Mit einem Volumen iHv 43 Milliarden Euro entfielen im Jahr 2017 29 % der Gesamteinfuhren auf Einfuhren aus Drittstaaten. Dies entspricht einer Steigerung von +8,8 % im Vergleich zum Jahr 2016. Rund ein Sechstel der gesamten Zollabfertigungen in Österreich werden als Zollverfahren 42 abgewickelt. Dementsprechend ist die korrekte und rechtskonforme Abwicklung von Einfuhren nicht nur für die Unternehmen selbst, sondern auch für Logistik- und Speditionsunternehmen von wesentlicher Bedeutung.
Grundsätzlich ist eine Einfuhr, auf die anschließend eine innergemeinschaftliche Lieferung folgt, von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, sofern die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen im Zeitpunkt der Einfuhr erfüllt sind. Anlässlich des aktuellen EuGH-Urteils Vetsch soll das "Zollverfahren 42" näher dargestellt werden. In der Rechtsprechung Vetsch hat der EuGH festgestellt, dass die Steuerbefreiung im Rahmen einer Einfuhr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung dann nicht versagt werden kann, wenn kein Indiz vorliegt, dass der Importeuer (hier: Vetsch) nicht wusste oder wissen hätte müssen, dass die unmittelbar an die die Einfuhr anschließende Lieferung im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung steht (bei Wissentlichkeit wird von "Bösglaubigkeit" gesprochen ). Im Zeitpunkt der Einfuhr der Waren müssen dazu die Voraussetzungen zur Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer erfüllt sein.
Zentraler Aspekt dieser Seminararbeit sind daher die Voraussetzungen für die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen des Zollverfahrens 42 unter Berücksichtigung der aktuellen Judikatur.
In Abschnitt 2 werden die dazugehörigen unionsrechtlichen, nationalen und zollrechtlichen Grundlagen sowie die von der Literatur kritisierten Aspekte des Zollverfahrens 42 beschrieben. Außerdem erfolgt die Darstellung eines Praxisbeispiels und in Abschnitt 3 soll auf die jüngste Rechtsprechung eingegangen werden. Dazu zählen insbesondere Rs C-513/17 Vetsch, Rs C-108/17 Enteco Baltic und C-528/17 Milan Božičevič Ježovnik. Dabei werden die jeweiligen Sachverhalte sowie die Entscheidungsgründe des EuGH beschrieben und anschließend einer rechtlichen Würdigung unterzogen. Beendet wird die Seminararbeit mit einer kritischen Reflexion.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG UND PROBLEMSTELLUNG
2. UNIONSRECHTLICHE UND NATIONALE GRUNDLAGEN
2.1. VORBEMERKUNGEN
2.2. UNIONSRECHTLICHE GRUNDLAGEN DER MWSTSYSTRL
2.3. NATIONALE RECHTSGRUNDLAGEN
2.3.1. Einfuhr
2.3.2. Innergemeinschaftliche Lieferung
2.3.3. Art 6 Abs 3 UStG
2.3.4. Unmittelbarkeit
2.4. ZOLLRECHTLICHE GRUNDLAGEN
2.4.1. Verhältnis UStG 1994 zu Zollkodex der Union
2.4.2. Entstehen der Zollschuld
2.4.3. Zollschuldner
2.4.4. Prüfung der Zollanmeldung
2.5. VEREINFACHUNG FÜR SPEDITEURE – ERTEILUNG EINER SONDER-UID
2.5.1. Allgemeine Bestimmungen
2.5.2. Kritik
2.5.3. Vertrauensschutz und Gutgläubigkeit
2.6. STEUERHINTERZIEHUNG UND BETRUGSBEKÄMPFUNG
2.7. NICHTANWENDUNGSFÄLLE – EXTERNES VERSANDVERFAHREN UND ZOLLLAGER
2.8. PRAXISBEISPIEL
2.8.1. Sachverhalt
2.8.2. Voraussetzungen
2.8.3. Nachweispflichten
2.8.4. Rechtsfolgen
3. AKTUELLE RECHTSPRECHUNG DES EUGH
3.1. VORBEMERKUNGEN
3.2. C-108/17 ENTECO BALTIC VOM 20. JUNI 2018
3.2.1. Sachverhalt
3.2.2. Entscheidungsgründe
3.3. C-528/17 MILAN BOŽICEVIC JEŽOVNIK VOM 25. OKTOBER 2018
3.3.1. Sachverhalt
3.3.2. Entscheidungsgründe
3.4. C-513/17 VETSCH VOM 14. FEBRUAR 2019
3.4.1. Sachverhalt
3.4.2. Entscheidungsgründe
3.5. CONCLUSIO UND RECHTLICHE WÜRDIGUNG
4. KRITISCHE REFLEXION
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die Voraussetzungen für die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen des sogenannten Zollverfahrens 42, insbesondere unter dem Aspekt aktueller EuGH-Rechtsprechung und möglicher Risiken bei Steuerhinterziehung.
- Rechtliche Grundlagen der Einfuhrumsatzsteuerbefreiung (Unionsrecht und nationales Recht)
- Abwicklung des Zollverfahrens 42 und die Rolle der Sonder-UID für Spediteure
- Analyse aktueller EuGH-Urteile (Enteco Baltic, Milan Božicevic Ježovnik, Vetsch)
- Problematiken rund um Steuerhinterziehung, Betrugsbekämpfung und den Grundsatz des Vertrauensschutzes
Auszug aus dem Buch
2.5.3. Vertrauensschutz und Gutgläubigkeit
Ergänzend soll hier auf den zuvor erwähnten Vertrauensschutz und die damit in Zusammenhang stehende Gutgläubigkeit näher eingegangen werden. Gem Vertrauensschutzregelung nach Art 7 Abs 4 UStG ist eine innergemeinschaftliche Lieferung auch dann als steuerfrei anzusehen, wenn ein Unternehmer eine Lieferung als steuerfrei behandelt, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen, und die Steuerbefreiung auf Angaben beruht, deren Unrichtigkeit der Unternehmer auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. Ergänzend kann hier der Grundsatz der Gutgläubigkeit angeführt werden. Das Handeln in gutem Glauben kann als Ergreifung sämtlicher Maßnahmen, die „vernünftigerweise verlangt werden können, um sicherzustellen, dass der von ihm [hier: ein Wirtschaftsteilnehmer] getätigte Umsatz nicht zu seiner Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt“ beschrieben werden. Sofern der Wirtschaftsteilnehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass die Lieferung iZm Steuerhinterziehung steht, sind von ihm sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die auf die Verhinderung der Steuerhinterziehung abzielen. Bei Unterlassen dieser oder Beteiligung am Umsatzsteuerbetrug steht kein Recht auf Steuerbefreiung zu.
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINLEITUNG UND PROBLEMSTELLUNG: Einführung in das Zollverfahren 42, dessen wirtschaftliche Bedeutung und Darstellung der Forschungsfrage zur Steuerbefreiung unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung.
2. UNIONSRECHTLICHE UND NATIONALE GRUNDLAGEN: Detaillierte Analyse der unionsrechtlichen Vorgaben der MwStSystRL sowie der nationalen Umsetzung im UStG und der zollrechtlichen Rahmenbedingungen des Zollkodex der Union.
3. AKTUELLE RECHTSPRECHUNG DES EUGH: Darstellung und Analyse dreier maßgeblicher Urteile des Europäischen Gerichtshofs zur Steuerbefreiung im Kontext von Steuerbetrug und dem Grundsatz des Vertrauensschutzes.
4. KRITISCHE REFLEXION: Zusammenfassende kritische Betrachtung des Zollverfahrens 42 mit Ausblick auf notwendige Regelungsverbesserungen und Risikominimierung.
Schlüsselwörter
Zollverfahren 42, Einfuhrumsatzsteuer, Steuerbefreiung, EuGH-Rechtsprechung, Steuerhinterziehung, Vetsch, Enteco Baltic, Sonder-UID, Vertrauensschutz, Gutgläubigkeit, Spedition, Umsatzsteuer, Unionszollkodex, Betrugsbekämpfung, Vorsteuerabzug.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Voraussetzungen für die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen des Zollverfahrens 42, wobei insbesondere die Auswirkungen aktueller EuGH-Rechtsprechung auf die Praxis beleuchtet werden.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die unionsrechtlichen und nationalen Rechtsgrundlagen, die Rolle von Spediteuren (Sonder-UID), die Problematik von Steuerhinterziehung im Umsatzsteuerkontext sowie den Grundsatz des Vertrauensschutzes.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bei Einfuhren unter Einbeziehung der neuesten Judikatur zu analysieren und kritisch zu hinterfragen, wie Risiken für die Beteiligten minimiert werden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die primär auf der Auswertung von Rechtsquellen (Richtlinien, Gesetze) und einer umfassenden Analyse aktueller EuGH-Urteile basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil erörtert die theoretischen Grundlagen (Zollrecht und Umsatzsteuerrecht), die speziellen Regelungen für Spediteure sowie die detaillierte Darstellung und Auswirkung wegweisender EuGH-Entscheidungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Zollverfahren 42, Einfuhrumsatzsteuer, Steuerbefreiung, EuGH-Rechtsprechung und Vertrauensschutz.
Was bedeutet das "unkalkulierbare Risiko" für Spediteure?
Es bezieht sich auf die Gefahr, dass Spediteure bei indirekter Vertretung als Zollschuldner für die Einfuhrumsatzsteuer haften, wenn die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung aufgrund von Betrug durch den Auftraggeber nicht erfüllt sind.
Welchen Einfluss hat das EuGH-Urteil Vetsch auf die Rechtspraxis?
Das Urteil hat zu einem teilweisen Paradigmenwechsel geführt, da es die Steuerbefreiung für einen gutgläubigen Spediteur auch dann ermöglicht, wenn der Steuerbetrug auf einer nachfolgenden Handelsebene stattfindet.
- Citar trabajo
- Elisabeth Klemens (Autor), 2019, Das Verfahren 42 und seine Voraussetzungen für die Befreiung von der EUSt. Aktuelle Rechtsfragen unter besonderer Berücksichtigung der Rs Vetsch, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1152483