Ziel dieser Arbeit ist es, das Spannungsverhältnis zwischen der Strafbarkeit des Geschäftsgeheimnisverrats nach § 23 GeschGehG und dem straflosen, berechtigten Whistleblowings aufzuzeigen.
Für diesen Zweck erfolgt zunächst eine systematische Betrachtung des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Kapitel B., in welchem ein historischer Abriss vorangestellt ist. Daraufhin wird der Begriff Whistleblowing im Allgemeinen und die die neue Whistleblower-Richtlinie durchleuchtet.
In selbigem erfolgen sodann die Betrachtung der nicht verbotenen Handlungen nach § 5 GeschGehG, was als Whistleblower-Schutz de lege lata gesehen werden kann, und abschließend die Umreißung eines Referentenentwurfs zum Hinweisgeberschutzgesetz, der bis zum 17. Dezember 2021 vom deutschen Gesetzgeber in nationales Recht umzusetzen ist und als Whistleblower-Schutz de lege ferenda gesehen werden kann.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Problemaufriss
II. Ziel und Aufbau der Arbeit
B. Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
I. Entstehungsgeschichte
1. Vor Gründung der Bundesrepublik
2. Nach Gründung der Bundesrepublik
II. Der Inhalt des GeschGehG
1. § 2 Begriffsbestimmungen
a) Nr. 1 Geschäftsgeheimnis
aa) Geheime Information
bb) Wirtschaftlicher Wert
cc) Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen
dd) Berechtigtes Interesse
b) Nr. 2 Inhaber eines Geschäftsgeheimnisses
2. § 3 Erlaubte Handlungen
3. § 4 Handlungsverbote
4. § 23 Verletzung von Geschäftsgeheimnissen
a) Abs. 1 Nr. 1 „Betriebsspionage“
b) Abs. 1 Nr. 2 „Eigeneröffnete Geheimnishehlerei“
c) Abs. 1 Nr. 3 „Geheimnisverrat“
d) Abs. 2 „Fremderöffnete Geheimnishehlerei“
e) Abs. 3 „Vorlagenfreibeuterei“
C. Whistleblowing
I. Der Begriff des Whistleblowings
II. Die neue Whistleblower-Richtlinie
1. Allgemeines
2. Schutz der Whistleblower
III. Nicht verbotene Handlungen nach § 5 GeschGehG (Whistleblower-Schutz de lege lata)
1. Nr. 1 Ausübung der Kommunikationsfreiheiten
2. Nr. 2 Aufdeckung von Fehlverhalten (Whistleblowing)
3. Nr. 3 Offenlegung gegenüber Arbeitnehmervertretung
IV. Der Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblower-Schutz de lege ferenda)
1. Allgemeines
2. Kritik
D. Fazit und Ausblick
I. Fazit zugleich kritische Würdigung
II. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das rechtliche Spannungsfeld zwischen der strafrechtlichen Verfolgung der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 23 GeschGehG und der Rechtmäßigkeit von Whistleblowing-Handlungen. Ziel ist es, aufzuzeigen, unter welchen Voraussetzungen Whistleblowing als Ausnahme von den strafrechtlichen Verboten des GeschGehG angesehen werden kann.
- Historische Entwicklung des Geschäftsgeheimnisschutzes in Deutschland
- Strukturelle Analyse des neuen Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG)
- Rechtliche Einordnung des Whistleblowings im Kontext der EU-Whistleblower-Richtlinie
- Analyse des Whistleblower-Schutzes de lege lata (§ 5 GeschGehG)
- Bewertung des Referentenentwurfs zum Hinweisgeberschutzgesetz (de lege ferenda)
Auszug aus dem Buch
a) Nr. 1 Geschäftsgeheimnis
Der Begriff Geschäftsgeheimnis ist zugleich Tatobjekt und objektives Tatbestandsmerkmal aller Tatbestandsvarianten des § 23, weshalb diesem Begriff besondere Bedeutung beigemessen wird. Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die kumulativ die folgenden vier Merkmale aufweist: Sie muss 1. geheim sein (lit. a Hs. 1), 2. deshalb einen wirtschaftlichen Wert haben (lit. a Hs. 2), 3. durch angemessene Schutzmaßnahmen durch den Inhaber geschützt sein (lit. b) und 4. muss ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung vorliegen (lit. c).
Konkrete, nicht abschließende Beispiele, die Gegenstand von Geschäftsgeheimnissen im Sinne des § 2 Nr. 1 sein können, sind: Absatzgebiete, Adressverzeichnisse, Angebotsunterlagen, Bankkundendaten, Bieterlisten, Computerprogramme, Entwicklungsunterlagen, Entwürfe, Formeln, Gehaltslisten, Geschäftsbücher, Geschäftsstrategien, Herstellungsverfahren, Insiderinformationen, Konstruktionsdaten, Kundenlisten, Lieferantenlisten, Lohndaten, Marktanalysen, Maschinenteile, Muster, Preisberechnungen, Produktionsanlagen, Prototypen, Rezepte, Schablonen, Schaltpläne, Umsatzzahlen, Unternehmensdaten, Verhandlungstaktiken, XING-Kontakte, Zeichnungen sowie Zulassungsunterlagen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die historische Relevanz des Geschäftsgeheimnisschutzes ein und formuliert das Ziel der Arbeit, das Spannungsverhältnis zwischen strafbarem Geheimnisverrat und berechtigtem Whistleblowing zu analysieren.
B. Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen: In diesem Kapitel werden die Entstehungsgeschichte des GeschGehG sowie die zentralen materiell-rechtlichen Tatbestandsmerkmale, insbesondere zu Begriffsbestimmungen und den Verletzungstatbeständen gemäß § 23 GeschGehG, detailliert erläutert.
C. Whistleblowing: Dieser Abschnitt beleuchtet den Begriff des Whistleblowings, die Auswirkungen der EU-Richtlinie sowie die Anwendbarkeit der Ausnahmetatbestände nach § 5 GeschGehG und des Referentenentwurfs zum Hinweisgeberschutzgesetz.
D. Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst die wesentlichen Erkenntnisse zusammen, kritisiert die gesetzliche Systematik des Geheimnisverrats und gibt einen Ausblick auf die zu erwartende Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes sowie offene Auslegungsfragen.
Schlüsselwörter
Geschäftsgeheimnis, GeschGehG, Whistleblowing, Hinweisgeberschutzgesetz, Geheimnisverrat, Betriebsspionage, Geheimnishehlerei, Vorlagenfreibeuterei, EU-Whistleblower-Richtlinie, Rechtswidrigkeit, Rechtfertigungsgrund, Compliance, Geheimhaltung, Arbeitnehmervertretung, Meldepflicht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem deutschen Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) und untersucht, wie dieses Gesetz mit der Thematik des Whistleblowings interagiert, insbesondere wo die Grenze zwischen strafbarer Geheimnisverletzung und zulässiger Offenlegung verläuft.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zentrale Themen sind die gesetzliche Definition des Geschäftsgeheimnisses, die Straftatbestände der Geheimnisverletzung, der Schutzstatus von Hinweisgebern und die Ausnahmeregelungen für eine rechtmäßige Aufdeckung von Missständen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, das Spannungsverhältnis zwischen dem Verbot des Geschäftsgeheimnisverrats (§ 23 GeschGehG) und dem Whistleblowing aufzuzeigen und die rechtliche Einordnung von Whistleblower-Handlungen im deutschen Strafrecht zu klären.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine systematische und rechtsdogmatische Analyse des geltenden Gesetzes (de lege lata) sowie eine kritische Auseinandersetzung mit dem Referentenentwurf für das zukünftige Hinweisgeberschutzgesetz (de lege ferenda).
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil wird zunächst das GeschGehG historisch und inhaltlich analysiert. Anschließend wird das Konzept Whistleblowing im Kontext der neuen EU-Richtlinie und der nationalen Ausnahmetatbestände, insbesondere § 5 GeschGehG, untersucht.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit am besten charakterisieren?
Die wichtigsten Begriffe sind Geschäftsgeheimnisgesetz, Whistleblowing, Geheimnisverrat, Hinweisgeberschutz, Compliance und betriebliches Fehlverhalten.
Wie bewertet der Autor die Formulierung des "Geheimnisverrats" im Gesetz?
Der Autor kritisiert den Wortlaut des § 23 Abs. 1 Nr. 3 GeschGehG als rhetorisch verfehlten Kunstgriff des Gesetzgebers, der wenig zum Verständnis des eigentlich Gemeinten beiträgt.
Welche Kritik übt der Verfasser am Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz?
Die Kritik richtet sich vor allem gegen die vagen Formulierungen zu Repressalien, die Möglichkeit zur Identitätsweitergabe durch interne Meldestellen sowie die mangelnde Priorisierung anonymer Meldungen, was potenzielle Hinweisgeber abschrecken könnte.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2021, Geschäftsgeheimnisse und Whistleblowing. Das Spannungsverhältnis zwischen Verletzung von § 23 GeschGehG und Whistleblowing, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1152714