Die Digital Charta zur Festlegung von digitalen Grundrechten. Das Grundgesetz 2.0 als Erfordernis im digitalen Zeitalter oder Beschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit?


Hausarbeit, 2019

16 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Die Digital Charta 2018
1. Die Digital Charta im Vergleich mit dem deutschen Grundgesetz
a) Die Menschenwürde
b) Weitere Artikel
c) Chartader Grundrechte der Europäischen Union
2. Kritik an der Digital Charta
a) Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes

III. Digitale Grundrechte - Wandel im Zeitalter der Digitalisierung
1. Chancen der Digitalisierung
2. Gefahren der Digitalisierung
a) AktuellerSachverhaltzumThemaHacking
3. Sicherheit im Netz

IV. Fazit

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

I. Einleitung

Diese Arbeit diskutiert das Erfordernis oder die Sinnlosigkeit der Einführung von zusätzlichen Grundrechten im Internet. Hierbei wird die überarbeitete Di­gital Charta aus dem Jahr 2018 der ZEIT-Stiftung als Leitfaden zugrunde ge­legt und mit geltendem Recht gegenübergestellt.

Nach kurzer Einführung erfolgt eine vergleichende Betrachtung zwischen der Digital Charta 2018 und dem deutschen Grundgesetz und demnach wird er­läutert wo deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede liegen. Des Weiteren werden die womöglich kritischen Seiten einer solchen Charta aufgeführt und mit der befürwortenden Gegenposition in Verbindung gebracht. Hierbei wird auf die mögliche Sichtweise des Staates als auch auf die der Bevölkerung eingegangen. Zudem werden einige Chancen und Gefahren aufgeführt, die das Zeitalter der Digitalisierung mit sich bringt.

All dies soll letztlich zur Klärung der Frage dienen, ob Gefahren und Risiken im Internet durch zusätzliche Gesetze und mehr Kontrolle gemindert werden können und sollten, oder aber gar zu einem Verlust von persönlichen Frei­heitsrechten führen kann.

II. DieDigitalCharta2018

Die Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union, abgekürzt auch Digital-Charta, fordert verbindliche digitale Grundrechte für den Einzel­nen auf europäischer Ebene. Sie ist nicht Verfassung, sie soll vielmehr zur Diskussion in der Gesellschaft anregen und zu mehr gesamtgesellschaftlichen Debatten führen.

Erstmals veröffentlicht wurde sie am 30. November 2016 als eine Initiative der Hamburger ZEIT-Stiftung, einer gemeinnützigen Stiftung, die sich mit Wissen­schaft, Kultur, Erziehung und Bildung auseinandersetzt.1 Daran beteiligt waren unter anderem Wissenschaftler, Netzaktivisten, Politiker, Journalisten und Schriftsteller. Einer der Initiatoren war beispielsweise Martin Schulz, ehemali­ger Präsident des Europaparlaments und SPD-Politiker.2 Die Verfasser wollen „die bestehenden Grundrechte stärken und konkretisieren“.3 Auf der „re:publica“ wurde die überarbeitete, aktuelle Fassung der Charta im April 2018 präsentiert. Die „re:publica“ ist, deren eigenen Angaben nach, Europas größte Konferenz der digitalen Gesellschaft.4 Ebenfalls wurde sie auch dem Innenausschuss des Europaparlaments in Brüssel vorgestellt.5

Die Charta befasst sich mit problematischen Fragen bezüglich öffentlicher und privater Daten, demnach nicht mit der klassischen Datenschutzfrage. Im Zent­rum stehen hier unter anderem die Gefahren des Missbrauchs und der Mani­pulation von Daten.

1. Die Digital Charta im Vergleich mit dem deutschen Grundge­setz

Im deutschen Grundgesetz finden sich insgesamt 141 Artikel, dabei 19 im Ab­schnitt der Grundrechte. „Die Artikel des Grundgesetzes stehen über allen an­deren deutschen Rechtsnormen.“6 Dem gegenüber besteht die Digital Charta aus 18 Artikeln, vorangestellt sind die Abschnitte Vorwort und Präambel. Im Grundgesetz findet sich eine Eingangsformel sowie ebenfalls eine Präambel. Bereits beim ersten Blick auf die Digital Charta erkennt man Parallelen zu den Grundrechten im Grundgesetz. Die ersten drei Artikel, Menschenwürde, Frei­heit und Gleichheit, überschneiden sich hierbei nahezu, wobei in der Charta zusätzlich der Bezug zum digitalen Zeitalter verdeutlicht wird.7

a) Die Menschenwürde

Exemplarisch werden an dieser Stelle die Artikel 1, Abs. 1, des deutschen Grundgesetzes und derArt. 1 der Digital Charta gegenübergestellt:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“8

„Die Würde des Menschen ist auch im digitalen Zeitalter unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen. Keine technische Entwicklung darf sie beeinträch­tigen.“9

Bei konkreter Betrachtung fällt sofort auf, dass Art. 1 der Digital Charta, im Vergleich zum Artikel 1 des Grundgesetzes, um einen dritten Satz ergänzt wurde. Aufgrund der Bedeutung der Menschenwürde steht der Artikel sowohl im Grundgesetz als auch in der Charta allen Artikeln voran. Dem Menschen­bild der freiheitlichen demokratischen Grundordnung liegt insbesondere das Bekenntnis zur unveräußerlichen Würde jedes Einzelnen und insofern aller Menschen aufunserem Planeten zugrunde.10

b) Weitere Artikel

Zum Grundgesetz ergänzende, wichtige Thematiken sind zum Beispiel Art. 5: Automatisierte Systeme und Entscheidungen, der den Einsatz und die Ent­wicklung künstlicher Intelligenz anspricht. Darin wird beschrieben, dass trotz der fortschreitenden Automatisierung der Mensch über allen Entscheidungen steht. Dieser Artikel soll der Gefahr entgegentreten, dass künftig nicht mehr Menschen, sondern Computer sowohl über ethische Prinzipien als auch über Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit von Menschen bestim­men. In Absatz 6 wird vor allem die Wichtigkeit der Regulierung durch den Gesetzgeber deutlich, wenn es um die Themenbereiche künstliche Intelligenz und Robotik geht.11

Die Bedeutung des Gesetzgebers bzw. des Vorhandenseins von Normen wird auch im Art. 7, Abs. 5 der Charta erkennbar. Dort wird definiert, dass jeder Mensch das Recht hat, in seiner Wohnung frei und ohne Beobachtung zu le­ben. Der Gesetzgeber hat in diesem Zusammenhang bereits unter anderem den §201a StGB geschaffen. Dieser regelt, dass in einer Wohnung keine un­befugten Bildaufnahmen hergestellt oder übertragen werden dürfen. Im digita­len Zeitalter stellen sich in diesem Zusammenhang durchaus neue Fragen, da dieser Paragraph des StGBs die Veränderungen der Digitalisierung, durch z.B. „Smart-Homes“ nicht mit einbezieht. Durch die Charta wird dieses bestehende Recht neu betont.

In diesem Fall können insofern unbefugte Hersteller oder Besitzer von privaten Daten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.12 Hierbei geht es demzufolge nach dem Medienstrafrecht 1 Abs. 4a) um die Straftatbestande Notigung, Korperverletzung oder Sachbeschadigung.13

[...]


1 Vgl. Zeit-Stiftung 2018, https://digitalcharta.eu. (20.01.2019)

2 Vgl. O.V. 2018, https://www.spd.de/partei/personen/martin-schulz/. (20.01.2019)

3 Zeit-Stiftung 2018, https://www.zeit-stiftung.de/projekte/buceriuslab/digitalcharta. (20.01.2019)

4 Vgl. O.V. 2018, https://www.berlin.de/wirtschaft/messen/1663128-1612022-republica.html. (20.01.2019)

5 Vgl. Zeit-Stiftung 2018, https://digitalcharta.eu. (20.01.2019)

6 Bpb2017, http://www.bpb.de/nachschlagen/gesetze/grundgesetz/. (20.01.2019)

7 Vgl. Deutscher Bundestag 2017, S. 6.

8 Vgl. ebd.

9 Vgl. Zeit-Stiftung 2018, https://digitalcharta.eu. (20.01.2019)

10 Vgl. Eisei 2011, S.28.

11 Vgl. Zeit-Stiftung 2018, https://digitalcharta.eu. (20.01.2019)

12 Vgl.Wien 2012.S.190.

13 Vgl. Mitsch 2012, S.19.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Die Digital Charta zur Festlegung von digitalen Grundrechten. Das Grundgesetz 2.0 als Erfordernis im digitalen Zeitalter oder Beschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit?
Hochschule
Hochschule der Medien Stuttgart
Note
1,3
Autor
Jahr
2019
Seiten
16
Katalognummer
V1159615
ISBN (eBook)
9783346557544
ISBN (Buch)
9783346557551
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Digitale Grundrechte, grundgesetz, handlungsfreiheit, digitalisierung, sicherheit im netz, deutsches Grundgesetz
Arbeit zitieren
Shari Mölges (Autor:in), 2019, Die Digital Charta zur Festlegung von digitalen Grundrechten. Das Grundgesetz 2.0 als Erfordernis im digitalen Zeitalter oder Beschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1159615

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