Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Gang der Arbeit
3 Begriffserklärung
4 Überblick der Einkünfte aus Kapitalvermögen
5 Zeitliche Zuordnung der Einkünfte
6 Besteuerung der Einkünfte
6.1 Abgeltungssteuer
6.2 Wahlveranlagung / Günstigerprüfung
6.3 Teileinkünfteverfahren
6.4 Nichtveranlagung
7 Verlustverrechnung
8 Berechnungsbeispiel
9 Zusammenfassung und Fazit
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Systematik des Teileinkünfteverfahrens
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
In Deutschland entwickelt sich die Summe der Spareinlagen in den letzten Jahren rückläufig. Während es 2010 noch knapp 600 Milliarden Euro an Spareinlagen der privaten Haushalte gab, betrugen diese 2019 nur 558 Milliarden Euro.1 Trotz dieser negativen Sparentwicklung ist die Nachfrage nach alternativen Anlagemöglichkeiten in den letzten Jahren gestiegen.2 Durch die negative Zinsentwicklung auf Spareinlagen und der positiven Entwicklung auf den Aktienmärkten sind immer mehr Menschen bereit ihr Geld in Aktien und Fonds zu investieren, um ihre Kapitaleinkünfte zu steigern. Zusätzlich locken die vielen Onlinebroker mit geringen Ordergebühren, so dass die Summe der Kapitaleinkünfte höher ausfällt.3 Gleichzeitig steigt im Vergleich dazu auch das Steueraufkommen in Deutschland. Es betrug im Jahr 2010 knapp 531 Millionen Euro und neun Jahre später lag es bei fast 800 Milliarden Euro.4 Dabei bestehen diese Steuereinnahmen aus vielen verschiedenen Steuerquellen. Eine dieser Steuerquellen ist die Einkommensteuer, die die Erträge aus diesen Spareinlagen und Wertpapieren in den Einkünften aus Kapitalvermögen versteuert.5 In vorliegender Arbeit soll nun ein Überblick über die Einkünfte aus Kapitalvermögen gegeben werden.
2 Gang der Arbeit
Die Hausarbeit besteht aus acht Abschnitten. Der erste Abschnitt widmet sich der Erläuterung der Begrifflichkeiten, darauffolgend wird ein Überblick über die Einkünfte aus Kapitalvermögen gegeben. Nach der zeitlichen Zuordnung folgt im Kapitel 6 die Besteuerung der Kapitaleinkünfte. Dabei werden im Abschnitt 6.1 die Abgeltungssteuer, in 6.2 das Teileinkünfteverfahren und in 6.3 die Nichtveranlagung behandelt.
Die Verlustverrechnung wird in Abschnitt 7 dargestellt und zur Verdeutlichung der in der vorliegenden Arbeit behandelten Inhalte in Abschnitt 8 um ein Berechnungsbeispiel ergänzt. Die Schlussbetrachtung und das Fazit in Abschnitt 9 schließen die Arbeit ab.
3 Begriffserklärung
Die Einkünfte aus Kapitalvermögen gehören gem. § 2 Abs. 1 EStG zu den sieben Einkunftsarten. „Unter den Begriff Einkünfte aus Kapitalvermögen fallen insbesondere alle Entgelte aus der Nutzungsüberlassung von (Geld-)Kapital, d.h. die Früchte aus der Kapi- talnutzung.“6 Da diese eine Überschusserzielungsabsicht aufweisen, werden sie zu den Überschusseinkunftsarten zugeordnet.7
4 Überblick der Einkünfte aus Kapitalvermögen
Im § 20 des Einkommenssteuergesetzes ist festgelegt, welche Einnahmen als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten. Dabei wird der steuerrechtliche Einnahmebegriff als Nutzungsüberlassung von Kapital gegen Entgelt definiert. Im Steuerrecht werden die Einkünfte demjenigen zugerechnet, der die Tatbestandsmerkmale der Einkunftserzielung erfüllt. Grundsätzlich werden die Einkünfte dem Gläubiger zugeordnet.8 Durch Erfüllung dieser Tatbestandsmerkmale sowie der Steuerpflicht gem. § 1 EStG ist man einkommen- steuerpflichtig.9
Entsprechend § 20 EStG sind folgende Einkünfte dieser Einkunftsart zuzuordnen:
- Gewinnausschüttungen wie z.B. Dividenden,
- Realisierte Kursgewinne aus Aktien oder Genussrechten,
- Verdeckte Gewinnausschüttungen,
- Einnahmen aus Beteiligungen als stiller Gesellschafter,
- Einnahmen aus partiarischen Darlehen,
- Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden,
- Zinsen aus Spareinlagen und Sparanteilen einer Lebensversicherung,
- Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art,
- Erträge aus Investmentfonds,
- Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen einschl. der Schatzwechsel,
- Stillhalterprämien.10
Die Einkunftsarten stehen sich nicht gleichwertig gegenüber, daher gibt es ein Rangverhältnis. So haben die betrieblichen Einkunftsarten gegenüber den privaten Einkunftsarten Vorrang und die Einkünfte aus Kapitalvermögen müssen zurücktreten.11 Dieser Grundsatz wird im § 20 Abs. 8 EStG als Subsidiaritätsklausel definiert.12 Das bedeutet, sobald Kapitaleinkünfte aus Betriebsvermögen entstehen, sind diese Erträge den betrieblichen Einkünften zuzuordnen.13
5 Zeitliche Zuordnung der Einkünfte
Für die Einkünfte aus Kapitalvermögen ist der Zeitpunkt des Zuflusses für die Erfassung maßgeblich.14 „Dadurch gelten Einnahmen innerhalb des Kalenderjahres als bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind.“15 Der Zufluss ist erfolgt, sobald der Steuerpflichtige oder ein Bevollmächtigter wirtschaftlich darüber verfügen kann.16
Für die Ermittlung der Erträge ist die steuerliche Verbrauchsreihenfolge entscheidend, da bei Wertpapieren die FIFO-Methode anzuwenden ist. Dabei müssen die zeitlich zuerst angeschafften Wertpapiere auch zuerst veräußert werden.17 „Dagegen werden Mehrungen der Substanz durch nicht realisierte Wertsteigerungen, insbesondere Kurssteigerungen, weiterhin nicht erfasst.“18
6 Besteuerung der Einkünfte
„Kapitalerträge waren und sind in Deutschland grundsätzlich einkommensteuerpflich- tig.“19 Daher werden im Folgenden nun zunächst die verschiedenen Besteuerungsmöglichkeiten betrachtet und erläutert.
[...]
1 Vgl. Statista, 2020, Spareinlagen der privaten Haushalte in Deutschland von 1999 bis 2019
2 Vgl. Statista, 2020, Anlagevolumen der Aktienfonds in Deutschland in den Jahren 1950 bis 2019
3 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, 2020
4 Vgl. Statista, 2021
5 Vgl. Statistisches Bundesamt, 2020
6 Zenthöfer, 2019, S.792
7 Vgl. Dinkelbach, 2019, S.37-38
8 Vgl. Stache, 2019, S.21-23
9 Vgl. Lindmayer / Dietz, 2020, S.413
10 Vgl. §20 Abs. 1 EStG
11 Vgl. Alber et.al, 2021
12 Vgl. Zenthöfer, 2019, S.794
13 Vgl. Pollmann, o.J.
14 Vgl. §11 Abs.1 EStG
15 Stache, 2019, S.69
16 Vgl. Stache, 2019, S.69
17 Vgl. Rhodius / Lofing, 2019, S.52
18 Zenthöfer, 2019, S.792
19 Rhodius / Lofing, 2019, S.1
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- Anonym, 2021, Einkünfte aus Kapitalvermögen. Ein Überblick, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1159049
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