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Geschlechtsspezifische Diskriminierung und Menschenrechtsverstöße nach CEDAW

Titel: Geschlechtsspezifische Diskriminierung und Menschenrechtsverstöße nach CEDAW

Seminararbeit , 2019 , 20 Seiten , Note: 12 Punkte

Autor:in: Emma Kecskes (Autor:in)

Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Schwäche vieler internationaler Abkommen zum Schutz der Menschenrechte liegt darin, dass die private Sphäre von deren Regelungsbereich ausgeschlossen bleibt. So ist etwa das Recht auf Leben so konstruiert, dass es die Menschen vor willkürlichen Übergriffen ausgehend von Hoheitsträgern schützt, nicht aber vor Übergriffen von Privaten. Dementgegen steht, dass das Risiko bei Frauen sehr viel höher ist, durch ein Familienmitglied getötet zu werden, als durch staatliche Akteure. Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau der Vereinten Nationen (im Folgenden CEDAW) überwindet diese viel kritisierte Trennung zwischen "öffentlich" und "privat", sodass auch Frauen im familiären und privaten Bereich vor Menschenrechtsverletzungen geschützt werden. Im Folgenden soll dargelegt werden, inwiefern Frauen tatsächlich durch die CEDAW vor Menschenrechtsverletzungen und geschlechtsspezifischer Diskriminierung durch Private geschützt werden.

Die Diskriminierung der Frau und Verstöße gegen ihre Menschenrechte erfolgen meist durch rein faktisches Handeln im familiären und gesellschaftlichen Kontext und nicht, wie andere Formen der Diskriminierung, durch diskriminierende Rechtsnormen, welche die Frau daran hindern, die ihr gewährten Menschenrechte auszuüben. Wie die Rechtsordnung gestaltet und durchgesetzt wird untersteht der staatlichen Kontrolle, wohingegen faktische Eingriffe meist von privaten Akteuren ausgehen und andere Maßnahmen zur Beseitigung erfordern, welche nicht direkt auf den Staat zurückzuführen sind.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. EINLEITUNG

B. BEGRIFFSBESTIMMUNG

I. Geschlecht

II. Diskriminierung

III. Menschenrechtsverletzungen

IV. Private Akteure

C. WIRKUNG VÖLKERRECHTLICHER ABKOMMEN FÜR PRIVATE

D. WIRKUNG VON CEDAW FÜR PRIVATE

I. Verantwortlichkeit des Staates für Verstöße Privater

II. ‚Due Diligence’ im Menschenrechtsschutz

III. Fälle vor dem CEDAW-Ausschuss

IV. Zwischenfazit

E. SCHUTZ IM PRIVATEN NAHBEREICH

I. Begriffsbestimmung

II. Schutz unter CEDAW

III. Umsetzung

IV. Zwischenfazit

F. SCHUTZ IM WIRTSCHAFTLICHEN BEREICH

I. Schutz unter CEDAW

II. Umsetzung

III. Zwischenfazit

G. FAZIT

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht, inwiefern die CEDAW-Konvention Frauen wirksam vor geschlechtsspezifischer Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen schützt, die von privaten Akteuren ausgehen. Der Fokus liegt dabei auf der staatlichen Schutzpflicht und der Anwendung des "Due Diligence"-Prinzips in der privaten Sphäre sowie im wirtschaftlichen Kontext.

  • Die Herausforderung der klassischen völkerrechtlichen Trennung von privatem und staatlichem Handeln.
  • Die Rolle der "Due Diligence"-Verpflichtung als Instrument des Menschenrechtsschutzes.
  • Analyse der Rechtsprechung des CEDAW-Ausschusses bei häuslicher Gewalt.
  • Der Schutz vor Diskriminierung in Ehe- und Familienverhältnissen.
  • Die Verantwortung von Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen im globalen Wirtschaftsraum.

Auszug aus dem Buch

II. ‚Due Diligence’ im Menschenrechtsschutz

Die positive Pflicht des Staates die seinen Bürgern zugesprochenen Menschenrechte mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu schützen ergibt sich aus den internationalen und regionalen Menschenrechtsabkommen. Dies ist in der Vergangenheit sowohl durch die ‚Monotoring Bodies’ der einzelnen Abkommen sowie durch die zuständigen Gerichte für Menschenrechte bestätigt worden und gilt gleichermaßen für den Schutz der Menschenrechte der Frau. Um festzustellen, ob der Staat seiner Schutzpflicht in der erforderlichen Weise nachgekommen ist, müssen die Maßnahmen, welche im Einzelfall notwendig gewesen wären, um einen Verstoß Privater entweder zu verhindern oder im Nachhinein angemessen zu sanktionieren, mit jenen Maßnahmen ins Verhältnis gesetzt werden, welche vom Staat tatsächlich getroffen worden sind. Bei der ‚Due Diligence’ Verpflichtung des Staates handelt sich mithin letztendlich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, welcher im Einzelfall konkretisiert werden muss.

Zu beachten sind in einem solchen Einzelfall die Praxis der Vertragsstaaten, der einzelnen Ausschüsse und der Rechtsprechung, sofern eine solche besteht. In diesem Kontext hat das CEDAW Komitee in seinem Staatenbericht über Mexiko die Vorgehensweise der Justiz bei der Aufklärung von Gewalttaten gegen Frauen, insbesondere in Bezug auf Entführungen und Tötungsdelikte, scharf kritisiert. Diese würden als alltägliche Vorkommnisse der privaten Sphäre abgetan und Diskriminierung als Manifest brutaler Gewalt gegen Frauen schlicht ignoriert. Die Behörden würden solche Straftaten nicht im angemessenen Umfang aufklären und sanktionieren. Es fehle ihnen an ausreichenden Ressourcen und ausgebildetem Personal für die Aufklärung solcher Fälle. Folglich komme Mexiko seiner Verpflichtung, das Recht der Frauen auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen, nicht mit der erforderlichen Sorgfalt nach. Der Ausschuss appellierte an die mexikanische Regierung, Mechanismen zur frühen Alarmierung und Suche beim Verschwinden von Frauen zu errichten und dabei den Blick auf die Verbindung zwischen Entführungen und Tötungsdelikten zu richten. Dafür sei essenziell, dass die Behörden entsprechend geschult und ausgestattet würden, um mit der erforderlichen Sorgfalt handeln zu können. Ähnlich verhielt sich der Ausschuss auch in den ihm durch das Individualbeschwerdeverfahren zugetragenen Fällen von häuslicher Gewalt gegen Frauen.

Zusammenfassung der Kapitel

A. EINLEITUNG: Einführung in die Problematik der Menschenrechtsverletzungen durch Private und die Relevanz der CEDAW-Konvention zur Überwindung der Trennung zwischen privater und öffentlicher Sphäre.

B. BEGRIFFSBESTIMMUNG: Definition der zentralen Begriffe Geschlecht (Gender), Diskriminierung, Menschenrechtsverletzungen und die Abgrenzung privater Akteure.

C. WIRKUNG VÖLKERRECHTLICHER ABKOMMEN FÜR PRIVATE: Erörterung der grundsätzlichen Auswirkungen des Völkerrechts auf Private, da diese primär als Zwischenstaatenrecht konzipiert sind.

D. WIRKUNG VON CEDAW FÜR PRIVATE: Untersuchung, wie CEDAW durch "Einbruchstellen" und die staatliche "Due Diligence"-Pflicht mittelbar Schutz vor privaten Akteuren ermöglicht.

E. SCHUTZ IM PRIVATEN NAHBEREICH: Analyse der Herausforderungen bei der Umsetzung von Frauenrechten innerhalb von Ehe- und Familienverhältnissen unter Berücksichtigung traditioneller und religiöser Vorbehalte.

F. SCHUTZ IM WIRTSCHAFTLICHEN BEREICH: Diskussion der staatlichen Schutzpflichten gegenüber Unternehmen und die Problematik der direkten völkerrechtlichen Verantwortlichkeit von Konzernen.

G. FAZIT: Zusammenfassende Bewertung, dass CEDAW zwar einen wichtigen Rahmen bietet, aber bei der praktischen Umsetzung zum Schutz vor privaten Akteuren noch Herausforderungen bestehen.

Schlüsselwörter

CEDAW, Menschenrechte, Geschlechtsspezifische Diskriminierung, Due Diligence, Private Akteure, Häusliche Gewalt, Staatenverantwortlichkeit, Völkerrecht, Frauenrechte, Individualbeschwerde, Schutzpflicht, Unternehmen, Wirtschaftsbereich, Familienrecht, Gleichberechtigung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der Frage, wie die CEDAW-Konvention Frauen vor Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierung schützen kann, wenn die Täter nicht der Staat, sondern private Akteure sind.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Die zentralen Themen sind der Schutz vor Diskriminierung in der privaten familiären Sphäre (häusliche Gewalt) sowie die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen im globalen Wirtschaftsgefüge.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Ziel ist es zu analysieren, inwiefern Staaten verpflichtet sind, Frauen durch das "Due Diligence"-Prinzip vor privaten Übergriffen zu schützen, um die Trennung zwischen privater und öffentlicher Sphäre menschenrechtlich zu überwinden.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die internationale Abkommen, Staatenberichte und die Rechtsprechung des CEDAW-Ausschusses systematisch auswertet.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der staatlichen Verantwortlichkeit, der Anwendung von "Due Diligence" im Menschenrechtsschutz, sowie spezifische Analysen zum Schutz im privaten Nahbereich und im wirtschaftlichen Sektor.

Welche Schlagworte charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch die Begriffe CEDAW, Due Diligence, geschlechtsspezifische Diskriminierung und staatliche Schutzpflichten charakterisiert.

Wie bewertet die Autorin die Rolle des CEDAW-Ausschusses?

Die Autorin hebt den CEDAW-Ausschuss als entscheidendes Organ hervor, das durch Staatenberichte und Individualbeschwerden den Standard für "Due Diligence" konkretisiert und Staaten zu notwendigen Reformen drängt.

Was zeigt das Beispiel der Fälle aus Österreich?

Die Fälle zeigen, dass ein Individualbeschwerdeverfahren vor dem Ausschuss einen konkreten Wandel in der nationalen Justiz und Gesellschaft anstoßen kann, etwa durch Gesetzesrevisionen und bessere Beamtenausbildung.

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Details

Titel
Geschlechtsspezifische Diskriminierung und Menschenrechtsverstöße nach CEDAW
Hochschule
Universität Hamburg
Veranstaltung
Gender Equality im Völkerrecht und in der EU mit dem Schwerpunkt auf die CEDAW- Konvention
Note
12 Punkte
Autor
Emma Kecskes (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2019
Seiten
20
Katalognummer
V1159357
ISBN (PDF)
9783346555816
ISBN (Buch)
9783346555823
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gender Equality Völkerrecht
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Emma Kecskes (Autor:in), 2019, Geschlechtsspezifische Diskriminierung und Menschenrechtsverstöße nach CEDAW, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1159357
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Leseprobe aus  20  Seiten
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