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Die Haftung des Arbeitgebers bei gezillmerten Tarifen in der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung unter Berücksichtigung der VVG-Novelle 2008

Title: Die Haftung des Arbeitgebers bei gezillmerten Tarifen in der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung unter Berücksichtigung der VVG-Novelle 2008

Research Paper (undergraduate) , 2008 , 64 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Michael Heerwagen (Author)

Leadership and Human Resources - Miscellaneous
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Das von Dr. August Zillmer (1831 – 1893) entwickelte, versicherungsmathematische Verfahren zur Behandlung der Abschlusskosten bei der Lebens-/Rentenversicherung wird zunehmend kritisiert.

Bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV)steht im Vordergrund
der Verdacht, dass die Methode mit der „Wertgleichheit“
der umgewandelten Entgeltansprüche nicht im Einklang steht.

Auf Grund der aktuellen Rechtsprechung zur Zillmerung drohen
den deutschen Unternehmen Milliardenklagen, die sich über lange
Zeit erstrecken können. Für einen Arbeitgeber ist es sehr wichtig
zu wissen, ob und in welcher Höhe er persönlich für die Versorgungsansprüche seiner Arbeitnehmer einzustehen hat. Kennt er
sein Haftungsrisiko, so wird er sich fragen, welche rechtlichen
Möglichkeiten bestehen, das Risiko zu verringern oder gar auszuschalten.

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Problematik der gezillmerten Tarife bei der bAV durch Entgeltumwandlung sowie
den durch die Versicherungsvertragsgesetz-Reform (VVG-Reform)
entstandenen Konsequenzen und versucht, die sich ergebenden
arbeitsrechtlichen Haftungsrisiken aufzudecken.

Zu Beginn soll erörtert werden, was bAV ist, wie der Entgeltumwandlungsanspruch des Arbeitnehmers geregelt ist und welche Zusagearten es gibt. Diese Grundlagen bilden die Ausgangspunkte für die sich ergebenden Haftungsfragen.

Ausgehend vom Aufbau der Versicherungsprämie soll danach geklärt
werden, was Zillmerung bedeutet und welche Folgen sie bei
der Berechnung eines Rückkaufswertes und bei der Beitragsfreistellung eines Vertrages hat. Dadurch ergeben sich die Kernprobleme der Zillmerung mit nachteiligen Auswirkungen für den Arbeitnehmer als Versorgungsgläubiger.

Aktuelle Urteile zur Zillmerung werden am Ende der Arbeit beleuchtet und kommentiert.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung

2.1 Legaldefinition „Betriebliche Altersversorgung“

2.2 Versorgungsschuldner

2.3 Versorgungsgläubiger

2.3.1 Arbeitnehmer (Legaldefinition)

2.3.2 Nichtarbeitnehmer

2.4 Entgeltumwandlungsanspruch des Arbeitnehmers gemäß § 1a BetrAVG

2.5 Begründung betrieblicher Versorgungsansprüche

2.5.1 Leistungszusage (§ 1 Abs. 1 BetrAVG)

2.5.2 Beitragsorientierte Leistungszusage (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG)

2.5.3 Beitragszusage mit Mindestleistung (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG)

3. Versicherungstechnik in der Lebens-/ Rentenversicherung

3.1 Aufbau der Versicherungsprämie

3.1.1 Risikoanteil

3.1.2 Verwaltungskostenanteil

3.1.3 Sparanteil

3.2 Zillmerung der Abschlusskosten

3.3 Rückkaufswert

3.4 Beitragsfreistellung des Vertrages und deren Folgen

4. Problemstellung

4.1 Zillmerung aus Sicht des Versicherungsunternehmens

4.2 Zillmerung aus Sicht des Arbeitnehmers

4.2.1 Flexibilisierung

4.2.2 Portabilität – Entgeltumwandlung und Arbeitsplatzwechsel

4.2.3 Vorteile der Zillmerung für den Arbeitnehmer

4.2.4 Zwischenfazit aus Sicht des Arbeitnehmers

4.3 Bedeutung des Erfüllungsanspruchs nach § 1 Abs.1, Satz 3 BetrAVG

4.3.1 Unverfallbarkeit dem Grunde nach

4.3.2 Unverfallbarkeit der Höhe nach und deren Berechnungsverfahren

4.3.2.1 Ratierliches Verfahren

4.3.2.2 Erreichte Anwartschaft

4.3.2.3 Gezahlte Beiträge zuzüglich Erträge

4.3.2.4 Versicherungsvertragliches Verfahren

4.3.2.5 Übersicht über die Berechnungsverfahren

4.4 Beachtung des Wertgleichheitsgebots

4.5 Relevanz des Themas bei den unterschiedlichen Durchführungswegen

4.5.1 Direktzusage/Pensionszusage

4.5.2 Unterstützungskasse

4.5.3 Direktversicherung

4.5.4 Pensionskasse

4.5.5 Pensionsfonds

4.6 Haftung des Arbeitgebers für Zillmerung

4.6.1 Arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht und deren Anwendung auf die bAV

4.6.2 Höhe der Anwartschaft nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB)

4.6.3 Wahl des Durchführungsweges durch den Arbeitgeber nach billigem Ermessen (§ 315 BGB)

4.7 Rechtsfolgen für den Arbeitgeber

5. Kritische Reflektion des Gesetzes und der Gerichtsurteile

5.1 Stand vor und nach der VVG-Reform

5.2 Urteil des ArbG Stuttgart vom 17.01.2005 (Aufklärung zur Zillmerung)

5.3 Urteil des LAG München vom 15.03.2007 (Verbot der Zillmerung)

5.3.1 Verstoß gegen das gesetzliche Gebot der Wertgleichheit

5.3.2 Verstoß gegen das Verbot unangemessener Benachteiligung

5.3.3 Verstoß gegen die Portabilität

5.3.4 Verstoß gegen Grundsätze der neueren Rechtssprechung von BGH und Bundesverfassungsgericht

5.3.5 Fazit

6. Resümee – Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die haftungsrechtlichen Risiken für Arbeitgeber bei der Verwendung gezillmerter Tarife in der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung unter Berücksichtigung der VVG-Reform 2008. Ziel ist es, die arbeitsrechtliche Zulässigkeit der Zillmerung zu hinterfragen und Handlungsempfehlungen zur Haftungsminimierung zu geben.

  • Analyse des Zillmerverfahrens in der bAV
  • Bewertung der Auswirkungen der VVG-Reform
  • Untersuchung arbeitsrechtlicher Fürsorgepflichten und Wertgleichheitsgebote
  • Analyse einschlägiger Gerichtsurteile zur Zillmerung
  • Ableitung von Gestaltungsempfehlungen für Arbeitgeber

Auszug aus dem Buch

4.2.1 Flexibilisierung

Der § 1a Abs. 1 BetrAVG räumt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit ein, einmal im Kalenderjahr darüber zu entscheiden, ob er eine Gehaltsumwandlung für das Jahr durchführen will und in welcher Höhe dies geschehen soll. Nur innerhalb eines Kalenderjahres kann der Arbeitgeber verlangen, dass gleichbleibende Beträge gezahlt werden.

Diese Flexibilisierungsmöglichkeit ist für den Arbeitnehmer von größter Bedeutung, weil sie die Anpassung an veränderte Einkommenssituationen ermöglicht. Der Arbeitnehmer kann in einem Jahr viel, in einem anderen Jahr wenig umwandeln, je nachdem, wie sich seine persönliche Situation (z. B. Familienstand) und seine finanziellen Verhältnisse entwickeln. Mit dieser eröffneten Flexibilität der bAV durch Gehaltsumwandlung ist die Belastung des Vertrages des Arbeitnehmers mit gezillmerten Abschlusskosten schwer zu vereinbaren. Die Zillmerung setzt, wie bereits festgestellt, vor allem eine von Anfang an feststehende Beitragshöhe voraus.

Der Gedanke der Flexibilisierung wird verletzt, weil der Arbeitnehmer bei Zillmerung praktisch gezwungen wird, das einmal erreichte Umwandlungsniveau dauerhaft durchzuhalten. Wandelt der Arbeitnehmer beispielsweise von Beginn an den höchstmöglichen Betrag (4% der Beitragsbemessungsgrenze) um, so kann er in den Folgejahren nicht weniger umwandeln, weil er sonst eine zu hohe Abschlussprovision gezahlt hat – er bekommt die einmal gezahlte Abschlussprovision nicht wieder zurück. Beginnt ein Arbeitnehmer, um dieses Ergebnis zu vermeiden, vorsichtig und wandelt im ersten Jahr nur ein Prozent um, so hilft ihm das nicht weiter. Erhöht er beispielsweise im zweiten Jahr auf 2 Prozent, so zahlt er nunmehr für diesen Betrag den Zillmersatz und kann folglich hinter die zwei Prozent nicht mehr zurück, weil er sonst zu viel Abschlussprovision gezahlt hat. Jede flexible Anpassung wird damit faktisch ausgeschlossen, weil der Arbeitnehmer die überzahlte Abschlussprovision nicht wieder erstattet bekommt.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Hinführung zur Problematik der gezillmerten Tarife in der bAV und Skizzierung der arbeitsrechtlichen Haftungsrisiken.

2. Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung: Erläuterung der rechtlichen Grundlagen der bAV, der Beteiligten und der verschiedenen Zusagearten.

3. Versicherungstechnik in der Lebens-/ Rentenversicherung: Technische Erläuterung des Prämienaufbaus sowie der funktionalen Bedeutung der Zillmerung und des Rückkaufswerts.

4. Problemstellung: Zentrale Analyse der Konfliktfelder zwischen Zillmerung, Flexibilitätsanspruch des Arbeitnehmers und den Pflichten des Arbeitgebers.

5. Kritische Reflektion des Gesetzes und der Gerichtsurteile: Untersuchung der Auswirkungen der VVG-Reform und Analyse wegweisender Urteile zum Verbot bzw. zur Aufklärungspflicht bei Zillmerung.

6. Resümee – Ausblick: Zusammenfassende Bewertung der Zillmerung unter den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und Ausblick auf zukünftige Gestaltungsmöglichkeiten.

Schlüsselwörter

Betriebliche Altersversorgung, Entgeltumwandlung, Zillmerung, Haftung, Arbeitgeber, Fürsorgepflicht, Wertgleichheitsgebot, VVG-Novelle, Rückkaufswert, Flexibilisierung, Portabilität, Versicherungsvertragsgesetz, Betriebsrentengesetz, Abschlusskosten, Rentenversicherung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit den haftungsrechtlichen Problemen, die für Arbeitgeber entstehen können, wenn bei einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung sogenannte gezillmerte Versicherungstarife verwendet werden.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Felder sind das Versicherungsvertragsrecht, das Betriebsrentengesetz (BetrAVG), arbeitsrechtliche Sorgfaltspflichten sowie die Auswirkungen aktueller Reformen und Gerichtsurteile auf die Vertragsgestaltung.

Welches Ziel verfolgt die Untersuchung?

Das primäre Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Arbeitgeber ihre Haftungsrisiken bei der Auswahl von Durchführungswegen und Tarifen minimieren können, ohne die gesetzlich verankerten Rechte der Arbeitnehmer zu verletzen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgehende Literaturanalyse, die Auswertung aktueller Gesetzestexte (insbesondere VVG-Reform) sowie eine Untersuchung relevanter arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung.

Was behandelt der Hauptteil der Arbeit?

Der Hauptteil analysiert detailliert die Wirkungsweise der Zillmerung, die Auswirkungen auf Flexibilität und Portabilität sowie die Haftungsfolgen, die sich für den Arbeitgeber aus dem Wertgleichheitsgebot und der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht ergeben.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind Betriebliche Altersversorgung, Zillmerung, Entgeltumwandlung, Arbeitgeberhaftung, Wertgleichheit und VVG-Reform.

Warum ist die Zillmerung für Arbeitnehmer bei der Entgeltumwandlung problematisch?

Da die Zillmerung zu hohen anfänglichen Abschlusskosten führt, entstehen bei vorzeitiger Kündigung oder Beitragsfreistellung oft massive Verluste für den Arbeitnehmer, da der Rückkaufswert in der Anfangsphase sehr gering ist.

Welche Rolle spielt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?

Der Arbeitgeber muss bei der Auswahl des Durchführungsweges die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers wahren. Die Wahl eines gezillmerten Tarifs kann eine Verletzung dieser Pflicht darstellen, wenn dadurch gesetzliche Rechte wie die Flexibilität der Umwandlungshöhe faktisch unterlaufen werden.

Wie hat sich die rechtliche Situation durch die VVG-Reform geändert?

Durch die Neuregelung wird eine Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten fünf Jahre statt einer vollständigen Zillmerung vorgeschrieben, was die Situation für Arbeitnehmer leicht verbessert, aber die Grundproblematik der Kostenverrechnung nicht vollständig beseitigt.

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Details

Title
Die Haftung des Arbeitgebers bei gezillmerten Tarifen in der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung unter Berücksichtigung der VVG-Novelle 2008
Course
Studium zum Versicherungsbetriebswirt DVA
Grade
1,0
Author
Michael Heerwagen (Author)
Publication Year
2008
Pages
64
Catalog Number
V116246
ISBN (eBook)
9783640183845
ISBN (Book)
9783640184071
Language
German
Tags
Haftung Arbeitgebers Tarifen Altersversorgung Entgeltumwandlung Berücksichtigung VVG-Novelle Studium Versicherungsbetriebswirt
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Michael Heerwagen (Author), 2008, Die Haftung des Arbeitgebers bei gezillmerten Tarifen in der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung unter Berücksichtigung der VVG-Novelle 2008, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/116246
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