Auswirkungen des deutschen Corporate Governance auf die Abschlussprüfung nach IDW PS 345


Studienarbeit, 2007

23 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einführung
1.1 Problemstellung
1.2 Aufbau der Arbeit

2. Der Deutsche Corporate Governance Kodex
2.1 Begriff der Corporate Governance
2.2 Entwicklung in Deutschland
2.3 Regelungscharakter des Kodex
2.4 Wesentliche Regelungsinhalte

3. Auswirkungen auf die Jahresabschlussprüfung
3.1 Rechnungslegung und Jahresabschlussprüfung
3.2 Unterstützungsfunktion des Abschlussprüfers
3.2.1 Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer
3.2.2 Erweiterung des Prüfungsauftrages
3.2.3 Prüfungsbericht
3.3 Garantiefunktion des Abschlussprüfers
3.3.1 Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
3.3.2 Bestätigungsvermerk

4. Zusammenfassung und Fazit

Literaturverzeichnis

Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einführung

In den 90er Jahren nahmen einige Unternehmensskandale und schließlich deren Zusammenbrüche bisher nicht gekannte dramatische Ausmaße an. Zum einen haben diese zahlreichen Wirtschaftsskandale, angefangen bei Enron und WorldCom in den USA bis hin zu den Fällen um Flow Tex, Holzmann, EM TV in Deutschland, die Notwendigkeit einer Verbesserung der Unternehmensführung und –überwachung drastisch vor Augen geführt. Zum anderen übersteigt der Finanzierungsbedarf der Unternehmen die Möglichkeiten der Fremdfinanzierung, so dass sie verstärkt auf Anleger und Investoren als Geldgeber angewiesen sind.

1.1 Problemstellung

Die Unternehmer stehen heute mehr denn je in einem weltweiten Wettbewerb um die Gunst der Anleger, und diese fordern Transparenz und eine effektive Überwachung der Unternehmensleitung.1 Diese Tatsachen hatten die Bundesregierung dazu veranlasst weit reichende Gegenmaßnahmen zur Lösung bzw. Entschärfung dieser Probleme zu beschließen.2 Aber auch in der internationalen Entwicklung passte das Verhalten der Bundesregierung ins Bild, denn auch in den USA reagierte der Gesetzgeber auf eine Reihe von Unternehmenszusammenbrüchen infolge von Bilanzmanipulationen. Um das Vertrauen des Kapitalmarktes und speziell der Investoren schnellstmöglich zurück zu gewinnen, verabschiedete die US-amerikanische Regierung im Jahre 2002 den so genannten Sarbanes-Oxley-Act. Er gilt als Meilenstein in der Entwicklung der Corporate Governance vor allem in der EU.3 In Deutschland hat die Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“ (DCGK) am 26.02.2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet.4 Nach § 161 AktG ist jedes Jahr von Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften eine Erklärung zur Einhaltung des Deutschen Corporate Governance Kodex abzugeben.1 Im prüfungspflichtigen Anhang zum Jahresabschluss ist festzuhalten, dass die Entsprechenserklärung abgegeben und dem interessierten Beobachter zugänglich gemacht wurde.2 Zur Prüfung dieser speziellen Anhangsangabe hat das IDW den Prüfungsstandard „Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die Abschlussprüfung“ (IDW PS 345) erarbeitet und am 01.07.2003 verabschiedet.3

In dieser Studienarbeit sollen die Auswirkungen dieses Kodexes auf die Abschlussprüfung nach IDW 345 untersucht und dargestellt werden. Die Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die Abschlussprüfung zeigen sich bereits bei der Wahl des Abschlussprüfers und erstrecken sich über die Prüfung des Jahresabschlusses bis hin zur Berichterstattung und zum Bestätigungsvermerk.4

1.2 Aufbau der Arbeit

Im Rahmen dieser Studienarbeit werden die Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung untersucht. Zuerst kläre ich dabei den Begriff der Corporate Governance. Anschließend wird auf die Entwicklung in den letzten Jahren in Deutschland eingegangen und ebenso der Regelungscharakter des Kodexes geklärt. Im weiteren Verlauf werden die wesentlichen Inhalte des Kodex erläutert und im Hauptteil der Arbeit gehe ich im Wesentlichen auf die Rolle des Abschlussprüfers bei der handelsrechtlichen Abschlussprüfung ein. Schließlich zielt die Deutsche Corporate Governance in erster Linie auf die Arbeit des Abschlussprüfers ab.5 Wie die Literatur, gliedere ich meine Studienarbeit in eine interne und externe Rolle des Abschlussprüfers, sowie in die Berichtsund Prüfungspflichten die sich daraus ergeben.

2. Der Deutsche Corporate Governance Kodex

Der Corporate Governance Kodex enthält national und international anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.1 Diese Standards werden von der Kommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“ festgelegt und einmal pro Jahr überarbeitet.

2.1 Begriff des Corporate Governance

Unter Corporate Governance versteht man, kurz gesagt, die „Führung, Verwaltung und Überwachung von Unternehmen“.2

Der Vorsitzende der DCGK- Kommission, Prof. Dr. Cromme, definiert den viel zitierten Begriff wie folgt:

„Der Begriff Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen, Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance.“3

„Eine gute Unternehmensführung trägt also wesentlich dazu bei, sowohl den Anlegerschutz wieder zu verbessern als auch verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen …. Es geht darum, einen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens zu schaffen, sowohl rechtlich als auch faktisch. Kurz gesagt: Es geht um Kontrolle durch Transparenz. Dabei gründet der Erfolg von Corporate Governance auf dem Prinzip der gesellschaftlichen Selbstregulierung.“4

In der Literatur findet man auch die Meinung, dass Corporate Governance als Begriff der Unternehmensverfassung zu sehen ist, die sich mit der inneren Ordnung von Unternehmen beschäftigt.1 Der DCGK stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar.2 Es kann dabei zwischen der externen und internen Corporate Governance unterschieden werden. Die interne ist auf das Zusammenwirken der Unternehmensorgane Vorstand und Aufsichtsrat ausgerichtet. Die externe ist dagegen die Zusammenarbeit eines Unternehmens mit seinem Umfeld, seien es Arbeitnehmer, Anteilseigner (shareholder) oder aber auch die übrigen Interessensgruppen (stakeholder).3

Die Qualität von Corporate Governance richtet sich nach Meinung internationaler Investoren vor allem nach der Existenz folgender Merkmale:

- Anlegerschutz
- Transparenz
- Unabhängigkeit und Qualität des Kontrollorgans (Aufsichtsrat)4

2.2 Entwicklung der Corporate Governance in Deutschland

In Deutschland kam die Idee einer Corporate Governance im internationalen Vergleich erst recht spät ins Gespräch. Schließlich waren es zwei in Eigeninitiative gegründete Expertenkreise, die das Kodexthema im Jahr 2000 angestoßen hatten. Es handelt sich dabei einerseits um den „Code of Best Practice“, für börsennotierte Unternehmen, auch Frankfurter Grundsätze genannt, und andererseits um den Kodexentwurf „German Code of Corporate Governance“ von dem Berliner Initiativkreis.5 Durch diese Entwicklungen sah sich die Bundesregierung gezwungen zu reagieren. Problematisch war hierbei die Tatsache, dass es zwei Kodexentwürfe gab. Während der Berliner Ansatz mehr betriebswirtschaftliche Ziele verfolgte, war die Frankfurter Version eher juristisch geprägt.6 Im Juni 2000 setzte die Bundesregierung eine Kommission ein, die Vorschläge zur Modernisierung des Deutschen Unternehmensrechts anbringen sollte.

Der Bericht der Kommission schlug unter anderem die Erarbeitung eines einheitlichen Deutschen Corporate Governance Kodex vor. Die Bundesregierung schloss sich der Empfehlung an und eine zweite Kommission – die so genannte Cromme-Kommission – wurde gebildet. Unter der Leitung von Dr. Gerhard Cromme wurde der DCGK am 26. Februar 2002 veröffentlicht.1 Am 26. Juli 2002 trat dann das Transparenzund Publizitätsgesetz in Kraft, das Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Unternehmen verpflichtet, sich einmal im Jahr zur Anwendung der Kodex-Empfehlung zu äußern.2 Der Kodex soll letztlich das deutsche Corporate Governance-System transparent und nachvollziehbar machen und das Vertrauen der „stakeholder“ in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften fördern.3

2.3 Regelungscharakter des Kodex

Im Wesentlichen richtet sich der Kodex wie bereits erwähnt an börsennotierte Unternehmen. Aber auch anderen Gesellschaftsformen wird die Einhaltung empfohlen.4 Die einzelnen Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gliedern sich in drei unterschiedliche Kategorien. Zum ersten sind im Kodex so genannte „Muss-Vorschriften“ enthalten. Hierbei handelt es sich um zwingend einzuhaltende rechtliche Vorschriften, die bereits in bestehenden Gesetzen und Richtlinien verankert sind und zusätzlich nochmals im Text des Kodex in meist vereinfachter Form enthalten sind. Die zweite Variante der Regelungen sind die Anregungen des Kodex, die mit Formulierungen wie „sollte“ bzw. „könnte“ gekennzeichnet sind. Die letzte Variante der Formulierung des Kodex ist mit dem Wort „soll“ gekennzeichnet. „Soll-Vorschriften“ stellen Empfehlungen des Kodex dar.5

Der Kodex gliedert sich in 63 verpflichtende Regelungen, 16 Anregungen und 76 Empfehlungen.6 Während die „Muss-Vorschriften“ gesetzlich zwingend eingehalten werden müssen, können Unternehmen von Empfehlungen und Anregungen des Kodex abweichen. Doch während von Anregungen auch ohne eine Offenlegungspflicht abgewichen werden kann, müssen Abweichungen von Kodex-Empfehlungen in der so genannten Entsprechenserklärung offen gelegt werden. Somit stellen die „Soll- Vorschriften“ rechtlich den interessantesten Teil des Kodex dar. Rechtlicher und gesetzlicher Hintergrund der Offenlegungspflicht ist hierfür § 161 AktG.1

Danach haben der Vorstand und der Aufsichtrat einer börsennotierten Gesellschaft außerhalb des Jahresbzw. Konzernabschlusses einmal im Jahr zu erklären, dass den Verhaltensempfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird bzw. welche Verhaltensempfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.2 Mögliche Abweichungen sind nur zu publizieren, aber nicht zu begründen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt jedoch auch die Abweichung zu begründen.3 Ob eingetretene Abweichungen von den Empfehlungen offen gelegt worden sind, prüft der Abschlussprüfer.4 Letztlich ist im Anhang zum Jahresbzw.

Konzernabschluss anzugeben, dass die Entsprechenserklärung abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht worden ist.5

2.4 Wesentliche Regelungsinhalte

Der Deutsche Corporate Governance Kodex gliedert sich in folgende Bereiche:

- Aktionäre und Hauptversammlung
- Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
- Vorstand
- Aufsichtsrat
- Transparenz
- Rechnungslegung und Abschlussprüfung6

[...]


1 Vgl. Picot, G., Überblick, 2001, S. 10-13.

2 S. Hönisch, H./Behncke, N./Wulfetange, J., Corporate Governance, 2005, S. 12.

3 S. Fandel, G./Jost, P., Strukturen, 2003, S. 15-19.

4 Vgl. IDW Prüfungsstandard, IDW PS 345, 2005, Tz 1.

1 S. Fischer, R., Entsprechungsentscheidung, 2006, S. 337.

2 Vgl. Kirschbaum, T., Deutscher Corporate, 2005, S. 1473.

3 Vgl. Kessler, J., Genossenschaftsreform, 2005, S. 277.

4 S. Wolf, K., Compliance, 2006, S. 1995.

5 S. Fleischer, H., Aktienrecht, 2005, S. 1279.

1 S. Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, Kodex, 2007, S. 1.

2 Lagenbucher, G./Blaum, U., Audit, 1994, S. 2197-2206.

3 Cromme, G., Report, 2007, S. 10-18.

4 Zypries, B., Reden, 2004, S.1.

1 S. Hachmeister, D., Corporate, 2002, S. 487-489.

2 Vgl. Marten, K./Quick, R./Ruhnke, K., Wirtschaftsprüfung, 2007, S. 579-585.

3 Vgl. Hommelhoff, P./Hopt, K./von Werder, Axel, Handbuch, 2003, S. 645-647.

4 S. Strenger, C., Governance, 2001, S. 2225-2228.

5 Vgl. Becker, T., Haftung, 2005, S. 15-19.

6 S. von. Werder, A., Entstehung, 2005, Rn. 6-7.

1 Vgl. Becker, T., Haftung, 2005, S. 15-19.

2 Vgl. Wolfram, J., Germany, 2002, S. 6-7.

3 Vgl. Marten, K./Quick, R./Ruhnke, K., Wirtschaftsprüfung, 2007, S. 579-585.

4 S. Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, Kodex, 2007, S. 2.

5 S. Hönisch, H./Behncke, N./Wulfetange, J., Corporate Governance, 2005, S. 20.

6 Vgl. Marten, K./Quick, R./Ruhnke, K., Wirtschaftsprüfung, 2007, S. 579-585.

1 S. Steinbrecher, S., Haftung, 2005, S. 20.

2 Vgl. IDW Prüfungsstandard, IDW PS 345, 2005, Tz 2.

3 S. Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, Kodex, 2007, Ziff. 3.10.

4 S. § 285 S. 1 Nr. 16 HGB.

5 Vgl. Ringleb, H., Entsprechenserklärung, 2005, Rn 46-49.

6 S. Marten, K./Quick, R./Ruhnke, K., Wirtschaftsprüfung, 2007, S. 579-585.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Auswirkungen des deutschen Corporate Governance auf die Abschlussprüfung nach IDW PS 345
Hochschule
Technische Hochschule Rosenheim  (Fakultät für Betriebswirtschaft)
Veranstaltung
Seminar Steuern, Wirtschaftsprüfung und Controlling
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
23
Katalognummer
V116388
ISBN (eBook)
9783640184453
ISBN (eBook)
9783640409686
Dateigröße
571 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Auswirkungen, Corporate, Governance, Abschlussprüfung, Seminar, Steuern, Wirtschaftsprüfung, Controlling
Arbeit zitieren
Diplom-Betriebswirt (FH) Franz Wieser (Autor:in), 2007, Auswirkungen des deutschen Corporate Governance auf die Abschlussprüfung nach IDW PS 345, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/116388

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Auswirkungen des deutschen Corporate Governance auf die Abschlussprüfung nach IDW PS 345



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden