der Verabschiedung des Gleichstellungsgrundsatzes
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit dem Leben und Wirken von Dr. Elisabeth Selbert, die als eine der vier Frauen im Parlamentarischen Rat maßgeblich für die Aufnahme des Gleichstellungsgrundsatzes „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“ in Art. 3 (2) des Grundgesetzes verantwortlich war. Ziel ist es, ihren Kampf gegen gesellschaftliche und politische Widerstände sowie die Nachkriegssituation der Frauen in der Bundesrepublik zu analysieren.
- Biografie von Elisabeth Selbert und ihre politische Laufbahn.
- Gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen der Nachkriegszeit.
- Der mühsame Prozess der Durchsetzung von Art. 3 (2) GG im Parlamentarischen Rat.
- Die Rolle von Frauenrechten im historischen Kontext Deutschlands.
- Langfristige Auswirkungen und Grenzen der rechtlichen Gleichstellung.
Auszug aus dem Buch
„Frauen und Männer sind gleichberechtigt”
Bei der Aufgabe von den Westalliierten, eine neue Gesamt-Verfassung für den föderalen Staat zu erstellen, wirkte Selbert gerne mit. Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates wurden von den Landtagen gewählt, insgesamt 65 stimmberechtigte, darunter 4 Frauen. Zusätzlich kamen 5 nicht stimmberechtigte Mitglieder aus Westberlin hinzu.
Später sagt Selbert: „„Damit nicht der Eindruck entsteht, als ob lediglich mein Gewicht auf die Frage der Gleichberechtigung gelegt hät, muss ich noch darauf hinweisen, dass eines der Themen, die mir besonders am Herzen lagen, die Rechtspflege war. Ich habe in längeren Ausführungen im Hauptausschuss des Parlamentarischen Rates vor allen Dingen die Rechtsstaatlichkeit hingewiesen (...) und dass man die Rechtspflege unter dem Gesichtspunkt der Unabhängigkeit des Richters ausstatten müsse (..) ““
Wie schon genannt, möchte ich den Fokus dieser Arbeit dennoch auf Selberts Erfolg für den Gleichstellungsgrundsatz legen.
Selbert erkannte früh, dass die Formulierung der Weimarer Verfassung „„Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“ “ die Frau dem Mann nicht gleichstellte und Frauen weiterhin mit rechtlichen Benachteiligungen zu kämpfen hätten. Sie wusste aus beruflicher und politischer Erfahrung, das „staatsbürgerliche Rechte und Pflichten“ nur bedeutete, dass Frauen wählen und gewählt werden können. Mehr jedoch nicht, weshalb im BGB zahlreiche patriarchalische Vorschriften enthalten sind. Doch selbst nicht alle 4 Frauen des Parlamentarischen Rates unterstützten Selberts Vorschlag. Die beiden Frauen Helene Weber (CDU) und Helene Wessel (Zentrum) waren unter vielen anderen Vertreter der bisherigen Formulierung der Weimarer Republik. Frieda Nadig (SPD) lehnte ihren Antrag auf die neue Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ ebenfalls am 5. Oktober 1948 ab. „„In meinen kühnsten Träumen habe ich nicht erwartet, das der Antrag abgelehnt werden würde. Die Frau (..) muss auf allen Rechtsgebieten dem Manne gleichgestellt werden!“ “ Die Argumente der Gegner waren, dass es biologische Unterschiede gäbe und dass den Männern des Parlamentarischen Rates die „besondere Schutzwürdigkeit“ der Frauen am Herzen läge. Außerdem würde der Gleichstellungsgrundsatz alle Bestimmungen des Ehe- und Familienrechts außer Kraft setzen, was auch Ziel von Selbert war.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung erläutert den Fokus auf Elisabeth Selbert und ihren Kampf für die Aufnahme des Gleichstellungsgrundsatzes in das Grundgesetz.
Die Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg: Dieses Kapitel beschreibt die sozioökonomische Lage der Nachkriegszeit und die schwierige Situation der Frauen, die den Wiederaufbau unter prekären Bedingungen leisteten.
Elisabeth Selbert - Der Kampf um den Gleichstellungsgrundsatz: Hier wird der Lebensweg Selberts sowie ihr zielstrebiges Vorgehen bei der Verankerung der Gleichberechtigung im Parlamentarischen Rat dargestellt.
Ausblick - Nach der Verabschiedung des Gleichstellungsgrundsatzes: Der Ausblick thematisiert die Folgen des Beschlusses, die andauernde soziale Benachteiligung der Frau trotz juristischer Gleichstellung und Selberts politische Isolation nach dem Erfolg.
Schlüsselwörter
Elisabeth Selbert, Grundgesetz, Gleichberechtigung, Parlamentarischer Rat, Frauenrechte, Nachkriegszeit, Wiederaufbau, BGB, Art. 3 GG, Frauenbewegung, Rechtsstaatlichkeit, Familienrecht, Trümmerfrauen, Diskriminierung, politische Teilhabe.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beleuchtet das Leben von Dr. Elisabeth Selbert und ihren zentralen Einsatz für die verfassungsrechtliche Verankerung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Bundesrepublik Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die historische Situation der Frauen nach 1945, die rechtliche Stellung der Frau im BGB sowie der politische Prozess innerhalb des Parlamentarischen Rates.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Elisabeth Selbert trotz starker Widerstände aus konservativen Kreisen und den eigenen Parteireihen den Grundsatz „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“ im Grundgesetz verankern konnte.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer historisch-analytischen Methode unter Verwendung von Quellenmaterial, Fachliteratur und Dokumenten zur Verfassungsgeschichte.
Welche Inhalte werden im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die gesellschaftliche und wirtschaftliche Lage nach dem Zweiten Weltkrieg, die Biografie Selberts sowie den konkreten Verlauf der Debatten im Parlamentarischen Rat.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Gleichberechtigung, Grundgesetz, Parlamentarischer Rat, Elisabeth Selbert und Frauenrechte definiert.
Warum leisteten andere Frauen im Parlamentarischen Rat Widerstand gegen Selberts Entwurf?
Einige Kolleginnen befürchteten, dass eine verfassungsrechtliche Gleichstellung das Ehe- und Familienrecht der Weimarer Zeit untergraben und biologische Unterschiede missachten würde.
Was geschah mit Elisabeth Selbert nach ihrem Erfolg bei der Verfassungsgebung?
Trotz ihres Erfolges erlebte Selbert eine politische Isolation, blieb in ihrer Partei auf Distanz zu führenden Gremien und erhielt keine weiteren bedeutenden politischen Mandate auf Bundesebene.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2020, Elisabeth Selbert. Die Kämpferin für den Gleichstellungsgrundsatz Art. 3 (2) GG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1151018