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Die Rechtsprechung des EuGH am Beispiel Rs Mangold C-144/04

Title: Die Rechtsprechung des EuGH am Beispiel Rs Mangold C-144/04

Seminar Paper , 2006 , 49 Pages , Grade: Gut

Autor:in: Mag. Nina M. Lukesch (Author)

Law - European and International Law, Intellectual Properties
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Summary Excerpt Details

Die Europäische Union (EU) stellt den einheitlichen institutionellen Rahmen der Europäischen Gemeinschaften (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und Europäische Atomgemeinschaft) der Ersten Säule, der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Zweiten Säule sowie der Polizeilichen und Justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen der Dritten Säule dar. Der Terminus „Europäische Union“ bezeichnet das Gesamtgebilde dieser drei Säulen unter einem gemeinsamen Dach. Rechtlich gesehen besitz die EU, im Gegensatz zu den zwei Europäischen Gemeinschaften der Ersten Säule, keine selbstständige Rechtspersönlichkeit. [...] Das EuGH-Urteil vom 22.11.2005 zum Fall Mangold gegen Helm hat zahlreiche kontroverse Rechtsmeinungen mit sich gezogen.
Der EuGH hat sich in seinem bahnbrechenden Urteil entschieden, dass § 14 Abs 3 TzBfG mit dem Gemeinschaftsrecht und insbesondere mit Art 6 der RL 2000/78/EG (EGB-UNICE-CEEP Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge) nicht vereinbar ist. Eine Diskriminierung wegen Alters ist mit dem Gemeinschaftsrecht nicht konform. Ungleiche Behandlung verschiedener Altersgruppen ist zwar gerechtfertigt, jedoch müssen hierbei rechtmäßige Ziele im Bereich der Beschäftigungspolitik verfolgt werden. Die Mittel zur Erreichung dieser Ziele müssen angemessen und erforderlich sein. Dies ist bei einer alleinigen Berufung auf § 14 Abs 3 TzBfG (deutschen Teilzeit- und Befristungsgesetz) nicht der Fall.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 EUROPARECHTLICHE GRUNDLAGEN

1.1 RECHTSQUELLEN DER EU

1.2 PRIMÄRRECHT

1.3 SEKUNDÄRRECHT

1.4 RECHTSGRUNDSÄTZE DER GEMEINSCHAFT

2 DIE RECHTSSPRECHUNG DES EUGH

2.1 FUNKTION UND WIRKUNG DES EUGH

2.2 DAS VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN ART 234

3 DIE RICHTLINIE ALS RECHTSETZUNGSINSTRUMENT

3.1 BEDEUTUNG DER RL ALS INSTRUMENT DER RECHTSANGLEICHUNG FÜR EUROPÄISCHE INTEGRATION

3.2 DOGMATIK UND WIRKUNG VON RICHTLINIEN

3.3 UNMITTELBARE WIRKUNG

3.3.1 Voraussetzungen für die unmittelbare Direktwirkung

3.3.1.1 Anwendungsbereiche

3.3.2 Vorwirkung - Bindungswirkung vor Ablauf der Umsetzungsfrist

3.4 HORIZONTALE WIRKUNG

3.5 RICHTLINIENKONFORME AUSLEGUNG

4 KONSEQUENZEN DER RL-VERLETZUNG – SANKTIONEN

4.1 VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN, ART 226/227

4.2 SCHADENSERSATZANSPRÜCHE (STAATSHAFTUNG)

5 RS C-144/04 MANGOLD/HELM

5.1 SACHVERHALT

5.2 EINBETTUNG IN DIE RECHTSLAGE

5.2.1 RL 1999/70/EG zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge

5.2.2 RL 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbenadlung in Beschäftigung und Beruf

5.2.3 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)

5.2.4 Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz

5.2.5 Der Antidiskriminierungsgrundsatz

5.2.6 Die Altersdiskriminierung

5.3 ZULÄSSIGKEIT DER VORLAGE

5.4 VORLAGEFRAGEN DES ARBG MÜNCHEN

5.5 SCHLUSSANTRAG GA TIZZIANO

5.6 DAS EUGH URTEIL VOM 22.11.2005

6 INTERPRETATION DER EUGH EINSCHEIDUNG

6.1 RECHTSSICHERHEIT UND VERTRAUENSSCHUTZ

7 SCHLUß

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit analysiert die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) unter besonderer Berücksichtigung des wegweisenden Urteils im Fall Mangold (C-144/04). Dabei wird untersucht, inwieweit das Gemeinschaftsrecht in das deutsche Arbeitsrecht eingreift, insbesondere hinsichtlich der Befristung von Arbeitsverhältnissen und des Verbots der Altersdiskriminierung.

  • Grundlagen des Europarechts und der Rechtsquellenlehre
  • Wirkungsweise von Richtlinien und die Problematik ihrer Umsetzung
  • Die horizontale Direktwirkung von Richtlinien und die Rolle allgemeiner Rechtsgrundsätze
  • Rechtliche Einbettung und Interpretation des Falls Mangold/Helm im Kontext der EU-Richtlinien
  • Rechtssicherheit und Vertrauensschutz im europäischen Arbeitsrecht

Auszug aus dem Buch

3.3.1 Voraussetzungen für die unmittelbare Direktwirkung

Eine Richtlinie ist unmittelbar anzuwenden, wenn die Frist zur Umsetzung in nationales Recht bereits abgelaufen ist. In der Rs Ratti geht aus den Entscheidungsgründen hervor, dass die praktische Wirksamkeit von Richtlinien abgeschwächt wäre, wenn der Einzelne sich nicht darauf berufen könne. Dies gilt insbesondere wenn die vorgeschrieben Durchführungsmaßnahme nicht fristgereicht oder mangelhaft erlassen wurde. Vor Ablauf der Frist, darf die Norm allerdings nicht angewendet werden, auch nicht bei Berufung auf den Grundsatz des „berechtigten Vertrauens“.

Ein weiters Beispiel stellt der Fall Enka von 1977 dar: Hier hat der Gerichtshof so entscheiden, dass dem Einzelnen aus nicht vollständig umgesetzten RL ebenso die Möglichkeit erwächst sich auf diese zu berufen. Dies hat den Zweck, die Grenzen des Ermessensspielraums, der den Mitleidsstaaten bei der RL-Umsetzung zugesprochen wird, zu überprüfen.

Ein anderes Kriterium ist die inhaltliche Unbedingtheit der Richtliniennorm. Sie muss so formuliert sein, dass sie „weder an eine Bedingung geknüpft ist, noch zu ihrer Erfüllung und Wirksamkeit eine Maßnahme der Gemeinschaftsorgane oder Mitgliedsstaaten notwendig ist“. Dies bedeutet, dass die Rechtsfolgen einer Richtlinienbestimmung bei Vorliegen ihrer Tatbestandsvoraussetzungen in jedem Fall eintreten sollen.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Europarechtliche Grundlagen: Einführung in den institutionellen Rahmen der EU und die verschiedenen Rechtsquellen, insbesondere Primär- und Sekundärrecht.

2 Die Rechtssprechung des EuGH: Erläuterung der Funktion des EuGH als Rechtsschutzorgan und des Vorabentscheidungsverfahrens gemäß Art. 234 EGV.

3 Die Richtlinie als Rechtsetzungsinstrument: Detaillierte Analyse der Richtlinie als Instrument, einschließlich ihrer Bindungswirkung, Umsetzungspflichten und der Lehre zur unmittelbaren Wirkung.

4 Konsequenzen der RL-Verletzung – Sanktionen: Beschreibung der rechtlichen Folgen bei mangelhafter Umsetzung, insbesondere durch Vertragsverletzungsverfahren und Staatshaftung.

5 Rs C-144/04 Mangold/Helm: Zentrale Analyse des Falls Mangold, der Einbettung der einschlägigen Richtlinien (Befristungs- und Rahmenrichtlinie) sowie des Urteils und der Schlussanträge.

6 Interpretation der EuGH Entscheidung: Kritische Auseinandersetzung mit der Entscheidung des EuGH und deren Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt sowie die Rückwirkungsproblematik.

7 Schluß: Zusammenfassende Bewertung der Tendenz in der europäischen Rechtsprechung hinsichtlich der horizontalen Wirkung von Richtlinien.

Schlüsselwörter

EuGH, Europarecht, Richtlinie, unmittelbare Wirkung, Mangold, Altersdiskriminierung, TzBfG, Rechtssicherheit, Vertrauensschutz, Staatshaftung, Arbeitsrecht, Vorabentscheidungsverfahren, Gemeinschaftsrecht, Diskriminierungsverbot, Umsetzungspflicht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die Wirkung europäischer Richtlinien im nationalen Arbeitsrecht, insbesondere am Beispiel der durch den EuGH-Fall Mangold angestoßenen Debatte über Altersdiskriminierung und Befristung.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind das Europarecht, die dogmatische Wirkung von Richtlinien, das Diskriminierungsverbot und die Auswirkung dieser europarechtlichen Vorgaben auf nationale Gesetze.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist die Erläuterung, wie der EuGH durch die Anwendung allgemeiner Rechtsgrundsätze die horizontale Wirkung von Richtlinien effektiv umsetzt, selbst wenn eine direkte Verankerung fehlt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse von Primär- und Sekundärquellen, insbesondere der EuGH-Rechtsprechung und relevanter juristischer Fachliteratur.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Herleitung der Richtlinienwirkung und die praxisnahe Untersuchung des Falls Mangold/Helm inklusive seiner rechtlichen Hintergründe und Konsequenzen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Richtlinienwirkung, Mangold-Urteil, Altersdiskriminierung, Staatshaftung und Rechtssicherheit charakterisiert.

Welche spezifische Rolle spielt der Fall Mangold?

Der Fall Mangold fungiert als Präzedenzfall, der verdeutlicht, wie der EuGH nationale Befristungsregelungen aufgrund eines Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot für unanwendbar erklären kann.

Wie bewertet die Arbeit die Rolle des Vertrauensschutzes?

Die Arbeit beleuchtet die Spannungen zwischen der Dynamik europäischer Rechtsfortbildung und dem Bedürfnis nationaler Akteure nach Rechtssicherheit und Vertrauensschutz bei bereits abgeschlossenen Arbeitsverhältnissen.

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Details

Title
Die Rechtsprechung des EuGH am Beispiel Rs Mangold C-144/04
College
University of Vienna  (Juridicum)
Course
Seminar Europarecht
Grade
Gut
Author
Mag. Nina M. Lukesch (Author)
Publication Year
2006
Pages
49
Catalog Number
V116024
ISBN (eBook)
9783640175895
ISBN (Book)
9783640176014
Language
German
Tags
Rechtsprechung EuGH Beispiel Mangold C-144/04 Seminar Europarecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Mag. Nina M. Lukesch (Author), 2006, Die Rechtsprechung des EuGH am Beispiel Rs Mangold C-144/04, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/116024
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