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Besonderheiten bei der Prüfung des Risikofrüherkennungssystems nach § 317 Absatz 4 HGB

Title: Besonderheiten bei der Prüfung des Risikofrüherkennungssystems nach § 317 Absatz 4 HGB

Research Paper (undergraduate) , 2007 , 23 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Diplom-Betriebswirt (FH) Franz Wieser (Author)

Business economics - Revision, Auditing
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Summary Excerpt Details

Die Kontrollmechanismen zur Überwachung und Kontrolle der Aktiengesellschaften
waren jahrelang Gegenstand der rechtspolitischen Diskussionen in Deutschland.
Erst eine Reihe spektakulärer Unternehmenszusammenbrüche rückte die Thematik in
das Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit und führte zu einer vehementen Kritik
insbesondere an der Tätigkeit der deutschen Aufsichtsräte. Beispielhaft ist hier die
Philip Holzmann AG anzuführen, bei der eine fehlende bzw. unvollständige Erfassung,
Dokumentation und Kommunikation konzernrelevanter Daten das Unternehmen in
eine wirtschaftlich schwierige Situation brachte, die unter den Voraussetzungen eines
geltenden KonTraG möglicherweise vermeidbar gewesen wären.
Der Gesetzgeber reagierte auf diese Entwicklung mit dem Gesetz zur Kontrolle und
Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), das am 01.05.1998 in Kraft
getreten ist. Das zentrale Motiv des KonTraG ist in der Korrektur der Schwächen und
Verhaltensfehlsteuerungen im deutschen System der Unternehmenskontrolle zu
sehen. Im Rahmen des KonTraG ist daher unter anderem § 91 Abs. 2 AktG eingeführt
worden, der die Unternehmensleitung zur Einrichtung eines Systems verpflichtet, das
geeignet ist, die genannten Schwächen zu beseitigen. Obwohl offensichtlich eine
Übereinstimmung bezüglich der Notwendigkeit der mit dem KonTraG
einhergehenden Regelung zur Unternehmenskontrolle gem. § 91 Abs.2 AktG besteht,
so zeigt die in der Literatur geführte Diskussion, dass dennoch unterschiedliche
Vorstellungen hinsichtlich des Inhalts bzw. der Auslegung dieser Vorschrift bestehen.
Die Diskussion über die Ausgestaltung des § 91 Abs. 2 AktG betrifft auch den
Abschlussprüfer, da dieser durch das in Kraft getretene KonTraG nun gem.
§ 317 Abs. 4 HGB zur Prüfung der vom Vorstand getroffenen Maßnahmen verpflichtet
ist. Im Folgenden wird dieser Sachverhalt dargestellt und die Besonderheiten bei der
Prüfung nach § 317 Abs. 4 HGB werden erläutert.

Excerpt


Struktur der Studienarbeit

1. Einführung

2. Gesetzliche Grundlagen

2.1 § 317 Abs. 4 HGB

2.2 § 91 Abs. 2 AktG

2.3 KonTraG

3. Risikofrüherkennungssystem

3.1 Risikobegriff

3.2 Risikofrüherkennungssystem versus Risikomanagement

4. Anforderungen an ein Risikofrüherkennungssystem

5. Besonderheiten bei der Prüfung gem. § 317 Abs. 4 HGB

5.1 Prüfung durch den Aufsichtsrat

5.2 Aufgabe der internen Revision

5.3 Prüfung im Rahmen des Jahresabschlusses

5.3.1 Prüfungsumfang

5.3.2 Prüfungsplanung

5.3.3 Prüfungsdurchführung

5.3.3.1 Bestandsaufnahme

5.3.3.2 Eignung des Risikofrüherkennungssystem

5.3.3.3 Beurteilung der Wirksamkeit des Systems

5.3.4 Berichterstattung

6. Zusammenfassung und Fazit

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die Arbeit untersucht die gesetzlichen Anforderungen und die spezifischen Besonderheiten bei der Prüfung von Risikofrüherkennungssystemen in börsennotierten Aktiengesellschaften gemäß § 317 Abs. 4 HGB. Dabei steht die Rolle des Abschlussprüfers im Kontext des KonTraG und die Abgrenzung zum allgemeinen Risikomanagement im Fokus der Analyse.

  • Rechtliche Grundlagen der Unternehmenskontrolle (KonTraG, AktG, HGB)
  • Differenzierung zwischen Risikofrüherkennung und Risikomanagement
  • Anforderungen an die Ausgestaltung von Früherkennungssystemen
  • Prüfungsprozess durch den Abschlussprüfer und Aufsichtsrat
  • Phasen der Systemprüfung: Bestandsaufnahme, Eignung und Wirksamkeit

Auszug aus dem Buch

5.3.3.1 Bestandsaufnahme

Die Existenz der vom Vorstand getroffenen Maßnahmen hat der Abschlussprüfer anhand entsprechender Dokumente zu überprüfen. In der Regel wird eine solche Systemdokumentation in einem Risikohandbuch vorgenommen, in dem die Aufbau- und Ablauforganisation des Risikofrüherkennungsprozesses „… unter Berücksichtigung der Unternehmensziele, des Meldewesens und der Verantwortlichkeiten in sachlicher, personeller und zeitlicher Hinsicht beschrieben ist.“ Der wesentliche Nutzen eines solchen Risikohandbuchs liegt darin, dass der Abschlussprüfer weniger auf die Auskünfte der Mitarbeiter zurückgreifen muss, sich aber dafür mehr auf die vorhandene Dokumentation der Risiken stützen kann. Das bedeutet jedoch nicht, dass sich der Abschlussprüfer bei der Erfassung der getroffenen Maßnahmen ausschließlich auf die Systemdokumentation stützen sollte. Auch eine umfassende Systemdokumentation kann einen vollständigen Verzicht auf die Befragung der Geschäftsleitung sowie der Mitarbeiter des Unternehmens über den Bestand des Risikofrüherkennungssystems nicht rechtfertigen. Auf der Grundlage der gesammelten Informationen kann der Abschlussprüfer nun beurteilen, inwieweit ein Risikofrüherkennungssystem im Unternehmen verankert ist und ob es sich auf alle Unternehmensbereiche bzw. Unternehmensebenen erstreckt. Ist eine solche Systemdokumentation nicht gegeben, so hat der Abschlussprüfer auf die Erstellung derselben durch das Unternehmen hinzuwirken und - wie das IDW im PS 340 fordert - gegebenenfalls selbst eine Aufnahme der im Unternehmen getroffenen Maßnahmen vorzunehmen. Allerdings besteht bei der Dokumentation durch den Abschlussprüfer die Gefahr, dass hier in Analogie zu § 319 Abs. 2 Nr. 5 HGB in unzulässiger Weise in die Entscheidungs-verantwortung des Leitungsorgans eingegriffen wird.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einführung: Die Einleitung beleuchtet die Entstehung des KonTraG infolge spektakulärer Unternehmenszusammenbrüche und die daraus resultierende Notwendigkeit verbesserter Kontrollmechanismen für Aktiengesellschaften.

2. Gesetzliche Grundlagen: Dieses Kapitel erläutert die relevanten Paragraphen des HGB und AktG, die den Vorstand zur Einrichtung eines Überwachungssystems verpflichten und die Prüfungspflicht des Abschlussprüfers begründen.

3. Risikofrüherkennungssystem: Hier werden der Risikobegriff definiert und die theoretische Abgrenzung zwischen dem Risikofrüherkennungssystem und dem umfassenderen Risikomanagement vorgenommen.

4. Anforderungen an ein Risikofrüherkennungssystem: Das Kapitel befasst sich mit der konkreten Ausgestaltung, den notwendigen Elementen wie Risikoidentifikation und -analyse sowie der Bedeutung des Regelkreislaufs.

5. Besonderheiten bei der Prüfung gem. § 317 Abs. 4 HGB: Der Hauptteil beschreibt die methodischen Schritte der Prüfung durch Aufsichtsrat und Abschlussprüfer, unterteilt in Planung, Durchführung und Berichterstattung.

6. Zusammenfassung und Fazit: Die Arbeit schließt mit einer Reflektion über die Bedeutung der Risikofrüherkennung und die hohen Anforderungen an den Abschlussprüfer bei der Beurteilung unternehmensindividueller Systeme.

Schlüsselwörter

Risikofrüherkennung, KonTraG, § 317 HGB, § 91 AktG, Abschlussprüfung, Risikomanagement, Überwachungssystem, Unternehmensfortbestand, IDW PS 340, interne Revision, Aufsichtsrat, Risikoidentifikation, Risikobewertung, Wirtschaftsprüfer, Frühwarnsystem.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Studienarbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die gesetzliche Pflicht zur Einrichtung eines Risikofrüherkennungssystems in Aktiengesellschaften und die damit verbundenen Anforderungen an die Prüfung durch den Abschlussprüfer.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die zentralen Themen umfassen die gesetzlichen Rahmenbedingungen des KonTraG, die Systematik der Risikobegriffe sowie die praktischen Prüfungsschritte von der Planung bis zur Berichterstattung.

Welches primäre Ziel verfolgt die Untersuchung?

Das Ziel ist es, den Prüfungsprozess gemäß § 317 Abs. 4 HGB transparent zu machen und aufzuzeigen, wie Abschlussprüfer die Eignung und Wirksamkeit von Früherkennungssystemen beurteilen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse bestehender Gesetze, Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) und betriebswirtschaftlicher Fachpublikationen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Anforderungen an das System, die Rollen von Aufsichtsrat und interner Revision sowie das detaillierte dreistufige Prüfverfahren (Bestandsaufnahme, Eignung, Wirksamkeit).

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich maßgeblich über Begriffe wie Risikofrüherkennung, KonTraG, Abschlussprüfung und Risikomanagement definieren.

Warum ist eine "Bestandsaufnahme" für den Prüfer so komplex?

Da oft keine standardisierte Systemdokumentation vorliegt, muss der Prüfer die Wirksamkeit anhand von Interviews und der Analyse interner Risikoprozesse beurteilen, ohne dabei die unternehmerische Verantwortung des Vorstands zu übernehmen.

Inwieweit spielt das Risikomanagement eine Rolle?

Das Risikofrüherkennungssystem wird als ein Teilbereich des Risikomanagements verstanden; die gesetzliche Prüfungspflicht des Abschlussprüfers konzentriert sich jedoch spezifisch auf das Früherkennungssystem.

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Details

Title
Besonderheiten bei der Prüfung des Risikofrüherkennungssystems nach § 317 Absatz 4 HGB
College
University of Applied Sciences Rosenheim  (Fakultät für Betriebswirtschaft)
Course
Seminar Prüfungswesen
Grade
1,0
Author
Diplom-Betriebswirt (FH) Franz Wieser (Author)
Publication Year
2007
Pages
23
Catalog Number
V116387
ISBN (eBook)
9783640184408
ISBN (eBook)
9783640409679
Language
German
Tags
Besonderheiten Prüfung Risikofrüherkennungssystems Absatz Seminar Prüfungswesen
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Diplom-Betriebswirt (FH) Franz Wieser (Author), 2007, Besonderheiten bei der Prüfung des Risikofrüherkennungssystems nach § 317 Absatz 4 HGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/116387
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