"Die Statistik belegt, dass Jugendliche, die in Haft beziehungsweise Jugendarrest waren,
eine höhere Rückfallquote aufweisen als diejenigen, die mit anderen Sanktionen bestraft
werden."
Das obige Zitat stammt von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und bezieht sich
auf Forderungen seitens der Union, gewalttätige Jugendliche in "Jugendcamps" zu
internieren. Die Debatte wurde zu Weihnachten 2007 durch die so genannten
"Münchner U-Bahn-Schläger" angeheizt, im Verlauf dieser verlor Hessens
Ministerpräsident durch seine beispiellose Hetz- und Gewaltkampagne die
Landtagswahl in Hessen.
Gerade bei jugendlichen Straftätern im Alter von 14-17 Jahren kann noch von einer
Formbarkeit und Erziehbarkeit ausgegangen werden. Es müssen also Mittel und Wege
gefunden werden, die staatlichen Sanktionen bei Straftaten dieser Tätergruppe so
anzupassen, dass nicht alle Sozialisationschancen schon in so jungen Jahren verbaut
werden. Gerade die angesprochene Tätergruppe stammt meist aus dem sozialen
Randmilieu, sie ist geprägt von einem hohen Migrantenanteil, schlechter Bildung und
somit schlechten Bildungschancen und hoher Arbeitslosigkeit und findet sich zumeist in
den Vorstädten.
Was können noch härtere Sanktionen des Staates, das kompromisslose Ausnutzen seines
Gewaltmonopols, oder bei migrierten Jugendlichen die Abschiebung, bewirken? Den
jungen Menschen, die vor Allem durch ihr soziales Umfeld wie Familie, Bekannte oder
Freunde am Rande der Gesellschaft leben, werden so vom Staat alle Lebenschancen
genommen, obwohl gerade der Staat in Fällen, wo die Eltern dieser Kinder bei der
Erziehung versagen, eingreifen sollte. Die kriminellen, chancenlosen Kinder werden für
das Versagen ihrer Eltern betraft.
Die immer lauter werdenden Forderungen, vor allem von den christsozialen (!!!)
Parteien, nach mehr Punitivität im Strafrecht - also immer härtere Strafen und eine
Ausweitung der Sanktionen auf Erziehungs- und Bootcamps, wie seit ca. 1995 in den
USA zu beobachten - führt zu einer immer stärkeren Repressionspolitik gegenüber
straffälligen Jugendlichen. Diese können nur mit Rückzug, Frustration und weiterer
Kriminalität reagieren.
Gliederung
1. Einleitung
2. Retaliation: Der Jugendarrest
2.1. Definition, Beschreibung
2.2. Historischer Hintergrund
2.3. Effizienz
2.4. Kritik
3. Restitution: Der Täter-Opfer-Ausgleich / Mediation
3.1. Definition, Beschreibung, Umsetzung
3.2. Historischer Hintergrund
3.3. Effizienz
3.4. Kritik
4. Gegenüberstellung
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht und vergleicht die zwei gegensätzlichen Sanktionsansätze im Jugendstrafrecht – den repressiven Jugendarrest (Retaliation) und den restitutiven Täter-Opfer-Ausgleich (Mediation) – mit dem Ziel, deren historische Legitimation und statistische Effizienz kritisch zu bewerten.
- Historische Herleitung und ideologische Wurzeln beider Sanktionsmodelle.
- Empirische Analyse der Rückfallquoten und der Wirksamkeit von Jugendarrest und Mediation.
- Kritische Auseinandersetzung mit der repressiven Strafpraxis versus dem Ansatz der Wiedergutmachung.
- Untersuchung des Täter-Opfer-Ausgleichs als Alternative bei jugendlichen Straftätern.
- Gegenüberstellung der Auswirkungen auf das soziale Umfeld und die Resozialisierungschancen.
Auszug aus dem Buch
2.1. Definition, Beschreibung
Der Jugendarrest ist ein Freiheitsentzug. Er ist aber weder materiell noch formal mit dem rechtlichen Begriff Freiheitsentzug gleichzusetzen.
Dieser zeitweilige Entzug der persönlichen Freiheit ist eine Besonderheit aus dem dreispurigen Jugendgerichtsgesetz JGG. Dieses gilt für Jugendliche von 14 bis einschließlich 17 Jahren und gliedert sich formal in folgende drei Reaktionsstufen:
-Erziehungsmaßregel
-Zuchtmittel
-Jugendstrafe.
Der Jugendarrest gehört in diesen Reaktionsfolgen zu den Zuchtmitteln und ist gemäß § 13 Abschnitt 1 JGG zu verhängen, "wenn Jugendstrafe nicht geboten ist, dem Jugendlichen aber eindringlich zum Bewusstsein gebracht werden muss, dass er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen hat." (Meyer-Höger, 1998, S.8) Der Jugendarrest ist also per Gesetz mit Verwarnungen und der Auflagenerteilung gleichzusetzen, die ebenfalls Zuchtmittel sind.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die aktuelle politische Debatte um härtere Sanktionen gegen gewalttätige Jugendliche und führt die Relevanz einer kritischen Prüfung strafrechtlicher Reaktionsformen ein.
2. Retaliation: Der Jugendarrest: Dieses Kapitel definiert den Jugendarrest als Zuchtmittel, beleuchtet dessen geschichtliche Entwicklung – insbesondere während der NS-Zeit – und setzt sich kritisch mit der geringen Effizienz und den repressiven Aspekten auseinander.
3. Restitution: Der Täter-Opfer-Ausgleich / Mediation: Hier wird das Modell des Täter-Opfer-Ausgleichs vorgestellt, dessen historische Wurzeln in der Wiedergutmachung liegen, und dessen Prozess von der Eignungsprüfung bis zum moderierten Ausgleichsgespräch beschrieben.
4. Gegenüberstellung: Dieses Kapitel vergleicht beide Ansätze direkt anhand statistischer Rückfallquoten und argumentiert für die pädagogische und präventive Überlegenheit des Täter-Opfer-Ausgleichs gegenüber dem Jugendarrest.
5. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und plädiert dafür, den Jugendarrest aufgrund seiner Ineffizienz und problematischen Herkunft zugunsten restitutiver Verfahren zurückzudrängen.
Schlüsselwörter
Jugendarrest, Täter-Opfer-Ausgleich, Jugendstrafrecht, Mediation, Restitution, Retaliation, Rückfallquote, Resozialisierung, Jugendkriminalität, Zuchtmittel, Wiedergutmachung, Sozialkontrolle, Erziehung statt Strafe, Kriminologie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit vergleicht die zwei unterschiedlichen Konzepte der Jugendstrafvollstreckung: das repressive Zuchtmittel des Jugendarrests und den restitutiven, auf Wiedergutmachung ausgerichteten Täter-Opfer-Ausgleich.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die historische Einordnung der jeweiligen Sanktionen, die Analyse von Rückfallstatistiken zur Effizienzmessung sowie die kritische Reflexion des aktuellen Jugendstrafrechts.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, dass der Täter-Opfer-Ausgleich eine effektivere und sozial verträglichere Alternative zum klassischen Jugendarrest darstellt, der heute oft ineffizient agiert.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche und kriminologische Analyse, die auf der Auswertung von Fachliteratur, Gesetzesquellen (JGG) und empirischen Rückfalluntersuchungen basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Definition, die historische Herleitung und die Kritik beider Sanktionsmodelle sowie deren abschließende Gegenüberstellung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich maßgeblich über Begriffe wie "Jugendarrest", "Täter-Opfer-Ausgleich", "Resozialisierung" und "Rückfallquoten" definieren.
Welche Rolle spielt die Ideologie des "Erziehen durch Strafen" bei der Kritik des Jugendarrests?
Der Autor kritisiert, dass der Jugendarrest auf nationalsozialistischen Erziehungskonzepten basiert, die mit modernen demokratischen Grundsätzen der Jugendhilfe unvereinbar sind.
Warum schneidet der Täter-Opfer-Ausgleich in der Gegenüberstellung besser ab?
Der Ausgleich ermöglicht eine aktive Auseinandersetzung des Täters mit dem Opferleid, was Empathie fördert und laut empirischen Daten zu signifikant niedrigeren Rückfallquoten führt als der bloße Freiheitsentzug.
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- Jörg Trinks (Author), 2008, Retaliative und restitutive Möglichkeiten sozialer Kontrolle, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/116357