Gewaltkriminalität von Erwachsenen in Deutschland (ohne Raubkriminalität). Entwicklung, Ursachen und Prognose-Szenarien auch unter Berücksichtigung politisch motivierter Gewalt


Examensarbeit, 2020

33 Seiten, Note: 11,00


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Definition, Abgrenzungen und Phänomenologie

III. Historische Entwicklung und aktuelle Situation – eine empirische Grundlegung aus verschiedenen Perspektiven
1. Entwicklung im Hellfeld
a) Untersuchungsdesign
b) Aktuelle Situation und Interpretation im historischen Kontext
c) Entwicklung politisch motivierter Gewaltkriminalität
2. Befunde im Dunkelfeld
3. Die Entwicklung aus Sicht der Bevölkerung
4. Zwischenfazit

IV. Ursachen
1. Aggression aus evolutionsbiologischer und psychologischer Sicht
2. Affektive und rationale Komponenten
3. Frustration und situative Faktoren
4. Lehren und Lernen von Gewalt und Selbstkontrolle
5. Protektive Faktoren
6. Gesellschaftliche Zivilisationsprozesse

V. Prognose-Szenarien
1. Best-Case-Szenario
2. Worst-Case-Szenario
3. Trend-Szenario

VI. Resümee

Anhang

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I. Einleitung

Homo homini lupus – der Mensch ist dem Menschen ein Wolf.1 Der Philosoph Thomas Hobbes sah Gewalt in der Gesellschaft als Krieg aller gegen alle als Naturzustand an und deklarierte den friedlichen Zustand als erklärungsbedürftig.2 Hingegen versucht die moderne Kriminologie, Gewaltkriminalität als Anomalie zu begreifen und diese Abweichung vom normalen Zustand der Friedfertigkeit in all ihren Facetten zu erklären.3 Gewalt als Antagonist der Friedfertigkeit wird in Medien und Gesellschaft überproportional viel Aufmerksamkeit zuteil, obwohl sie lediglich 3,3 % der erfassten Gesamtkriminalität einnimmt.4 Die Menschen nehmen eine zunehmende Verrohung der Gesellschaft wahr, was medial ebenfalls propagiert wird und auch im politischen Diskurs der letzten Jahre an Bedeutung gewann.5 Seit dem 13. Jahrhundert ging die Tötungsrate in Deutschland jedoch um 98 % zurück.6 Diese Arbeit soll helfen, die Entwicklung in einen historischen Kontext einzubetten und derartige Paradoxien aufzulösen, Gewaltkriminalität Erwachsener mithilfe von Fragen nach den Ursachen ihrer Entstehung besser zu verstehen und aus den gewonnen Erkenntnissen Prognosen für zukünftige Szenarien aufstellen zu können. Dabei soll politisch motivierte Gewalt besondere Aufmerksamkeit erfahren.

II. Definition, Abgrenzungen und Phänomenologie

Zunächst bedarf es einer Definition der Gewaltkriminalität. Wenig Probleme scheint die Begriffsbestimmung der Kriminalität auf den ersten Blick zu bereiten: Sie beschreibt die Gesamtheit strafrechtlich missbilligter Verhaltensweisen.7 Auf den zweiten Blick offenbart sich jedoch ein Problem: Eine Handlung wird etikettiert, also von der Gesellschaft mit dem Prädikat kriminell versehen.8 Eine neutrale Handlung kann unterschiedlich interpretiert werden, wobei sie an einer Stelle als kriminell gebrandmarkt wird, um anderenorts straffrei zu bleiben.9 Die strafrechtliche Normgenese schafft demzufolge erst Kriminalität, indem sie Verhaltensnormen aufstellt und Verstöße dagegen sanktioniert. Eine Handlung als solche ist also nicht per se kriminell, sondern wird erst durch die Legaldefinition von Moral- und Handlungsvorstellungen von Gesellschaft und Staat kriminalisiert – und stellt eine „soziale Konstruktion“ dar.10

Eine präzise Definition von Gewalt ist ungleich umstrittener und ebenso gesellschaftlichen Wertungen unterworfen. Gemein haben die verschiedenen Definitionen die Erforderlichkeit eines Eingriffs in die physische oder teilweise auch psychische Integrität des Opfers.11 Strafrechtlich ist Gewalt definiert als jeder körperlich durch die Entfaltung von Kraft oder durch eine physische Einwirkung sonstiger Art wirkende Zwang, der nach Zielrichtung, Intensität und Wirkungsweise dazu bestimmt und geeignet ist, die Freiheit der Willensentschließung oder der Willensbetätigung eines anderen aufzuheben oder zu beeinträchtigen.12 Strittig ist hierbei, inwieweit auch psychische Beeinträchtigungen als Gewalt zählen können, wobei sich eine Tendenz zu einer erweiterten Auslegung des Gewaltbegriffs und einer zunehmenden Gleichwertigkeit beider Formen der Zwangswirkung abzeichnet.13 Manche soziologischen Perspektiven stellen die Reaktion beim Opfer in den Fokus und erweitern den Gewaltbegriff erheblich, sodass bereits keine weitere Interaktion zur Gewaltanwendung per definitionem gefordert wird.14 Unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes werden mitunter auch Hunger und Bildungshemmnisse als Gewalt aufgefasst, sofern sie die Möglichkeiten des Einzelnen zur Entfaltung seiner Persönlichkeit negativ beeinflussen – in diesem Zusammenhang ist von struktureller Gewalt die Rede.15 Ein derart weites Verständnis wird wiederum als „Kampfbegriff“ kritisiert, indem politische Gruppen versuchen, auch Polizeiarbeit und Ausübung von Hoheitsgewalten zu diskreditieren.16 Dafür spricht, dass ein Konflikt mit dem staatlichen Gewaltmonopol durch derartige Pauschalisierungen entsteht, indem Gegengewalt als legitim dargestellt wird.17 Die Skandalisierung und Politisierung bis dato sozial nicht geächteter Handlungen kann andererseits auch zivilisatorische Fortschritte in Form von sich extensivierenden Sensibilisierungen manifestieren und neue Perspektiven eröffnen.18 Bei einer historischen Betrachtung wird offenbar, dass Formen der Gewalt in der öffentlichen Wahrnehmung heutzutage tabuisiert werden, wie hierzulande etwa die Stockhiebe des Lehrers in der Schule oder Gewalt in der Erziehung. Währenddessen werden neue Perspektiven wie psychische oder strukturelle Gewalt mit zunehmender Tendenz ins Licht der Öffentlichkeit gerückt.19 Durch die Streitbarkeit und Vielseitigkeit des Begriffs der Gewalt wird deutlich, dass subjektive Wertungen und Prioritäten dessen Definition beeinflussen.20 Vorliegend wird ein engerer Begriff mit dem Fokus auf physischen Handlungen bevorzugt, um bessere Konturen ziehen zu können und eine uferlose Erfassung eines jedweden die persönliche Selbstentfaltung einschränkenden Verhaltens zu vermeiden. Gewalt ist demnach jede zielgerichtete Handlung durch den Menschen, die die physische Integrität eines anderen Menschen verletzt.21

In der soziologischen Forschung lassen sich vereinfacht drei Typologien der Gewalt erkennen: Individuelle, kollektive und staatliche Gewalt.22 Die individuelle Gewalt beschreibt Interaktionen zwischen einzelnen Menschen im öffentlichen Raum oder im sozialen Nahbereich und soll zuvörderst in dieser Arbeit untersucht werden.23 Phänomenologien der Gewalt im Nahbereich sind etwa Gewalt in der Familie oder gegen den Intimpartner.24 Kollektive Gewalt hingegen zeichnet sich durch die Führung eines durch die Gruppe legitimierten Organs aus, sodass konzertierte Aktionen einer Personenmehrzahl mit einem gemeinsamen Ziel möglich sind.25 Eine Sonderstellung als häufig auch kollektive Gewaltform nimmt insofern die politisch motivierte Gewalt ein. Diese hat das Ziel, mit Gewalt politische Machtverhältnisse zu ändern, staatliche Herrschaft zu unterminieren sowie einer politischen Meinung im öffentlichen Raum Nachdruck zu verleihen.26 Die Motive der Täter sind stets mit einer politischen Komponente beseelt.27 Eine streitbare Ausnahme wird im Rahmen der Erfassung im Verfassungsschutzbericht bei Staatsschutzdelikten gemacht, welche auch ohne spezifisch festgestellte verfassungsnegierende Motivation erfasst werden können.28 In Diskrepanz zu privater Gewaltkriminalität wohnt politischer Gewalt bereits vor der Tat eine Rechtfertigungskomponente inne, die die eigene Handlung in den Dienst der Sache stellt und insofern zu legitimieren und moralisch zu erheben sucht.29 Politisch kann diese Gewaltform als Teil eines Eskalationsprozesses betrachtet werden, indem der oder die Täter nicht die Ressourcen mobilisieren können, um auf legalem Wege ihre Ziele zu erreichen.30 Hier können fehlende Wahlerfolge, finanzielle Mittel oder Unterstützer genannt werden. Exemplarisch für die dritte Kategorie der staatlichen Gewalt stehen illegitime Formen wie Folter oder legitime Gefahrenabwehrmaßnahmen.31 Staatliche Gewalt soll nicht detailliert erörtert werden, sodass auch Kriege nicht berücksichtigt werden.

Zu unterscheiden von wissenschaftlich-empirischen Definitionen ist die von der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasste Gewaltkriminalität. Die PKS subsumiert unter Gewaltkriminalität durch Anwendung eines Summenschlüssels mehrere Delikte der schweren und mittelschweren Kriminalität, u.a. Mord, Totschlag sowie gefährliche und schwere Körperverletzung.32 Von der PKS nicht unter Gewaltkriminalität gefasst wird -obgleich sie ebenfalls mit einem Angriff auf die körperliche Integrität des Opfers verbunden ist- die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB, welche quantitativ mit 386.517 Fällen den Anteil der von der PKS definierten Gewaltkriminalität mit 181.054 Fällen deutlich übersteigt.33 Die PKS als reine Anzeigestatistik stellt allerdings ein Zerrbild der Realität dar, indem sie nur das Hellfeld abbildet, also die Summe aller wahrgenommenen und durch die Opfer angezeigten Straftaten.34 Die Zahlen sind insoweit mit Vorsicht zu genießen, als dass sie u.a. durch ein erhöhtes Anzeigeverhalten in der Gesellschaft oder einer erhöhten Verfolgungsintensität vonseiten der Ermittlungsbehörden beeinflusst werden können.35 Ergänzt wird das Gesamtbild durch Täter- und Opferbefragungen, um das Dunkelfeld zu erhellen.36 Dieses unterscheidet sich in relatives und absolutes Dunkelfeld, wobei ersteres die zwar wahrgenommenen, aber nicht angezeigten Taten erfasst und letzteres den noch nicht einmal wahrgenommenen Kriminalitätsbereich.37 Das absolute Dunkelfeld ist bei Gewaltdelikten kaum existent, wohingegen das relative Dunkelfeld deliktsspezifisch variiert. So gelangen Sexualdelikte oder Gewalttaten im sozialen Nahbereich deutlich seltener zur Anzeige, was u.a. mit Scham oder Schutz des nahstehenden Täters begründet wird.38

Untersucht wird die Gewaltkriminalität Erwachsener, sodass eine Abgrenzung zu Delikten, welche von Nichterwachsenen begangen werden, erfolgen muss. Jugendkriminalität beschreibt die Taten, welche nach § 1 II JGG von Jugendlichen im Alter von 14-17 Jahren und von Heranwachsenden im Alter von 18-20 Jahren begangen werden.39 Erwachsenenkriminalität beschreibt demzufolge den Kriminalitätsbereich, dessen Taten von Tätern ab 21 Jahren begangen werden.

III. Historische Entwicklung und aktuelle Situation – eine empirische Grundlegung aus verschiedenen Perspektiven

1. Entwicklung im Hellfeld

a) Untersuchungsdesign

Hauptproblematik der statistischen Bewertung langfristiger Kriminalitätsbelastungen ist die Datenlage. So wurden „moderne“ Statistiken von staatlicher Seite erstmals im Laufe des 19. Jahrhunderts eingeführt.40 Die Bestimmung von Daten des Zeitraums vor diesen Erhebungen ist ungleich schwieriger, erfährt jedoch vonseiten der Wissenschaft vermehrt Aufmerksamkeit.41 So unternahm Eisner eine umfassende Untersuchung, bei welcher er Primärquellen diversen Ursprungs seit dem 13. Jahrhundert für mehrere europäische Regionen, u.a. Deutschland und die Schweiz, zusammentrug und auswertete.42 Das Resultat dieser Arbeit ist eine langfristige Datenreihe zur Begehung von Homiziden in Europa, The History of Homicide Database. Dabei bildet diese Reihe nur die Häufigkeitszahl der Tötungsdelikte ab, nicht jedoch die anderen heute zur Gewaltkriminalität zählenden Bereiche. Die Betrachtung von Homiziden ist mit dem großen Vorteil verbunden, dass aufgrund der Pönalisierung über einen langen Zeitraum und einer relativ konsequenten Verfolgungspraxis im Vergleich zu anderen Delikten validere Daten vorliegen.43 Um jüngere Entwicklungen in einem langfristigen Kontext zu zeigen, wurden die von Eisner44 und ergänzend Birkel/Thome45 bis 1997 dargestellten Entwicklungen ab 1998 durch eigene Berechnungen der Inzidenzraten von Homiziden, schweren und gefährlichen Körperverletzungen ergänzt, bis auf den Stand der Daten der PKS 2019 aktualisiert und im Anhang dieser Arbeit visualisiert. Unter Inzidenzrate versteht man das Verhältnis zwischen einem auftretenden Ereignis und der Anzahl der potentiell betroffenen Menschen in einer definierten Population in einem bestimmten Zeitraum.46 Diese Rate stellt eine repräsentativere Entwicklung als absolute Fallzahlen dar, indem sie sich verändernde Bevölkerungszahlen berücksichtigt. Diverse Quellen gaben verschiedene Inzidenzraten -etwa aufgrund divergierender Definitionen bzw. Deliktsbereiche- für die jüngere Vergangenheit an bzw. visualisierten nur ausgewählte grafische Darstellungen ohne Nennung fortlaufender Werte.47 Auch war die Verfolgung der angeführten Berechnungsfaktoren nicht immer möglich. Um Ungenauigkeiten infolge von Schätzungen zu minimieren und eine ununterbrochene, nachvollziehbare und aktuelle Darstellung zu schaffen, wurden Berechnungen mit der absoluten jährlichen Fallzahl vollendeter erfasster Fälle auf Grundlage der Daten der PKS seit 1998 unter Heranziehung der jeweiligen Bevölkerungszahl des Jahres getätigt, um das Auftreten des Delikts in einer Population von 100.000 Einwohnern zu bestimmen.48 Zu berücksichtigen ist insofern, dass Birkel/Thome ihre Statistik bis 1997 nur auf Westdeutschland bezogen, die eigene Darstellung ab 1998 hingegen die gesamtdeutsche Entwicklung darstellt. Die Berechnung der Inzidenzrate als Häufigkeitszahl erfolgte nach folgender Formel:

Es wurden für die Homizidreihe folgende Delikte ausgewählt: Mord (§ 211), Totschlag (§§ 212, 213) und Tötung auf Verlangen (§ 216). Sofern die PKS nur die Gesamtzahl inklusive Versuche auswies, wurden diese herausgerechnet. Ferner wurde die Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB berücksichtigt, da auch hier objektiv der Tod eines Menschen durch eine vorsätzliche Verletzungshandlung eintritt und die Einordnung als vorsätzliches Tötungsdelikt juristisch unterschiedlich bewertet werden kann.

Für die Deliktsumgrenzung der gefährlichen und schweren Körperverletzung wurde auf die Aufschlüsselung der PKS zurückgegriffen.49

b) Aktuelle Situation und Interpretation im historischen Kontext

Für die Region Deutschlands und der Schweiz wird für das 13. Jahrhundert eine Häufigkeitszahl von durchschnittlich 37 Homiziden pro 100.000 Einwohner ausgewiesen.50 Diese Quote sinkt kontinuierlich, bis ca. 1960 ein historischer Tiefstand mit etwa 0,8 erreicht ist.51 Seitdem stieg die Quote bis 1995 leicht an.52 Anschließend ist erneut ein 2016 kurz unterbrochener Rückgang zu verzeichnen, welcher 2019 mit einer Inzidenzrate von 0,71 den niedrigsten Wert der gesamten Datenreihe erreicht hat.53 Die zeitgenössische Literatur um das Jahr 2000 hatte hingegen die Entwicklung seit 1960 teilweise als Trendwende54 des langfristigen Rückgangs der Gewaltkriminalität oder „U-shaped pattern“55 proklamiert.

Hinsichtlich schwerer und gefährlicher Körperverletzungen zeigt sich seit Ende der 1960er Jahre ein anhaltender Anstieg, welcher sich erst ab 2007 in ein Absinken umkehrte und mit einer kurzen Unterbrechung um 2016 bis 2019 anhält.56 Das Gros entfällt auf die einfache Körperverletzung, jedoch stieg auch die gefährliche und schwere Körperverletzung in nahezu paralleler Weise seit den 1960er Jahren signifikant an.57 Um die Aussagekraft dieser Zahlen einzuordnen, sind Befunde aus dem Dunkelfeld zu beachten.

Bei Gewaltdelikten bzgl. der sexuellen Selbstbestimmung ist ein Anstieg bis 1960 zu resümieren. Danach folgt eine Stagnation samt anschließendem Absinken.58 Allerdings war das Sexualstrafrecht von besonders gravierenden gesetzlichen Verschärfungen betroffen, die mit der gesellschaftlichen Entwicklung Schritt zu halten suchten. So wurde beispielsweise die Vergewaltigung in der Ehe erst 1997 mit dem 33. Strafrechtsänderungsgesetz unter Strafe gestellt59 oder 2016 das Sexualstrafrecht novelliert.60 Infolge dieser noch andauernden Entwicklung wurde der strafbare Deliktsbereich erheblich ausgeweitet. Zudem ist in diesem Bereich durch eine geringe Anzeigebereitschaft mit einem erheblich größeren Dunkelfeld als bei anderen Gewaltdelikten zu rechnen, sodass valide Zahlen und Entwicklungen kaum repräsentativ sein dürften.61 Bei der Einschätzung der Gewaltentwicklung im Hellfeld wird dieser Deliktsbereich deshalb außer Betracht gelassen.

2019 betrug der Anteil der Gewaltkriminalität insgesamt (nach Definition der PKS) lediglich 3,3 % an der im Hellfeld statistisch erfassten Gesamtkriminalität, indem 5.436.401 Fälle in der PKS erfasst wurden, wovon 181.054 der Gewaltkriminalität zuzuordnen sind.62 68,6 % aller Gewaltdelikte wurden von Erwachsenen begangen.63 Mit fortschreitendem Alter nimmt die Begehung von Gewaltdelikten ab einem Belastungspeak im Jugendalter stetig ab.64 Ein Vergleich zur Altersstruktur von Gewalttätern im Jahr 1908 zeigt dahingehend keine wesentlichen Abweichungen,65 sodass auch historische gesellschaftliche Veränderungen kaum zu Änderungen an der Altersverlaufskurve führten. Fraglich ist somit, wie sich die oben dargestellte Entwicklung in verschiedenen Altersgruppen vollzieht. Eine Auswertung der PKS 2018 zeichnet ein differenzierteres Bild, indem sie Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ) visualisiert.66 Diese zeigen die durchschnittliche polizeiliche Erfassung Tatverdächtiger der jeweiligen Altersgruppe hochgerechnet auf 100.000 Einwohner.67 Es werden verschiedene Altersgruppe unterschieden. Die Entwicklung der Gewaltkriminalität insgesamt wird von 1987 bis 2018 gezeigt. Während auf den ersten Blick grundsätzlich im Vergleich zu anderen Altersgruppen nur ein minimaler Anstieg zu verzeichnen ist, verdeutlicht eine weitere Studie den Anstieg der TVBZ bei Erwachsenen von 1998 bis 2016 von 152,6 bis auf 194,5 mit derselben Datengrundlage, was 27,5 % entspricht.68 Bei Jugendlichen und Heranwachsenden ist bei beiden Studien seit 2007 ein erhebliches Absinken zu beobachten. Es wird geschlussfolgert, dass das Absinken der Gewaltkriminalität seit 2007 vorrangig einer geringeren Straffälligkeit Nichterwachsener zu verdanken ist und sogar ein „historisch einmaliger Rückgang der Jugendkriminalität“ seit Einführung der PKS zu sehen sei.69 Seit 2016 sind abgesehen von der Jugenddelinquenz der 14-18 Jährigen alle TVBZ der Altersgruppen der Jugendgewaltkriminalität sinkend, während die TVBZ der Erwachsenen erneut nahezu stagnieren.70 In conclusio: Es ist in jüngerer Vergangenheit entgegen des allgemeinen Trends sinkender Zahlen seit 2007 kein signifikanter Rückgang der Gewaltkriminalität Erwachsener im Hinblick auf die TVBZ zu erkennen. Um diese Entwicklung zu verstehen, muss eine deliktsspezifische Betrachtung erfolgen. Die Deliktsstruktur nach Altersgruppen zeigt Raub und Körperverletzungen als anteilig am häufigsten von Nichterwachsenen begangene Delikte, Erwachsene begehen hingegen zumeist Tötungs- und Sexualdelikte.71 Erwachsenenkriminalität ist im Vergleich zu Jugendkriminalität also die schwerwiegendere Form der Gewalt mit häufiger tödlichen Folgen.72 Wie zuvor festgestellt, nahmen vorrangig die Inzidenzraten von Körperverletzungs- und Raubdelikten in der Vergangenheit zu, welche quantitativ den größten Teil der Gewaltkriminalität ausmachen und anteilig häufiger von Nichterwachsenen begangen werden.73 Entkräftend ist also zu resümieren, dass der beobachtete Anstieg der TVBZ auf ein hohes Niveau primär Jugendkriminelle betraf, wohingegen die TVBZ Erwachsener auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau nur leicht anstiegen.74 Freilich stellen Erwachsene die größte Tätergruppe. Ein geringer Anstieg der TVBZ der Altersgruppe führt deshalb zu einem signifikanten Anstieg bei Fall- und Inzidenzzahlen. Der vergangene Anstieg der Gewaltkriminalität wurde somit einerseits von einem starken Anstieg bei jüngeren Tätern durch nicht-tödliche Gewalt angetrieben, andererseits durch einen leichten Anstieg mit stagnierender Tendenz bei Erwachsenen. Langfristig ist jedoch ein erhebliches Absinken des Gewaltpotentials anhand der Homizidentwicklung als primär von Erwachsenen begangenes Delikt sichtbar. Auch scheint es, dass die Erwachsenengewaltkriminalität weniger empfindlich auf kurzfristige gesellschaftliche Entwicklungen reagiert.75

c) Entwicklung politisch motivierter Gewaltkriminalität

Historisch auffällige Entwicklungen gab es im Zuge des linken RAF-Terrors in den 70er Jahren sowie im Kontext rechter Ausschreitungen in den frühen 90er Jahren.76 Hinsichtlich der Entwicklung sind ein Tiefpunkt im Jahr 2003 und ein Höhepunkt 2015 zu sehen, wobei insbesondere rechts motivierte Gewalt hervorsticht.77 Von 41.177 erfassten PMK-Delikten sind 2019 2.832 der politisch motivierten Gewaltkriminalität zuzuordnen, also 6,9 %.78 Der Großteil entfällt auf das rechtsextreme Spektrum, wohingegen linke, religiöse und islamistische Gewalttaten in der Minderheit sind.79 Besonders häufig entstehen subkulturelle gewaltbereite Milieus in strukturschwachen Regionen mit einem hohen männlichen Bevölkerungsanteil.80

2. Befunde im Dunkelfeld

Als neueres Instrument zur Aufhellung des Dunkelfeldes dient der deutsche Viktimisierungssurvey. Demnach nahm die Anzeigebereitschaft bei Körperverletzungsdelikten im Vergleich zur ersten Befragung 2012 um knapp 4 % zu.81 Gestützt wird diese beobachtete Entwicklung durch den Befund, dass der objektiven Verletzungsgrad bei Körperverletzungsdelikten leichter wurde bei simultaner Zunahme der Fallzahlen, also vorrangig leichtere Delikte schneller zur Anzeige gelangen und dort die Anzeigebereitschaft steigt.82 Weiterhin wurde in Bochum eine dreiteilige Studie durchgeführt, welche das Anzeigeverhalten bei Körperverletzungsdelikten in den Jahren 1975, 1986 und 1998 verglich und zu dem Ergebnis kam, dass mit den Jahren eine deutlich höhere Anzahl an Taten zur Anzeige gebracht wurde.83 Auch wurden die Möglichkeiten der Anzeigeerstattung in den letzten Jahrzehnten durch die Möglichkeit der Online-Anzeige verbessert und häufiger genutzt, was neben Gesetzesverschärfungen ebenfalls zu einer Aufhellung des Dunkelfelds führen dürfte.84 Die Opfererfahrungen bei Körperverletzungsdelikten nahmen im Zeitraum 2012-2017 leicht zu, sodass eine dem Hellfeld ähnliche Entwicklung beobachtet werden kann.85 Die Entwicklungen im Dunkelfeld am Beispiel der Körperverletzungsdelikte lassen eine Aufhellung vermuten, sodass der beobachtete Trend der langfristigen Gewaltabnahme bei Homiziden von einer Dunkelfelderhellung bei nicht-tödlicher Gewalt und einer wachsenden Sensibilisierung der Bevölkerung und Strafverfolgungsbehörden begleitet wird. Offen bleibt, ob die sinkenden Zahlen im Hellfeld seit spätestens 2007 eine abgeschlossene Aufhellung bedeuten oder ob der Prozess auch in Zukunft fortschreiten wird. Kritisch anzumerken ist insoweit trotz der Fortschritte durch Opferbefragungen im Bereich der Viktimologie, dass die deutsche Dunkelfeldforschung insbesondere hinsichtlich Erwachsener als Täter stark vernachlässigt wird, sodass derartige Entwicklungen kaum zu belegen sind.86

3. Die Entwicklung aus Sicht der Bevölkerung

Antipodisch zu den prozentual geringen Fallzahlen der Gewaltkriminalität ist dieser Deliktsbereich medial überproportional prominent, wobei über Gewaltdelikte generell im Zeitraum von 1951-1995 mit 45 % am häufigsten berichtet wurde, gefolgt von politisch motivierter Kriminalität mit 21 %.87 Bei der gefühlten Entwicklung der letzten Jahre wird eine Verrohung der Gesellschaft von den Bürgern angenommen.88 Bei einer weiteren Umfrage wurde entgegen der tatsächlichen Entwicklung für die meisten Delikte eine Zunahme geschätzt.89 Katalysator dieses Phänomens ist die mediale Berichterstattung. Die Aufmerksamkeitsökonomie verkauft schockierende Ereignisse als Spektakel treibt somit die Verkaufszahlen in die Höhe.90 Beschleunigt wird diese Entwicklung von der Digitalisierung und der Geschwindigkeit und Reichweite von Nachrichtenmeldungen in den sozialen Medien.91 Folge dessen ist ein erhöhtes Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung, welches mit dem Begriff der Punivität bzw. Kriminalitätsfurcht beschrieben werden kann.92 Dies führt jedoch zu einer erhöhten Sensibilisierung in der Bevölkerung für Gewalttaten und steigert die Anzeigebereitschaft. Damit kann mehr gesellschaftlicher Druck auf Ermittlungsbehörden ausgeübt werden, tätig zu werden.93 Jedoch besteht das Risiko, dass politische Gruppen die mediale Aufmerksamkeit zur Erreichung ihrer Ziele bewusst instrumentalisieren.94

[...]


1 Hobbes, Elementa philosophica de Cive, 2.

2 Hobbes, Leviathan, Of Man, Chapter XIII, 115.

3 Meier, Kriminologie, § 1, Rn. 5; Kepplinger, Publizistische Konflikte und Skandale, 93.

4 BKA, PKS 2019, Bd. 4, V. 2.0, 165.

5 Forsa, dbb Bürgerbefragung 2019, 3 f.

6 Eigene Berechnung auf Grundlage des Rückgangs der Homizidrate von 37 im 13. Jhd. auf 0,71 im Jahr 2019, detailliert vgl. Anhang, Abb. 1, 2 sowie S. 7 dieser Arbeit.

7 Meier, Kriminologie, § 1, Rn. 12.

8 Sack, in: König, Probleme der Kriminalsoziologie, 312 ff.; Bussmann, Wirtschaftskriminologie I, § 2, Rn. 69.

9 Birkel/Thome, Der Hallesche Graureiher, 1/2004, 9; Albrecht, in: Heitmeyer/Hagan, Hdb der Gewaltforschung, 763 (782).

10 Albrecht, in: Heitmeyer/Hagan, Hdb der Gewaltforschung, 763 (782).

11 Schwind, Kriminologie, § 2, Rn. 26.

12 BGHSt 41, 182; Wessels/Hettinger/Engländer, Strafrecht BT I, Rn. 366.

13 Neubacher, Kriminologie, Kap. 24, Rn. 2; zum juristischen Streitstand: Wessels/Hettinger/Engländer, Strafrecht BT I, Rn. 368 ff.; Fischer, StGB Kommentar, § 240, Rn. 10 ff.

14 Walter, Gewaltkriminalität, Kap. 2, Rn. 57.

15 Enzmann, in: Enzmann, Hdb politische Gewalt, 43 (44 f.); Neubacher, Kriminologie, Kap. 24, Rn. 2.

16 Wahl/Wahl, in: Enzmann, Hdb politische Gewalt, 15 (16); Schwind, Kriminologie, § 2, Rn. 26; Imbusch, in: Heitmeyer/Hagan, Hdb der Gewaltforschung, 26 (52).

17 Schwind, Kriminologie, § 2, Rn. 26.

18 Imbusch, in: Heitmeyer/Hagan, Hdb der Gewaltforschung, 26 (52).

19 Walter, Gewaltkriminalität, Kap. II, Rn. 23; Imbusch, in: Heitmeyer/Hagan, Hdb der Gewaltforschung, 26 (51).

20 Neubacher, Kriminologie, Kap. 24, Rn. 2.

21 So auch Enzmann, in: Enzmann, Hdb politische Gewalt, 43 (45).

22 Imbusch, in: Heitmeyer/Hagan, Hdb der Gewaltforschung, 26 (46).

23 Brandstetter, in: Gudehus/Christ, Gewalt, 91; Imbusch, in: Heitmeyer/Hagan, Hdb der Gewaltforschung, 26 (46).

24 Bussmann, in: Ecarius, Hdb Familie, 637 ff.

25 WHO, Weltbericht Gewalt und Gesundheit, 7; Imbusch, in: Heitmeyer/Hagan, Hdb der Gewaltforschung, 26 (46).

26 Enzmann, in: Enzmann, Hdb politische Gewalt, 43 (46); Imbusch, in: Heitmeyer/Hagan, Hdb der Gewaltforschung, 26 (47).

27 Imbusch, in: Heitmeyer/Hagan, Hdb der Gewaltforschung, 26 (47).

28 BMI, Verfassungsschutzbericht 2019, 22.

29 Enzmann, in: Enzmann, Hdb politische Gewalt, 43 (50).

30 Vgl. Verlaufsmodell der Entstehung kollektiver Gewalt: Kepplinger, Publizistische Konflikte und Skandale, 109; della Porta, Qualitative Sociology, 31 (2008), 222 f.

31 Imbusch, in: Heitmeyer/Hagan, Hdb der Gewaltforschung, 26 (47 f.).

32 BKA, PKS 2019, Summenschlüssel, V. 1.0, 3.

33 BKA, PKS 2019, Bd. 1, V. 1.0, 12.

34 Bussmann, in: Ecarius, Hdb Familie, 637.

35 BKA, PKS 2019, Bd. 1, V. 1.0, 8; Birkel, Der Hallesche Graureiher, 1/2003, 12 f.

36 Meier, Kriminologie, § 5, Rn. 52; BKA, Viktimisierungssurvey 2017, V. 1.1, 6.

37 Bussmann, Wirtschaftskriminologie I, § 2, Rn. 57.

38 Treibel/Dölling/Herrmann, Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 11 (2017), 355 f.

39 Trenczek/Goldberg, Jugendkriminalität, Jugendhilfe und Strafjustiz, 65.

40 Thome, Neue Zeitschrift für Sozialforschung, 7 (2010), 30; Eisner, Crime and Justice, 30 (2003), 83 (89).

41 Ein Überblick über weitere Studien geben Spierenburg sowie Birkel/Dern, in: Liem/Pridemore, Hdb of European Homicide Research, 25 ff., 314.

42 Eisner, Crime and Justice, 30 (2003), 83 (88 ff.).

43 Smit/de Jong/Bijlevend, in: Liem/Pridemore, Hdb of European Homicide Research , 5; Eisner, Crime and Justice, 30 (2003), 83 (92).

44 Eisner, Crime and Justice, 30 (2003), 83 (98); siehe Anhang, Abb. 1.

45 Birkel/Thome, Der Hallesche Graureiher, 1/2004, 110; siehe Angang, Abb. 3.

46 BKA, Viktimisierungssurvey 2017, V. 1.1, 15.

47 Zu nennen etwa Roser/Ritchie, Our World in Data, Homicides; United Nations Office on Drugs and Crime, Victims on Intentional Homicide, rates and counts per 100.000 population.

48 Berechnungsgrundlagen: BKA, PKS 1998, S. 127, 147; 1999, S. 127, 147; 2000, S. 135, 155; 2001, S. 135, 155; 2002, S. 131, 151; 2003, S. 133, 153; 2004, S. 133, 153; 2005, S. 133, 153; 2006, S. 129, 149; 2007, S. 129, 149; 2008, S. 129, 149; 2009, S. 129, 149; 2010, S. 141, 161; 2011, S. 147, 167; 2012, S. 127, 151; 2013, S. 126, 149; 2014, S. 154, 179; 2015, S. 195, 220; 2016, Bd. 4, V. 2.0, S. 8, 33; 2017, Bd. 4, V. 5.0, S. 11, 38; 2018, Bd. 4, V. 3.0, S. 12, 44; 2019, Bd. 4, V. 2.0, S. 12, 44; Statistisches Bundesamt, Bevölkerungsentwicklung Deutschlands 1990 bis 2019.

49 BKA, PKS 2019, Summenschlüssel, V. 1.0, 3.

50 Eisner, Crime and Justice, 30 (2003), 83 (99); siehe Anhang, Abb.1.

51 Siehe Anhang, Abb. 1.

52 Siehe Anhang, Abb. 1.

53 Siehe Anhang, Abb. 2.

54 Birkel, Entwicklung der Gewaltkriminalität, 13; Thome, Scientia halensis, 2 (2003), 31 (32).

55 Eisner, Crime and Justice, 30 (2003), 83 (106).

56 Siehe Anhang, Abb. 3,4.

57 Siehe Anhang, Abb. 3.

58 Birkel/Thome, Der Hallesche Graureiher, 1/2004, 68 ff.

59 Birkel/Thome, Der Hallesche Graureiher, 1/2004, 68.

60 Deutscher Bundestag, Bundesgesetzblatt, 2016, Teil I Nr. 52, 2460; Birkel/Thome, Der Hallesche Graureiher, 1/2004, 68.

61 Treibel/Dölling/Herrmann, Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 11 (2017) , 355 (356).

62 BKA, PKS 2019, Bd. 4, V. 2.0, 165.

63 BKA, PKS 2019, Bd. 4, V. 2.0, 168.

64 BKA, PKS 2019, Bd. 4, V. 2.0, 168.

65 Eisner, Crime and Justice, 30 (2003), 83 (114).

66 DVJJ, Zum Stand der Jugenddelinquenz in Deutschland – eine Auswertung der PKS für das Jahr 2018, Abb. 4g) Gewaltkriminalität; siehe Anhang, Abb. 5.

67 BKA, PKS 2019, Bd. 3, V. 2.0, 158.

68 Pfeiffer/Baier/Kliem, Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland, 11.

69 Pfeiffer/Baier/Kliem, Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland, 11.

70 Siehe Anhang, Abb. 5.

71 BKA, PKS 2019, Bd. 3, V. 2.0, 41.

72 Schwind, Kriminologie, § 3, Rn. 21.

73 BKA, PKS 2019, Bd. 4, V. 2.0, 168; Birkel/Thome, Der Hallesche Graureiher, 1/2004, 77.

74 Schwind, Kriminologie, § 3, Rn. 20; Abbildungsverzeichnis, Abb. 5.

75 Birkel/Thome, Der Hallesche Graureiher, 1/2004, 77 f.

76 Backes, in: Enzmann, Hdb politische Gewalt, 363 (365 ff.).

77 Für die Entwicklung vor 2010 vgl. Backes, in: Enzmann, Hdb politische Gewalt, 363 (381); ab 2010 vgl. BMI, PMK im Jahr 2019, Bundesweite Fallzahlen, 4.

78 BMI, Verfassungsschutzbericht 2019, 23.

79 BMI, PMK im Jahr 2019, Bundesweite Fallzahlen, 4.

80 Kahl, Demografischer Wandel im Kontext sozioökonomischer Prozesse, 24 f.

81 BKA, Viktimisierungssurvey 2017, V. 1.1, 40.

82 Naplava/Walter, MschKrim 89 (2006), 338 (342).

83 Schwind/Fetchenhauer/Ahlborn/Weiß, Kriminalitätsphänomene im Langzeitvergleich am Beispiel einer deutschen Großstadt, 142.

84 Naplava/Walter, MschKrim 89 (2006), 338 (348).

85 BKA, Viktimisierungssurvey 2017, V. 1.1, 19.

86 Pfeiffer/Baier/Kliem, Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland, 19. Naplava/Walter, MschKrim 89 (2006), 338 (340).

87 Kepplinger, in: Heitmeyer/Hagan, Hdb der Gewaltforschung, 1423 (1427).

88 Forsa, dbb Bürgerbefragung 2019, 3 f.

89 Windzio/ Simonson/ Pfeiffer/ Kleimann, Kriminalitätswahrnehmung und Punitivität, 20.

90 Russ-Mohl, Die informierte Gesellschaft, 47 f.; Walter, Gewaltkriminalität, Kap. II, Rn. 25a; Lukesch, in: Heitmeyer/Hagan, Hdb der Gewaltforschung, 639 (661).

91 Russ-Mohl, Die informierte Gesellschaft, 92 f.

92 BKA, Viktimisierungssurvey 2017, V. 1.1, 45.

93 Walter, Gewaltkriminalität, Kap. II, Rn. 25a.

94 Lukesch, in: Heitmeyer/Hagan, Hdb der Gewaltforschung, 639 (662).

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten

Details

Titel
Gewaltkriminalität von Erwachsenen in Deutschland (ohne Raubkriminalität). Entwicklung, Ursachen und Prognose-Szenarien auch unter Berücksichtigung politisch motivierter Gewalt
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  (Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug Prof. Dr. Bussmann)
Note
11,00
Autor
Jahr
2020
Seiten
33
Katalognummer
V1156438
ISBN (eBook)
9783346549907
ISBN (Buch)
9783346549914
Sprache
Deutsch
Schlagworte
gewaltkriminalität, erwachsenen, deutschland, entwicklung, ursachen, berücksichtigung, gewalt, prognose Kriminologie
Arbeit zitieren
Till Reinholz (Autor:in), 2020, Gewaltkriminalität von Erwachsenen in Deutschland (ohne Raubkriminalität). Entwicklung, Ursachen und Prognose-Szenarien auch unter Berücksichtigung politisch motivierter Gewalt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1156438

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