Der § 102 BetrVG setzt zunächst einmal voraus, dass in einem Unternehmen ein Betriebsrat existiert. Sollte, aus welchen Gründen auch immer, diese Interessenvertretung in einem Betrieb nicht existieren, ist dies negativ für den Arbeitnehmer während der Arbeitgeber dadurch Vorteile hat. Der Betriebsrat hat im Unternehmen ein Beteiligungsrecht, welches sich auf die unternehmerischen Entscheidungen und Maßnahmen des Betriebs auswirkt. Das heißt, der Arbeitgeber ist in seiner Entscheidungsfreiheit eingeschränkt. Die Mitwirkungsrechte des Betriebrates beziehen sich auf personelle, soziale und wirtschaftliche Angelegenheiten. Eine Einengung dieser Rechte ist nicht zulässig.
Im Laufe eines Kündigungsverfahren werden häufig die Ansprüche an die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates nicht beachtet. Dieses ist ein Grund für die Unwirksamkeit der Kündigung. Bei einer Kündigung, ob es sich nun um eine ordentliche, außerordentliche oder Änderungskündigung handelt, ist der Betriebsrat im jedem Fall anzuhören. Die Anhörung hat auch zu erfolgen, wenn der Arbeitnehmer noch keinem Kündigungsschutz unterliegt, weil das Arbeitsverhältnis noch nicht länger als 6 Monate besteht. Es ist weiterhin wichtig zu unterscheiden, ob es sich bei der zu kündigenden Person um einen Arbeitnehmer oder einen leitenden Angestellten handelt. Wer als leitender Angestellter angesehen wird bestimmt der § 5 Abs. 3 und 4 BetrVG. Kurz umschrieben ist ein leitender Angestellter eine Person, welche z.B. Prokura oder Generalvollmacht erteilt bekommen hat, ein Mitarbeiter also, der in gewissen Rahmen selbstständig Entscheidungen treffen kann, welche Auswirkungen auf das Betriebsgeschehen haben.
Inhaltsverzeichnis
- Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung
- Stellungnahme des Betriebsrats
- Widerspruch des Betriebsrats
- Kündigung trotz Widerspruch des Betriebsrats
- Voraussetzung zur Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitnehmers nach Ablauf der Kündigungsfrist¸
- Erweiterung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Beteiligung des Betriebsrats nach anderen Gesetzen
- Fazit
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit den Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Trennung von Mitarbeitern gemäß § 102 BetrVG. Sie analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Rolle des Betriebsrats bei Kündigungen, insbesondere im Hinblick auf die Anhörungspflicht, die Stellungnahme und den Widerspruch des Betriebsrats. Die Arbeit beleuchtet auch die Voraussetzungen für eine Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitnehmers nach Ablauf der Kündigungsfrist.
- Anhörungspflicht des Betriebsrats bei Kündigungen
- Stellungnahme und Widerspruch des Betriebsrats
- Rechtliche Rahmenbedingungen für die Mitwirkung des Betriebsrats
- Voraussetzungen für eine Weiterbeschäftigungspflicht
- Erweiterung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel behandelt die Anhörungspflicht des Betriebsrats bei Kündigungen. Es wird erläutert, dass der Betriebsrat in jedem Fall anzuhören ist, unabhängig von der Art der Kündigung oder dem Kündigungsschutz des Arbeitnehmers. Das Kapitel beleuchtet auch die Besonderheiten bei der Anhörung von leitenden Angestellten und ausländischen Arbeitnehmern.
Das zweite Kapitel befasst sich mit der Stellungnahme des Betriebsrats. Der Betriebsrat kann innerhalb einer Woche seine Bedenken gegen die Kündigung schriftlich mitteilen und innerhalb derselben Frist einen Widerspruch einlegen. Die Arbeit erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Stellungnahme und den Widerspruch des Betriebsrats.
Das dritte Kapitel behandelt die Folgen eines Widerspruchs des Betriebsrats. Es wird erläutert, dass der Arbeitgeber die Kündigung trotz des Widerspruchs aussprechen kann, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen. Das Kapitel beleuchtet auch die rechtlichen Folgen für den Arbeitgeber, wenn er die Kündigung trotz des Widerspruchs ausspricht.
Das vierte Kapitel befasst sich mit der Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitnehmers nach Ablauf der Kündigungsfrist. Es wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen. Das Kapitel beleuchtet auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Weiterbeschäftigungspflicht.
Das fünfte Kapitel behandelt die Erweiterung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Es wird erläutert, dass der Betriebsrat in bestimmten Fällen über die Anhörungspflicht hinausgehende Mitbestimmungsrechte hat. Das Kapitel beleuchtet auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erweiterung der Mitbestimmungsrechte.
Das sechste Kapitel befasst sich mit der Beteiligung des Betriebsrats nach anderen Gesetzen. Es wird erläutert, dass der Betriebsrat auch nach anderen Gesetzen an bestimmten Entscheidungen des Arbeitgebers beteiligt werden kann. Das Kapitel beleuchtet auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beteiligung des Betriebsrats nach anderen Gesetzen.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen den Betriebsrat, die Kündigung, die Anhörungspflicht, die Stellungnahme, den Widerspruch, die Weiterbeschäftigungspflicht, die Mitbestimmungsrechte und die Beteiligung des Betriebsrats nach anderen Gesetzen. Der Text beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Mitwirkung des Betriebsrats bei der Trennung von Mitarbeitern gemäß § 102 BetrVG.
- Arbeit zitieren
- Christopher Weide (Autor:in), 2006, Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Trennung von Mitarbeitern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/115442