Diese Hausarbeit soll im ersten Teil unter arbeitsrechtlicher Betrachtung erläutern, wer überhaupt Arbeitnehmer ist, welche abweichenden Varianten es zu den normalen Arbeitsverhältnissen gibt und wo diese Abweichungen normiert sind.
Der zweite Teil stellt anhand eines beispielhaften Ablaufplanes dar, worauf bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses geachtet werden muss, um nicht schon vor Vertragsabschluss gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu verstoßen.
Grundlage und Aufbau dieser Arbeit waren die geltenden Gesetze sowie verschiedene themenbezogene Fachliteratur, anhand derer Begriffe erklärt und wichtige Bestimmungen definiert und erläutert wurden.
Im abschließenden Fazit wird dargestellt, warum das AGG und seine Einhaltung sowohl für den Arbeitsmarkt als auch das Sozial- und Rentensystem in Deutschland so wichtig sind.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Definition des Arbeitnehmerbegriffs
3. Beispiele für besondere Arbeitsverhältnisse
3.1 Das normale Arbeitsverhältnis
3.2 Berufsausbildungsverhältnisse
3.3 Befristete Arbeitsverhältnisse
3.4 Teilzeitarbeitsverhältnisse
3.5 Arbeitnehmerüberlassung
4. Begründung eines Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung des AGG
4.1 Bedeutung des AGG
4.2 Ermittlung Personalbedarf
4.3 Stellenausschreibung
4.3.1 Interne und externe Ausschreibung
4.3.2 Gestaltung der Ausschreibung
4.3.3 Inhalt der Ausschreibung
4.4 Bewerberauswahl
4.5 Vorstellungsgespräch
4.6 Nachauswahl
4.7 Vertragsangebot
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen für die Begründung von Arbeitsverhältnissen unter besonderer Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), um Diskriminierungen bei der Personalsuche und Einstellung zu vermeiden.
- Definition und Abgrenzung des Arbeitnehmerbegriffs
- Analyse verschiedener Arbeitsverhältnistypen (z.B. Teilzeit, Befristung, Leiharbeit)
- Rechtliche Anforderungen an eine AGG-konforme Stellenausschreibung
- Prozessschritte der Bewerberauswahl bis zum Vertragsabschluss
- Bedeutung von Gleichbehandlung für den Arbeitsmarkt
Auszug aus dem Buch
3.1 Das normale Arbeitsverhältnis
Als normales Arbeitsverhältnis wird eine unbefristete, schriftlich niedergelegte Vollzeitbeschäfti gung ohne Leitungsfunktion, mit einer 40 Stunden Woche, unter Zahlung eines Gehalts oder einer Stundenentlohnung, bezeichnet. Dem Arbeitnehmer stehen sowohl der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen gem. § 3 (1) BUrlG, der Mindestlohn von aktuell 8,84 € pro Stunde gem. § 1 (2) Mi LoG, die verpflichtende Gewährung von Pausen gem. § 4 ArbZG sowie die Einhaltung von Kündi gungsfristen gem. KSchG zu. Der sog. normale Arbeitnehmer ist volljährig und direkt bei dem im Arbeitsvertrag genannten Arbeitgeber beschäftigt. Die üblich vereinbarte Probezeit beträgt sechs Monate. Alle Schutzvorschriften für Arbeitnehmer gelten uneingeschränkt sowie zusätzlich gege benenfalls das Mutterschutzgesetz sowie das Schwerbehindertengesetz. Abweichend zu normalen Arbeitsverhältnissen, gibt es aber auch eine Reihe besonderer, die sich z.B. in der Vertragsform, dem Vertragsabschluss oder in der Vertragsdauer unterscheiden. Einige davon sollen nachfolgend genannt werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung thematisiert die Notwendigkeit des Schutzes vor Diskriminierung am Arbeitsmarkt und erläutert den Aufbau der Hausarbeit hinsichtlich der Definition von Arbeitnehmern und der AGG-konformen Einstellungsverfahren.
2. Definition des Arbeitnehmerbegriffs: Dieses Kapitel erläutert die rechtlichen Merkmale eines Arbeitnehmers, insbesondere durch den § 611a BGB, und grenzt diesen von Selbstständigen ab.
3. Beispiele für besondere Arbeitsverhältnisse: Hier werden verschiedene Beschäftigungsformen wie das normale Arbeitsverhältnis, Berufsausbildungsverhältnisse, befristete Arbeitsverhältnisse, Teilzeitarbeitsverhältnisse und Arbeitnehmerüberlassung detailliert beschrieben.
4. Begründung eines Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung des AGG: Dieses Kapitel führt durch den Prozess der Personalbeschaffung von der Bedarfsermittlung über die Ausschreibung bis zum Vorstellungsgespräch und Vertragsangebot unter strikter Einhaltung des AGG.
5. Fazit: Das Fazit unterstreicht die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung der Einhaltung des AGG zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland.
Schlüsselwörter
Arbeitsrecht, Arbeitnehmerbegriff, AGG, Gleichbehandlung, Stellenausschreibung, Bewerberauswahl, Arbeitsvertrag, Teilzeitarbeit, Befristete Arbeitsverhältnisse, Arbeitnehmerüberlassung, Personalgewinnung, Antidiskriminierung, Arbeitsverhältnis, Personalbedarf, Diskriminierungsverbot
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen zur Begründung von Arbeitsverhältnissen und beleuchtet dabei kritisch die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind der Arbeitnehmerbegriff, unterschiedliche Arbeitsvertragsarten sowie der diskriminierungsfreie Rekrutierungsprozess.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, den korrekten Prozess der Begründung eines Arbeitsverhältnisses so darzustellen, dass ein Verstoß gegen das AGG bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse geltender Gesetze und themenbezogener Fachliteratur, um Begriffe zu definieren und Bestimmungen zu erläutern.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Bestimmung des Arbeitnehmers, eine Darstellung besonderer Arbeitsverhältnisse und eine praktische Anleitung für ein AGG-konformes Einstellungsverfahren.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Wichtige Schlüsselbegriffe sind insbesondere Arbeitsrecht, AGG, Stellenausschreibung, Bewerberauswahl und Arbeitnehmerüberlassung.
Wie unterscheidet sich das normale Arbeitsverhältnis von der Leiharbeit?
Während das normale Arbeitsverhältnis eine direkte, unbefristete Bindung zum Arbeitgeber darstellt, basiert die Arbeitnehmerüberlassung auf einem Dreiecksverhältnis zwischen Verleiher, Leiharbeitnehmer und Entleiher.
Warum ist das AGG bei der Gestaltung von Stellenanzeigen so entscheidend?
Das AGG untersagt Benachteiligungen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität, weshalb auch Stellenanzeigen strikt geschlechtsneutral und diskriminierungsfrei formuliert sein müssen.
- Quote paper
- Anonym (Author), 2018, Der Arbeitnehmer, besondere Arbeitsverhältnisse und die Begründung eines Arbeitsverhältnisses anhand des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1152171