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Analytischer Vergleich der Zumutbarkeitsregeln bei Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II

Title: Analytischer Vergleich der Zumutbarkeitsregeln bei Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II

Term Paper , 2008 , 21 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Beate Pudack (Author)

Social Work
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Ende der 90er Jahre begann die Regierung mit dem neu gefassten und am 1.1.1998 in Kraft getretenen SGB III , die Umstellung vom aktiven Wohlfahrtsstaat (welfare) zu einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik (workfare) gesetzlich in der AV zu generieren.
In diesem Zusammenhang wurde nicht nur die besondere Verantwortung der AG für Beschäftigungsmöglichkeiten betont, sondern erstmals die Eigenverantwortlichkeit der beruflichen Entwicklung der AN sowie der Arbeitslosen im § 2 aufgenommen. Gesetzlich normiert und konkretisiert wurde die so genannte Eigenverantwortung mit dem Begriff der „Zumutbarkeit“ in Bezug auf die Arbeitsaufnahme im § 121, an die eine Reihe von Sanktionen gem. § 144 bei Verletzung angeknüpft wurden.
Aber nicht nur in der beitragsfinanzierten SV des SGB III fand eine Änderung in Be-zug auf die Zumutbarkeit von Arbeit statt. Mit dem am 1.1.2005 in Kraft getretenen SGB II (Hartz IV) wurde nicht nur die Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe als einheitliches sozialpolitisches Instrument reformiert, sondern ebenfalls ein deutliches Zeichen mit dem neuen Slogan „Fordern und Fördern“ gesetzt.
Unter Berücksichtigung des neuen Leitbildes im SGB II ist die Zumutbarkeit dem Begriff des Forderns zuzuordnen und wird im §10 SGB II geregelt. Auch hier hat der Gesetzgeber eine Regelung entworfen, die zwar unter Berücksichtigung des indivi-duellen Falles und mit den zulässigen Ausnahmen abzuwägen ist, jedoch einen ein-deutigen Sanktionscharakter aufweist, gem. § 31 SGB II.

In der vorliegenden Hausarbeit werden die Zumutbarkeitsregeln des SGB III und SGB II analysiert und unter den folgenden Fragestellungen betrachtet. Wie stellt sich die Zumutbarkeit in beiden Sozialgesetzbüchern dar? Wie sieht die Umsetzung in Bezug auf die praktische Anwendung aus? Welche Konflikte ergeben sich daraus?
In einem abschließenden Fazit werden wichtige Erkenntnisse noch einmal zusam-mengefasst und kritisch beleuchtet nach dem Motto: Zumutbar oder Zumutung?

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Allgemeine Definition „Zumutbarkeit“

3. „Zumutbarkeit“ im Sinne des SGB III

3.1 Grundprinzipien der Arbeitslosigkeit

3.2 Zumutbarkeit gem. § 121 SGB III

3.3 Ausnahmeregelung

3.4 Sanktionierung gem. § 144 SGB III

3.5 Konzessionsbereitschaft der Arbeitslosen

4. „Zumutbarkeit“ im Sinne des SGB II

4.1 Grundprinzipien der Hilfebedürftigkeit

4.2 Zumutbarkeit gem. § 10 SGB II

4.3 Ausnahmeregelung

4.4 Sanktionierung gem. § 31 SGB II

4.5 Konzessionsbereitschaft der Hilfebedürftigen

5. Zusammenfassung der Ergebnisse und Interpretation

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit analysiert vergleichend die gesetzlichen Zumutbarkeitsregeln für Arbeitslosengeld (SGB III) und Arbeitslosengeld II (SGB II). Ziel ist es, die strukturellen Unterschiede in der Handhabung, die praktische Umsetzung der Sanktionsmechanismen sowie die daraus resultierenden Konfliktpotenziale im Hinblick auf das aktivierende Leitbild „Fordern und Fördern“ zu beleuchten.

  • Vergleich der gesetzlichen Grundlagen zur Zumutbarkeit in SGB III und SGB II
  • Analyse der Sanktionsnormen bei Pflichtverletzungen
  • Untersuchung der Konzessionsbereitschaft von Arbeitssuchenden
  • Diskussion des aktivierenden Leitbildes „Fordern und Fördern“
  • Kritische Betrachtung von Beschäftigungsmöglichkeiten und Qualifikationsverlust

Auszug aus dem Buch

3.4 Sanktionierung gem. § 144 SGB III

Die Versichertengemeinschaft ist vor der Manipulation des Versicherungsfalls durch den Versicherten nach § 144 Abs. 2, Abs. 3 SGB III geschützt. Dieses Vorschrift ist weniger als Straf- noch als Sanktionsnorm anzusehen, sondern bildet eine Vertragsstrafe ab. „Diese bewirkt eine Entlastung der Versichertengemeinschaft um den Schaden, der bei i.S.v. § 2 Abs. 2, 3 in der Ausformung gem. § 121 pflichtgemäßem Verhalten des Versicherten nicht eingetreten wäre.“

Der Sinn und Zweck von Sperrzeitregelungen ergeben sich detailliert aus einem Kommentar des Bundessozialgerichts (SozR 4100 § 119 Nr. 21) vom 9.12.1982: „Der Sperrzeit liegt die Erwägung zugrunde, dass sich eine Versichertengemeinschaft gegen Risiken wehren muss, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder zu deren Behebung er unbegründet nicht mithilft. (…) Die Sperrzeit soll die Gemeinschaft der Beitragszahler davor schützen, dass der Anspruchsberechtigte das Risiko der Arbeitslosigkeit manipuliert, indem sie dem Arbeitslosen einen Teil der Aufwendungen aufbürdet, die er der Versichertengemeinschaft durch sein Verhalten verursacht.“

Bezüglich der Zumutbarkeit von Arbeit trifft ein Vertrauensmissbrauch der Interessengemeinschaft zu, wenn ein Arbeitssuchender eine zumutbare Beschäftigung ohne wichtigen Grund ablehnt. Dies führt folglich zu einer Sperrzeit nach § 144 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m § 121. Voraussetzung ist jedoch in diesem Fall, dass die AA ein hinreichend bestimmtes und zumutbares Arbeitsangebot gem. der Vermittlungsgrundsätze der §§ 35 Abs. 2 S.2, 36 SGB III i.V.m. § 121 SGB III unterbreitet hat, inklusive einer Belehrung seiner Rechtsfolgen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung skizziert den Übergang zu einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik unter dem SGB III und SGB II und definiert die Forschungsfragen der Arbeit.

2. Allgemeine Definition „Zumutbarkeit“: Dieses Kapitel erläutert den unbestimmten Rechtsbegriff der Zumutbarkeit im juristischen Kontext und seine Funktion als objektives Merkmal.

3. „Zumutbarkeit“ im Sinne des SGB III: Hier werden die Grundprinzipien der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung, die spezifischen Zumutbarkeitskriterien nach § 121 SGB III sowie die damit verbundenen Sanktionen untersucht.

4. „Zumutbarkeit“ im Sinne des SGB II: Der Fokus liegt auf dem steuerfinanzierten SGB II, dem Prinzip des Forderns und Förderns sowie den verschärften Anforderungen und Sanktionen für Hilfebedürftige.

5. Zusammenfassung der Ergebnisse und Interpretation: Dieses Kapitel fasst die Erkenntnisse zusammen und diskutiert kritisch die Auswirkungen der Reformen sowie die Konzessionsbereitschaft der Arbeitslosen.

Schlüsselwörter

Zumutbarkeit, SGB III, SGB II, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Fordern und Fördern, Sanktionierung, Sperrzeit, Hilfebedürftigkeit, Arbeitsmarktpolitik, Eigenverantwortung, Vermittlungsvorrang, Konzessionsbereitschaft, Sozialversicherungsrecht, Beschäftigungsfähigkeit.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit dem analytischen Vergleich der gesetzlichen Zumutbarkeitsregeln im deutschen Sozialrecht, konkret beim Arbeitslosengeld nach dem SGB III und dem Arbeitslosengeld II nach dem SGB II.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind das „Fordern und Fördern“-Prinzip, die rechtliche Definition von Zumutbarkeit, Sanktionsmechanismen bei Pflichtverletzungen und die Konzessionsbereitschaft von Arbeitsuchenden.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist zu klären, wie sich Zumutbarkeit in beiden Gesetzen unterscheidet, wie die praktische Umsetzung aussieht und welche Konflikte durch den erhöhten Anpassungsdruck entstehen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Autorin nutzt eine systematische Analyse der entsprechenden Gesetzesparagraphen (SGB II, SGB III) sowie die Auswertung empirischer Daten zur Konzessionsbereitschaft von Arbeitslosen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die gesetzlichen Grundlagen der Zumutbarkeit, Ausnahmeregelungen, die spezifischen Sanktionscharaktere beider Sozialgesetzbücher und die Mobilitätsbereitschaft der betroffenen Personen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Zumutbarkeit, SGB III, SGB II, Sanktionierung, Arbeitsmarktpolitik und Eigenverantwortung charakterisieren.

Wie unterscheidet sich die Zumutbarkeit im SGB II vom SGB III?

Im SGB II (Grundsicherung) ist die Zumutbarkeitsschwelle niedriger, da dem Hilfebedürftigen prinzipiell jede Arbeit zumutbar ist, während das SGB III (Versicherungsleistung) bei der Zumutbarkeit stärker nach dem vorherigen Einkommen und Qualifikationsniveau differenziert.

Welche Rolle spielt die Konzessionsbereitschaft der Arbeitslosen?

Die Konzessionsbereitschaft zeigt, welche Einschränkungen (z.B. Berufswechsel, Mobilität) Arbeitslose in Kauf nehmen würden. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass ein Berufswechsel eher akzeptiert wird als ein Umzug oder eine räumliche Veränderung.

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Details

Title
Analytischer Vergleich der Zumutbarkeitsregeln bei Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II
College
University of Applied Sciences - Mannheim/Schwerin
Course
Recht der sozialen Sicherung
Grade
1,0
Author
Beate Pudack (Author)
Publication Year
2008
Pages
21
Catalog Number
V116292
ISBN (eBook)
9783640178124
ISBN (Book)
9783640178223
Language
German
Tags
Analytischer Vergleich Zumutbarkeitsregeln Arbeitslosengeld Recht Sicherung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Beate Pudack (Author), 2008, Analytischer Vergleich der Zumutbarkeitsregeln bei Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/116292
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