Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
ANMERKUNG
INHALTSVERZEICHNIS
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
EINLEITUNG
1 KORRUPTION IM ALLGEMEINEN
1.1 DARSTELLUNG UND DEFINITION
1.2 PRIVATER SEKTOR
2 MODELLIERUNG UND FORMEN DER KORRUPTION
2.1 PRINZIPAL-AGENT-KLIENT-MODELL
2.2 FORMEN DER KORRUPTION
3 RECHTSVORSCHRIFTEN DER KORRUPTION IM PRIVATEN SEKTOR
3.1 DARSTELLUNG
3.2 RECHTSHISTORISCHE ENTWICKLUNG
3.3 BEISPIELFÄLLE
4 ZUSAMMENFASSUNG
QUELLENVERZEICHNIS
INTERNETQUELLEN
LITERATURQUELLEN
ABBILDUNGSQUELLEN
ANHANG I: ABBILDUNGEN
Anmerkung:
Da die vorliegende Studienarbeit im Zeitraum der sog. Corona-Krise verfasst wurde, in welcher die umliegenden Bibliotheken teilweise geschlossen oder zugangsbeschränkt waren, konnte die Literaturrecherche überwiegend nur auf Internetquellen, einzelne Printmedien oder solche Literatur, welche greifbar oder digital/online erwerbbar war, gestützt werden.
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 - Grundschema des Prinzipal-Agent-Klient-Modells
Abb. 2 - Gewünschte und korrupte Agent-Klient-Beziehung
Abb. 3 - Straftatbestände des 26. Abschnittes im Strafgesetzbuch
Abb. 4 - §299 StGB mit Fassung vom 20.11.2015
Abb. 5 - §300 StGB mit Fassung vom 30.05.2016
Einleitung
Der Begriff Korruption dürfte in der Westeuropäischen Bevölkerung größtenteils bekannt sein, trotz dessen, dass dieses „Phänomen“ in Ländern wie Deutschland, Österreich oder der Schweiz nicht so stark vertreten ist wie in östlichen Kulturen, beispielsweise Syrien oder dem Sudan. Aufschluss hierüber gibt der jährliche Corruption Perceptions Index, welcher insgesamt 180 Ländern anhand des Korruptions-Levels im öffentlichen Sektor in eine Bepunktung zwischen 0 und 100 einordnet ( 0 = „highly corrupt“ - 100 = „very clean“). Deutschland befand sich hierbei 2020 mit einem Wert von 80 auf Rang 9 der Liste und zählt damit im Vergleich zu den „sauberen“ Ländern. Der Durchschnittswert liegt bei 43/100 Punkten - etwa 66% der Länder haben eine Bepunktung unter 50 erreicht.1
Auch wenn der öffentliche Sektor in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern weniger korrupt zu sein scheint, entsteht auch in unserem Land eine enorme Schadenssumme durch entsprechende Vorgänge. Laut Bundeskriminalamt entstand im Jahr 2020 eine Schadenssumme von ca. 81.000.000 €, was im Vergleich zu den Vorjahren jedoch noch relativ niedrig ist (z.B. 2017 = 291 Mio €)2. Unter Korruption werden vermutlich meistens Vorgänge im öffentlichen Sektor, in der allgemeinen öffentlichen Verwaltung, verstanden. Dieser Zielbereich nimmt tatsächlich mit 50,6% (Stand 2020) auch den größten Anteil der 5.510 im Jahr 2020 bekanntgewordenen Korruptionsstraftaten ein. Knapp 66% des Restanteils, also 33,2%, werden hierbei jedoch in der Wirtschaft begangen.3 Dieser zweitgrößte Bereich, der nicht-öffentliche bzw. private Sektor soll in der nachfolgenden Arbeit genauer dargestellt und beleuchtet werden.
1 Korruption im allgemeinen
1.1 Darstellung und Definition
Wie eingangs beschrieben müsste der Überbegriff der Korruption in der Bevölkerung größtenteils bekannt sein bzw. wird zumindest mit dem klassischen Bild der Korruption - teilweise wohl auch durch Film und Medien gezeichnet - verbunden. In zahlreichen Hollywood-Filmen sind beispielsweise korrupte Polizisten zu sehen, die gegen eine gewisse Bezahlung oder Ähnliches eine Straftat fallen lassen oder sensible Informationen preisgeben. Hier sind unter Zuhilfenahme filmischer Mittel und dramatischer Darstellungen häufig auch die groben Abläufe und Rahmenbedingungen zu erkennen: Es werden geheime Treffen zwischen meist zwei Personen vereinbart, während welcher Vereinbarungen zum Vorteil entweder beider Personen oder zum Vorteil einer Person, unter Zuhilfenahme eines Druckmittels, getroffen werden.
„Korruption ist von Geheimnissen bestimmt. Deswegen sind Tarnen ebenso wie Verschleiern, Täuschen, Lügen, Betrügen und Vertrauensverrat immer Bestandteile der Korruption. Korruption involviert immer mehr als eine Person, die alle Gewinn davon haben“4. Diese Geheimnisse sind dadurch bedingt, dass die entsprechenden Handlungen häufig die Tatbestandsmerkmale einer Strafnorm des Strafgesetzbuches erfüllen und teilweise mit empfindlichen Freiheitsstrafen verbunden sind. Strafrechtlich gesehen werden mehrere Tatbestände des 26. Und 30. Abschnitt im Strafgesetzbuch (künftig StGB) unter dem Sammelbegriff der Korruption gefasst5. Kernelement des 30. Abschnitts ist der Missbrauch eines Amtes wie beispielsweise im § 331 (1) S. 1 StGB, welcher u.a. die Annahme oder das Versprechen eines Vorteils für Amtsträger oder einen für den öffentlichen Dienst besonders verpflichteten, unter Strafe stellt6.
Ein Bürger ohne diese Eigenschaften kann diesen Straftatbestand nicht verwirklichen, hier können oft nur Normen des 26. Abschnittes greifen, die Straftaten und Bestechlichkeit im Kontext des geschäftlichen Verkehrs und des Wettbewerbs beinhalten. Korruption umfasst somit strafrechtlich überwiegend die Delikte Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung.
„Politik- und Sozialwissenschaftler definieren Korruption weiter: Es geht um Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Vorteil, gleich, ob die Handlung unter Strafe steht oder nicht, und gleich, ob es sich um den öffentlichen oder dem privaten Sektor handelt“7. Vor allem im soziologischen Ansatz wird das „Warum“ genauer betrachtet. Sie stellt „die formalen und informalen Beziehungen korrupter Akteurinnen und Akteure in den Vordergrund und analysier[t] Bedingungen, unter denen Personen sich auf riskante Korruptionsgeschäfte einlassen“8. Das Kernelement der Korruption ist demnach eine Form der Macht die in irgendeiner Form missbraucht bzw. für den eigenen Vorteil genutzt wird.
1.2 Privater Sektor
Die beschriebenen Darstellungen und explizit auch verschiedene Formen von Untersuchungen, seien dies wissenschaftliche oder auch strafrechtliche, werden zumeist auf den öffentlichen Sektor bezogen. Das heißt, in welcher Form zum Beispiel private oder wirtschaftliche Akteure auf staatliche oder öffentliche Einrichtungen und Personen, beispielsweise Beamte, einwirken und dadurch entsprechende Vorteile erlangen können, welche nicht zwangsläufig geldwerte Vorteile sein müssen. So können auch Entscheidungen oder Vergaben, die beispielsweise den Bau eines Objekts oder einer Sache erst ermöglichen, umfasst sein. Konträr hierzu ist der private Sektor zu sehen, welcher in dieser Diskussion meist vernachlässigt wird. Hier handeln explizit private Parteien. „Als Privatsektor werden Unternehmen innerhalb des Wirtschaftsbereiches bezeichnet, der von Einzelpersonen oder privaten Institutionen, wie z. B. Firmen, Aktionären oder Investorengruppen, finanziert und kontrolliert wird“9.
2 Modellierung und Formen der Korruption
Der beschriebene Machtmissbrauch und der grundsätzliche Ablauf von Korruption lässt sich im sogenannten Prinzipal-Agent-Klient-Modell anhand der beteiligten Akteure gut beschreiben. Dieses wird hier explizit auf den privaten Sektor bezogen, wie er unter Punkt 1.2 bereits beschrieben wurde. Die Beteiligung von öffentlichen Organisationen oder Amtsträgern soll hier kein weiterer Bestandteil der vorliegenden Arbeit sein. Es existieren verschiedene Modelle zur Darstellung von Korruption. Nachfolgend soll auf eines dieser eingegangen werden.
2.1 Prinzipal-Agent-Klient-Modell
Im Prinzipal-Agent-Klient-Modell werden Beziehungen und Vereinbarungen / Verträge zwischen dem Prinzipal und dem Agenten sowie einem Klienten beschrieben. Der Prinzipal und der Agent stehen dabei in einer Beziehung A zueinander, welche durch einen Vertrag in irgendeiner Form bestimmt ist - dies kann ein Vertrag über Leistungen oder Gegenleistungen sowie ein Arbeitsverhältnis sein. Hier wird explizit das Verhältnis zu anderen Akteuren, so u.a. auch dem Klienten, geregelt. Der Agent hat hierbei einen Auftrag, den der Prinzipal entweder selbst nicht ausführen kann oder will, erhält für die Ausführung des Auftrag jedoch eine Gegenleistung, die im entsprechenden Vertrag A festgelegt ist. Beide Parteien befinden sich meist in einer Organisation oder in einem gemeinsamen Gefüge.10
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1 - Grundschema des Prinzipal-Agent-Klient-Modells
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1 Transparency International (2021), Seite 2-4.
2 Bundeskriminalamt (2021), Seite 19.
3 Bundeskriminalamt (2021), Seiten 5 + 18.
4 T. Schirrmacher, D. Schirrmacher (2014), Seite 22.
5 Bundeskriminalamt (2021), Seite 6.
6 Vgl. § 331 Strafgesetzbuch i.d.F.v. 20.11.2015
7 Schirrmacher, Schirrmacher (2014), Seite 23.
8 Graeff, Rabl (2019), Seite 14.
9 Onpuls Lexikon (ohne Datum, künftig o.D.), Ohne Seite (künftig o.S.).
10 Viebranz (2006), Seite 8.