Ende der 90er Jahre begann die Regierung mit dem neu gefassten und am 1.1.1998 in Kraft getretenen SGB III , die Umstellung vom aktiven Wohlfahrtsstaat (welfare) zu einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik (workfare) gesetzlich in der AV zu generieren.
In diesem Zusammenhang wurde nicht nur die besondere Verantwortung der AG für Beschäftigungsmöglichkeiten betont, sondern erstmals die Eigenverantwortlichkeit der beruflichen Entwicklung der AN sowie der Arbeitslosen im § 2 aufgenommen. Gesetzlich normiert und konkretisiert wurde die so genannte Eigenverantwortung mit dem Begriff der „Zumutbarkeit“ in Bezug auf die Arbeitsaufnahme im § 121, an die eine Reihe von Sanktionen gem. § 144 bei Verletzung angeknüpft wurden.
Aber nicht nur in der beitragsfinanzierten SV des SGB III fand eine Änderung in Be-zug auf die Zumutbarkeit von Arbeit statt. Mit dem am 1.1.2005 in Kraft getretenen SGB II (Hartz IV) wurde nicht nur die Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe als einheitliches sozialpolitisches Instrument reformiert, sondern ebenfalls ein deutliches Zeichen mit dem neuen Slogan „Fordern und Fördern“ gesetzt.
Unter Berücksichtigung des neuen Leitbildes im SGB II ist die Zumutbarkeit dem Begriff des Forderns zuzuordnen und wird im §10 SGB II geregelt. Auch hier hat der Gesetzgeber eine Regelung entworfen, die zwar unter Berücksichtigung des indivi-duellen Falles und mit den zulässigen Ausnahmen abzuwägen ist, jedoch einen ein-deutigen Sanktionscharakter aufweist, gem. § 31 SGB II.
In der vorliegenden Hausarbeit werden die Zumutbarkeitsregeln des SGB III und SGB II analysiert und unter den folgenden Fragestellungen betrachtet. Wie stellt sich die Zumutbarkeit in beiden Sozialgesetzbüchern dar? Wie sieht die Umsetzung in Bezug auf die praktische Anwendung aus? Welche Konflikte ergeben sich daraus?
In einem abschließenden Fazit werden wichtige Erkenntnisse noch einmal zusam-mengefasst und kritisch beleuchtet nach dem Motto: Zumutbar oder Zumutung?
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Allgemeine Definition „Zumutbarkeit“
- 3. „Zumutbarkeit“ im Sinne des SGB III
- 3.1 Grundprinzipien der Arbeitslosigkeit
- 3.2 Zumutbarkeit gem. § 121 SGB III
- 3.3 Ausnahmeregelung
- 3.4 Sanktionierung gem. § 144 SGB III
- 3.5 Konzessionsbereitschaft der Arbeitslosen
- 4. „Zumutbarkeit“ im Sinne des SGB II
- 4.1 Grundprinzipien der Hilfebedürftigkeit
- 4.2 Zumutbarkeit gem. § 10 SGB II
- 4.3 Ausnahmeregelung
- 4.4 Sanktionierung gem. § 31 SGB II
- 4.5 Konzessionsbereitschaft der Hilfebedürftigen
- 5. Zusammenfassung der Ergebnisse und Interpretation
- 6. Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit einem analytischen Vergleich der Zumutbarkeitsregeln im SGB III und SGB II. Ziel ist es, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten dieser Regeln aufzuzeigen, um die praktische Umsetzung und die daraus resultierenden Konflikte zu beleuchten.
- Definition und Abgrenzung des Begriffs „Zumutbarkeit“ in beiden Sozialgesetzbüchern
- Analyse der rechtlichen Grundlagen und der jeweiligen Grundprinzipien (Arbeitslosigkeit vs. Hilfebedürftigkeit)
- Untersuchung der konkreten Regelungen im SGB III und SGB II, insbesondere der Sanktionsmöglichkeiten
- Bewertung der praktischen Umsetzung und der daraus resultierenden Konfliktpotenziale
- Zusammenfassende Interpretation der Ergebnisse und kritische Betrachtung der Zumutbarkeitskonzepte
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung bietet einen Überblick über die historische Entwicklung der Zumutbarkeitsregelungen im Kontext der Arbeitsmarktpolitik. Kapitel 2 definiert den Begriff „Zumutbarkeit“ im rechtlichen Kontext und erläutert seine Bedeutung in verschiedenen Rechtsbereichen. Kapitel 3 widmet sich der „Zumutbarkeit“ im Sinne des SGB III. Hier werden die Grundprinzipien der Arbeitslosigkeit, die Zumutbarkeitsregelungen gemäß § 121 SGB III, Ausnahmeregelungen, Sanktionsmöglichkeiten sowie die Konzessionsbereitschaft der Arbeitslosen untersucht.
Kapitel 4 analysiert die „Zumutbarkeit“ im Sinne des SGB II, wobei die Grundprinzipien der Hilfebedürftigkeit, die Zumutbarkeitsregelungen gemäß § 10 SGB II, Ausnahmeregelungen, Sanktionsmöglichkeiten und die Konzessionsbereitschaft der Hilfebedürftigen im Fokus stehen.
Schlüsselwörter
Zumutbarkeit, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, SGB III, SGB II, Arbeitsmarktpolitik, Sanktionen, Eigenverantwortung, Hilfebedürftigkeit, Konzessionsbereitschaft, Rechtsvergleich, Rechtsanalyse.
Häufig gestellte Fragen zu Zumutbarkeitsregeln (SGB III vs. SGB II)
Was ist das Ziel des Vergleichs der Zumutbarkeitsregeln?
Die Hausarbeit analysiert die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Zumutbarkeit bei Arbeitslosengeld (SGB III) und Arbeitslosengeld II (SGB II) sowie deren praktische Umsetzung.
Wie definiert sich "Zumutbarkeit" im SGB III?
Im SGB III wird die Zumutbarkeit in § 121 geregelt. Sie betont die Eigenverantwortung der Arbeitslosen bei der Arbeitsaufnahme, wobei Verletzungen sanktioniert werden können.
Was hat sich durch Hartz IV (SGB II) bei der Zumutbarkeit geändert?
Mit dem SGB II wurde das Leitbild "Fordern und Fördern" eingeführt. Die Zumutbarkeit (§ 10 SGB II) hat hier einen deutlichen Sanktionscharakter bei Hilfebedürftigkeit.
Welche Sanktionen drohen bei einer Verletzung der Zumutbarkeit?
Verstöße führen im SGB III zu Sperrzeiten gemäß § 144 und im SGB II zu Leistungsminderungen gemäß § 31.
Welche Konflikte ergeben sich in der praktischen Anwendung?
Die Arbeit beleuchtet das Spannungsfeld zwischen individuellen Ausnahmeregelungen und dem staatlichen Druck zur Arbeitsaufnahme – oft kritisch hinterfragt als "Zumutbar oder Zumutung?".
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- Beate Pudack (Author), 2008, Analytischer Vergleich der Zumutbarkeitsregeln bei Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/116292