Die Osterweiterungen der NATO

Obsoletes Militärbündnis oder sinnvolle Erweiterungen?


Seminararbeit, 2004

22 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Die Nordatlantische Allianz
1.1. Gründung, rechtliche Grundlage und Mitglieder
1.2. Ziele und Aufgaben im neuen sicherheitspolitischen Umfeld

2. Die Osterweiterungen der NATO als Prozess
2.1. Die erste Erweiterung 1999
2.1.1. Erste Annäherungen: NATO-Kooperationsrat und die Partnerschaft für den Frieden
2.1.2. Study of Enlargement und der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat
2.1.2.1. Interessen in der ersten Erweiterungsrunde
2.1.3.1. Die Position Deutschlands
2.1.3.2. Die Position der USA
2.2. Die zweite Erweiterung 2004

3. Die NATO-Osterweiterungen in der Bewertung
3.1. Gründe für und gegen eine Osterweiterung
3.1.1. Begleiteffekte und Konsequenzen der Osterweiterung
3.2. Gründe für die Beitrittsbegehren osteuropäischer Staaten

4. Zur Zukunft der erweiterten NATO
4.1. Obsoletes Militärbündnis und sinnvolle Erweiterung?

5. Literatur

1. Die Nordatlantische Allianz

1.1. Gründung, rechtliche Grundlage und Mitglieder

Das Nordatlantische Bündnis ist ein Zusammenschluss souveräner Staaten, eine Internationale Gouvernementale Organisation[1] mit Einstimmigkeitsprinzip. Da die Mitgliedsstaaten im Rahmen des Bündnisses ihre Souveränität und Unabhängigkeit behalten, können jegliche Beschlüsse nur im Konsens erfolgen. Die North Atlantic Treaty Organisation, kurz NATO, gibt dem Bündnis die institutionelle Gestalt und stellt Strukturen und Mechanismen bereit, die es dem Bündnis und seinen Mitgliedern ermöglichen sollen, ihre gemeinsamen Ziele zu erreichen. Institutionell besteht die NATO aus einem zivilen und aus einem militärischen Teil.

Die rechtliche und vertragliche Grundlage des Nordatlantischen Bündnisses stellt der Nordatlantikvertrag dar, der am 4.4.1949 in Washington D.C. zwischen zwölf westeuropäischen Staaten und Nordamerika[2] als Sicherheitsbündnis gleichberechtigter Staaten unterzeichnet wurde. Die Ratifizierung des Nordatlantikvertrages folgte am 24.8.1949. In diesem Vertrag verpflichteten sich die Bündnispartner ausdrücklich auf die Ziele und Grundsätze der UN-Charta.

Die derzeitigen Mitgliedsstaaten der NATO sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kanada, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Großbritannien und Nordirland, USA.

Zu bemerken ist, dass Frankreich sich 1966 aus der integrierten militärischen Struktur zurückgezogen hat. Spanien beteiligt sich zwar nicht an der integrierten Militärstruktur, ist aber Vollmitglied des Nordatlantikrats, der Nuklearen Planungsgruppe, des Verteidigungs- und des Militärausschusses. Auch Island gehört dieser nicht an, da es über keine eigenen Streitkräfte verfügt. Es hat aber Beobachterstatus im Verteidigungsplanungsausschuss und kann einen zivilen Beamten in den Militärausschuss entsenden[3].

1.2. Ziele und Aufgaben im neuen sicherheitspolitischen Umfeld

Die wesentlichen Sicherheits- und verteidigungspolitischen Ziele, die die Mitglieder der Nordatlantischen Allianz nach dem Nordatlantikvertrag von 1949 gemeinsam verfolgen, sind die Freiheit und Sicherheit aller Mitgliedsstaaten mit politischen und militärischen Mitteln im Einklang mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen zu gewährleisten und eine gerechte und dauerhafte Friedensordnung im euro-atlantischen Raum zu schaffen[4].

Diese im Vertrag festgeschriebenen Ziele wurden im Verlauf des Bestehens des Bündnisses nicht geändert. Allerdings wurden die Aufgaben der NATO an das sich verändernde sicherheitspolitische Umfeld angepasst. Die NATO war als Defensivbündnis gegen eine potentielle militärische Bedrohung seitens der Sowjetunion[5] gegründet worden. Während des Kalten Krieges bestand die Hauptaufgabe der NATO darin, durch Abschreckung und Demonstration der Verteidigungsfähigkeit (Wettrüsten) die Sicherheit der Mitgliedsstaaten zu gewährleisten. Seit 1967 wurde diese Aufgabe mittels der so genannten Entspannungspolitik[6] durchgeführt.

Mit Zerfall des Ostblocks, der Wiedervereinigung Deutschlands und der erlangten Unabhängigkeit von Staaten in Mittel- und Osteuropa fand eine wesentliche Veränderung des sicherheitspolitischen Umfelds in Europa statt. Die NATO musste, um weiter existieren zu können, ihre Aufgaben dieser neuen Lage anpassen. Denn mit der Auflösung des Ostblocks war der Feind, gegen den dieses Bündnis gerichtet war, nicht mehr vorhanden und die Nordatlantische Allianz doch eigentlich wie die Warschauer Pakt Organisation überflüssig geworden. Die NATO hatte also zwei Möglichkeiten: entweder machte sie es dem Warschauer Pakt gleich und löste sich formell auf[7] oder sie musste sich neue Betätigungsfelder suchen, um das Fortbestehen legitimieren zu können.

1991 fand in Rom ein NATO-Gipfel statt, auf welchem die NATO ihre neue Qualität durch die Formulierung neuer Aufgabenbereiche bekannt gab. Diese Weichenstellung fand in der breiten Weltöffentlichkeit zwar nicht viel Aufmerksamkeit, jedoch muss man rückblickend sagen, dass die NATO hier ihre neue Existenzgrundlage deutlich gemacht hat[8]. Seither verstärkt die NATO vor allem ihre politischen Funktionen und hat neue Aufgaben der Friedenssicherung und Krisenbewältigung zur Unterstützung der Vereinten Nationen und der OSZE übernommen, beispielsweise im Kosovo[9].

Diese Arbeit soll vor dem Hintergrund der Osterweiterungen näher betrachten, ob die NATO nach Wegfall des ehemaligen Feindes trotz neu formulierter Aufgabenfelder nicht doch obsolet ist oder wenn nicht, weshalb die NATO weiterexistieren muss.

Wieso klopften besagte osteuropäische Staaten nach ihrer erlangten Unabhängigkeit an die Tür der NATO, nachdem die feindliche Organisation, deren Mitglied sie vorher waren, von der Bildfläche verschwunden war? Welche Interessen verfolgten Befürworter und Gegner der Osterweiterungen? Abschließend soll kurz skizziert werden, ob die Erweiterungen für die Zukunft der NATO sinnvoll sind.

2. Die Osterweiterungen der NATO als Prozess

2.1. Die erste Erweiterung 1999

2.1.1. Erste Annäherungen: NATO-Kooperationsrat und die Partnerschaft für den Frieden

1990 verabschiedete die NATO auf der Londoner Tagung der Staats- und Regierungschefs eine Erklärung[10], in der es heißt: „die Atlantische Gemeinschaft wendet sich den Ländern Mittel- und Osteuropas zu, die im Kalten Krieg unsere Gegner waren, und reicht ihnen die Hand zur Freundschaft“.

Offenbar hatte die NATO das Ausmaß der Reaktion auf diese Formulierung nicht richtig eingeschätzt, schließlich geriet die Allianz durch die Beitrittswünsche von Polen, Ungarn und der Tschechoslowakei laut Varwick und Woyke in eine „schwierige Situation“ und sie musste diese Begehren

„zunächst indirekt zurückweisen“[11]. Die NATO wollte die inneren Entwicklungen dieser Staaten im Demokratieprozess abwarten und musste auch die Stellung Russlands beachten. Sie begegnete den Beitrittswünschen mit einem so genannten Liaison-Konzept, welche die osteuropäischen Länder an die NATO anband, aber sie nicht aufnahm.

Die NATO war sich bewusst, dass eine stärkere Westbindung und die Sicherung der neuen Demokratien dieser Staaten auch mit ihrer eigenen Sicherheit eng verkoppelt war[12], und so wurde Ende 1991 der NATO- Kooperationsrat NAKR geschaffen, der die Zusammenarbeit und Konsultation institutionalisierte und außerdem Vertrauen zwischen den ehemaligen Gegnerstaaten aufbauen sollte. Jedoch waren die Staaten des Liaison- Konzeptes hiermit nicht gänzlich zufrieden, sie sahen ihren sicherheitspolitischen Zustand als nicht genug befriedigt, da ihrer Forderung nach einer Garantie ihrer eigenen Sicherheit durch die NATO nicht entsprochen wurde[13]. Zwar sprachen sich einige für eine Osterweiterung aus, darunter allen voran der damalige deutsche Verteidigungsminister Rühe[14], aber die USA machte 1993[15] klar, dass sie in nächster Zeit keine Osterweiterung wünsche. Alternativ wurde zum NAKR die Partnership for Peace (PfP)[16] etabliert, die die osteuropäischen Staaten zwar nicht zur Aufnahme vorsah, aber eine Ausweitung der Stabilität nach Mittel- und Osteuropa durch den Aufbau einer Sicherheitspartnerschaft vorsah.

Varwick und Woyke bewerten die PfP als einen weiteren Versuch, den NATO- Beitritt osteuropäischer Staaten zu verzögern, auch um das Verhältnis zu Russland zu stabilisieren, welches lange gezögert hatte, Mitglied dieser Partnerschaft zu werden. Russland lehnte eine Osterweiterung der NATO strikt ab mit der Begründung, es sei die „falsche Maßnahme zur Errichtung einer neuen europäischen Sicherheitsarchitektur“[17].

Die USA verhielten sich einer möglichen Osterweiterung gegenüber zurückhaltend, auch die ablehnende Position Russlands bestätigte die damalige Clinton-Administration in ihrer Zurückhaltung, aber letztendlich sollte doch die rasche Aufnahme osteuropäischer Staaten in die NATO befürwortet werden[18].

2.1.2. Study of Enlargement und der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat

Beim Brüsseler Gipfel im Januar 1994 gab es das erste Signal zur Öffnung für neue Mitglieder; im September 1995 wurde eine Studie zur NATO-Erweiterung ausgearbeitet: die Study of Enlargement. Hier wurde die Notwendigkeit[19] einer Erweiterung zusammengefasst, aber keine potentiellen Staaten oder der Zeitpunkt einer Erweiterung genannt. Sie stellt eine qualitative Veränderung im Prozess der Osterweiterung dar; Russland wurde damit signalisiert, dass eine Erweiterung früher oder später kommen würde und die beitrittswilligen Staaten erhielten endlich einen zufrieden stellenden (Varwick und Woyke nennen es so) „Orientierungsrahmen“. Sie sollte den Beitrittskandidaten als eine Art Richtlinie für eine potentielle Mitgliedschaft dienen, denn sie enthält unteranderem Kriterien für eine Aufnahme in die NATO[20].

[...]


[1] Definition und Unterscheidung von IGOs (Internationale Gouvernementale Organisationen) und INGOs (Internationale Nichtgouvernementale Organisationen) bei Kohler-Koch u. Woyke im Lexikon der Politik, Bd. 5, München 1996, Seite 171.

[2] Zu den zwölf Gründungsmitgliedern gehörten 1949 Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Island, Italien, Kanada, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Portugal und die USA. 1955 wurde die Bundesrepublik Deutschland als gleichberechtigtes Mitglied in die Verteidigungsgemeinschaft eingegliedert.

[3] Angaben nach Schraepler, München 1994, S. 294.

[4] Vgl. Nordatlantikvertrag vom 4.April 1949, Artikel 1 und 2.

[5] Die „Gegenorganisation“ stellte die Organisation des Warschauer Paktes dar, gegründet 1955 als sozialistische osteuropäische Verteidigungsorganisation als Antwort auf den Beschluss, die BRD zu remilitarisieren. Wie die NATO war sie ein Defensivbündnis, aber beide unterstellten sich jahrelang gegenseitig einen Offensivangriff. Um ihre Mitgliedsstaaten zu isolieren, war der Warschauer Pakt, im Gegensatz zur NATO, militärisch straff geführt.

[6] Nach Schubert u. Kleins Politiklexikon, Bonn 2001, bezeichnet Entspannungspolitik die „politische Zusammenarbeit zur Regulierung des Ost-West-Konfliktes. Ende der sechziger/ Anfang der siebziger Jahre einsetzend und immer wieder von Krisen unterbrochen, trugen Serien von Verhandlungen, Rüstungskontrollgesprächen und –verträgen, wirtschaftliche Kooperationen und gegenseitige Anerkennung bestehender Grenzen schließlich entscheidend zur Auflösung der Systemgrenzen bei.“ Eine gute Schilderung der Entspannungspolitik liefert Stephan Bierling in „Geschichte der amerikanischen Außenpolitik. Von 1917 bis zur Gegenwart“, München 2003, S. 152 ff.

[7] Eine logische Konsequenz, da faktisch die politische Grundlage für die Existenz der NATO verschwunden war.

[8] „The Rome Declaration“ vom 8. November 1991: Erstes Dokument der NATO, in welchem sie zugibt, dass sie keinen Gegner mehr habe („We no longer face the old threat of a massive attack“, Art.4) und das neue strategische Konzept wird u.a. in Artikel 19 verkündet: „…Alliance security must take account of the global context. It points out risks of a wider nature…“, gekoppelt mit der ersten Warnung vor internationalem Terrorismus und der Notwendigkeit der Intervenierung außerhalb des NATO- Territoriums, wenn die Sicherheit gefährdet sei. Außerdem ist das Angebot eines ständigen Meinungsaustausches mit Russland Teil der Rome Declaration.

[9] „…, um neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen zu begegnen“, heißt es als Begründung im Fischer Weltalmanach 2004 Frankfurt/ Main 2003, S. 1019. Wenn auch die Intervention im Kosovo völkerwiderrechtlich, nämlich ohne Mandat des UN-Sicherheitsrates, war – man kann aufgrund der NATO-Erklärung von Rom nicht behaupten, dass eine Intervention nunmehr grundsätzlich für die NATO ausgeschlossen sei, weil sie als Defensivbündnis gegründet wurde und an dieser Formulierung bisher nichts ändern ließ. Denn 1991 verkündete die NATO als Teil ihres neuen Tätigkeitsbereiches eben auch Interventionen außerhalb des eigenen Gebietes, wenn sie es für notwendig erachte.

[10] Londoner Erklärung: Die Nordatlantische Allianz im Wandel, Juli 1990.

[11] Varwick u. Woyke, Opladen 2000, S. 100f.

[12] Speziell nach dem Putsch gegen Präsident Gorbatschow im August 1991 und die Versuche der Sowjetunion, mit den ehemaligen Warschauer Pakt-Staaten bilaterale Verträge zu etablieren, vgl. auch Varwick u. Woyke, S. 101.

[13] Wenn man die Beitrittsbegehren Polens, Ungarns und der Tschechoslowakei nachzuvollziehen versucht, kommt man aber zu dem Schluss, dass keiner der Staaten einen wirklichen sicherheitspolitischen Grund zum Beitritt hatte, da keiner von ihnen zu dem Zeitpunkt akut militärisch bedroht war. Mit Ausnahme Polens teilt niemand eine direkte Grenze zu Russland, und es deutete auch nichts darauf hin, dass Russland Polen zu attackieren plante, außer, dass Polen eventuell selbst einen Angriffsverdacht hegte. Die osteuropäischen Staaten fühlten sich aber nach wie vor durch Russland als Nachfolgestaat der Sowjetunion bedroht. Besonderen Grund zu ihrer Beunruhigung gab eine Schrift der KPdSU, in der 1991 durch die sowjetische Führung erklärt wurde, dass sie sich „feste und beständige Positionen“ sichern wolle, und falls notwendig, bei ihrer Interessenverteidigung „Härte“ zeigen zu wollte.

[14] Anlässlich des Alistair Buchan Memorial Lecture in London.

[15] NATO-Ratstagung in Travemünde im Oktober 1993.

[16] Partnerschaft für den Frieden: militärisches Kooperationsprogramm zwischen der NATO und 30 Staaten, darunter die 1999 und 2004 in die NATO aufgenommenen osteuropäischen Staaten, aber auch Russland. Durch regelmäßige gemeinsame Manöver sollte gewährleistet werden, dass die Streitkräfte der PfP-Mitglieder und die Streitkräfte der NATO zusammen arbeiten können und dass mit den NATO- Mitgliedern friedenserhaltende und humanitäre Einsätze durchgeführt werden können. Erster großer Einsatz der PfP 1995-1996: Friedensmission im ehemaligen Jugoslawien; dabei Etablierung der IFOR-Implementation Force, die das Dayton-Abkommen durchsetzen sollte.

[17] Siehe Varwick u. Woyke, S. 103.

[18] Laut Varwick u. Woyke nicht zuletzt auch wegen des Versagens der KSZE/ OSZE in der Jugoslawien- Krise, S. 104.

[19] Vgl. NATO Handbook Documentation, 1999, S. 335f.

[20] Staaten müssen sich zu den gleichen Werten bekennen, demokratische Regierungsformen und die zivile und demokratische Kontrolle des Militärs sollen vorangetrieben werden. Territoriale oder außenpolitische Konflikte sollen zudem nach den Kriterien der OSZE friedlich gelöst werden.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Die Osterweiterungen der NATO
Untertitel
Obsoletes Militärbündnis oder sinnvolle Erweiterungen?
Hochschule
Universität Duisburg-Essen  (Internationale Beziehungen)
Veranstaltung
Proseminar: "Internationale Organisationen"
Note
1,7
Autor
Jahr
2004
Seiten
22
Katalognummer
V115965
ISBN (eBook)
9783640177387
ISBN (Buch)
9783640177424
Dateigröße
470 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Osterweiterungen, NATO, Proseminar, Internationale, Organisationen
Arbeit zitieren
M.A. Christine So-Young Um (Autor:in), 2004, Die Osterweiterungen der NATO, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/115965

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