Die Kontroverse um Adolf Eichmann im Spiegel der bundesdeutschen Presse und Hannah Arendts „Eichmann in Jerusalem“


Hausarbeit, 2005

24 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Allgemeines Pressebild und intellektuelle Positionen hinsichtlich des
Eichmann-Prozesses
2.1 Stellenwert des Eichmann-Prozesses für die deutsche Öffentlichkeit
2.2 Prozess und Berichterstattung
2.2.1 Der Eichmann-Prozess als historische Lektion
2.2.2 Die Frage nach der Legitimation israelischer Justiz
2.2.3 Persönlichkeit und Verantwortung Adolf Eichmanns
2.2.3.1 Eichmann als Überzeugungstäter
2.2.3.2 Eichmann als subalterner Bürokrat
2.2.3.3 Das „Eichmann-Syndrom“
2.3 Intellektuelle Positionen

3 Hannah Arendts „Eichmann in Jerusalem“
3.1 Geschichte einer Kontroverse
3.2 Verstehen und Urteilen in Arendts Herangehensweise
3.3 Das Gerichtsverfahren und seine Kritik durch Hannah Arendt
3.3.1 Voraussetzungen des Verfahrens
3.3.2 Anklage
3.3.3 Thesen der Verteidigung
3.3.4 Urteil

Literaturliste

1 Einleitung

In der vorliegenden Seminararbeit möchte ich das Aufsehen und die Nachwirkungen analysieren, die der 1961 in Jerusalem verhandelte Prozess gegen Adolf Eichmann hervorgerufen haben. Dabei geht es nicht darum die so genannte „Wahrheit“ über Adolf Eichmann herauszufinden, sofern dies überhaupt möglich ist. Vielmehr möchte ich anhand der Reaktionen in der bundesdeutschen Presse und der „Erzählung“ des Prozessgeschehens bei Hannah Arendt darstellen, in welcher Weise ein maßgeblicher Organisator der Judenvernichtung zu einer Kristallisationsfigur in der deutschen (und internationalen) Vergangenheitsbewältigung werden konnte.

Eine besondere Bedeutung spielt hierbei sicherlich das Buch: „Eichmann in Jerusalem“ von Hannah Arendt, das neben dem Prozess selbst die größte Aufmerksamkeit auf sich zog und noch Jahrzehnte später intellektuelle Disputationen verursacht (Smith, 2000).

Es stellt sich die Frage, ob der Jerusalemer Prozess gegen den ehemaligen Obersturmbannführer Adolf Eichmann, der unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg namentlich kaum jemanden in der deutschen Öffentlichkeit ein Begriff war, auch solche unglaubliche Resonanz erfahren hätte, wenn er seiner Person nach bei seinem Erscheinen vor Gericht eher den allseits gehegten Erwartungen an einen Massenmörder entsprochen hätte.

Wie kontrovers jedoch die Reaktionen auf Eichmanns Erscheinung vor Gericht ausfielen, werde ich im ersten Teil der vorliegenden Seminararbeit darstellen, während ich im zweiten Teil Hannah Arendts „Version“ des Prozessgeschehens darzulegen versuche. Dabei werde ich versuchen die Komplexität des Prozesses gegen Adolf Eichmann aufzuzeigen, der gerade durch sein durchschnittliches, unscheinbares Betragen vor Gericht die Beobachter in Jerusalem vor ungeahnte Schwierigkeiten hinsichtlich der Verortung seiner Verbrechen stellte.

Im Folgenden möchte ich also versuchen den tiefer liegenden Ursachen für die Brisanz des Eichmann-Prozesses auf die Spur zu kommen, wobei ich Hannah Arendts Sicht des Prozessgeschehens näher betrachten werde. Auch die Gründe für den Affront, den ihre Darstellung des Falls Eichmann durch ihre Gerichtsreportage „Eichmann in Jerusalem“ auslöste, möchte ich zu erklären suchen. Der eingangs dargelegte Überblick zur bundesdeutschen Stimmungslage in den Medien mag die persönliche Einschätzung des Prozessgeschehens durch Hannah Arendt in Bezug setzen zu den damals vorherrschenden Meinungen.

2 Allgemeines Pressebild und intellektuelle Positionen
hinsichtlich des Eichmann-Prozesses

2.1 Stellenwert des Eichmann-Prozesses für die deutsche Öffentlichkeit

Wenn ich hinsichtlich Arendts „Eichmann in Jerusalem“ vorab die Reaktionen in der bundesdeutschen Presse abrissartig darzustellen versuche, so hat dies den Grund, dass im Spiegel der Presse das damalige Bewusstsein der Deutschen gegenüber ihrer Vergangenheit klar hervortritt. Einzelne Reaktionen und Pressebeiträge lassen ahnen wie es um die deutsche Befindlichkeit bezüglich des Jerusalemer Prozesses (1961) bestellt war. Im Rahmen dieser Arbeit kann dies gewiss nur skizzenhaft geschehen, um gewisse Aspekte des problematischen Fragen-Komplexes um Eichmann und des Verhältnisses der deutschen Öffentlichkeit ihm gegenüber zu erörtern. Die Bedeutung des Jerusalemer Prozesses selber wie auch des daran anschließenden öffentlichen Diskurses in Deutschland (und international) lässt sich hinsichtlich der Aufarbeitung nationalsozialistischer Vergangenheit nicht überschätzen (Krause, 2002).

Die unzureichende Verarbeitung des Geschehenen, d.h. vielmehr ihre Verdrängung wurde unter Intellektuellen (z.B. Adorno, Anders, Enzensberger,…) durchaus als Mangel, wenn nicht sogar als „Notstand“ empfunden. Gerade in dieser Hinsicht begünstigte der Prozess gegen Eichmann eine Bewusstmachung der unverarbeiteten Vergangenheit in ganz erheblicher Weise. Neben einer Auseinandersetzung mit der Person Eichmanns, bot der Jerusalemer Prozess auch reichlich Anlass den bundesdeutschen „Bewusstseinszustand“ hinsichtlich einer Vergangenheitsbewältigung des Holocaust in den Medien zu diskutieren. Warum aber gerade Eichmann, der als Organisator im Reichssicherheitshauptamt mit der „Lösung der Judenangelegenheiten“ befasst war, zu einer bedeutenden Identifikationsfigur mit der nationalsozialistischen Vergangenheit werden sollte, möchte ich im Folgenden etwas näher untersuchen.

Angefangen von der spektakulären Festnahme Eichmanns in Argentinien durch den israelischen Geheimdienst bis hin zur allseits nicht anders erwarteten Urteilsvollstreckung, bot der Prozess gegen einen der maßgeblichen Organisatoren der Judenvernichtung permanent Anlass zu kontroverser Diskussion. Auch wenn zum Ende des Prozessverlaufs hin das allgemeine Interesse abzunehmen schien und das schließlich verhängte Urteil den Erwartungen der Weltöffentlichkeit entsprach, so hat der Jerusalemer Prozess wohl wie kaum ein anderer NS-Strafprozess der Nachkriegs- geschichte Aufsehen erregt und die Ende der Fünfziger Jahre ohnehin neu erwachende Auseinandersetzung mit der jüngsten Vergangenheit zusätzlich forciert (Krause, 2002).

2.2 Prozess und Berichterstattung

2.2.1 Der Eichmann-Prozess als historische Lektion

Das Phänomen des Medienhypes um den Eichmann-Prozess beschrieb H.T.Risse im „Freiburger Rundbrief“ folgendermaßen:

„In keiner Phase der Nachkriegszeit sind die Verbrechen, die während der Nazidiktatur von Deutschen und im Namen Deutschlands begangen wurden, dem Bewusstsein der Bürger in der Bundesrepublik so gegenwärtig gewesen wie seit dem Beginn des Eichmann-Prozesses in Jerusalem. Hatten schon vorher zahlreiche Strafprozesse manche individuelle Untat ans Licht der Öffentlichkeit geholt und dazu beigetragen, die Frage nach der „unbewältigten Vergangenheit“ für eine größere Zahl von Deutschen neu zu stellen, so konnte sich jetzt erst recht kaum einer der Sensation des Prozesses entziehen“ (Risse, 1960/61, S. 37).

Für den Historiker Peter Steinbach wurde der “Prozess zu einer Lektion…in Zeitgeschichte“, der sowohl auf die deutsche Öffentlichkeit als auch die deutsche Verfolgungspraxis von NS-Tätern nachhaltig einwirkte (Steinbach, 1981, S.53). So ließ sich mit der Ergreifung Eichmanns eine zunehmende Aktivität der Ludwigsburger Behörde zur strafrechtlichen Verfolgung von Nazi-Verbrechen feststellen. Offensichtlich wollte man sich von bundesdeutscher Seite nicht den Vorwurf gefallen lassen, nichts bzw. zu wenig zur Verfolgung und Festsetzung von NS-Verbrechern geleistet zu haben (Wojak, 2004).

2.2.2 Die Frage nach der Legitimation israelischer Justiz

Noch im Vorfeld und zu Beginn des Prozesses wurde zwar die Unrechtmäßigkeit der Entführung Eichmanns aus Argentinien in den Medien durchaus thematisiert, jedoch meinte man schließlich formaljuristische Aspekte nicht in den Vordergrund schieben zu dürfen, da dies womöglich nur darauf abziele: „die Unruhe unseres Gewissens zu betäuben“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 27.5.1960). Es bestehe nach Gerhard Ziegler von der Frankfurter Rundschau auch ein erhebliches Missverhältnis zwischen den juristischen Implikationen im Fall Eichmann und seiner historischen Dimension. So sah er eine „historische Gerechtigkeit“ (Frankfurter Rundschau vom 30.5.1960) in der Tatsache, dass Eichmann sich jetzt in Israel vor Gericht zu verantworten habe. Entsprechend sei auch die im Grunde illegale Festnahme und „Überführung“ Eichmanns nach Israel zu vernachlässigen, solange nur dort ein an sich rechtmäßiges Verfahren gewährleistet sei. Lediglich Theo Sommer sprach sich in der Wochenzeitung „Die Zeit“ für ein internationales Tribunal aus.

Demgegenüber gab es allerdings auch nicht wenige Stimmen (z.B. Rudolf Augstein, Henri Nannen,…), die für einen Auslieferungsantrag Eichmanns an die Bundesrepublik Deutschland und ein deutsches Gericht plädierten. Der Stern-Chef Nannen beispielsweise hielt ein deutsches Gericht eher dazu befähigt eine objektive Sicht auf den Fall anzuwenden, was er vor allem mit der vermeintlich jüdischen Befangenheit hinsichtlich der Rolle der „Judenräte“ und einer möglichen politischen Instrumentalisierung durch den Staat Israel zu begründen suchte. Jedoch entstand hinsichtlich der Argumentationsweise von Nannen der Eindruck, dass sich dieser eher vom „Bedürfnis der Schuldabwehr“ (Krause, 2002, S.154) als der aufrichtigen Sorge um eine juristisch einwandfreie Prozessführung leiten ließ (Krause, 2002).

2.2.3 Persönlichkeit und Verantwortung Adolf Eichmanns

Die Persönlichkeit Eichmanns stand seit seiner Festnahme und insbesondere mit Verhandlungsbeginn im Zentrum der Aufmerksamkeit von Journalisten und Prozessbeobachtern. Von ihr erwartete man sich Rückschlüsse auf die Verantwortlichkeit und Schuld bzw. Schuldfähigkeit Eichmanns ziehen zu können. Versucht man sich das Aufsehen zu erklären, dass der Jerusalemer Prozess weltweit hervorrief, so kommt man nicht umhin, darin tiefer liegende Ursachen als lediglich das Interesse für den Strafprozess gegen einen bis dahin namentlich ziemlich unbekannten NS-Täter zu suchen. Offensichtlich diente der Prozess gegen Eichmann gewissermaßen als Kristallisationspunkt für die Aufarbeitung des Holocaust. (Krause, 2002).

2.2.3.1 Eichmann als Überzeugungstäter

Der Versuch Eichmann als Person für seine Untaten verantwortlich und damit schuldig zu befinden, lief im Allgemeinen darauf hinaus in ihm einen Überzeugungstäter, sprich fanatischen Nationalsozialisten bzw. Antisemiten zu sehen. Als Indiz hierfür erkannte P.W. Wenger vom Rheinischen Merkur den Umstand, dass Eichmann nicht nur der SS und SD beigetreten sei, sondern sich auch bereit fand die Leitung des Judenreferats im RSHA zu übernehmen. Wenger kam es darauf an die persönliche Verantwortung Eichmanns nicht zu relativieren durch den Verweis auf seine Integration in ein perfektes bürokratisches System.

Auch Conrad Ahlers von der Frankfurter Rundschau betonte den unmäßigen Eifer mit dem Eichmann den Vernichtungsprozess betrieben habe und mißtraute den scheinbar ehrlichen Aussagen von Eichmann, dem er durchaus Berechnung im Sinne einer Verteidigungsstrategie unterstellte. In seinen Augen hatte der Angeklagte „nicht nur auf Befehl, sondern aus Überzeugung und eigenem Antrieb“ (Frankfurter Rundschau vom 20.6.1961) die ihm vorgeworfenen Verbrechen begangen. Darüber hinaus habe er bis zuletzt hartnäckig an seiner Position der Unverantwortlichkeit festgehalten und auch keine Zeichen von Reue gezeigt, obwohl ihm das schreckliche Ausmaß der Judenvernichtung deutlich vor Augen stand. Vielmehr habe er versucht seine Verantwortung mit dem Verweis auf einen vermeintlichen Befehlsnotstand zu verharmlosen (Krause, 2002).

2.2.3.2 Eichmann als subalterner Bürokrat

Die oben angeführten Positionen tauchen jedoch eher vereinzelt auf; überwiegend findet sich in der Presse ein Bild von Eichmann als „durchschnittlicher Typ“ (FAZ, 21.4.1961), der angesichts seiner Verbrechen eher noch wie ein „Hanswurst“ (FAZ, 21.4.1961) wirke. Die Diskrepanz zwischen seiner lächerlich wirkenden Erscheinung vor Gericht und die Ungeheuerlichkeit seiner Verantwortung als maßgeblicher Organisator der Deportationen blieb niemandem verborgen. So konnte schließlich Joachim Schwelien an ihm nichts „Dämonisches“ (FAZ vom 10.7.1961) ausmachen. Dass Eichmann auf seinem Status als Befehlsempfänger beharrte, sah Schwelien als Indiz für seine Gehorsamsbereitschaft, die aus dem dienstbeflissenen Bürokraten einen „Aktenschrank auf Leichenhügeln“ (FAZ vom 29.7.1961) werden ließ.

Auch Robert Pendorf (der im Verlauf des Prozesses erst für den „Stern“ und dann für „Die Zeit“ schrieb) meinte, dass der ehemalige SS-Obersturmbannführer den „ursprünglich preußischen Pflichtbegriff“ (Stern vom 9.7.1960) völlig pervertiert habe, indem er die Verantwortung des Befehlsempfängers in Abrede stellte.

Offensichtlich sei Eichmann nicht in der Lage einzusehen, dass „blindes Gehorchen und Verzicht auf jedes Handeln ohne „Weisung“ nicht genügen können, ihn von jeder persönlichen Verantwortung freizuhalten“ (Die Zeit vom 30.6.1961).

[...]

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Die Kontroverse um Adolf Eichmann im Spiegel der bundesdeutschen Presse und Hannah Arendts „Eichmann in Jerusalem“
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München  (Fakultät für Psychologie und Pädagogik)
Veranstaltung
Zivilisation und Barbarei
Note
2,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
24
Katalognummer
V115586
ISBN (eBook)
9783640170500
ISBN (Buch)
9783656035046
Dateigröße
412 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kontroverse, Adolf, Eichmann, Spiegel, Presse, Hannah, Arendts, Jerusalem“, Zivilisation, Barbarei
Arbeit zitieren
M.A. Axel Pathe (Autor:in), 2005, Die Kontroverse um Adolf Eichmann im Spiegel der bundesdeutschen Presse und Hannah Arendts „Eichmann in Jerusalem“, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/115586

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