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Inwiefern lässt sich die gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsräte mit dem deutschen Grundgesetz vereinbaren?

Titel: Inwiefern lässt sich die gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsräte mit dem deutschen Grundgesetz vereinbaren?

Hausarbeit , 2019 , 25 Seiten , Note: 1,3

Autor:in: Lena Vetter (Autor:in)

Soziologie - Politik, Majoritäten, Minoritäten
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Zusammenfassung Leseprobe Details

In dieser Seminararbeit wird untersucht, inwiefern sich die gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsräte in der Privatwirtschaft mit dem deutschen Grundgesetz vereinbaren lässt.

Dazu wird im Hauptteil zunächst erläutert, was unter einer Frauenquote zu verstehen ist und welche Ziele mit ihr verfolgt werden. Zudem wird auf die historische Entwicklung zur Frauenquote eingegangen und dargestellt, wie diese in Deutschland umgesetzt wird. Darüber hinaus wird der derzeitige Status quo vorgestellt. Im folgenden Kapitel drei wird auf die einschlägigen Normen des Grundgesetzes eingegangen und einzelne für das Thema relevante Artikel genauer erläutert. Im vierten Kapitel wird die Diskussion zur Verfassungskonformität der gesetzlichen Frauenquote exemplarisch anhand einzelner Aussagen unterschiedlicher Autoren und Politiker dargestellt und dazu Stellung bezogen, inwiefern die Frauenquote als vereinbar mit dem Grundgesetz gesehen werden kann. Den Abschluss dieser Seminararbeit bildet das Fazit.

Obwohl Frauen sehr gut ausgebildet sind und es seit Jahren gesetzliche Vorgaben zur Gleichstellung von Männern und Frauen gibt, sind Frauen in den obersten Führungsebenen noch immer deutlich unterrepräsentiert. Ende 2014 betrug der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen in Deutschland nur 18,4 Prozent. Um diese vorhandene Kluft zwischen rechtlicher und faktischer Gleichstellung zu reduzieren, wurde vom Deutschen Bundestag am 6. März 2015 das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (GFPTG) beschlossen, welches zum Ziel hat, den Anteil von Frauen in den Führungsgremien von Wirtschaft und Verwaltung wesentlich zu erhöhen.

Es stellt sich mithin die Frage, inwiefern die im GFPTG enthaltenen Gesetzesänderungen verfassungskonform sind. In Konflikt tritt die gesetzliche Frauenquote auf Verfassungsebene, insbesondere mit den allgemeinen und speziellen Gleichheitssätzen des Art. 3 GG. Art. 3 des Grundgesetzes unterstützt und verbietet dabei zunächst gleichzeitig eine solche Ungleichbehandlung.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Frauenquote für Aufsichtsräte in der Privatwirtschaft in Deutschland

2.1. Historische Entwicklung zur Frauenquote

2.2. Umsetzung der Frauenquote

2.3. Status Quo der Quote

3. Das Grundgesetz

4. Diskussion zur Vereinbarkeit der gesetzlichen Frauenquote für Aufsichtsräte in der Privatwirtschaft mit dem GG

5. Fazit

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Die vorliegende Seminararbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der 2015 eingeführten gesetzlichen Frauenquote für Aufsichtsräte in der deutschen Privatwirtschaft im Kontext des Grundgesetzes. Dabei steht insbesondere die Abwägung zwischen dem staatlichen Gleichstellungsauftrag und den Gleichheitsgrundrechten im Zentrum der Analyse.

  • Historische Entwicklung der Frauenbewegung und Quotenregelungen in Deutschland
  • Strukturelle Umsetzung und rechtliche Vorgaben des GFPTG
  • Analyse der verfassungsrechtlichen Relevanz des Art. 3 GG
  • Diskussion von Pro- und Contra-Argumenten zur Verfassungskonformität
  • Bewertung der Auswirkungen auf die Gleichstellung in Führungspositionen

Auszug aus dem Buch

2.1. Historische Entwicklung zur Frauenquote

Als eine der ersten Frauen der Neuzeit forderte die französische Revolutionärin und Frauenrechtlerin Olympe de Gouges vor mehr als 220 Jahren in ihrer "Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin" öffentlich die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von Frauen ein. Diesen Einsatz für die Freiheit und Gleichheit der Frau musste de Gouges mit ihrem Leben bezahlen, als sie 1793 der "Schreckensherrschaft" (la Terreur) Robespierres zum Opfer fiel und hingerichtet wurde (vgl. Weiguny 2017, S. 151).

Erst über 100 Jahre später wurde, nach jahrzehntelangem Kampf der Frauenbewegung des 19. Jahrhunderts, am 30 November 1918 in der Weimarer Republik das Frauenwahlrecht eingeführt (Wolff 2018).

Mit der Gründung der Bundesrepublik nach dem Ende des zweiten Weltkriegs und der Herrschaft der Nationalsozialisten wurde 1949 in Art. 3 Abs. 2 des GG mit aller Eindeutigkeit statuiert: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (vgl. Schulze-Eisentraut et al. 2017, S. 11). Diese gesetzliche Gleichberechtigung entsprach jedoch nicht den gesellschaftlichen Verhältnissen in der jungen Bundesrepublik der 50er und 60er Jahre und brachte auch nicht die gesellschaftlichen Veränderungen, die viele Frauenrechtlerinnen erwarteten. Der Diskurs um geschlechtliche Gleichberechtigung verlagerte sich daher mit Anfang der 1960er Jahre zunehmend auf Selbsterfahrung und das Selbstverständnis von Frauen in der Auseinandersetzung mit tradierten sozialen Rollen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen ein und skizziert die Fragestellung zur Vereinbarkeit des GFPTG mit dem Grundgesetz.

2. Die Frauenquote für Aufsichtsräte in der Privatwirtschaft in Deutschland: Dieses Kapitel erläutert die Genese, die gesetzliche Umsetzung sowie den aktuellen Stand der Frauenquote in deutschen Unternehmen.

2.1. Historische Entwicklung zur Frauenquote: Hier wird der historische Kontext der Frauenbewegung und der Weg zur gesetzlichen Gleichstellung von der Weimarer Republik bis heute nachgezeichnet.

2.2. Umsetzung der Frauenquote: Dieses Kapitel beschreibt die technischen Details der Umsetzung, wie die Mindestquote von 30 Prozent und die Konsequenzen bei Nichterfüllung.

2.3. Status Quo der Quote: Eine Bestandsaufnahme zeigt die Wirkung der Quote auf den Frauenanteil in Aufsichtsräten und diskutiert erste Erfahrungen aus der Praxis.

3. Das Grundgesetz: Das Kapitel bietet eine Einführung in die für die Arbeit relevanten verfassungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere die Gleichheitsrechte des Art. 3 GG.

4. Diskussion zur Vereinbarkeit der gesetzlichen Frauenquote für Aufsichtsräte in der Privatwirtschaft mit dem GG: Es erfolgt eine detaillierte Auseinandersetzung mit den kontroversen juristischen Argumenten hinsichtlich der Verfassungskonformität der Quote.

5. Fazit: Das Fazit fasst die Untersuchungsergebnisse zusammen und reflektiert die Effektivität sowie die verfassungsrechtlichen Bedenken der gesetzlichen Frauenquote.

Schlüsselwörter

Frauenquote, Grundgesetz, Gleichberechtigung, Aufsichtsrat, GFPTG, Privatwirtschaft, Art. 3 GG, Führungspositionen, Gleichstellung, Diskriminierung, Verfassungskonformität, Mitbestimmung, Genderpolitik, Chancengleichheit.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit der gesetzlichen Frauenquote in der Privatwirtschaft mit dem deutschen Grundgesetz.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die historische Entwicklung der Frauenbewegung, die juristische Auslegung des Art. 3 GG und die praktische Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das primäre Ziel ist die Klärung der Frage, ob die gesetzlich verordnete Frauenquote für Aufsichtsräte mit den Gleichheitsrechten des Grundgesetzes in Einklang steht.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse sowie der Auswertung von Gesetzesentwürfen, verfassungsrechtlichen Auslegungen und statistischen Daten zur Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden die historischen Hintergründe, die gesetzlichen Rahmenbedingungen des GFPTG, die verfassungsrechtlichen Normen und die kontroversen Diskussionen zur Verfassungsmäßigkeit der Quote detailliert analysiert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind Frauenquote, Grundgesetz, Gleichberechtigung, Aufsichtsrat, GFPTG und Chancengleichheit.

Wie unterscheidet sich die "starre" Frauenquote von Zielgrößen?

Die starre Frauenquote schreibt für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen einen Anteil von 30 Prozent für das unterrepräsentierte Geschlecht vor, während Unternehmen bei Zielgrößen selbst definieren können, welchen Frauenanteil sie auf verschiedenen Führungsebenen anstreben.

Welche Rolle spielt Art. 3 Abs. 2 GG für die Argumentation?

Art. 3 Abs. 2 GG dient als zentrales Argument der Befürworter, da er dem Staat nicht nur die Gleichberechtigung statuiert, sondern ihn explizit dazu verpflichtet, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern und bestehende Nachteile zu beseitigen.

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Inwiefern lässt sich die gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsräte mit dem deutschen Grundgesetz vereinbaren?
Hochschule
(IU Internationale Hochschule)
Note
1,3
Autor
Lena Vetter (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2019
Seiten
25
Katalognummer
V1160054
ISBN (PDF)
9783346566232
ISBN (Buch)
9783346566249
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Frauenquote Arbeitsrecht Grundgesetz Wirtschaft
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Lena Vetter (Autor:in), 2019, Inwiefern lässt sich die gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsräte mit dem deutschen Grundgesetz vereinbaren?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1160054
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Leseprobe aus  25  Seiten
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