Aktueller Stand und kritische Bewertung der Unternehmensteuerreform 2008


Seminararbeit, 2007

27 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Grundlage der Unternehmensteuerreform
1.1 Entstehung der Unternehmensteuerreform
1.2 Notwendigkeit der Unternehmensteuerreform
1.3 Aufgaben und Ziele der Unternehmensteuerreform

2. Eckpunkte der Unternehmensteuerreform
2.1 Steuerliche Entlastungen für Unternehmen
2.1.1 Tarifsenkung bei der KSt
2.1.2 Senkung der Steuermesszahl bei der GewSt
2.1.3 Investitionsabzugsbetrag
2.1.4 Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen
2.2 Verbreiterung der Bemessungsgrundlage
2.2.1 Abschaffung des Betriebausgabenabzugs für die GewSt
2.2.2 Einführung der Zinsschranke
2.2.3 Einschränkung beim Sofortabzug der Kosten für GWG
2.2.4 Wegfall der degressiven AfA
2.2.5 Erhöhung des Anrechnungsfaktors der GewSt auf die ESt
2.2.6 Einschränkungen von Gestaltungen bei der Wertpapierleihe
2.2.7 Neuregelung des Mantelkaufs
2.2.8 Hinzurechnungen beim Gewerbeertrag
2.2.9 Abschaffung des Staffeltarifs bei der GewSt
2.2.10 Außensteuergesetz – Funktionsverlagerungen
2.3 Einführung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ab 2009
2.3.1 Eckdaten der geplanten Abgeltungsteuer
2.3.2 Veräußerungsgewinnbesteuerung
2.3.3 Halbeinkünfteverfahren
2.3.4 Änderung beim Kontenabruf

3. Finanzielle Auswirkungen der Unternehmensteuerreform

4. Kritische Bewertung der Unternehmensteuerreform
4.1 Senkung der nominalen Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften
4.2 Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen
4.3 Anrechnung der GewSt auf die ESt
4.4 Zinsschranke
4.5 Abschaffung der degressiven Abschreibung
4.6 Abgeltungsteuer
4.7 Hinzurechnungen von Leasingraten
4.8 Neuregelung zum Mantelkauf
4.9 Außensteuergesetz – Funktionsverlagerungen

5. Meinungen zur Unternehmensteuerreform

6. Fazit

Literaturverzeichnis

Quellenverzeichnis

Sonstige Quellen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Grundlage der Unternehmensteuerreform

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 vereinbarten die Regierungsparteien im Abschnitt zur „Reform der Unternehmensbesteuerung“, das deutsche Steuerrecht zu vereinfachen und international konkurrenzfähig zu machen.

„Deutschland muss auch in Zukunft im internationalen Steuerwettbewerb bestehen können. Deshalb werden wir in dieser Legislaturperiode zum 01.01.2008 das Unternehmenssteuerrecht grundlegend fortentwickeln und international wettbewerbs- fähige Steuersätze realisieren. Diese Reform muss neben Körperschaften auch die Personenunternehmen erfassen, da deutsche Unternehmen zu mehr als 80 % in dieser Rechtsform organisiert sind.“[1]

Somit bildet der ausgehandelte Koalitionsvertrag die Grundlage dieser Reform. In folgender Studienarbeit wird besonders auf den aktuellen Stand der Reform nach dem Kabinettsbeschluss eingegangen, sowie eine kritische Bewertung abgegeben. Aufgrund der vorgegebenen Seitenanzahl kann nur auf das Wesentliche der Unternehmensteuerreform 2008 eingegangen werden.

1.1 Entstehung der Unternehmensteuerreform

Mit dem Referentenentwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 05.02.2007 wurde vom Gesetzgeber ein erster konkreter Umsetzungsvorschlag der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele und Eckpunkte vorgestellt.[2] Diesem Gesetzentwurf wurde am 14.03.2007 von der Bundesregierung unter Einbringung einiger weniger Änderungen zugestimmt.[3] Der Gesetzentwurf besteht aus zwei Teilen: Zum einen die für 2008 vorgesehene Veränderung der Unternehmensbesteuerung, sowie die für 2009 geplante Einführung einer Abgeltungsteuer für private Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der Gesetzesbeschluss durch den Bundestag ist für den 25.05.2007 geplant, während die Zustimmung des Bundesrats am 06.07.2007 erfolgen soll.[4]

1.2 Notwendigkeit der Unternehmensteuerreform

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Abbau der Staatsverschuldung und Bewältigung des demografischen Wandels sind Herausforderungen denen die BRD gegenübersteht. Nach Jahren der Reformen und Veränderungen zeigt das Wirtschafsbarometer seit einiger Zeit wieder nach oben. Um diesen Trend fortsetzen zu können, hat die Regierung die Unternehmensteuerreform 2008 auf den Weg gebracht.

1.3 Aufgaben und Ziele der Unternehmensteuerreform

Neben dem Vorhaben, international wettbewerbsfähige Steuersätze einzuführen um den Standort Deutschland somit für Investoren attraktiver zu machen, steht das Streben nach einer reformneutralen Besteuerung der deutschen Gesellschaften im Mittelpunkt der Bemühungen der Regierung.[1] Gleichzeitig sollen Gewinne, die in der BRD entstehen, wieder stärker hier versteuert und die Basis für die Besteuerung der Unternehmen verbreitet werden um somit die langfristige Sicherung des deutschen Steuersubstrats zu gewährleisten. Damit der Bund auch in Zukunft seinen staatlicher Aufgaben wie Forschung, Familie, Innovation und Bildung nachkommen kann.[2]

2. Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform

Mit dem Gesetzesentwurf soll die nominale steuerliche Belastung deutscher Unternehmen verringert, die daraus resultierenden steuerlichen Entlastungen durch Verbreiterungen der Bemessungsgrundlage weitgehend gegenfinanziert und die Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen reformiert werden.

2.1. Steuerliche Entlastungen für Unternehmen

2.1.1. Tarifsenkung bei der KSt

Der Körperschaftsteuersatz wird ab dem VZ 2008 von derzeit 25 % auf 15 % gesenkt (§23 Abs. KStG).3 Von dieser Änderung sind alle unbeschränkt (§ 1 KStG) und beschränkt (§ 2 KStG) körperschaftsteuerpflichtigen Kapitalgesellschaften betroffen.4

2.1.2. Senkung der Steuermesszahl bei der GewSt

Ab 2008 soll für alle Gewerbebetriebe die einheitliche Messzahl bei der GewSt von 5 % auf 3,5 % des Gewerbeertrags reduziert werden (§ 11 Abs. 2 GewStG).[1]

2.1.3. Investitionsabzugsbetrag

Mit der beabsichtigten Neufassung des § 7g EStG enthält der Gesetzesentwurf auch eine entlastende Komponente für kleinere und mittlere Unternehmen. Die bisherige Ansparabschreibung soll durch einen Investitionsabzugsbetrag ersetzt werden.[2] Steuerpflichtige können bis zu 40 % der voraussichtlichen AHK eines (nicht mehr zwingend neuen) beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens gewinnmindernd abziehen (sog. Investitionsabzugsbetrag). Der Höchstbetrag für die in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbeträge wird von 154 000 € auf 200 000 € erhöht.[3] Zusätzlich können Betriebe gem. § 7g Abs. 5 und 6 EStG, die bestimmte Größen- merkmale (i.S.d. §§ 4 und 5 EStG) nicht überschreiten, 20 % der AHK als Sonderabschreibung geltend machen.[4]

2.1.4. Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen

Mit dem § 34a EStG soll eine Möglichkeit geschaffen werden auch Personen- gesellschaften zu entlasten. Für nicht entnommene Gewinne aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft sowie selbstständiger Arbeit soll künftig ein ermäßigter Steuersatz von 28,25 % (zzgl. SolZ und ggf. KiSt) statt des persönlichen progressiven Steuersatz angewendet werden (sog. Thesaurierungsrücklage). Voraussetzung ist eine Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (§§ 4 und 5 EStG).[5]

2.2. Verbreiterung der Bemessungsgrundlage

2.2.1. Abschaffung des Betriebausgabenabzugs für die GewSt

Die GewSt und die darauf entfallenden Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO) sind künftig gemäß § 4 Abs. 5b EStG keine Betriebsausgaben mehr.[6]

Die Einführung der„Zinsschranke“ soll einer übermäßigen Fremdkapitalquote in deutschen Unternehmen (Kapital- und Personengesellschaften) entgegenwirken und steuermindernde Gestaltungen innerhalb von Konzernen erschweren. Nach § 4h EStG soll eine unbeschränkte Berücksichtigung künftig nur noch für Zinsaufwendungen bis zur Höhe des Zinsertrags desselben Wj. möglich sein. Darüber hinausgehende Zinsaufwendungen dürfen nur bis zur Höhe von 30 % des Gewinns vor Zinsertrag und Zinsaufwand abgezogen werden. Nicht abziehbare Zinsaufwendungen können in die folgenden Wj. vorgetragen werden (Zinsvortrag). Diese Zinsabzugsbeschränkung soll nicht greifen, wenn der Saldo aus Zinsaufwendungen und Zinserträgen die Freigrenze von 1 Mio. € nicht übersteigt, ebenso wenn der Betrieb nicht Teil des Konzerns ist (§ 4h Abs. 2 EStG) oder der Betrieb Teil des Konzerns ist und seine Eigenkapitalquote (Eigenkapital/Fremdkapital-Relation) nicht schlechter ist als die des Konzerns, dem er angehört (Escape-Klausel). Mit der Einführung soll der bisherige § 8a KStG entfallen. Damit werden künftig neben Vergütungen, die an wesentlich beteiligte Anteilseigner gezahlt werden, jede Art der Fremdfinanzierung, also insbesondere auch die Bankenfinanzierung erfasst. Bei Körperschaften, die zu keinem Konzern gehören, kommt die Zinsschrankenregelung abweichend von § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. b EStG gleichwohl zur Anwendung, wenn mehr als 10 % der die Zinserträge übersteigenden Zinsaufwendungen eines Wj. im Rahmen einer Gesellschafter-Finanzierung zur Verfügung gestellt werden.[1]

2.2.3. Einschränkung beim Sofortabzug der Kosten für GWG

Die AHK von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können nach geltendem Recht im Wj. der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn deren AHK jeweils 410 € nicht übersteigen.[2] Künftig können nur noch Wirtschafsgüter mit einem Wert von höchstens 100 € den GWG zugeordnet und sofort abgeschrieben werden. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit AHK von mehr als 100 € bis zu 1000 € sollen nach § 6 Abs. 2a EStG künftig in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten (sog. Poolabschreibung) einzustellen sein, der über die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt gewinnmindernd aufzulösen ist. Einzig bei Unternehmen, die die Größenklasse des § 7g EStG nicht überschreiten, soll es bei der bisherigen Regelung, wonach die AK oder HK für Wirtschaftsgüter bis zu 410 € sofort als Werbungskosten abgezogen werden können, bleiben.[1]

2.2.4 Wegfall der degressiven AfA

Die degressive Abschreibung gem. § 7 Abs. 2 und 3 EStG soll ab 01.01.2008 angeschafft werden. Somit ist künftig einzig die lineare AfA steuerlich zulässig.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Entwicklung degressiven AfA

2.2.5 Erhöhung des Anrechnungsfaktors der GewSt auf die ESt

Um eine einseitige Entlastung von Körperschaften zu verhindern und den Wegfall des Betriebsausgabecharakters der GewSt bei Personengesellschaften zu kompensieren, wird der Gewerbesteueranrechnungsfaktor von 1,8 auf 3,8 des Gewerbesteuer- messbetrags angehoben (§ 35 EStG).[3]

2.2.6 Einschränkungen von Gestaltungen bei der Wertpapierleihe

„Bisher können die Leihgebühr und die Ausgleichszahlung des Entleihers für vereinnahmte Dividenden voll als Betriebsausgabe abgezogen werden. Dieser Betriebs- ausgabenabzug soll dem körperschaftsteuerpflichtigen und dem einkommensteuer- pflichtigen Entleiher zur Gänze versagt werden (i.S.d. § 8b Abs.10 KStG).“[4]

2.2.7 Neuregelung des Mantelkaufs

Ein weiterer Eckpunkt der Unternehmensteuerreform besteht in einer verschärfend wirkenden Neuregelung des Mantelkaufs bei Körperschaften. Nach derzeitiger Mantelkaufregelung (§ 8 Abs. 4 KStG) ist die Voraussetzung für den Verlustabzug nach § 10d EStG bei einer Körperschaft die wirtschaftliche Identität zwischen der den Verlust erwirtschafteten Körperschaft und der ihn verrechnenden oder vortragenden Körperschaft.[1] Das Kriterium für die Verlustabzugsbeschränkung soll künftig allein der Anteilseigner- oder Stimmrechtswechsel (§ 8c KStG). Ein quotaler Untergang des Verlustes soll erfolgen, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren mehr als 25 % der Stimmrechte oder Anteile übertragen werden. Sobald die Schwelle von 50 % überschritten wird, soll der vorhandene Verlustvortrag vollständig untergehen.[2]

2.2.8 Hinzurechnungen beim Gewerbeertrag

Der GewSt unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird (§ 2 Abs. 1 GewStG). Als Besteuerungsgrundlage dient der Gewerbeertrag (§ 7 GewStG), der den Gewinn aus Gewerbebetrieb (§§ 4, 5 EStG) um bestimmte Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) oder Kürzungen (§ 9 GewStG) berichtigt, darstellt.3 Zukünftig werden 25 % der gezahlten Schuldzinsen zur Gewerbesteuerbemessungsgrundlage hinzuge- zählt, sofern sie nicht bereits wegen der Zinsschranke Bestandteil der Körperschaft- steuerbemessungsgrundlage sind. Bei Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenz- gebühren wird nur der sog. Finanzierungsanteil hinzugerechnet. Dieser beträgt bei Immobilien 75 % und Mobilien pauschal 20 %. Von der Summe aus gezahlten Zinsen und den jeweiligen Finanzierungsanteilen der Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen wird ein Freibetrag von 100 000 € abgezogen und erst der sich so ergebende

Betrag wird dann zu 25 % der Bemessungsgrundlage der GewSt hinzugerechnet.[4]

2.2.9 Abschaffung des Staffeltarifs bei der GewSt

Mit der Einführung der einheitlichen Messzahl von 3,5 % ab dem Erhebungszeitraum 2008 wird der bisherige Staffeltarif abgeschafft.[5]

2.2.10 Außensteuergesetz – Funktionsverlagerungen

Mit Änderungen des § 1 AStG soll künftig eine angemessene Besteuerung des inländischen Wertschöpfungsbeitrags gewährleistet werden, wenn in der BRD geschaffene Werte, insbesondere immaterielle Wirtschaftsgüter und Vorteile ins Ausland verlagert werden. Durch die Gesetzesänderungen werden Begriffe wie „Verrechnungspreise“ oder „ Funktionsverlagerung“ gesetzlich definiert.

[...]


1 Bundesregierung, Koalitionsvertrag, 2005, http://www.bundesregierung.de.

2 S. Bundesfinanzministerium, Referentenentwurf, 2007, http://www.bundesfinanzministerium.de.

3 S. Bundesfinanzministerium, Kabinettsentwurf, 2007, http://www.bundesfinanzministerium.de.

4 Vgl. Kessler, W./Ortmann-Babel, M./Zipfel, L., Unternehmensteuerreform, 2007, S. 523.

1 Vgl. Dörfler, H./Graf R./ Reichl, A., Besteuerung, 2007, S. 645.

2 Vgl. Tagesschau, Eckpunkte, 2007, http://www.tagesschau.de.

3 Vgl. Meinhold, F., Bundestag, 2007, S. 16.

4 S. Lange, J./ Reiß W., Lehrbuch, 1994, S. 37-52.

1 Vgl. Finanztip, Inhalte, 2007, http://www.finanztip.de.

2 S. Horschitz, H./Groß, W./Fanck, B., Bilanzsteuerrecht, 2007, S. 354-365.

3 Vgl. Spengel, C./ Reister, T., Entwurf, 2007, S. 89.

4 Vgl. Klein, K.H./Midasch, P., Sonderabschreibungen, 2007, S. 2.

5 S. Dörfler, H./Graf R./ Reichl, A., Besteuerung, 2007, S. 645-652.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Aktueller Stand und kritische Bewertung der Unternehmensteuerreform 2008
Hochschule
Technische Hochschule Rosenheim  (Fakultät für Betriebswirtschaft)
Veranstaltung
Seminar Ertragsteuern
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
27
Katalognummer
V116386
ISBN (eBook)
9783640184392
Dateigröße
573 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Aktueller, Stand, Bewertung, Unternehmensteuerreform, Seminar, Ertragsteuern
Arbeit zitieren
Diplom-Betriebswirt (FH) Franz Wieser (Autor:in), 2007, Aktueller Stand und kritische Bewertung der Unternehmensteuerreform 2008, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/116386

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