Der Text beschäftigt sich mit den Auswirkungen von nationalen und europarechtlichen Verboten der Altersdiskriminierung auf die Kündigungsfristen. (Stand 2008)
Inhaltsverzeichnis
I. Überblick über § 622 BGB und Normzweck
II. Aktuelle Gerichtsentscheidungen
1.) LAG Berlin-Brandenburg vom 24.07.2007
2.) LAG Düsseldorf vom 21.11.2007
III. § 622 Abs. 2 S. 2 BGB und das nationale Recht
1. Verbot der Altersdiskriminierung des AGG
a) Europarechtswidrigkeit des § 2 Abs. 4 AGG
aa) Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben
aaa) Kündigung aus ausschließlich diskriminierenden Motiven
bbb) Kündigung aus gemischten Motiven
aaaa) ausreichender Schutz bereits im nationalen Recht
bbbb) Bedürfnis der richtlinienkonformen Auslegung
cccc) Lösungsvorschlag
ccc) Darlegungs- und Beweislast
ddd) Zwischenergebnis
bb) Verstoß gegen europarechtliche Grundsätze
aaa) Transparenzgebot
bbb) Grundsatz der Gleichwertigkeit und Effektivität
ccc) Effektive Sanktionierung
b) Ergebnis
2. Verbot der Altersdiskriminierung im Grundgesetz, Art. 3 GG
a) Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem
b) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung
aa) Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
bb) Auswirkungen auf Gesellschafts- und Familienleben
c) Ergebnis
IV. § 622 Abs. 2 S. 2 BGB und das Gemeinschaftsrecht
1.) Vereinbarkeit von § 622 Abs. 2 S. 2 BGB mit EG-Richtlinien
a) Benachteiligung auf Grund des Alters
b) Rechtfertigung
c) Rechtsfolgen
aa) Vertikale Wirkung von Richtlinien
aaa) Hinreichend genau formuliert
bbb) Umsetzungsfrist abgelaufen
ccc) Keine Verpflichtung des Bürgers gegenüber dem Staat
bb) Zwischenergebnis
cc) Horizontale Wirkung von Richtlinien
d) Zwischenergebnis
2.) Vereinbarkeit mit Primärrecht – die Entscheidung Mangold
a) Gemeinsame Verfassungstradition
b) Verbindlichkeit der Entscheidung Mangold
c) Möglichkeit der Eliminierung nationaler Vorschriften durch nationale Gerichte
d) Verstoß gegen das deutsche Rechtsstaatsprinzip
e) Vertrauensschutz
f) Ergebnis
V. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit der Nichtanrechnungsregelung in § 622 Abs. 2 S. 2 BGB, welche Zeiten der Beschäftigung vor Vollendung des 25. Lebensjahres bei der Berechnung der Kündigungsfrist ausschließt, mit nationalem Recht sowie dem europäischen Antidiskriminierungsrecht.
- Altersdiskriminierung im Kontext des deutschen Kündigungsschutzrechts
- Europarechtliche Vorgaben und die Wirkung von EG-Richtlinien
- Die Auswirkungen der „Mangold“-Entscheidung des EuGH auf deutsches Recht
- Verfassungsrechtliche Prüfung am Maßstab des Art. 3 GG
- Die Reichweite und Grenzen der richtlinienkonformen Auslegung
Auszug aus dem Buch
II. Aktuelle Gerichtsentscheidungen
Die vorliegende Problematik wurde in jüngster Zeit bereits von zwei nationalen Gerichten mit durchaus unterschiedlicher Bewertung behandelt.
1.) LAG Berlin-Brandenburg vom 24.07.2007
In dem vom LAG Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall ging es um die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer zum Zeitpunkt der Kündigung 26 Jahre alten Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Das Arbeitsverhältnis der gekündigten und hiergegen klagenden Arbeitnehmerin bestand zum Kündigungszeitpunkt etwas mehr als fünf Jahre, so dass der Arbeitgeber eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende hätte beachten müssen, wenn es die Nichtanrechnungsvorschrift des § 622 Abs. 2 S. 2 BGB nicht gäbe. Das Gericht legte unter Anwendung des § 622 Abs. 2 BGB eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende zu Grunde. Satz 2 ließ das Gericht wegen des Verstoßes gegen das europarechtliche Verbot der Altersdiskriminierung unangewendet. Zur Begründung führte es aus, dass die Richtlinie 2000/78/EG in Art. 2 die unmittelbare und mittelbare Diskriminierung u.a. auf Grund des Alters verbiete. Eine Ungleichbehandlung jüngerer Arbeitnehmer wegen ihres Alters sei somit verboten und auch nicht nach Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG gerechtfertigt. § 622 Abs. 2 S. 2 BGB verfolge kein legitimes Ziel. Darum ließ das Gericht unter Berufung auf die Mangold-Entscheidung des EuGH die Norm unangewendet. Eine Vorlage an den EuGH bedürfe es nicht.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Überblick über § 622 BGB und Normzweck: Einführung in die gesetzliche Regelung der Kündigungsfristen und deren Schutzzweck sowie die Problematisierung der Nichtanrechnung von Zeiten vor dem 25. Lebensjahr.
II. Aktuelle Gerichtsentscheidungen: Analyse zweier widersprüchlicher Urteile von Landesarbeitsgerichten zur Anwendbarkeit des § 622 Abs. 2 S. 2 BGB vor dem Hintergrund europäischen Rechts.
III. § 622 Abs. 2 S. 2 BGB und das nationale Recht: Untersuchung der Vereinbarkeit der Norm mit dem AGG sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes unter Berücksichtigung arbeitsmarktpolitischer Rechtfertigungsansätze.
IV. § 622 Abs. 2 S. 2 BGB und das Gemeinschaftsrecht: Detaillierte Prüfung der Europarechtskonformität, unterteilt in die Richtlinienwirkung und die Bedeutung des primärrechtlichen Verbots der Altersdiskriminierung durch die Mangold-Rechtsprechung.
V. Fazit: Zusammenfassende Bewertung, dass die Norm gegen das primärrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung verstößt und nationale Gerichte die Norm folgerichtig unangewendet lassen sollten.
Schlüsselwörter
§ 622 BGB, Altersdiskriminierung, Kündigungsfristen, AGG, EuGH, Mangold-Entscheidung, Europarecht, Primärrecht, Richtlinienkonforme Auslegung, Diskriminierungsverbot, Arbeitsrecht, Verfassungsrecht, Art. 3 GG, Nichtanrechnungsregelung, Vertrauensschutz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Zulässigkeit der Regelung in § 622 Abs. 2 S. 2 BGB, wonach Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres bei der Berechnung von Kündigungsfristen nicht berücksichtigt werden.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Themen sind das deutsche Arbeitsrecht, die europäische Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG sowie die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, zu klären, ob die genannte BGB-Vorschrift wegen Altersdiskriminierung gegen höherrangiges europäisches Recht oder das Grundgesetz verstößt und wie nationale Gerichte mit diesem Widerspruch umgehen sollten.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf der Auswertung aktueller Rechtsprechung (insb. EuGH) und einschlägiger Fachliteratur basiert, um die Vereinbarkeit nationaler Normen mit Gemeinschaftsrecht zu prüfen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Untersuchung der Vereinbarkeit mit dem AGG, eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit nach Art. 3 GG sowie eine tiefgehende Analyse der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben, insbesondere im Lichte der Mangold-Entscheidung des EuGH.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind Altersdiskriminierung, § 622 BGB, Kündigungsfrist, Mangold-Entscheidung, Europarecht, Vorabentscheidungsverfahren und richtlinienkonforme Auslegung.
Warum ist das Alter 25 ein zentraler Streitpunkt in dieser Norm?
Da die Regelung Arbeitnehmer unter 25 Jahren schlechter stellt, indem sie deren Betriebszugehörigkeit für längere Kündigungsfristen ignoriert, entsteht eine Ungleichbehandlung, deren Rechtfertigung (z.B. durch Jugendarbeitslosigkeit) in der Arbeit als nicht legitim zurückgewiesen wird.
Wie bewertet der Autor die "Mangold"-Entscheidung des EuGH für diesen Fall?
Der Autor ordnet die Entscheidung als maßgeblich ein, da sie ein primärrechtliches Verbot der Altersdiskriminierung etabliert hat, welches nationale Gerichte verpflichtet, entgegenstehende nationale Normen unangewendet zu lassen.
- Quote paper
- Marcus Reischl (Author), 2008, § 622 Abs. 2 S. 2 BGB und das Verbot der Altersdiskriminierung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/115193