Die massiven Bilanzfälschungen beim amerikanischen Energiehändler, Enron und beim
zweitgrößten amerikanischen Telekommunikationskonzern WorldCom, erschütterten weltweit
das Vertrauen der Anleger auf dem Kapitalmarkt.1 Enron gilt als Musterbeispiel für den
spektakulärsten Bilanzskandal. Das Unternehmen hat über Jahre Verbindlichkeiten bei Partnerfirmen
versteckt. Obwohl diese überwiegend mit Eigenkapital von Enron ausgestattet
waren, wurden sie nicht im Konzernabschluss konsolidiert. Dadurch blieben verlustbringende
Geschäftsfelder unbemerkt. Darüber hinaus wurden unzulässigerweise Innenumsätze erfolgswirksam
gebucht. Nach dem Bekanntwerden der Manipulationen erfolgte im vierten
Quartal 2001 eine rückwirkende Korrektur der Jahresabschlüsse. Kurz danach beantragte
Enron die Insolvenz.2
WorldCom hingegen hat durch Falschbuchungen von Ferngesprächen, Verluste in Höhe von
etwa neun Milliarden US-Dollar in Gewinne verwandelt. Um die Verluste zu verschleiern
wurden unzulässigerweise Rückstellungen aufgelöst und Aufwendungen als Vermögenswert
aktiviert. Nachdem die Bilanzfälschung Mitte 2002 aufgedeckt wurden, beantragt World-
Com Gläubigerschutz. Die WorldCom Insolvenz gilt gemessen an der Bilanzsumme als die
größten Firmenpleiten der amerikanischen Geschichte.3
Um das Vertrauen der Investoren wiederzugewinnen und betrügerischen Machenschaften des
Managements vorzubeugen, unterzeichnete am 30. Juli 2002 George W. Bush den „Sarbanes-
Oxley Act of 2002“ (im Folgenden: Sarbanes-Oxley Act bzw. SOX). Das Gesetz zwingt
alle Unternehmen, die an einer Börse in den Vereinigten Staaten von Amerika gelistet sind,
sowie deren Tochtergesellschaften, ihre Rechnungslegung grundlegend zu verbessern und
transparenter zu gestalten. Damit sind auch deutsche Unternehmen betroffen, deren Aktien in
den USA gehandelt werden.4 Welche Auswirkungen des Sarbanes-Oxley Act auf das Controlling
ergeben, soll Gegenstand dieser vorliegenden Arbeit sein.
[...]
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Bilanzskandale in den USA
2. Sarbanes-Oxley Act im Überblick
2.1 Ziele
2.2 Geltungsbereich
2.3 Wesentliche Inhalte
3. Internes Kontrollsystem nach Section 404 SOX
3.1 Auswirkungen für das Unternehmen
3.1.1 Kostensenkung
3.1.2 Chancen und Ertragssteigerung
3.2 Auswirkungen für das Controlling
3.3 Rahmenkonzept zum Aufbau eines internen Kontrollsystems
4. Zusammenfassung und Ausblick
Anhang
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Bilanzskandale in den USA
Die massiven Bilanzfälschungen beim amerikanischen Energiehändler, Enron und beim zweitgrößten amerikanischen Telekommunikationskonzern WorldCom, erschütterten weltweit das Vertrauen der Anleger auf dem Kapitalmarkt.[1] Enron gilt als Musterbeispiel für den spektakulärsten Bilanzskandal. Das Unternehmen hat über Jahre Verbindlichkeiten bei Partnerfirmen versteckt. Obwohl diese überwiegend mit Eigenkapital von Enron ausgestattet waren, wurden sie nicht im Konzernabschluss konsolidiert. Dadurch blieben verlustbringende Geschäftsfelder unbemerkt. Darüber hinaus wurden unzulässigerweise Innenumsätze erfolgswirksam gebucht. Nach dem Bekanntwerden der Manipulationen erfolgte im vierten Quartal 2001 eine rückwirkende Korrektur der Jahresabschlüsse. Kurz danach beantragte Enron die Insolvenz.[2]
WorldCom hingegen hat durch Falschbuchungen von Ferngesprächen, Verluste in Höhe von etwa neun Milliarden US-Dollar in Gewinne verwandelt. Um die Verluste zu verschleiern wurden unzulässigerweise Rückstellungen aufgelöst und Aufwendungen als Vermögenswert aktiviert. Nachdem die Bilanzfälschung Mitte 2002 aufgedeckt wurden, beantragt WorldCom Gläubigerschutz. Die WorldCom Insolvenz gilt gemessen an der Bilanzsumme als die größten Firmenpleiten der amerikanischen Geschichte.[3]
Um das Vertrauen der Investoren wiederzugewinnen und betrügerischen Machenschaften des Managements vorzubeugen, unterzeichnete am 30. Juli 2002 George W. Bush den „Sarbanes-Oxley Act of 2002“ (im Folgenden: Sarbanes-Oxley Act bzw. SOX). Das Gesetz zwingt alle Unternehmen, die an einer Börse in den Vereinigten Staaten von Amerika gelistet sind, sowie deren Tochtergesellschaften, ihre Rechnungslegung grundlegend zu verbessern und transparenter zu gestalten. Damit sind auch deutsche Unternehmen betroffen, deren Aktien in den USA gehandelt werden.[4] Welche Auswirkungen des Sarbanes-Oxley Act auf das Controlling ergeben, soll Gegenstand dieser vorliegenden Arbeit sein.
Zunächst wird im Folgenden der Sarbanes-Oxley Act beschrieben, dabei wird auf die Zielsetzung, den Geltungsbereich und die wichtigsten Regelungen eingegangen (zweites Kapitel). Im Anschluss wird das interne Kontrollsystem gemäß Section 404 des Sarbanes-Oxley Act erläutert, da dieses das Controlling maßgeblich beeinflusst (vgl. Abschnitt 3). Dabei werden die Auswirkungen dieses Systems auf das Unternehmen und das Controlling dargestellt. Im Weiteren wird ein Rahmenkonzept des internen Kontrollsystems vorgestellt, welches das Risikomanagement in ein unternehmensweites Strategiemanagement integriert.
2. Sarbanes-Oxley Act im Überblick
Das Gesetz ist nach seinen Verfassern, dem Senator Paul S. Sarbanes und dem Abgeordneten Michael Oxley, benannt. Der Sarbanes-Oxley Act gilt als bedeutendste Kapitalmarktgesetz der Vereinigten Staaten seit dem Securities Act und dem Securities Exchange Act. Es handelt sich dabei um ein Artikelgesetz, das vor allem Änderungen und Ergänzungen zu den obengenannten Rechtsvorschriften des Wertpapierhandels aus den Jahren 1933 und 1934 vorsieht.[5]
2.1 Ziele
Durch die Skandale von unter anderem Enron und WorldCom wurde nicht nur das Vertrauen der Anleger in die globalen Kapitalmärkte missbraucht, sondern viele Arbeitnehmer verloren durch die Insolvenzen ihren Arbeitsplatz und folglich auch ihre in Aktien angelegte Altersvorsorge. Durch die Regelungen von Sarbanes-Oxley Act sollen neben der Erweiterung der Verantwortlichkeiten des Managements und des Audit Committees, insbesondere die Anforderungen an die Genauigkeit und Vollständigkeit von veröffentlichten finanzwirtschaftlichen Informationen verschärft und erweitert werden.[6] Das Gesetz verfolgt somit das Ziel, das Vertrauen der Investoren wiederzugewinnen und den Schutz der Anleger zu stärken.
2.2 Geltungsbereich
Der Sarbanes-Oxley Act gilt für alle Unternehmen, die ihren Firmensitz in den USA haben und ihre Aktien an einer amerikanischen Börse notieren oder ihre Wertpapiere öffentlich anbieten und somit der amerikanischen Börsenaufsicht, der Securities und Exchange Commision (SEC), unterliegen.[7] Darüber hinaus fallen auch alle ausländische Unternehmen (sog. „foreign private issuer“), die am US-amerikanischen Kapitalmarkt gelistet sind in den Anwendungsbereich des Gesetzes.[8] Ebenso umfasst der Sarbanes-Oxley Act auch die Tochterunternehmen von den betroffenen in- und ausländischen Unternehmen, wenn diese im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei der Erstellung des Prüfberichts eine wesentliche Bedeutung für den Mutterkonzern darstellen.[9] In Deutschland sind etwa 30 Unternehmen von diesen Regelungen betroffen.[10] Man kann sich dem Sarbanes-Oxley Act nur entziehen, wenn man sich aus dem US-amerikanischen Kapitalmarkt zurückzieht (sog. „delisting“). Dies ist jedoch nicht ohne Weiteres möglich, denn für eine Streichung der Registrierung ist erforderlich, dass weniger als 300 Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten Aktien des betroffenen Unternehmens halten.[11]
[...]
[1] Vgl. Kersting (Sarbanes-Oxley-Gesetz, 2003) in: Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, S. 233
[2] Vgl. Zimmermann (Bilanzskandale, 2004) in: Wirtschaftsstudium, S. 1515
[3] Vgl. Zimmermann (Bilanzskandale, 2004) in: Wirtschaftsstudium, S. 1515 f
[4] Vgl. Hütten / Strohmann (Umsetzung Sarbanes-Oxley Act, 2003) in: Betriebs-Berater, S. 2223
[5] Vgl. Emmerich / Schaum (Sarbanes-Oxley Act, 2003) in: Die Wirtschaftsprüfung, S. 677
[6] Vgl. Alkins (US-Sarbanes-Oxley Act, 2003) http://www.sec.gov/news/speech/ spch020503
psag.htm, 07. Apr. 2008
[7] Vgl. Spahlinger / Wegen (Hrsg.) (internationales Gesellschaftsrecht, 2005) S. 371
[8] Vgl. Sünner (Auswirkungen Sarbanes-Oxley Act, 2003) in: Der Konzern, S. 270
[9] Vgl. Semler / Schenk (Hrsg.) (Arbeitshandbuch Aufsichtsrat, 2004) S. 845
[10] Vgl. Alkins (US-Sarbanes-Oxley Act, 2003) http://www.sec.gov/news/speech/ spch020503
psag.htm, 07. Apr. 2008
[11] Vgl. hierzu ausführlich Knipper (Geteilte Welt, 2005) in: Handelsblatt vom 28. Jan. 2005, S. 6
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