Mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz (UnStRG) 2008 wird die Besteuerung von Kapitaleinkünften und privaten Veräußerungsgewinnen zum 01.01.2009 grundlegend neu geregelt. Es kommt zu einer prinzipiellen Aufhebung der Trennung der Besteuerung von Ertrags- und Vermögenszuwachs.
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer (engl.: capital gains taxation or final withholding tax) kommt es zu einem Systemwechsel in der Besteuerung der Einkünfte, von der synthetischen Einkommenssteuer zur Schedulen-Steuer (dt.: Verzeichnis/Liste). „Bei der synthetischen Einkommensteuer werden verschiedene Einkunftsarten unterschiedslos steuerlich behandelt“ wohingegen bei der Schedulen-Steuer „...die zu versteuernden Einkünfte nach Art der Einkunftsquellen unterschiedlichen Tarifen zugeordnet werden...“ , so der Sachverständigenrat für die gesamtwirtschaftliche Lage Deutschlands.
Die Einführung der Abgeltungssteuer (AgSt) ist mit drei Neuerungen verbunden :
(1) Der Umfang der Kapitalerträge, die dem Steuerabzug an der Quelle unterliegen, wurde erheblich erweitert. So fallen künftig auch Wertzuwächse aus der Veräußerung von Kapitalanlagen und Stillhalterprämien unter die Kapitalertragsteuer (KESt).
(2) Die Unterscheidung zwischen KESt und Zinsabschlagsteuer wird aufgegeben. Der Steuersatz auf Kapitalerträge beträgt einheitlich 25 Prozent.
(3) Schließlich wird bestimmt, dass die Einkommensteuer auf Kapitalerträge, die der KESt unterlegen haben, mit dem Steuerabzug grundsätzlich abgegolten ist. Mit dem letzten Schritt wird die KESt in eine AgSt.
Inhaltsverzeichnis
1 AUSGANGSSITUATION
2 ABGELTUNGSSTEUER
2.1 ANWENDUNGSBEREICH
2.2 ERHEBUNGSVERFAHREN
3 AUSWIRKUNGEN DER ABGELTUNGSSTEUER
3.1 WERTZUWACHS ALS KAPITALEINNAHMEN
3.1.1 ANTEILE UND GENUSSRECHTEN § 20(2)1 NR. 1
3.1.2 DIVIDENDEN- UND ZINSSCHEINEN § 20(2)1 NR. 2
3.1.3 TERMINGESCHÄFTEN § 20(2)1NR. 3
3.1.4 PARTIARISCHES DARLEHEN UND STILLE BETEILIGUNGEN § 20(2)1NR.4
3.1.5 ÜBERTRAGUNG VON HYPOTHEKEN, GRUND- UND RENTENSCHULDEN § 20(2)1NR.5
3.1.6 SONSTIGEN KAPITALFORDERUNGEN § 20(2)1NR. 7
3.1.7 ÜBERTRAGUNG ODER AUFGABE EINER MITGLIEDSCHAFT § 20(2)1NR. 8
3.1.8 STILLHALTERPRÄMIEN AUS DER EINRÄUMUNG VON OPTIONEN § 20(2)1NR. 11
3.1.9 EINLÖSUNG, ABTRETUNG ODER VERDECKTE EINLAGE § 20(2)2 ESTG
3.1.10 BETEILIGUNGS- FIKTION § 20 (2)3 ESTG
3.2 NEUE BESTEUERUNGSTATBESTÄNDE
3.2.1 ERTRÄGE AUS VERSICHERUNGEN § 20(1)1NR.6
3.2.2 ERTRÄGE AUS INVESTMENTANTEILEN
3.2.3 ERTRÄGE AUS AKTIEN
3.3 NEUREGELUNG DER SPEKULATIONSBESTEUERUNG
3.3.1 VERLUSTVERRECHNUNGSBESCHRÄNKUNG
3.3.2 VERMEIDUNG VON STEUERSPARMODELLEN
3.4 NEUER KIRCHENSTEUERABZUG
4 STEUERLICHE OPTIMIERUNG
4.1 PRIVATE ANLEGER
4.1.1 GESTALTUNGSÜBERLEGUNGEN
4.1.2 VERLUSTVERRECHNUNGSTOPF
4.1.3 DEPOTÜBERTRAG
4.1.4 FRISTEN
4.2 MANDANTEN DER STEUERKANZLEI
4.2.1 CHECKLISTE BERATUNGSANLASS ABGELTUNGSSTEUER
4.2.2 VERANLAGUNGSOPTION
4.2.3 AUSNAHMETATBESTÄNDE DER AGST
5 KRITISCHE WÜRDIGUNG UND AUSBLICK
5.1 KRITISCHE WÜRDIGUNG
5.2 AUSBLICK
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die steuerlichen Auswirkungen der Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 auf das Privatvermögen von Mandanten einer Steuerkanzlei und identifiziert Strategien zur steuerlichen Optimierung unter den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen.
- Systemwechsel von der synthetischen Einkommensteuer zur Schedulen-Steuer
- Umfassende Neuregelung der Besteuerung privater Kapitalanlagen
- Herausforderungen bei der Verlustverrechnung und bei Finanzinnovationen
- Optimierungsansätze für Anleger und Beratungshinweise für Steuerkanzleien
Auszug aus dem Buch
3.1.3 Termingeschäften § 20(2)1Nr. 3
Ab 01.01.2009 werden Gewinne aus Termingeschäften und aus der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments nicht mehr als Spekulationsgeschäft, sondern als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert werden. Der Begriff des Termingeschäfts umfasst sämtliche als Options- oder Festgeschäft ausgestaltete Finanzinstrumente sowie Kombinationen zwischen Options- und Festgeschäften, deren Preis unmittelbar oder mittelbar von einem Börsen- oder Marktpreis abhängt. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob das Termingeschäft in einem Wertpapier verbrieft ist und ob es an einer amtlichen Börse oder außerbörslich abgeschlossen wird. Zu den Termingeschäften gehören insbesondere Optionsgeschäfte, Swaps, Devisentermingeschäfte, Forwards und Futures.
Die Besteuerung des Wertzuwachses erfolgt unabhängig von dem Zeitpunkt der Beendigung des Rechts. Auch die Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments, z. B. einer Verkaufs- oder Kaufoption, ist im Privatvermögen außerhalb der bisher geltenden Haltensfrist von 1 Jahr ab 2009 steuerbar sein. Betroffen hiervon sind auch die Glattstellungsgeschäfte bei Optionsgeschäften.
• Der Verfall einer Option soll nach umstrittener Verwaltungsauffassung steuerlich unbeachtlich sein. Fraglich ist, ob aufgrund des Gesetzeszweck und des Leistungsfähigkeitsprinzips nicht negative Einnahmen aus Kapitalvermögen vorliegen.
• Erhält der Optionsinhaber einen Barausgleich, ist dieser steuerbar unter Abzug der Optionsprämien als Werbungskosten.
• Die gezahlte Optionsprämie im Fall einer Kaufoption sind Anschaffungsnebenkosten und im Fall einer Verkaufsoption Werbungskosten.
Für Floater, Reverse Floater, Step-up/-down-Anleihen, Gleitzins-und Kombizinsanleihen gilt nach neuer BFH-Rechtsprechung, dass es sich nicht um Finanzinnovationen handelt, wobei aus „verwaltungsökonomischen Gründen“ das Wahlrecht zwischen Emissions- und Marktrendite bis auf Widerruf „erlaubt“ ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1 AUSGANGSSITUATION: Die Einleitung erläutert den Systemwechsel durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008, das eine prinzipielle Aufhebung der Trennung von Ertrags- und Vermögenszuwachs mit sich bringt.
2 ABGELTUNGSSTEUER: Dieses Kapitel definiert den Anwendungsbereich der Abgeltungsteuer und beschreibt das zugrunde liegende Erhebungsverfahren durch den Steuerabzug an der Quelle.
3 AUSWIRKUNGEN DER ABGELTUNGSSTEUER: Hier werden detailliert die verschiedenen Einkunftsarten, neuen Besteuerungstatbestände wie Versicherungs- und Investmenterträge sowie die Neuregelungen der Spekulationsbesteuerung analysiert.
4 STEUERLICHE OPTIMIERUNG: Dieser Abschnitt gibt praktische Gestaltungsempfehlungen für private Anleger und Steuerkanzleien, inklusive Checklisten und Analysen zum Verlustverrechnungstopf.
5 KRITISCHE WÜRDIGUNG UND AUSBLICK: Das Fazit setzt sich kritisch mit den Auswirkungen auf das Leistungsfähigkeitsprinzip sowie die Finanzierungsneutralität auseinander und wagt einen Ausblick auf die Zukunft der Besteuerung.
Schlüsselwörter
Abgeltungsteuer, Unternehmenssteuerreform, Kapitaleinkünfte, Privatvermögen, Steueroptimierung, Verlustverrechnung, Steuerabzug, Kapitalertragsteuer, Wertzuwachs, Investmentfonds, Termingeschäfte, Lebensversicherung, Besteuerung, Steuerkanzlei, Finanzen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Studienarbeit untersucht die steuerlichen Konsequenzen der Einführung der Abgeltungsteuer (AgSt) zum 1. Januar 2009 für Mandanten einer Steuerkanzlei.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zentrale Themen sind der Systemwechsel von der synthetischen zur Schedulen-Steuer, die Erfassung von Kapitalerträgen, die Neuregelung der Verlustverrechnung sowie Strategien zur Optimierung von Privatvermögen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die Auswirkungen der Neuregelungen darzustellen und daraus konkrete Ansatzpunkte für eine steuerliche Optimierung des Privatvermögens der Mandanten abzuleiten.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Auswertung gesetzlicher Neuregelungen des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 sowie der Analyse relevanter Fachliteratur und aktueller Rechtsprechung bis Oktober 2007.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Darstellung der Auswirkungen der AgSt auf verschiedene Anlageformen (z.B. Aktien, Fonds, Versicherungen), die neue Verlustverrechnungsbeschränkung und die praktischen Beratungshinweise für Steuerberater.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Abgeltungsteuer, Steueroptimierung, Privatvermögen, Kapitaleinkünfte und Verlustverrechnung.
Welche Rolle spielt die Kirchensteuer bei der Abgeltungsteuer?
Die Kirchensteuer wird als Zuschlag zur KESt erhoben, wobei für Kirchenmitglieder ein Wahlrecht besteht, ob diese direkt beim Steuerabzug einbehalten oder im Veranlagungsverfahren berücksichtigt werden soll.
Warum sind "Back-to-back-Finanzierungen" für Steuerzahler problematisch?
Diese Finanzierungen können als Missbrauchsregelung gewertet werden, die dazu führen, dass statt des pauschalen AgSt-Satzes der höhere individuelle progressive Steuersatz auf die Zinseinkünfte angewendet wird.
- Quote paper
- Anja Mücke (Author), 2007, Untersuchung von Auswirkungen der Einführung der Abgeltungsteuer für Mandanten einer Steuerkanzlei auf die Optimierung des Privatvermögens, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/116344